Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1 Haftungsprivilegierung für den Unternehmer

Rz. 5 Der Unternehmer haftet den Betroffenen nicht für Personenschäden nach anderen gesetzlichen Vorschriften. Dieser Grundsatz ist umfassend und wirkt sich auch auf im Ausland erwirkte Urteile gegen den Unternehmer aus, mit der Folge, dass diese in Deutschland nicht vollstreckbar sind (Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 104 Rz. 2 mit Hinweis auf BGH, Beschluss v. 16.9.1993, IX...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1 Kinder, Lernende und Teilnehmer an Untersuchungen

Rz. 4 Lernende, Untersuchte und Prüflinge, Kinder, Schüler und Studenten verrichten keine betrieblichen Tätigkeiten, weil die Tätigkeiten nicht einem Unternehmen zu dienen bestimmte sind, sondern sind i. d. R. von eigennützigem Interesse. Sie nutzen lediglich das Unternehmen. Es bedarf deshalb einer besonderen gesetzlichen Regelung, die diesen Personenkreis in die Haftungspr...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.2 Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rz. 11 Abs. 2 trifft für Pflegepersonen eine entsprechende Regelung. Er gilt nur für nicht erwerbsmäßig pflegende Kräfte i. S. d. § 19 SGB XI (§ 2 Abs. 1 Nr. 17) und für Pflegebedürftige i. S. d. § 14 SGB XI. Abs. 2 gilt in sämtlichen denkbaren Konstellationen: für Ansprüche der Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegepersonen (Nr. 1), für Ansprüche der Pflegepersonen gegenübe...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.5 Gleichstellung der Leibesfrucht (Abs. 2)

Rz. 26 Für den Fall, dass der Versicherungsfall einer Mutter einen Gesundheitsschaden der Leibesfrucht der Mutter und damit einen Versicherungsfall nach § 12 verursacht, stellt Abs. 2 die Leibesfrucht mit der Versicherten gleich. Damit wird bewirkt, dass diese Personen gegenüber dem Unternehmer nicht mehr Rechte haben, als die unmittelbar betroffene Versicherte selbst (Schmi...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 3 Literatur

Rz. 21 Berg, Rechtsprechung zu den Anforderungen an die gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, VersR 2011 S. 1495. Hollo, Arbeitsteiliges Beladen eines LKW mit Bauschutt als gemeinsame Betriebsstätte i. S. d. § 106 Abs. 3 SGB VII, juris-PR-SozR 15/2017 Anm. 4. Leube, Gemeinsame Betriebswege von Arbeitnehmern verschiedener Unternehmen – Haftungsbegrenzung auf ...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 105 regelt die Haftungsprivilegierung im Betrieb tätiger Personen gegenüber anderen im Betrieb tätigen Arbeitnehmern, Wie-Arbeitnehmern, Leiharbeitnehmern sowie versicherten und nicht versicherten Unternehmern. Im Ergebnis sollen Arbeitnehmer bei der Verursachung eines Versicherungsfalls in gleicher Weise haftungsprivilegiert sein, wie der Unternehmer es durch § 104 ...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.2.1 Unmittelbar betroffener Personenkreis

Rz. 14 Nach der ersten Fallgruppe müssen geschädigte Versicherte, denen das Haftungsprivileg des Unternehmers entgegengehalten werden kann, bei Eintritt des Versicherungsfalls für den Unternehmer in dessen Unternehmen tätig gewesen sein. Damit gehören zunächst die Arbeitnehmer des Unternehmens zu dem potenziellen Personenkreis, aber auch solche, die arbeitnehmerähnlich in da...mehr

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Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.1 Versicherte desselben Betriebs

Rz. 9 Die 1. Fallgruppe umfasst die Versicherten desselben Betriebes. Mit Versicherten sind die Personen gemeint, die für Ihr Unternehmen tätig sind oder zu ihrem Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen (vgl. § 104 und die dortige Komm.). Dazu gehören jetzt auch der versicherte Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte und unternehmerähnl...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1.1 Betrieb Schule als Gefahrengemeinschaft

Rz. 5 Nach Nr. 1 sind Versicherte untereinander haftungsprivilegiert. Damit sind Lernende, zu Untersuchende, Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8) gemeint, die sowohl Schädiger als auch Geschädigte sein können, wobei sich das Privileg nur auf die jeweilige Gruppe untereinander bezieht (Schüler/Schüler; Student/Student usw.). In diese...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.6 Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 verhindert eine "Doppelentschädigung" des Versicherten (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 104 Rz. 22). Der Geschädigte soll nicht mehr erhalten, als ohne den Versicherungsfall. Die Anwendung der Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn der Haftungsausschluss wegen vorsätzlichem Handeln des Unternehmers oder wegen der Entschädigung eines Wegeunfalls nicht eingrei...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.3.1 Vorsätzliche Verursachung

Rz. 20 Führt der Unternehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, soll er selbst und in vollem Umfang haften. Bedingter Vorsatz reicht dabei aus (BAG, Urteil v. 10.10.2002, 8 AZR 103/02), nicht jedoch schon bewusste Fahrlässigkeit. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Zugrunde zu legen ist der zivilrechtliche Verschuldensbegriff des § 276 BGB (vgl. Seichter, in: Herb...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.1.2 Betriebliche Tätigkeit in der Schule

Rz. 7 Die schädigende Handlung, für deren Folgen das Haftungsprivileg eingreift, muss eine betriebliche sein. Dieser Begriff ist für den jeweiligen Schul- und Lehrbetrieb anzupassen und umfasst jede Teilnahme an den angebotenen Bildungsmaßnahmen. Damit sind alle Handlungen, die auf der typischen Gefährdung aus schulischem Kontakt beruhen und deshalb einen inneren Bezug zum S...mehr

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Jung, SGB VII § 106 Beschrä... / 2.4 Vorübergehende Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

Rz. 16 Die 2. Alternative des Abs. 3 erweitert das Haftungsprivileg auf Personen unterschiedlicher Unternehmen, die eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ausüben, ohne dass besondere Rechtsbeziehungen zwischen den Unternehmen bestehen müssen. Vorübergehend ist so zu verstehen, dass zumindest vorübergehend eine Tätigkeit auf einer gem...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2 Rückforderung gegen Empfänger und Verfügenden (Abs. 4)

Rz. 15 Nur wenn der Entreicherungseinwand nach Abs. 3 Satz 3 die Bank von ihrer Leistungspflicht befreit, haftet der Empfänger der Leistung oder der, der die die Bank entreichernde Verfügung getroffen hat. Abs. 4 Satz 1 gibt dem Versicherungsträger einen öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch gegen den Empfänger und den Verfügenden. Der Anspruch nach Abs. 4 korrespond...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.3 Auskunftspflicht der Bank (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Kann sich die Bank gemäß Abs. 3 Satz 3 von der Rückzahlungspflicht befreien, so ist sie verpflichtet, diejenigen zu benennen, die die Leistung erhalten bzw. über sie verfügt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Versicherungsträger auf jeden Fall ein Schuldner bleibt, auch wenn sich die Bank wegen Entreicherung aus der Haftung befreien kann. Daraus ergibt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.2 Pflicht zum Verwaltungsakt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 stellt klar, dass sowohl gegen die Erben als auch gegen andere der Rückerstattungsanspruch mittels Verwaltungsakts geltend gemacht werden kann und muss. Damit wird auch gegen Personen, die in keinem unmittelbaren Sozialrechtsverhältnis zum Versicherungsträger stehen, der einfachere und kostengünstigere Weg über die Geltendmachung mittels Verwaltungsakts ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.3 Anspruch gegen die Erben (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 19 Abs. 4 Satz 4 stellt klar, dass neben der verschärften Haftung nach Abs. 4 auch die allgemeinen Regeln Anwendung finden können. Hier dürften allerdings nur die Erben als erstattungspflichtig in Betracht kommen. Diese werden hier jedoch durch die Vertrauensschutzregeln geschützt. Auch dieser Anspruch kann mit Verwaltungsakt geltend gemacht werden, womit der Rechtsweg z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.1 Erstattungspflichtige Personen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 16 Abs. 4 Satz 1 erweitert und verschärft die Haftung über die Erben des Versicherten hinaus zum einen auf die Personen, die die Leistung, die zu Unrecht gewährt wurde, über eine Bank erhalten haben (Empfänger). Die Leistung mag durch den Übertragungsakt ihren Charakter als Sozialleistung verloren haben, aber darauf kommt es nicht an. Der Empfänger ist zur Erstattung des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Wenn Geschädigte, ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen haftungsprivilegierte Personen nach §§ 104 bis 107 tatsächlich auf Ersatz ihres Schadens in Anspruch nehmen, können diese die Feststellung ihrer Privilegierung selbständig verlangen. Die Schädiger müssen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die bloße Erwartung der Inanspruchnahme reicht nicht aus (Lauterbach/D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.2 Steuersubjektidentität

Rz. 54 Die direkte Steueranrechnung erfolgt nur, sofern Übereinstimmung zwischen dem Steuerschuldner im inl. und ausl. Staat besteht (Steuersubjektidentität). Dies bedeutet, dass die im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im ausl. Staat selbst zur Steuer herangezogen werden muss. Dies ergibt sich jeweils aus dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.3 Personenvereinigungen

Rz. 10 Die Personengesellschaften und -gemeinschaften des HGB und des BGB sind keine Körperschaften und daher keine Körperschaftsteuersubjekte. Sie sind andererseits auch keine natürlichen Personen und sind daher selbst auch keine Einkommensteuersubjekte. Sie können aber als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig oder als Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig sein. Die Einkünft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.3.1 Zivilrechtliche Folgen

Rn 12 Dies gilt vor allem für die zivilrechtlichen Folgen der Haftung der Geschäftsleiter. Daher kann der Geschäftsleiter nicht im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO in Anspruch genommen werden. Rn 13 Da durch Abs. 1 Satz 1 die Insolvenzantragspflicht insgesamt und nicht nur die Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber den Gläubi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.1.2 Privilegierung von Sanierungs- und Überbrückungskrediten außerhalb des Anwendungsbereichs des COVInsAG

Rn 17 Auch vor dem Inkrafttreten des COVInsAG galt in der Praxis bereits ein insbesondere durch die Rechtsprechung ausgeformtes Regime, welches die Rahmenbedingungen festgelegt hat, unter denen sich die Risiken der Gewährung von Sanierungskrediten in der Krise eines Unternehmens reduzieren lassen. So hat etwa der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Vorsatzanfechtung na...mehr

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zfs 04/2021, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Das BG hat seine Entscheidung (10 U 466/19, veröffentlicht in juris) darauf gestützt, dass dem Schadensersatzanspruch des Kl. aus § 826 BGB die Einrede der Verjährung entgegenstehe. Der Anspruch sei bei Erwerb des Fahrzeugs im Jahr 2013 entstanden, im Jahr 2015 hätten die Voraussetzungen für eine Klageerhebung vorgelegen. Der Kl. habe den von der Bekl. ausführlich geha...mehr

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zfs 04/2021, Verneinte Hers... / Sachverhalt

Der Kl. macht gegen die Bekl. zu 1) als Verkäuferin und gegen die Bekl. zu 2) als Herstellerin Ansprüche wegen behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtungen in seinem Kfz Mercedes Benz E 350 CDI BE Coupé Baujahr 2010, Erstzulassung 19.8.2010 geltend. Der Kl. bestellte bei dem Bekl. zu 1), einer autorisierten Händlerin der Herstellerin, das Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Das Ziel des COVInsAG ist es, die Fortführung von Unternehmen zu ermöglichen und zu erleichtern, und zwar auch dann, wenn die Unternehmen infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, wörtlich heißt es:[1] Hinweis "Den betroffenen Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertretern soll Zeit gegeben werden, um die notwen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.4 Auswirkungen auf den Zeitraum nach Ende des Aussetzungszeitraums

Rn 19 Da Satz 1 die Insolvenzantragspflicht nur für den Aussetzungszeitraum aufhebt, greift diese danach uneingeschränkt. Allerdings ist unklar, wie mit der Übergangsphase umzugehen ist. Dabei muss sich die Rechtsanwendung im Wesentlichen von dem Normzweck von Abs. 1 Satz 1 leiten lassen. Rn 20 Dabei ist anzunehmen, dass die Drei-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO erst nach d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Ausschluss der Sittenwidrigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rn 50 Der Gesetzgeber hat aber nicht nur an die Risiken der Kreditgewährung in der Krise, die sich mit der Insolvenzanfechtung in einer Folgeinsolvenz verbinden, in den Blick genommen, sondern in § 2 Abs. 1 Nr. 3 auch die sonstigen zivilrechtlichen Haftungsrisiken nach § 138 BGB und § 826 BGB nicht übersehen. Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 stellt die Kreditvergabe in der Krise kei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vermögensartbezogene Interessen (Nr. 1)

„... wenn 1. sie zu Beginn des Veranlagungszeitraums Unternehmer oder Mitunternehmer eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Gewerbebetriebs ist ...” Rz. 261 [Autor/Stand] Maßgeblicher Zeitpunkt der (Mit-)Unternehmerstellung. Jeder Unternehmer oder Mitunternehmer eines inländischen Gewerbebetriebs hat hier wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S. des Gesetzes. Ma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2. Ausnahme bei fehlender Ursächlichkeit der COVID-19-Pandemie (Abs. 1 Satz 2)

Rn 22 Die Insolvenzantragspflicht wird nach Abs. 1 Satz 2 nicht ausgesetzt, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Diese Aufzählung ist abschließend, sodass keine weiteren Ausnahmetatbestände anzunehmen sind. Rn ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.1.1 Hürden bei der Kreditvergabe in der Krise

Rn 16 Angesprochen sind im Einzelnen insbesondere folgende Hürden bei der Kreditvergabe in der Krise: Die Risiken aus der Insolvenzanfechtung, insbesondere die Anfechtung von erlangten Zins- und Tilgungsleistungen in einer Folgeinsolvenz oder auch die Anfechtung von Sicherheiten, die in der aktuellen COVID-19-Krise bestellt wurden. Insbesondere in den Fällen, in denen bereits...mehr

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AGS 04/2021, Staudinger, BGB, Buch 2, §§ 655a-656; 657-661a, Darlehensvermittlung, Ehevermittlung, Auslobung

2020. Sellier/De Gruyter. VII, 268 S., 99.95 EUR Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil. Das Werk informiert über Gesetzgebung, Rspr. und Lit., sodass es wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah ist. Die Neubearbeitung von 2020 beleuchtet das aktuelle Maklerrecht. Inhaltlich umfasst das Werk das Zustandekommen des Maklervertrages, di...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / bb) Sonderfall: Globalverzicht bzw. massive Einseitigkeit

Hier ist wenig einsichtig, weshalb neben dem – evident einseitigen – Vertragsinhalt für die Annahme einer Sittenwidrigkeit zusätzlich ein subjektives Element im o.g. Sinne erforderlich sein soll. Schon nach allgemeinen Grundsätzen kann man für vorsätzlich herbeigeführte Schäden seine Haftung nicht von vornherein ausschließen, vgl. § 276 Abs. 3 BGB. Dass das subjektive Elemen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

„(4) [1] ... 2. es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu mindestens einem Zehntel unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen oder Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Persönliche Wirkung

Rz. 137 [Autor/Stand] Von der Unterbrechung der Verjährung ist nur die Person betroffen, auf die sich die Unterbrechungshandlung bezieht (§ 78c Abs. 4 StGB). Die Unterbrechungshandlung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, gegen wen sie sich jeweils richtet[2]. Sie braucht zwar nicht den Täter namentlich zu bezeichnen, er muss aber individuell bestimmbar sein[3]. Nach O...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.11.2020[4] handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. Nr. 1 FamFG, sondern um eine sonstige Familiensache (§ 266 FamFG), wenn ein Ehegatte den anderen während der Trennungszeit darauf in Anspruch nimmt, an der Kündigung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mitzuwirken. Dies entspricht der deu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist,mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.1 Allgemeines

Rn 5 Der § 2 Abs. 1 Nr. 1 COVInsAG enthält eine gesetzliche Fiktion, kann also nicht widerlegt werden. Sie modifiziert die schon vor dem in Kraft treten des COVInsAG bestehende Privilegierung von Zahlungen trotz vorliegender Insolvenzreife, wenn die Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind, und überlagert als speziellere Norm die jeweiligen...mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Bekl. hat Erfolg." A)1. Vorliegen einer Pflichtverletzung Das LG differenziert im Ausgangspunkt zutreffend zwischen einer Klage ohne (jegliche) Erfolgsaussicht und einer Klage mit (äußerst) geringer Erfolgsaussicht. Aus seiner Sicht ist es insoweit konsequent zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bekl. – nachdem er nicht über die fehlende Erfolgsaussicht bele...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / II. Die Lösung

Was bedeutet Berliner Räumung? Ist das Mietverhältnis gekündigt, muss der Vermieter – insbesondere bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges – seinen Räumungsanspruch schnell rechtshängig machen und titulieren. Ist der Räumungsanspruch sodann tituliert, bietet die sogenannte Berliner Räumung dem Gläubiger ein komfortables Vorgehen in der Zwangsvollstreckung. Diese zunächst nu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Planwirkung gegenüber Mithaftenden (Abs. 2)

Rn 15 Nach § 254 Abs. 2 Satz 1 werden persönliche Ansprüche der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen sowie Rechte dieser an nicht massezugehörigen Gegenständen (dingliche Sicherheiten) vom Insolvenzplan nicht berührt. Die Vorschrift modifiziert den Akzessorietätsgrundsatzes. Grundlage für den Fortbestand der Dritthaftung ist die trotz Erlass fortbestehende unvoll...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Bewertungsdifferenzen beim Debt-Equity-Swap (Abs. 4)

Rn 21 Gem. § 254 Abs. 4 werden die Gläubiger, die im Wege einer Umwandlung ihre Insolvenzforderungen (Fremdkapital) in Gesellschaftsanteile (Eigenkapital) umwandeln (Debt-Equity-Swap), im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit vor Nachforderungen der Schuldnerin oder des Insolvenzverwalters im Falle eines Folgeinsolvenzverfahrens geschützt. Insoweit ist § 254 Abs. 4 le...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2 Privilegien für die Kreditgewährung in der aktuellen Krise (Abs. 1 Nr. 2 u Nr. 3)

Rn 15 Das COVInsAG enthält Regelungen zum Zwecke der Motivation zur Kreditgewährung in der aktuellen COVID-19-Krise. Diese Regelungen haben Banken aber auch Gesellschafter und Dritte wie zum Beispiel Warenkreditgeber im Blick. Einer solchen besonderen Motivation bedarf es, weil die Kreditgewährung in der Krise für den Kreditgeber mit gewissen wirtschaftlichen und rechtlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Sonderregelungen für staatliche Hilfsprogramme (Abs. 3)

Rn 60 Nach Abs. 3 gelten die Haftungs- und Anfechtungsprivilegien für die Kreditvergabe nach Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 im Fall von Krediten, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ihren Finanzierungspartnern oder von anderen Institutionen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme anlässlich der COVID-19-Pandemie gewährt werden, auch dann, wenn der Kredit nach dem Ende d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftungsbescheid

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff. Ergänzend > Steuerbescheid.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ersetzung eines Haftungs- durch einen Nachforderungsbescheid im Revisionsverfahren

Leitsatz 1. Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i.S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.1 Organgesellschaft

Rz. 11 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 17 Satz 1 KStG kommen als Organgesellschaften alle Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens in Betracht. Dies wären insbesondere die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE), Aktiengesellschaft und Kommandi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 4.3 Steuerumlagen

Rz. 231 Der Organträger ist im Falle der ertragsteuerlichen Organschaft Steuerschuldner für die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer, soweit ihm das Ergebnis der Organgesellschaft zuzurechnen ist. Weiterhin schuldet der Organträger für die Umsätze der Organgesellschaft die Umsatzsteuer bei umsatzsteuerlicher Organschaft. Rz. 232 Die Organgesellschaft weist eigene St...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung / 3.2 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Haftungsgrund

Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften und trifft Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind. In der Mehrzahl der Fälle...mehr