Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.3 Haftung nur für die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung

Rz. 35 Der Mindestlohn ist nur für die Zeiten der Erbringung der tatsächlichen Arbeitsleistung vom Auftraggeber zu zahlen. War der Arbeitnehmer erkrankt oder in Urlaub, hat er zwar auch einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns gegen seinen Arbeitgeber. Da er in dieser Zeit jedoch nicht für den Auftraggeber gearbeitet hat, entfällt der Grund für die Haftung de...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6.1 Haftung für alle nachgehenden Unternehmen

Rz. 38 Bei einer Nachunternehmerkette, in der der andere Unternehmer wiederum den Auftrag nicht selbst ausführt, sondern an ein weiteres Unternehmen "weitergibt", ergibt sich entsprechend dieser Nachunternehmerkette eine Haftungskette, wie sich aus dem Wortlaut von § 14 AEntG ableiten lässt. Das erste Unternehmen haftet nicht nur für die Mindestlohnansprüche seines eigenen V...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Haftung für Leiharbeitnehmer

Rz. 32 Wenn der Auftraggeber selbst zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen Leiharbeitnehmer einsetzt, sieht § 13 für Fall, dass die Leiharbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber, dem Verleiher, den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, keine Haftung des Auftraggebers vor. Dieser haftet lediglich für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Umfang der Haftung

3.1 Begrenzung auf das Nettoentgelt Rz. 33 Der Auftraggeber haftet nur auf das Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 13 i. V. m. § 14 Satz 2 AEntG. Gemeint ist hier das konkrete Nettoentgelt des jeweiligen Arbeitnehmers. Die für ihn relevanten Merkmale der Besteuerung und der Verbeitragung seines Arbeitsentgelts sind heranzuziehen....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.4 Keine Haftung für Insolvenzgeld

Rz. 36 Grundsätzlich haftet der Auftraggeber gem. § 13 auch im Falle der Insolvenz des Sub- oder Nachunternehmers, da § 14 AEntG nicht zwischen der Ursache für die Nichtzahlung des Branchenmindestlohns unterscheidet.[1] Die Bundesagentur für Arbeit, soweit sie wegen der Insolvenz des Nachunternehmers Insolvenzgeld[2] zahlt, kann sich jedoch nicht auf § 13 berufen und vom Auf...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 13 Haftung des Auftraggebers

1 Allgemeines 1.1 Geltung des § 14 AEntG Rz. 1 Nach § 13 wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG unterstützt, indem § 13 schlicht auf § 14 AEntG verweist. Rz. 2 Durch diese Vorschrift wird ebenso wie durch § 14 AEntG eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für Mindestlohnansprüche der bei einem...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Einschränkende Auslegung

Rz. 20 Bei der unbefangenen Lektüre des Wortlauts des § 14 AEntG entsteht zunächst der Eindruck, jedes Unternehmen würde für die Zahlung des Mindestlohns der Arbeitnehmer seines Vertragspartners haften, wenn es mit diesem Unternehmen die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen vereinbart. Denn dort heißt es lapidar "ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Beauftragung eines anderen Unternehmers mit Werk- oder Dienstleistungen

Rz. 15 Weitere Voraussetzung der Haftung des Auftraggebers ist, dass er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung einer Werk- oder Dienstleistung beauftragt hat, mit ihm also eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierüber geschlossen hat. Die Haftung ist bereits dadurch eingegrenzt, dass nicht jede vertragliche Beziehung mit einem anderen Unternehmer die Haftung des...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Begrenzung auf den gesetzlichen Mindestlohn

Rz. 34 Die Haftung ist beschränkt auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für darüber hinausgehende Lohnansprüche besteht keine Haftung. Nachdem die Übergangsregelung des § 24 MiLoG mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten ist, kann der Mindestlohn nicht mehr durch Tarifvertrag unterschritten werden, weswegen nunmehr auch der Auftraggeber für den gesetzlichen Mindestlohn in ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2.2 Grundstruktur

Rz. 10 Die Vorschrift beinhaltet daher im Kern folgendes: Der Unternehmer, der eine eigene vertragliche Verpflichtung nicht selbst erbringt, sondern eine Werk- oder Dienstleistung durch einen anderen Unternehmer, den er beauftragt hat, erbringen lässt haftet für die Zahlung des Mindestlohns durch den Subunternehmer an die Arbeitnehmer die zur Erbringung dieser Dienst- oder Werkl...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Geltung des § 14 AEntG

Rz. 1 Nach § 13 wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG unterstützt, indem § 13 schlicht auf § 14 AEntG verweist. Rz. 2 Durch diese Vorschrift wird ebenso wie durch § 14 AEntG eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für Mindestlohnansprüche der bei einem "Nachunternehmer" beschäftigten Arbeit...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6.2 Ausgleichspflicht zwischen den Auftraggebern

Rz. 39 Im Falle einer Kette von Nachunternehmern, von denen der Arbeitnehmer nach seiner Wahl nur einen in Anspruch genommen hat, besteht eine Ausgleichspflicht unter den übrigen Nachunternehmen. Wenn nichts anderes zwischen den Unternehmen vereinbart ist, haben alle Unternehmer der Nachunternehmerkette die Vergütung zu gleichen Teilen zu tragen. Das ist allerdings streitig....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.1 Begrenzung auf das Nettoentgelt

Rz. 33 Der Auftraggeber haftet nur auf das Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 13 i. V. m. § 14 Satz 2 AEntG. Gemeint ist hier das konkrete Nettoentgelt des jeweiligen Arbeitnehmers. Die für ihn relevanten Merkmale der Besteuerung und der Verbeitragung seines Arbeitsentgelts sind heranzuziehen. Handelt es sich um einen Arbeitneh...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.2 Dienstvertrag

Rz. 19 Entsprechendes gilt für die Vereinbarung von Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber und dem anderen Unternehmen. Auch hier ist die Haftung nach § 13 nicht auf den Dienstvertrag[1] beschränkt, sondern erfasst auch verwandte Verträge, bei denen es sich der Sache nach um die Erbringung von Dienstleistungen handelt. Dazu gehören unter anderem der Geschäftsbesorgungsvert...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Grundstruktur der Vorschrift

1.2.1 Die beteiligten Unternehmer Rz. 5 Der Auftraggeber als haftender Unternehmer Die Begriffe des Unternehmers und des Nachunternehmers werden in der Vorschrift auf den ersten Blick in verwirrender Weise verwendet. Mit "Unternehmer" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die zunächst Partner eines Vertrags zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ist. Er is...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

1.1 Geltung des § 14 AEntG Rz. 1 Nach § 13 wird die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG unterstützt, indem § 13 schlicht auf § 14 AEntG verweist. Rz. 2 Durch diese Vorschrift wird ebenso wie durch § 14 AEntG eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für Mindestlohnansprüche der bei einem "Nachunterne...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Die Haftungsvoraussetzungen im Einzelnen

2.1 Begriff des Unternehmers Rz. 13 Nach § 14 AEntG gilt der Haftungstatbestand für "Unternehmer". Maßgeblich dafür ist zunächst der Begriff des Unternehmers i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB. Danach ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Werkvertrag

Rz. 16 Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.[1] Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Rz. 17 Die Erscheinungsformen des Werkvertr...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2.1 Die beteiligten Unternehmer

Rz. 5 Der Auftraggeber als haftender Unternehmer Die Begriffe des Unternehmers und des Nachunternehmers werden in der Vorschrift auf den ersten Blick in verwirrender Weise verwendet. Mit "Unternehmer" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die zunächst Partner eines Vertrags zur Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ist. Er ist im Sinne des Gesetzes der "Auft...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Vorkehrungen zum Schutz vor einer Inanspruchnahme im Rahmen der Auftraggeberhaftung

Rz. 40 Hinweis Einen vollständigen Schutz gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Auch wenn der Auftraggeber noch so weitreichende Vorkehrungen vor einer Inanspruchnahme auf Zahlung des Mindestlohns durch die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers getroffen hat. Erhalten diese Arbeitnehmer ihren Lohn nicht, können Sie den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer der Nachunt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 29 Die Auftraggeberhaftung gilt nur gegenüber Arbeitnehmern des Nachunternehmens und für die vom Nachunternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmer. Der Arbeitnehmerbegriff ist deckungsgleich mit demjenigen des § 22 MiLoG, sodass auch die mindestlohnberechtigten Praktikanten in den Schutz der Auftraggeberhaftung fallen. In gleicher Weise gelten auch die Ausschlusstatbestände ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Begriff des Unternehmers

Rz. 13 Nach § 14 AEntG gilt der Haftungstatbestand für "Unternehmer". Maßgeblich dafür ist zunächst der Begriff des Unternehmers i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB. Danach ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit hande...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten [1]: Die Finanzverwaltung ergänzt nac...mehr

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Wann der Geschäftsführer der Gesellschaft haftet und wann nicht

Zusammenfassung Verletzt ein Geschäftsführer seine Pflichten und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, haftet er der Gesellschaft. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Der Geschäftsführer haftet insbesondere dann nicht, wenn sein Handeln von den Gesellschaftern – etwa in Form der Entlastung – gebilligt wird. Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft mit seinem P...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Haftung des Betriebsrats

Rz. 40 Der Betriebsrat besitzt keine generelle Rechtspersönlichkeit und nimmt daher grundsätzlich nicht am allgemeinen Rechtsverkehr teil (vgl. BAG Beschluss v. 24.4.1986, 6 AZR 607/83). Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist der Betriebsrat allerdings vermögensfähig, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung BFH-Urteil vom 24.09.2014 – V R 48/13 (BFHE 247, 460,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 4.2 Umsätze mit Vorsteuerabzugsbeschränkungen

Da sich bei der Umsatzsteuer eigentlich die meisten Vorschriften auf den Umsatz und nicht auf den Unternehmer beziehen, gibt es auch Einschränkungen beim Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die normalerweise voll vorsteuerabzugsberechtigt wären. Bei nachfolgenden Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen bzw. eingeschränkt: Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei bestimmten Repr...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 8. Verfahren/Veranlagung

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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AGS 12/2022, Himmelreich/Halm/Stab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung

Herausgegeben von Dr. Klaus Himmelreich, Wolfgang E. Halm und Dr. Ulrich Stab. 5. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Hürth. XLVII., 1.960 S., 169,00 EUR Verkehrsunfallregulierungen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Ungeachtet dessen wird diese Rechtsmaterie im Studium und in der Referendarzeit nahezu ausgeblendet. Landläufig herrscht die Meinung vor,...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, Innenumsätze, Leistungen einer Organgesellschaft für den hoheitlichen Bereich des Organträgers, unentgeltliche Wertabgaben

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-141/20 [2]) um die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Organschaft. Streitig war auch, ob nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vorliegen und ob eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unterneh...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, finanzielle Eingliederung, Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-269/20 [2]) um die Voraussetzungen und Unionsrechtskonformität der umsatzsteuerlichen Organschaft nach deutschem Recht. In der Vorinstanz hatte das FG Schleswig-Holstein[3] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und des BFH entsch...mehr

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ZErb 12/2022, Praxishandbuch Testamentsvollstreckung

Rott/Kornau/Zimmermann 3. Auflage 2022 712 Seiten, 89 Euro zerb verlag, ISBN 978-3-95661-125-4 Haben Sie zu besonderen Anlässen von Ihrer Oma auch 5 DM-Gedenkmünzen in die Hände gedrückt bekommen? Tun Sie Ihren Erben einen Gefallen und schenken Sie sie noch zu Lebzeiten weiter – die Münzen sind kaum verwertbar und erschweren jede Nachlassabwicklung. Oder setzen Sie einen Testame...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Behaltensregelungen (§ 13a Abs. 6 ErbStG)

Rz. 406 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Billig, Zur Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG beim Erwerb von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Nachversteuerungsproblematik, UVR 2018, 212; Bron/Grosse, Steuerliche Auswirkungen ausgewählter Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine bevorstehende Unternehmensnachfolge, ZEV...mehr

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Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.3 Rechtsfolgen (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG)

Rz. 484 Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Behaltensregelung fallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg.[1] Der Vorab-Abschlag für Familiengesellschaften (§ 13a Abs. 9 ErbStG) bleibt dagegen unberührt. Rz. 485 Der Behaltensregelung fällt bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.3.3 Einzelne Fragen des Verfassungsrechts

Rz. 586 Neben diesen grundsätzlichen Bedenken stellt sich aber auch die Frage, ob die konkrete Ausgestaltung des neuen Vorab-Abschlags wirklich verfassungskonform ist. Dies erscheint in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft. Rz. 587 Die Regelung ist nicht rechtsformneutral, ohne dass dafür ein sachlicher Grund ersichtlich ist. Beim Erwerb von Einzelunternehmen wird der Vorab-Abschl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.4 Überentnahmen oder Überausschüttungen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 444 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Milatz/Kämper, Nachbesteuerung bei "Überausschüttungen" im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, GmbHR 2009, 762; Reich, (Erbschaft-)Steuerfinanzierung für Gesellschafter von Familienunternehmen, DStR 2015, 2353; Schütte, Nachversteuerung bei "Überentnahmen" nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, DStR 2009, 2356...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

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Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.1 Vertragshaftung

Betreibt der Arbeitgeber aktiv Mobbing gegen einen Arbeitnehmer, so steht diesem ein vertraglicher Schadensersatzanspruch auf der Grundlage der allgemeinen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB zu. Mobbt dagegen ein Vorgesetzter ihm unterstellte Mitarbeiter, so kann dieses Fehlverhalten dem Arbeitgeber nach § 278 BGB zugerechnet werden bzw. der Arbeitgeber als Geschäftsherr selbst h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr