Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2 Verschulden

Rz. 12 Die auferlegten Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein. Abweichend vom Wortlaut des § 109 Abs. 1 RAO, der nur eine schuldhafte Verletzung verlangte, also die leichte Fahrlässigkeit mit einschloss (die Rspr. schränkte die Haftung zeitweise auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit ein), erfasst bereits der Wortlaut des § 69 AO die leichte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.1 Vorsatz

Rz. 13 Vorsatz ist wissentliches und willentliches Verhalten in Kenntnis der Tatsache, dass dieses eine Pflichtwidrigkeit bedeutet. Erkennt der Verpflichtete in seinem Verhalten die Möglichkeit der Pflichtverletzung, nimmt er sie jedoch gleichwohl billigend in Kauf, so ist ein für die Haftung ausreichender bedingter Vorsatz gegeben. Das ist z. B. der Fall, wenn einer von meh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.2 Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 14 Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in besonders schwerwiegendem Maß außer Acht lässt und deshalb die pflichtwidrige Folge seines Verhaltens nicht vorausgesehen hat (unbewusste Fahrlässigkeit) oder diese Folge als zwar möglich, aber vermeidbar erkannt hat (bewusste Fahrlässigkeit). Welche Sorgfalt geboten ist, richtet sich nicht objektiv nach den Erford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.3 Einzelfälle

Rz. 15 Für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung kommen alle unter § 34 fallenden steuerlichen Pflichten in Betracht .[1] Allerdings handelt eine verpflichtete Person, wenn sie die eine oder andere dieser steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, nicht immer auch vorsätzlich oder grob fahrlässig. Sind mehrere verpflichtete Personen vorhanden (z. B. mehrere Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die in §§ 34 und 35 AO genannten Personen handeln für Stpfl., die selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht handlungsfähig sind. Sie haben deren steuerliche, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die §§ 34 und 35 AO normieren eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Führt ein vorsätzlicher oder grob fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3 Haftungsvoraussetzungen

3.1 Pflichtverletzung und ihre Folgen Rz. 5 Die (vorsätzliche oder grob fahrlässige) Verletzung der steuerlichen Pflichten nach §§ 34 und 35 AO muss zu bestimmten steuerlichen Folgen führen, also ursächlich dafür sein, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet werden (zur Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 5 Begründung und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 19 Der Haftungsanspruch entsteht wie jeder Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1], sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] Nach § 69 AO ist das der Fall, sobald infolge der Pflichtverletzung einer verpflichteten Person einer der in der Vorschrift umschriebenen "Erfolge" eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.3 Einwendungen des Haftungsschuldners

Rz. 24 Der nach § 69 AO in Anspruch genommene Haftungsschuldner wird im Gegensatz zu den meisten anderen Haftungsschuldnern regelmäßig nur Einwendungen gegen den Grund seiner Inanspruchnahme erheben können, nicht jedoch gegen die Höhe der Steuerfestsetzung, die in dem Haftungsbescheid gegen ihn übernommen worden ist. Er hatte nämlich i. d. R. als Vertreter, Bevollmächtigter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.1 Ermessen

Rz. 22 Der Erlass des Haftungsbescheids und die Entscheidung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für die volle Haftungsschuld geschehen soll, liegen im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Eine Rechtspflicht zur Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners besteht nicht. Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind Gesamtschuldner.[2] Grundsätzlich hat sich die Finanzbehörde zunächst an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 3 Als Haftungsschuldner nach § 69 AO kommen nur die in §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen in Betracht.[1] Haftungsschuldner können also sein: gesetzliche Vertreter natürlicher Personen[2], z. B. Eltern, Vormund, Pfleger, Betreuer, gesetzliche Vertreter juristischer Personen[3], z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Geschäftsführer nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen[4],...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.2 Begründung der Ermessensentscheidung

Rz. 23 Bei einer Haftungsinanspruchnahme muss die getroffene Ermessensentscheidung grundsätzlich begründet werden. Das gilt wegen § 121 Abs. 1 auch für die Inanspruchnahme nach § 69 AO.[1] BFH v. 16.10.1984, VII S 13/84, ZIP 1985, 958 ist darin zuzustimmen, dass die erforderliche Begründung eines Haftungsbescheids als Verwaltungsakt[2] im Wesentlichen Ausfluss des rechtliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.3 Ursächlichkeit für den Schaden

Rz. 11 Die Pflichtverletzung muss ursächlich sein für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung des Anspruchs bzw. Entrichtung der Leistung. Dies ist für jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis getrennt zu prüfen.[1] Ursächlichkeit für den Haftungsschaden ist gegeben, wenn ohne die Pflichtverletzung das Besteuerungsverfahren hätte ordnungsgemäß durchgeführt und der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.3 Feststellung des Verschuldens

Rz. 16b Außer der Pflichtwidrigkeit und dem kausalen Schaden muss die erforderliche Schuld festgestellt werden, mit der der Vertreter wegen der Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzbehörde bzw. das FG muss einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit feststellen. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist bei der Nichtentrichtung der Steuer zum gesetzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1 Pflichtverletzung und ihre Folgen

Rz. 5 Die (vorsätzliche oder grob fahrlässige) Verletzung der steuerlichen Pflichten nach §§ 34 und 35 AO muss zu bestimmten steuerlichen Folgen führen, also ursächlich dafür sein, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet werden (zur Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden vgl. Rz. 11). 3.1.1 Pflichtve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.1 Pflichtverletzung

Rz. 6 Als Pflichten, die verletzt werden können, kommen vor allem die Mitwirkungspflichten und die Leistungspflichten im Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, aber auch in den übrigen Verwaltungsverfahren in Betracht. Zu nennen sind die Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die Anzeigepflichten[1], die Steuererklärungspflichten[2] sowie die Auskunfts- und...mehr

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zfs 09/2019, Erhöhte Sorgfa... / 3 Anmerkung:

1) Bei Unfällen mit einem Fahrschulwagen, an dessen Steuer ein Fahrschüler saß, kommen als Haftende neben dem Halter und dessen Haftpflichtversicherung i.d.R. der Fahrlehrer in Betracht. Grds. ist der Fahrschüler während der Übungs- und Prüfungsfahrten nicht Führer des Kfz, damit nicht selbst verantwortlich und haftbar (vgl. OLG Koblenz NZV 2004, 401; OLG Bamberg NJW 2009, 2...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

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zfs 09/2019, Zeitliche Verz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Ersatz des ihren Versicherungsnehmern entstandenen Sachschadens gegen die Bekl. als Gesamtschuldner aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG und § 398 BGB, § 421 BGB." 1. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter “bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs' verl...mehr

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FoVo 09/2019, Hartz IV muss kein Hindernisgrund für eine gütliche Einigung sein

Die Praxis bei der Erteilung von Aufträgen zur gütlichen Einigung Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner nach § 802b Abs. 2 ZPO entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teil- oder Ratenzahlungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetze...mehr

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zfs 09/2019, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Tätigkeit des Zedenten nicht als versicherte Tätigkeit i.S.d. vorliegend vereinbarten AVB zu bewerten ist. Das LG hat unter Bezugnahme auf BGH VersR 2016, 388, die rechtlichen Maßstäbe, nach denen zu beurteilen ist, ob eine von einem Rechtsanwalt übernommene Tätigkeit im Einzelfall eine versicherte “T...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Begriff der sachlichen Unbilligkeit

Rz. 36 Bei der sachlichen Unbilligkeit ist die Unbilligkeit in der zu entscheidenden Sache selbst begründet und daher unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stpfl. Sie liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung der gesetzlichen Vorschrift, unter Benutzung der üblichen Auslegungsmethoden, die Besonderheiten des Einzelfalls entgegen der Absichten des Gesetzgebers ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden Jahres, wenn die Ehegatten im verg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 3 Rechtsprechung

Rz. 46 Die Bundesagentur für Arbeit ist als Betreiberin eines Internetportals ("Jobbörse") berechtigt, Angebote privater Arbeitsvermittler zu löschen, wenn diese von Arbeitsuchenden die Zahlung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes verlangen (BSG, Urteil v. 6.12.2012, B 11 AL 25/11 R). Dem Betreiber einer Internetseite, der es Nutzern ermöglicht, eigene Inh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.8 Gesamtbetrachtung

Jedes der obigen Merkmale muss vorliegen. Ist ein einzelnes Merkmal stark ausgeprägt, kann ein anderes Merkmal schwächer ausgeprägt sein, ohne dass dies gegen eine Mitunternehmerschaft spricht. Für die Praxis werden die Merkmale der Haftung, Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung sowie eine Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert im Regelfall den Ausschlag geben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.7 Mitunternehmerrisiko

Ein unternehmerisches Risiko drückt sich darin aus, dass das Unternehmen auf eigene Rechnung geführt wird und der Unternehmer damit eine Fehlentscheidung zu tragen hat. Ein Gesellschafter erntet somit seinen Anteil an einem unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg. Er erhält den Gewinn daraus oder trägt den Verlust, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Ob ein Untern...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 1 Grundvoraussetzungen

Damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen kann, müssen die Gesellschafter "wie Unternehmer" handeln können. Dies bedeutet konkret, jeder Gesellschafter muss in der Lage sein, eine Unternehmerinitiative ausüben zu können und ein Unternehmerrisiko zu tragen.[1] Die Voraussetzungen sind folgende: Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck, Personengesellschaft oder vergleichbare ...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 5 Rückwirkende Änderung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Der Tatbestand der Praxisveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Hinweis Änderung we...mehr

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Sofortige Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags bei Compliance-Verstößen

Zusammenfassung Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Kläger ist der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH. Die Beklagte ist Teil eines Konzerns, der ein umfassenden Compliance-Programm zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zur Haftung des ArbG

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Liegen bei einem ArbN die Voraussetzungen des § 46 EStG für eine Veranlagung vor, so ist in diese auch Arbeitslohn einzubeziehen, für den der ArbG – aus welchen Gründen auch immer – LSt nicht einbehalten und abgeführt hat. Hierüber darf das FA keine Ermessenserwägungen anstellen, auch nicht mit Rücksicht darauf, dass nach § 42d Abs 3 EStG zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gemeinsame Grundsätze

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263 vorherrschende Betrachtu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 7 Haftung des Steuerberaters bei Fehlern

"Viele Köche verderben den Brei" – dieses Sprichwort ist allgemein bekannt und könnte somit auch gut auf Outsourcing angewendet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Steuerberater gut beraten auch für den schlimmsten Fall der Haftungsinanspruchnahme Vorsorge zu treffen. Ein Knackpunkt beim Outsourcing ist die Haftung für Fehler. Denn Auslagerung von einzelnen Dienstleistunge...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 4 Outsourcing und Datenschutzrecht

Nach und nach spricht sich durch die öffentliche Berichterstattung auch bei Steuerberatern und Rechtsanwälten herum, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 ihre volle Kraft entfaltet hat. Mit Inkrafttreten wird das europäische Datenschutzrecht für alle Unternehmen in der Europäischen Union verbindlich; und damit auch für Steuerberaterkanz...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 10 Fazit: Anforderungen an Outsourcing-Prozesse

Aus den eingangs aufgezeigten Chancen und Risiken ergeben sich die nachfolgend dargestellten rechtlichen Anforderungen an Outsourcingprozesse in Steuerberatungskanzleien, damit sie erfolgreich und ohne rechtliche Risiken gestaltet werden können: Vertragliche Festlegungen sind für den Steuerberater und seinen Outsourcingpartner zwingend. So sind die einzelnen Service Levels (g...mehr

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zfs 08/2019, Annahme einer ... / Leitsatz

Die Haftung des Haftpflichtversicherers ist ausgeschlossen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt ist. Dazu gilt: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,17 ‰ kommt in Betracht, dass erhebliche Verletzungen durch einen Faustschlag und einen Fußtritt nicht vorsätzlich herbeigeführt sind. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung – zulasten des VN – im PKH-Verfahren ist in ei...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Schuldnerschaft von Hinterziehungszinsen bei Schenkungen und Erbfällen

In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des BFH v. 28.3.2012[38] hinzuweisen. Ein Steuerpflichtiger kann auch Schuldner von Hinterziehungszinsen sein/werden, wenn der Steuerpflichtige persönlich keine Steuerhinterziehung begeht/begangen hat und ein Dritter für ihn eine unrichtige Steuererklärung abgibt und daraufhin gegen ihn als den Schuldner der hinterzogenen Steuer kein...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung der Kl. ist im noch zur Entscheidung gestellten Umfang begründet." Der Kl. steht gegen den Bekl. zu 1) ein Schadensersatzanspruch in tenorierter Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB wegen (grob) fahrlässiger Eigentumsverletzung zu, der im ausgeurteilten Umfang nicht durch die vereinbarte Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. 1. Die Kl. ist aktivlegitimier...mehr

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zfs 08/2019, Zurückbehaltun... / Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim LG Gera die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegner aus Anwaltshaftung beantragt. Die Antragsgegner hatten für den Antragsteller in zwei arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen dessen vormalige Arbeitgeberin, eine Zahnärztin, zwei Vollstreckungstitel erstritten. Der Antragsteller leitete die H...mehr

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Gewährleistungskosten kalku... / 1.1 Rechtliche Hintergründe zur Gewährleistung

Der Begriff Gewährleistung gilt in diesem Artikel als Oberbegriff für die in § 434 BGB ff. geregelte Sachmängelhaftung, die freiwilligen Garantiezusagen und die auf freiwilligen Zahlungen basierenden Kulanzzusagen. Nacherfüllung Bei der Nacherfüllung hat der Hersteller die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.[2] Fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit

Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steuern mit Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Rz. 6 Zur Aufre...mehr

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Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit für Zuschläge, die Profisportlern und Betreuern für die Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus gewährt werden

Leitsatz Zuschläge für Sonntags-, Feiertags - und Nachtarbeit, die Profisportlern und Betreuern für die verpflichtende Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus zu auswärtigen Terminen zusätzlich zum Grundlohn gewährt werden, sind nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, unabhängig davon, ob während der Reisezeit eine belastende Tätigkeit ausgeübt wird. Sachverhalt Im Streitfall ging e...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / II. Die Haftung bei Streitgenossen

1. Allgemeines Streitgenossen haften gem. § 32 Abs. 1 S. 1 GKG, § 27 S. 1 FamGKG als Gesamtschuldner, wenn das Gericht nicht in einer Entscheidung eine Verteilung der Kosten unter den Streitgenossen angeordnet hat. Im Hinblick auf die Erstattung der von ihnen verauslagten Gerichtskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens (§§ 103 ff. ZPO) sind die Streitgenossen nach...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung von Streitgenossen für die Gerichtskosten

Einführung In Zivilsachen können sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite Streitgenossen auftreten. Hierfür bestehen besondere Haftungsregelungen für die Gerichtskosten, die auch berücksichtigen, dass die Streitgenossen oftmals nicht an sämtlichen Verfahrensgegenständen beteiligt sind. Im Folgenden sollen die Besonderheiten für die Haftung der Streitgenossen und ihrer I...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 5. Auslagenhaftung

§ 32 Abs. 1 GKG, § 27 FamGKG finden auch für die gerichtlichen Auslagen Anwendung. Soweit solche Gerichtskosten durch gemeinsame Handlungen der Streitgenossen entstehen, besteht folglich gleichfalls eine gesamtschuldnerische Haftung. Betreffen die Auslagen hingegen einen Verfahrensteil, an dem nur einzelne Streitgenossen beteiligt sind, besteht insoweit wegen § 32 Abs. 1 S. 2...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 2. Antragshaftung

Haften die Streitgenossen als Antragsschuldner nach § 22 Abs. 1 GKG, § 21 Abs. 1 FamGKG, haften sie der Staatskasse gegenüber zugleich als Gesamtschuldner. Wegen der Regelung des § 32 Abs. 1 S. 2 GKG, § 27 S. 2 FamGKG darf die gesamtschuldnerische Haftung jedoch nicht auf solche Verfahrensgegenstände erweitert werden, an die der einzelne Streitgenosse nicht beteiligt ist. Die...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / Einführung

In Zivilsachen können sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite Streitgenossen auftreten. Hierfür bestehen besondere Haftungsregelungen für die Gerichtskosten, die auch berücksichtigen, dass die Streitgenossen oftmals nicht an sämtlichen Verfahrensgegenständen beteiligt sind. Im Folgenden sollen die Besonderheiten für die Haftung der Streitgenossen und ihrer Inanspruchn...mehr