Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6.1 Angaben im Prospekt

Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Zu unters...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.1.2 Einlage durch Aufrechnung und Abtretung

Rz. 122 Nach der Rechtsprechung kann ein Kommanditist, der gleichzeitig Gläubiger der Gesellschaft ist, seine Einlage mit haftungsbefreiender Wirkung auch dadurch erbringen, dass er eine Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, gegen die Einlageforderung der Gesellschaft aufrechnet.[1] Denn durch die Aufrechnung wird das Gesellschaftsvermögen vermehrt, da die Gesellscha...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / 2. Tod des Vermieters

Das Versterben des Vermieters bringt zwar tatsächliche Veränderungen mit sich, welche allerdings für die vertragsrechtliche Frage des Fortbestandes des Mietverhältnisses weniger relevant werden. Anders als der verfügungsberechtigte Vermieter kann sich der Mieter grundsätzlich nicht darauf berufen, mit einer bestimmten Person als Vermieter einen Vertrag abgeschlossen zu haben...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 6 Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Heute, den …, erschien vor mir, …, Notar/in mit dem Amtssitz in ..., Herr/Frau1 …2. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (i. W. … Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau1) … (Geschäftsant...mehr

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Vorwort und Zielsetzung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Effizienz der Mandatsbearbeitung und die Erzielung des Deckungsbeitrages für den wirtschaftlichen Kanzleierfolg im Bereich des Verkehrsrechts hängen maßgeblich davon ab, ob es gelingt, wiederkehrende Arbeitsabläufe zu optimieren und zu standardisieren, um diese dann später routiniert fehlerfrei umzusetzen. Erwartet werden von Seiten der ...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.2.2.2 Vertretung der Vor-GmbH

Rz. 58 Im Gegensatz zu den Geschäftsführern einer eingetragenen GmbH haben die Geschäftsführer einer Vor-GmbH keine unbeschränkte Vertretungsmacht, vgl. §§ 35, 37 GmbHG.[1] Die Vertretungsmacht ist grundsätzlich durch den Gründungszweck auf gründungsnotwendige Geschäfte beschränkt. Bei Bargründungen beschränkt sie sich im Allgemeinen auf solche Rechtshandlungen, die unerläss...mehr

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Vorwort / 2 Zur 1. Auflage (1971)

Die GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform ist das Ergebnis eines echten Entwicklungsprozesses in der Wirtschaftspraxis. Diese Rechtsform, deren Zulässigkeit sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich heute unbestritten ist, bietet die Möglichkeit, die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters auf das zwar gesamte, aber doch abgrenzbare Vermögen der GmbH zu beschrä...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.6 Praxisbezogene Beispiele zum Anhang und Lagebericht der reinen Komplementär-GmbH

Rz. 402 In Anlehnung an Hoffmann [1] werden nachstehende praxisbezogene Beispiele gegeben. Praxis-Beispiel Unsere Geschäftstätigkeit im Jahre 2016 erschöpfte sich in der Komplementärstellung für die AN KG in Neustadt, an deren Kapital wir jedoch nicht beteiligt sind. Hierfür erhalten wir eine angemessene Vergütung von der AN KG. Die Finanzlage – Darlehen an die AN KG – h...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.2.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 627 Ein Geschäftsanteil einer GmbH ist gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Stirbt ein GmbH-Gesellschafter, erwirbt sein Erbe unmittelbar seinen Anteil gemäß § 1922 BGB. Die Mitgliedschaft geht mit allen Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben über. Der Erbe haftet also auch für rückständige Einlagen und Nachschüsse, wobei die Haftung erbrechtlich beschränkbar ...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 7 Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG für die Gründung einer Personengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. … Heute, den …, erschien vor mir, …, Notar/in mit dem Amtssitz in ..., Herr/Frau1 …2. Herr/Frau1 …2. Herr/Frau1 …2. Die Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (i. W. … Euro) und wird wie folgt übernomm...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.2 Verhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur KG

Rz. 208 Durch die Bestellung zum Geschäftsführer und den Anstellungsvertrag mit der GmbH entstehen keine vertraglichen Beziehungen zur GmbH & Co. KG.[1] Wohl aber ist es möglich, dass der Geschäftsführer der GmbH einen Anstellungsvertrag mit der KG schließt.[2] Für die rechtliche Qualifizierung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers als Arbeitsverhältnis oder als ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.4 Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen oder Sonderabschreibungen

Rz. 767 Erhöhte Absetzungen, also Absetzungen, die an die Stelle von normalen AfA treten, gibt es im derzeit geltenden EStG nur in §§ 7h, 7i EStG (erhöhte AfA bei Gebäuden bzw. Baudenkmalen). Anspruchsberechtigt ist der Gesellschafter, nicht die GmbH & Co. KG. Im Falle einer Gesellschaft, bei Zurechnung des Gebäudes mehreren Beteiligten gegenüber, ist § 7i Abs. 7 EStG zu bea...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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AGS 10/2019, Kostenhaftung ... / 1 Aus den Gründen

1. Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. 2. In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg. Zu Recht hat das LG die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenansatz zurückgewiesen. Die Beklagte ist Kostenschuldnerin der 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 A...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XXIV. Abschlussschreiben an den Mandanten nach anteiliger Regulierung

Rz. 167 Muster 1.22: Abschlussschreiben an den Mandanten nach anteiliger Regulierung Muster 1.22: Abschlussschreiben an den Mandanten nach anteiliger Regulierung _________________________ (Name) _________________________ (Anschrift) Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen zunächst das S...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 5 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Einmann-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligu...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.1 Handelsrecht

Rz. 335 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe d...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 15 Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH durch Anwachsung

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen unter HRA … im Handelsregister des Amtsgerichts …, sind die X-Beteiligungs Gmb...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 13 Vertrag über das Ausscheiden eines Kommanditisten

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen unter HRA … im Handelsregister des Amtsgerichts …, sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A und B jeweils als Kommanditisten beteiligt. B beabsichtigt, aus der Gesellschaft auszusc...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 17 Vertrag über Beitritt eines Kommanditisten

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA …, sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A als Kommanditist beteiligt. Die X-Beteiligungs GmbH ist am Vermögen der X-GmbH & Co. KG nicht bet...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist zulässig. Der Senat legt die ohne Kostenausspruch getroffene Entscheidung des Nachlassgerichts über den Erbschein vom 11.12.2017 und die mit Beschluss vom 3.4.2019 getroffene isolierte Kostenentscheidung als jeweils mit der Beschwerde nach § 58 FamFG angreifbare Teilbeschlüsse aus (vgl. hierzu Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § ...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XXVII. Schadenersatzklage

Rz. 178 Muster 1.25: Schadenersatzklage Muster 1.25: Schadenersatzklage Amtsgericht/Landgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Die auslagenfreie Übersendung einer weiteren vollständigen Ausfertigung oder Abschrift jeder gerichtlichen Entscheidung und jedes vor dem Gericht geschlossenen Vergleichs wird hiermit beantragt (GVBl. 1975, 2214). 2 Es w...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.1.1 Gesetzliche Rechtsnachfolge

Rz. 607 Stirbt ein Kommanditist, wird die GmbH & Co. KG mit seinen Erben fortgesetzt. Die Kommanditbeteiligung ist also vererblich, wie sich nunmehr ausdrücklich aus § 177 HGB ergibt. Der Erbe tritt in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Kommanditisten ein, wenn sie nicht höchstpersönlicher Natur sind oder der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.[1] Ist der Erb...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.2.2 Inhaltskontrolle

Rz. 733 Die Gesellschaftsverträge der Publikumsgesellschaften unterliegen einer richterlichen Inhaltskontrolle.[1] Der BGH sieht die Interessenlage ähnlich wie die bei dem Gebrauch von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularverträgen. Auch hier bestünde ein Bedürfnis, die mit den fertig formulierten Gesellschaftsverträgen konfrontierten Anlegergesellschafter vor einem ...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.5 GmbH & Co. KG im IAS/IFRS-Abschluss

Rz. 420 In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS/IFRS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, (i) flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben; ...mehr

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zfs 10/2019, Kollision zwei... / 2 Aus den Gründen:

"… [23] Der Anspruch der (jedenfalls damaligen) Eigentümerin des von dem Kl. geführten BMW auf Ersatz des ihr durch den in Rede stehenden Unfall entstandenen Schadens beruht gegenüber der Bekl. zu 2 auf §§ 7 und 18 StVG." [24] Nach § 7 StVG ist, wenn bei dem Betrieb eines Kfz eine Sache beschädigt wird, der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden z...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XIII. Sachverständigenkosten bei geringem Fahrzeugschaden

Rz. 109 Muster 1.12: Sachverständigenkosten bei geringem Fahrzeugschaden Muster 1.12: Sachverständigenkosten bei geringem Fahrzeugschaden _________________________ Versicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit bedanke ...mehr

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zfs 10/2019, Kein Schmerzen... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2018, 723, veröffentlicht ist, hat dem Kl. das Schmerzensgeld aus ererbtem Recht des Patienten zugesprochen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es, soweit im Revisionsverfahren noch erheblich, ausgeführt, der Bekl. sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Been...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 366 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (§ 285 Nr. 11a HGB). Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich (§ 287 HGB). Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.1 Bestellung des Geschäftsführers

Rz. 206 In einer GmbH sind Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht immer in der Person des Geschäftsführers vereint, §§ 6, 35 GmbHG. Die Gesellschafter der GmbH sind in der Wahl ihrer Geschäftsführer frei. Sie können jeden beliebigen Dritten, einen GmbH-Gesellschafter oder auch einen Kommanditisten der KG zum Geschäftsführer bestimmen.[1] Sie müssen sich aber an die s...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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zfs 10/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Die Bekl. ist allerdings nicht nach § 307 S. 1 ZPO ihrem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. In der Revisionsinstanz ergeht ein Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag des Kl. (§ 555 Abs. 3 ZPO). An einem solchen Antrag fehlt es im Streitfall." [9] Entgegen der Auffassung der Bekl. gilt das Antragserfordernis nach § 555 Abs. 3 ZPO auch im Hinblick auf ein berei...mehr

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AGS 10/2019, Verzinsung nic... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, vertragliche Ansprüche, auch aus gem. § 86 VVG übergegangenem Recht, auf Ersatz des Verzögerungsschadens bestünden nicht, weil die Beklagte die Zahlungen des Prozessgegners an R. überwiesen habe, ohne in Schuldnerverzug zu geraten. Es bestehe auch kein Anspruch aus § 823 Abs. 2, § 849 BGB i.V.m. § 43a Abs. 5 BRAO, § 4 Abs. 2 BORA. ...mehr

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zfs 10/2019, Kein deliktisc... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] 1. Im Ergebnis zutreffend und von der Revision nicht angegriffen ist die Auffassung des BG, dass ein Anspruch auf Ersatz des Zinsschadens unter dem Gesichtspunkt des Verzugs (§§ 286, 288 BGB) nicht in Betracht kommt. Dies liegt allerdings entgegen den Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht daran, dass die Bekl. die Zahlungen des Prozessgegners auf die Kostenfestse...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

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Compliance-Risikoanalyse: N... / 3.3.2 Schritt 2: Bewertung der Auswirkungen von Compliance-Risiken

Quantitative oder qualitative Bewertung von Risiken Bei der Bewertung von Compliance-Risiken stellt sich die Frage, ob man die Risiken quantitativ oder qualitativ bewerten möchte. Unter einer quantitativen Bewertung verstehen wir die Festlegung eines möglichen Schadens in Euro und die Abschätzung einer Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko. Üblicherweise erfolgt eine qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 3 Literatur

Rz. 10 Fittig, Der ärztliche Behandlungsfehler – vorhersehbar und vermeidbar?, Rheinisches Ärzteblatt 1997 S. 24. Gaisbauer, Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe (Extraktionen) aus haftungsrechtlicher Sicht, VersR 1997 Heft 7. Krumpaszky/Sethe/Selbmann, Die Häufigkeit von Behandlungsfehlervorwürfen in der Medizin, VersR 1997 Heft 10. Scholz, Haftung und Schadensberechnung bei är...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Leitsatz Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der Insolvenz

Leitsatz 1. Im Rahmen der Abwicklung des insolventen Unternehmens anfallende Kosten zur Prüfung der Frage, ob ein Anspruch nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB besteht, gehören grundsätzlich zu den Allgemeinkosten der früheren unternehmerischen Tätigkeit. 2. Das Recht auf Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse (nur) dann zu, wenn der Insolvenzverwalter die Masse wirksam verpflichtet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Leitsatz 1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gemäß § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Normenkette § 178 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.3 Beteiligungsfinanzierung bei Kommanditgesellschaften

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) muss die Anzahl der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) aus den bereits bei der OHG angeführten Gründen ebenfalls beschränkt bleiben. Durch das Recht, Kommanditisten aufzunehmen, ergeben sich bei einer KG jedoch im Vergleich zur OHG leichtere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital. Dies liegt insbesondere daran, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.2 Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) wie auch bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) können zunächst die Altgesellschafter zusätzliches Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere neue Gesellschafter aufzunehmen, wodurch sich jedoch die Machtverhältnisse im Unternehmen verändern und die Altgesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 21 Der Haftungsschuldner wird durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen .[1] Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden sein, er kann jedoch auch ohne Zahlungsinanspruchnahme ergehen.[2] Gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer darf die Haftung nach § 69 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 Die Vorschrift begründet als Folge der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine öffentlich-rechtliche Haftung. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Haftungsschuldner und dem von ihm Vertretenen haben auf ihren Bestand und ihren Umfang keinen Einfluss.[1] Es handelt sich um eine unbeschränkt persönliche Haftung, die neben der Schuld besteht, also eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69 Haftung der Vertreter

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die in §§ 34 und 35 AO genannten Personen handeln für Stpfl., die selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht handlungsfähig sind. Sie haben deren steuerliche, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die §§ 34 und 35 AO normieren eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Führt ein vorsätzlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.2 Folgen der Pflichtverletzung

Rz. 7 Die Folge der Pflichtverletzung muss ein Schaden sein, der durch die Haftung ausgeglichen werden soll. Die Haftung nach § 69 AO kann eingreifen, soweit die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden oder Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die in §§ 34 und 35 AO genannten Personen handeln für Stpfl., die selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht handlungsfähig sind. Sie haben deren steuerliche, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die §§ 34 und 35 AO normieren eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Führt ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß gegen...mehr