Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / G. Haftungsfragen im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 86 Seit der bahnbrechenden Entscheidung des BGH,[49] in der ausgeführt worden ist, dass ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitsgerichtsprozess für einen Mandanten führt, nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, wenn er sämtliche in der Entscheidungssammlung des BAG abgedruckten Urteile berücksichtigt, leben Anwälte gerade im Kündigungsschutzrecht unter dem st...mehr

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AGS 04/2024, Geigel, Der Haftpflichtprozess - mit Einschluss des materiellen Haftpflichtrechts

Herausgegeben von Kurt Haag. 29. völlig neubearb. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. ILVII, 2.386 S., 199,00 EUR Zum Geigel muss man nach 29 Auflagen nicht mehr viel sagen. Das Handbuch ist seit Jahrzenten das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Insgesamt 20 Autoren, sämtlich Spezialisten ihres Gebiets, zeichnen sich für die umfassende Darstellung verantwortlich. In Teil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 9 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 9 Brüssel Ia-VO0 Ist ein Gericht eines Mitgliedstaats nach dieser Verordnung zur Entscheidung in Verfahren wegen einer Haftpflicht aufgrund der Verwendung oder des Betriebs eines Schiffes zuständig, so entscheidet dieses oder ein anderes an seiner Stelle durch das Recht dieses Mitgliedstaats bestimmtes Gericht auch über Klagen auf Beschränkung dieser Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbehrlichkeit des Vorbehalts.

Rn 8 Gemäß § 780 II entfällt die Notwendigkeit des Vorbehalts, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe nach § 1936 BGB verurteilt wird. Dieser kann gem § 1942 II BGB die ihm als gesetzlichem Erben zufallende Erbschaft nicht ausschlagen; gem § 2011 S 1 BGB wird er vor einer endgültigen Haftung dadurch geschützt, dass ihm keine Inventarfrist bestimmt werden kann; die Haftung bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 100 behandelt die Kostenentscheidung, wenn der unterlegene Teil aus mehreren Streitgenossen besteht. Dabei ist zum einen geregelt, mit welchem Inhalt eine Kostenentscheidung ergehen kann (Abs 2 und Abs 3) und zum anderen, welche rechtlichen Folgen bestimmte Kostenentscheidungen haben (Abs 1 und Abs 4). Erfasst von § 100 werden nur die Fälle, in denen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt dem zeitgleich eingefügten § 323b ZPO und führt zu einer Verbesserung der Position des Unterhaltspflichtigen, der mit seinem auf Herabsetzung des titulierten Unterhalts gerichteten Abänderungsverfahren erfolgreich war. Nach alter Rechtslage konnte der vom Unterhaltsschuldner auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts in Ans...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.8 Besonderheiten der Kettenabtretung (§ 13c Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, gilt (Fiktion) dieses Rechtsgeschäft insoweit als Vereinnahmung, d. h. der Abtretungsempfänger kann für die im Gesamtbetrag der weiter übertragenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer in Haftung genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6.3 Haftungsvergütungen u. Ä.

Rz. 193 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch andere gesellschaftsrechtlich zu erbringende Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft können bei Zahlung eines Sonderentgelts als Gegenleistung für diese Leistung einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch begründen. Rz. 194 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl die Haftungsübernahme als auch die Geschäftsführung und die Vertretung besit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Mitteilung des Finanzamts als haftungsbegründende Maßnahme

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gelangt das für den auf der elektronischen Schnittstelle registrierten Händler zuständige FA zu der Erkenntnis, dass dieser seinen "steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang" nachkommt, ist es berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle eine entsprechende Mitteilung zu machen, wenn "andere Maßnahmen keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wechselseitige Ausschließung (Alternativansprüche).

Rn 10 In diese Kategorie fallen Ansprüche des Streitverkünders gegen Dritte, die anstelle des Bekl alternativ als Schuldner der eingeklagten Leistung oder von Schadensersatz in Betracht kommen. Derartige Konstellationen liegen vor, falls für Baumängel entweder der Bauhandwerker oder der Baubetreuer einzustehen hat (BGHZ 70, 187 = NJW 78, 643), für einen Wasserschaden eine vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unterschiedliches Obsiegen und Unterliegen.

Rn 6 Obsiegen und unterliegen Streitgenossen nicht einheitlich, sondern unterschiedlich, gilt zunächst einmal nicht § 100. Die Kostenquotierung richtet sich vielmehr nach § 92 I. Das anteilige Obsiegen und Unterliegen ist zu berücksichtigen. Gleichwohl spielt § 100 aber auch in die Kostenentscheidung herein, nämlich, soweit ein Teil der Streitgenossen wiederum einheitlich un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Abtretung (§ 13c Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Obwohl der Regelungszweck der Vorschrift auf Sicherungsabtretungen zielt, umfasst der Haftungstatbestand grundsätzlich alle Formen der Abtretung von Forderungen aus steuerpflichtigen Umsätzen. Somit kann auch jeder Erwerber entsprechender Forderungen Haftungsschuldner für nicht entrichtete USt sein. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgemeinschaft.

Rn 6 Nach § 59 Alt 1 ist eine Streitgenossenschaft bei (behaupteter) Rechtsgemeinschaft zulässig, wenn Streitgegenstand des Verfahrens die materielle Rechtsbefugnis an einer Sache oder einem Recht bildet (BGHZ 92, 351, 353 = NJW 85, 385). Als Beispiele sind die Gesamtgläubigerschaft (Klage auf Freigabe eines zugunsten mehrerer Personen hinterlegten Betrags, BGHZ 88, 331 f), ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Solidarhaftung

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das sloMwStG sieht in bestimmten Fällen die solidarische Haftung für Mehrwertsteuer-Schulden vor (vgl. Art. 76 b i. V. m. Art. 205 MwSt-RL). Die Haftung tritt ein, wenn ein in Slowenien umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Transaktion, die der Steuerhinterziehung diente, beteiligt war. I...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Durch den Rechtsakt Begünstigter (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger, Vollstreckungsgläubiger)

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger muss nach § 13c Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 3 UStG Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, das ist auch der Factor (BFH vom 16.12.2015 XI R 28/13). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG oder land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, die die Durchsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

Rn 2 Es muss ein Titel vorliegen, der sich gegen den Erben richtet. § 780 I gilt für jede gegenständliche Beschränkung der Erbenhaftung, somit die Nachlassverwaltung gem § 1975 BGB, das Nachlassinsolvenzverfahren gem § 1975 BGB, die Ausschließung von Gläubigern gem §§ 1973, 1974 BGB, die Erschöpfungseinrede gem § 1989 BGB, die Dürftigkeitseinrede gem § 1990 BGB sowie das Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 305a gehört – wie zB Art 9 EuGVO – zu den prozessualen Sonderregelungen über die in Gestalt der Errichtung eines Haftungsfonds möglichen seerechtlichen Haftungsbeschränkungen. Die Vorschrift hat in Abs 1 S 1 die Haftungsbeschränkung nach den Vorschriften der §§ 486 I, III, 487–487d HGB aF, seit 25.4.13 nach den Vorschriften der §§ 611 ff HGB im Blick, die das Londoner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Rn 5 Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Schuldbeitritt.

Rn 36 Im Falle des Schuldbeitritts entsteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Beitretenden. Die Erstreckung der Rechtskraft einer gegen den bisherigen Schuldner ergangenen Entscheidung ist nach § 425 II BGB ausgeschlossen (St/J/Althammer § 322 Rz 31). Die Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 HGB oder der Eintritt in das Geschäft eines Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Einzelfälle

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausführlich hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros geäußert (BMF vom 06.02.2014, Az IV D 2 – S 7200/07/10012, BStBl I 2014, 269). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 UStG f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 786a III.

Rn 7 Diese Vorschrift regelt den Fall der Verurteilung durch ein ausl Gericht unter dem Vorbehalt, dass der Bekl das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach dem Straßburger Übereinkommen errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. In d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 782 ergänzt die §§ 2014, 2015 BGB sowie § 305 I. Gemäß § 2014 BGB kann der Erbe die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, allerdings nicht über die Errichtung des Inventars hinaus, verweigern. § 2015 I BGB gibt dem Erben die Möglichkeit, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gegen das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 786a II 2.

Rn 5 Diese Vorschrift betrifft den Fall, dass der Fonds nach dem Seerechtlichen Haftungsbeschränkungsübereinkommen vom 19.11.76 (BGBl II 86, 786) idF v 2.5.96 (BGBl II 00, 790, ergänzt durch das Übereinkommen über die Haftung für Ölverschmutzungsschäden 1992, BGBl II 94, 1154) in einem anderen Vertragsstaat und nicht im Inland errichtet worden ist. § 786a II 2 nennt für dies...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Verpfändung und Pfändung (§ 13c Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsfolgen des § 13c für die Forderungsabtretung treten auch bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen ein (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 5 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.2.1, Tz. 5). Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung nach § 13c UStG-Entwurf nur für den Fall der Abtre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ist die KapSt angemeldet, aber nicht pünktlich abgeführt worden, bedarf es keines Haftungsbescheids, um die Haftung für die fehlerhafte Abführung geltend zu machen. Es wird vielmehr nur die KapSt-Anmeldung vollzogen; § 44 Abs 5 S 3 EStG. Rn. 42 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Dasselbe gilt bei schriftlichem Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung g...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2.2 (Unfreiwillige) Pfändung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gleiches gilt für die Pfändung von Forderungen, denn in der Sache macht es keinen Unterschied, ob der leistende Unternehmer eine Forderung freiwillig als Sicherheit anbietet oder ob dessen Gläubiger – aus Sicht des leistenden Unternehmers unfreiwillig – in eine Forderung vollstreckt. In beiden Fällen kann sich der Gläubiger aus dem Bruttobetr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Erbe, der dem Grundsatz nach unbeschränkt für Nachlassverbindlichkeiten sowohl mit dem Nachlass als auch mit seinem eigenen Vermögen haftet, kann die Haftung auf den Nachlass beschränken. Ist er wegen einer Nachlassverbindlichkeit verurteilt worden, kann er nach § 780 dem Nachlassgläubiger die Beschränkung der Haftung in der Vollstreckung entgegensetzen, dies allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreckung aus Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaber.

Rn 3 Tauglicher Bekl iRd § 32a ist der ›Inhaber‹. Der Inhaberbegriff ist im UmweltHG nicht legaldefiniert. Nach hM ist er nicht formal, sondern eher weit zu bestimmen. Da die Begriffe des Betreibers und Inhabers im öffentlichen Recht nicht stets strikt voneinander getrennt werden und für die Auslegung des Merkmals das der zivilrechtlichen Haftung nach dem UmweltHG zu Grunde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerklage.

Rn 33 Wird eine Widerklage erhoben, so ist je nach Prozessausgang – vorbehaltlich der Anwendung des § 92 II Nr 1 – die Vorschrift des § 92 I anzuwenden und eine Kostenquote auszusprechen oder die Kosten sind gegeneinander aufzuheben. Unzulässig wäre es, die Kosten der Klage der einen Partei und die Kosten der Widerklage der anderen Partei aufzuerlegen, da dies keine verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für das Verfahren der und die Entscheidung über die Klauselerteilung s § 742 Rn 3. Für die Zustellung ist § 750 II zu beachten. Des Nachweises bedarf neben der Beendigung der Gütergemeinschaft der Eintritt der Rechtskraft des Urteils (Musielak/Voit/Lackmann § 744 Rz 3). Wenn die Auseinandersetzung vollständig beendet ist, kann die Beschränkung der Haftung nach § 1480 BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: Die Vorschrift regelt die Entrichtung der KapSt und bestimmt dafür den Steuerschuldner, die Entstehung der KapSt, den KapSt-Abzug und die Haftung des Entrichtungspflichtigen. Neu aufgenommen wurden ergänzende Bestimmungen durch das StÄndG 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), durch das InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der als Erbe des Schuldners verurteilte Beklagte kann die Beschränkung seiner Haftung nur geltend machen, wenn sie ihm im Urteil vorbehalten ist. (2) Der Vorbehalt ist nicht erforderlich, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe verurteilt wird oder wenn das Urteil über eine Nachlassverbindlichkeit gegen einen Nachlassverwalter oder einen anderen Nachlasspfleger oder gegen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftungsbescheid

Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss innerhalb der Festset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere grobe Berufspflichtverletzungen.

Rn 78 Der BGH hat seine Rspr zur Beweislastumkehr bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern in einigen Entscheidungen auch auf andere grobe Berufspflichtverletzungen übertragen, etwa auf die Verletzung der Berufspflicht eines Schwimmmeisters (BGH NJW 62, 959, 960) oder von Pflegepersonal (BGH NJW 71, 241, 243; auf die Haftung eines Apothekers (Köln VersR 14, 106, 111 f; Kobl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbenhaftung.

Rn 115 Der Vorbehalt beschränkter Haftung nach § 305 führt nicht zu einer Herabsetzung des Wertes. Wird Rechtsmittel nur wegen des Vorbehalts eingelegt, sind GeS und ReS nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Passivprozesse.

Rn 16 Richtet sich eine Leistungsklage gegen Gesamthänder, liegt eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft vor, sofern die Gesamthänder nur gemeinsam zur Erfüllung in der Lage sind (BGH NJW 00, 291 f [BGH 15.10.1999 - V ZR 141/98]; 75, 310 f [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]). Diese Voraussetzung greift bei echten Gesamthandsverbindlichkeiten ein, die – wie de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Art des Anspruchs.

Rn 3 Der streitgegenständliche (prozessuale) Anspruch muss nach Grund und Höhe streitig sein. Das kann nur bei solchen Ansprüchen der Fall sein, die Zahlungen von Geld oder Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, also nicht bei Klagen auf Abgabe einer Willenserklärung oder auf Leistung unvertretbarer Sachen, bei Räumungsklagen oder bei Unterlassungsklagen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Durch die Geltendmachung der dem Rechtsträger nach § 133 Absatz 3 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes zustehenden Einrede wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Rechtsträgers nicht ausgeschlossen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsverfahren

1. Haftungsbescheid Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen.

Rn 4 Die Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags führt zu einer verschärften Haftung des Unterhaltsberechtigten; dieser haftet gem § 818 IV BGB nach den allgemeinen Vorschriften (insb §§ 291, 292 BGB) und kann sich nicht mehr auf den Wegfall oder die Minderung der Bereicherung berufen (BGH MDR 98, 847 [BGH 22.04.1998 - XII ZR 221/96]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25e UStG setzt nicht eine in der MwStSystRL enthaltene spezielle Haftungsnorm für Betreiber elektronischer Schnittstellen um, sondern basiert auf der generellen Bestimmung des Art. 205 MwStSystRL, wonach Mitgliedstaaten bestimmen können, dass "eine andere Person als der Steuerschuldner die Steuer gesamtschuldnerisch zu entrichten hat" (vgl. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr