Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Haftung des Treuhänders als Gesellschafter

Rz. 427 Als Gesellschafter haftet der Treuhänder sowohl im Verhältnis zu den Gläubigern (z.B. nach §§ 126 ff., 172 ff. HGB)[531] als auch im Verhältnis zur Gesellschaft (z.B. nach § 62 AktG, § 31 GmbHG)[532] und den Mitgesellschaftern. Ihn treffen dementsprechend sämtliche diesbezüglichen Gesellschafterpflichten, z.B. auf Erbringung der Einlage, Kapitalaufbringung oder Kapit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung der Gründer in der Vor-AG

Rz. 746 Nach Feststellung der Satzung und der Übernahme aller Aktien durch die Gründer im Gründungsprotokoll entsteht[2362] die sog. Vor-AG oder auch Gründungsgesellschaft genannt (AG i.G.). Bis zur Eintragung im Handelsregister ergeben sich vielfältige Haftungsrisiken für die Gründer, wenn die Vor-AG ihre Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen hat. Zwar gehen die Rechte und...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Inhalt der Haftung

Rz. 161 Worauf die Gesellschafter aus der Gesellschafterhaftung haften, ist umstritten. Die Begründung zum MoPeG enthält sich einer Auseinandersetzung mit dieser Frage. Die sog. Erfüllungstheorie geht davon aus, dass der Gesellschafter genau die gleiche Leistung schuldet wie die Gesellschaft, sodass er insb. auch auf die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten in Anspruch genomm...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 14 Auskunft, Haftung, Außenprüfung

Bei Zweifelsfragen zu den Regelungen des 5. VermBG erteilt das zuständige Finanzamt verbindliche Auskünfte darüber, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über vermögenswirksame Leistungen anzuwenden sind. Für den Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für die Anlageinstitute das für deren Besteuerung zuständige Finanzamt.[1] Um Fehler der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine nachträgliche Entstehung der Haftung durch Insolvenzanfechtung

Rz. 631 Eine masseschmälernde Zahlung liegt nicht vor, wenn die auf dem debitorischen Konto eingezogene Forderung wirksam an die Bank abgetreten war oder durch den Einzug und die Verrechnung mit dem Soll-Saldo anderweitige Sicherheiten für die Masse wieder frei werden. Diese Ergebnisse können nun nicht dadurch rückwirkend zunichtegemacht werden, dass die Sicherungszession un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Haftung auch bei späterer (Teil-)Erledigung der Steuerforderung?

Rz. 715 Die Fortdauer der Steuerhaftung bleibt von einer späteren (Teil-)Erledigung der Steuerforderung, etwa in einem späteren Insolvenzplanverfahren, unberührt.[1427] Die Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 34, 69 AO wird nicht auch dadurch ausgeschlossen, dass die zugrundeliegende Steuerforderung in einem Insolvenzplan abschließend geregelt (und teilweise befriedigt) wir...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Haftung nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht

Rz. 33 Darüber hinaus finden sich im Umwandlungsrecht verschiedene Haftungsregelungen, welche die Haftung nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht,[76] insb. die mit der Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung verbundenen Risiken berücksichtigen. So kann bei einer Neugründung einer GmbH im Rahmen einer Verschmelzung oder einer Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / u) Haftung für Baumängel (Teil II § 7 Nr. 2)

Rz. 30 Die Haftung für Sachmängel am Bauwerk richtet sich nach §§ 633 ff. BGB. Ein Ausschluss der Haftung für Sachmängel am Bauwerk ist in Verbraucherverträgen und Formularverträgen nicht möglich (§ 309 Nr. 7, 8 BGB). Ob zumindest ein teilweiser Ausschluss des Rücktrittsrechts in Verbraucher- und Formularverträgen wirksam ist, könnte fraglich sein. Nach der Rechtsprechung de...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Haftung nur für eigene Verbindlichkeiten

Rz. 5 Weitere Folge der Vermögenstrennung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ist die grds. Haftung jedes Ehegatten nur für eigene Verbindlichkeiten.[2] In der Gestaltungsberatung gilt es, diesen Grundsatz besonders zu betonen, damit die Ehegatten ihre Vermögensorganisation entsprechend ausrichten können. Für Verbindlichkeiten des anderen haftet ein Ehegatte nur dann, wenn fü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Haftung des Gesellschafters nach Zivilrecht/Insolvenzrecht

Rz. 281 Zur Haftung aufgrund der Durchgriffshaftung oder wegen eines existenzvernichtenden Eingriffs s. § 28 Rdn 324 ff.; zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen und anderen Finanzierungen s. § 28 Rdn 347 ff. sowie zur Nutzungsüberlassung von Gegenständen durch einen Gesellschafter § 28 Rdn 423 ff.. Die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass (§...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Haftung

Rz. 882 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Fehlt dem Vorstand im konkreten Fall die notwendige Sachkunde, muss er sich fremden qualifizierten Rat einholen. Holt er sich diesen Rat nicht ein, haftet er ebenso.[2693] § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG bestimmt hi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gesellschaftsvermögen und Haftung

Rz. 48 § 713 BGB n.F. weist die für die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten dem Vermögen der Gesellschaft zu. Dies entspricht dem Leitbildwandel "vom Sondervermögen der Gesellschafter zum Vermögen der Gesellschaft".[112] § 718 BGB a.F., wonach die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft er...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / f) Haftung

Rz. 332 Anders als § 12 WpÜG für die Angebotsunterlage enthält § 27 WpÜG keine Bestimmung, die die Haftung der Zielgesellschaft sowie von Vorstand und Aufsichtsrat für eine fehlerhafte Stellungnahme regelt. Die Haftung ist deswegen keineswegs ausgeschlossen, sondern bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen.[734]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VII. Haftung des Gesellschafters bei Führungslosigkeit der Gesellschaft in Krise und Insolvenz

Rz. 459 Nach § 15a Abs. 3 InsO ist im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrages verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Haftung von Rechtsnachfolgern und Rechtsvorgängern

Rz. 110 Die Unterbilanzhaftung trifft nicht alleine diejenigen Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Offenlegungsverpflichtung an der GmbH beteiligt gewesen sind, sondern erstreckt sich auch auf deren Rechtsnachfolger, § 16 Abs. 2 GmbHG (§ 16 Abs. 3 GmbHG a.F.).[397] Der zweite Senat stellte klar, dass der Anspruch aus Unterbilanzhaftung im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neug...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 1472 Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, sind der Vereinigung zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast (Art. 2 Abs. 1 EWIV-VO i.V.m. § 5 Abs. 2 EWIV-AusfG). Die Schadensersatzansprüche verjäh...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / cc) Unbeschränkte Haftung

Rz. 58 Uneingeschränkt haftet der Unternehmer, wenn er Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, § 13 Abs. 7 Nr. 2 VOB/B. Auch im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer uneingeschränkt, wenn der Mangel zu Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit führt, § 13 Abs. 7 Nr. 1 VOB/B.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / J. Haftung der Gesellschafter in der Betriebsaufspaltung

I. Steuerliche Haftung als Organträger nach § 73 AO Rz. 273 In der typischen Betriebsaufspaltung kommt eine Haftung nach § 73 AO in Betracht, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zum Besitzunternehmen besteht (vgl. hierzu oben Rdn 144 ff.). Hat auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft bestanden, etwa in den Fällen der kapitalistischen oder der umgekehrten...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VI. Haftung des Gesellschafters bei Unternehmensverträgen, statuarischen oder vertraglichen Verlustausgleichsregelungen in Krise und Insolvenz

1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gründungsphasen und die jeweilige Haftung

Rz. 26 Das Haftungssystem [85] für die Gründungsphase der GmbH stand um die Jahrhundertwende im Mittelpunkt der Rspr.[86] Es lässt sich schematisch wie folgt veranschaulichen: a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Haftung eintretender und ausscheidender Gesellschafter

a) Haftung des neu eintretenden Gesellschafters Rz. 563 Die grds. unbeschränkte und unbeschränkbare Haftung der Gesellschafter einer OHG gem. § 126 HGB wird durch § 127 HGB auch auf die später eingetretenen Gesellschafter erstreckt. Diese haften nicht nur für die nach ihrem Eintritt entstandenen Schulden, sondern für alle, die seit Bestehen der Gesellschaft existent geworden ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / C. Rechtliche Grundlagen der Haftung des Architekten

I. Leistungssoll und Mängel des Architektenwerks 1. Grundlagen Rz. 77 Der Architektenvertrag ist (im Regelfall) ein Werkvertrag, sodass der Architekt die Verpflichtung hat, seine Leistung so zu erbringen, dass sie frei von Sachmängeln und frei von Rechtsmängeln ist (§ 631 Abs. 1 BGB) (vgl. Rdn 1). Rz. 78 Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk kei...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3 Sanktionen

3.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften § 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Haftung der Gesellschafter für Fehlbeträge

Rz. 455 Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter gem. § 737 Satz 1 BGB n.F. der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Gewinn und Verlust aufzukommen (Fehlbetragshaftung). Kann von einem Gesellschafter der auf ihn entfallende Betrag nicht erlan...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH bzw. AG

Rz. 313 Der Wunsch der Gläubiger, den Gesellschafter der GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich in Anspruch zu nehmen,[570] ist so alt wie die Rechtsform selbst.[571] Als Haftungstatbestände werden diskutiert: Unterkapitalisierung, Durchgriffshaftung, sittenwidrige vorsätzliche Gläubigerschädigung und Existenzvernichtung.[572] 1. Unterkapitalisierung Rz. 314 Ma...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Haftung des Emittenten bzw. seiner Organmitglieder nach § 826 BGB

Rz. 106 Gem. §§ 97 Abs. 4, 98 Abs. 4 WpHG bleibt eine weitergehende Haftung des Emittenten jeweils unberührt, sodass dieser ggf. vertraglich oder insb. deliktisch haften kann. Die Diskussion kreist in diesem Zusammenhang v.a. um § 826 BGB,[239] der als Anspruchsgrundlage sowohl ggü. den handelnden Organmitgliedern des Emittenten als auch über die Zurechnungsnorm des § 31 BGB...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung der Partner für die allgemeinen Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Rz. 1291 § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG bestimmt, dass die Partner als Gesamtschuldner neben dem Vermögen der Partnerschaft für deren Verbindlichkeiten haften. Die Norm entspricht § 721 BGB. § 8 Abs. 1 Satz 2 PartGG in der durch das MoPeG geänderten Fassung erklärt seit dem 1.1.2024 überdies die §§ 721a und 721b BGB für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf die wortlautident...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 131 Bei Bauvorhaben werden immer wieder Mängel durch verschiedene Baubeteiligte verursacht. Regelmäßig kommt dann eine gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten, § 421 BGB, gegenüber dem Besteller in Betracht. Dem Besteller steht es völlig frei, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nimmt. Regelmäßig ist es sinnvoll, mehrere Gesamtschuldner auch gleich gemeins...mehr

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§ 5 Architektenrecht / III. Haftung mehrerer am Bau Beteiligter

Rz. 107 Sonderkonstellationen betreffen die Haftung mehrerer am Bau Beteiligter. Ausgangspunkt der Problematik war der bis ins Jahr 1965 geführte Streit, ob zwischen Architekt/Ingenieur einerseits und Bauunternehmer andererseits eine Gesamtschuld bezogen auf die Bauwerkserstellung vorliege. Schließlich entschied der Große Senat des BGH, dass zwar bei der Bauwerkserstellung k...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Haftung des Frachtführers

Rz. 170 Die wichtigste Anspruchsgrundlage für die Haftung des Frachtführers ist § 425 HGB . Zu beachten ist, dass aus dem wirksamen Frachtvertrag gem. § 421 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 HGB auch der Empfänger anspruchsberechtigt ist. Daneben bleibt der Absender zur Geltendmachung befugt ( § 421 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 HGB). Rz. 171 Anspruchsvoraussetzung ist der neben der Überschreitu...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 1 Bürgenhaftung im Mindestlohngesetz

Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns betrifft gem. § 20 MiLoG alle Arbeitgeber, sowohl im In- als auch im Ausland, in Bezug auf ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. § 14 AEntG enthält eine spezielle Haftungsregelung für Unternehmer (Auftraggeber), die einen anderen Unternehmer (Auftragnehmer) mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt haben. H...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Steuerliche Haftung des Verpächters als Eigentümer von Gegenständen nach § 74 AO

Rz. 274 Nach § 74 AO haftet der Eigentümer eines Gegenstands, wenn er diesen einem Unternehmen überlässt, an dem er wesentlich beteiligt ist. Durch die Eigentümerhaftung nach § 74 AO sollen Ausfälle von Betriebssteuern vermieden werden, die dadurch entstehen, dass Unternehmen die von ihnen genutzten Gegenstände nicht in ihrem Betriebsvermögen führen, sondern von ihren Gesell...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Haftung für Mängel (Teil II § 7)

Rz. 38 Soweit am Vertragsgegenstand Bauleistungen erbracht werden, richtet sich die Haftung des Bauträgers nach Werkvertragsrecht gem. §§ 633 ff. BGB. Für das Grundstück und die unverändert bleibende Altbausubstanz gilt grundsätzlich Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB. Da ein Haftungsausschluss für Mängelrechte nach Werkvertragsrecht in Verbraucher- und Formularverträgen nicht mö...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / Zusammenfassung

Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindestlohngesetz vers...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Auftraggebers

Zusammenfassung Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindest...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / q) Haftung

Rz. 1008 Der Aufsichtsrat hat gem. § 116 AktG ebenso wie ein Vorstandsmitglied bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. § 93 AktG gilt sinngemäß (§ 116 Satz 1 AktG). Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach einem ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglied. Dieser objektivierte Verschuldensmaßstab ist grds. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 1132 Nach ständiger Rspr. des BGH[1509] haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch der KG gegenüber für Pflichtverletzungen gem. § 43 Abs. 2 GmbHG. Dies ergibt sich daraus, dass sich der Schutzbereich des zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses auf die KG erstreckt. Rz. 1133 Nunmehr hat der BGH en...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftung der Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen

Rz. 1290 Da die Gesellschaft als rechtsfähige Personengesellschaft unter eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben kann, ist sie selbst Partei der in ihrem Namen geschlossenen Verträge (§ 7 Abs. 2 PartGG, § 124 Abs. 1 HGB). Folgerichtig haftet sie mit ihrem eigenen Vermögen für diese Verbindlichkeiten.[1662] Unumstritten ist ferner, dass die rechtsfähigen ...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften

§ 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit eine...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.4 Geschäftsführer-Haftung bei Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

Ein Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a Abs. 1 StGB ist nach einem Urteil des BGH[1] auch dann gegeben, wenn nicht nur Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt worden sind, sondern für den betreffenden Zeitraum auch keinerlei Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt wo...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Schadensersatzansprüche/Haftung der Leitungsorgane

Rz. 303 Bei den Mitteilungs- und Angabepflichten gem. §§ 20, 21 GwG handelt es sich nicht um Vorschriften, die dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt sind.[352] Somit stellen §§ 20, 21 GwG keine Schutzgesetze dar, so dass bei Verletzung der Transparenzpflichten keine Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Betracht kommen. Allerdings droht den Leitung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Haftung für die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung und -erhaltung in GmbH und AG

Rz. 285 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft ordnungsgemäß aufgebracht wurde, d.h. ob die Einlagepflicht des Gesellschafters erfüllt ist, und/oder ob das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft unzulässiger Weise an den Gesellschafter zurückgezahlt wurde. Für den Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Anzeige eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 559 Nach § 42 Abs. 1 Stazt 2 StaRUG sind die Insolvenzantragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Dies dürfte sowohl für nach Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache eingetretene als auch für zwar schon zuvor eingetretene, aber erst danach entdeckte Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Gesellschafter

Rz. 95 Für das deutsche Gesellschaftsrecht kennzeichnend ist die Verbindung von Beschränkungen der Gesellschafterhaftung im Außenverhältnis mit zwingenden gesetzlichen Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln. Folgerichtig kennen die Personengesellschaften grds. keine Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter ggü. den Gesellschaftsgläubigern. Die Gesellschafter einer GbR h...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG)

Unternehmen, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind, sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden.mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Haftung des Emittenten gem. §§ 97, 98 WpHG

Rz. 102 § 97 WpHG normiert den Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen den Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen, § 98 WpHG die Haftung des Emittenten für die Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen. Die beiden Anspruchsgrundlagen dienen nicht nur dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts, sondern sie wurde...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 5. Haftung für die Angebotsunterlage (§ 12 WpÜG)

Rz. 287 Eines der wesentlichen Ziele des WpÜG ist die Schaffung von Transparenz für die Adressaten des Angebots, um den Wertpapierinhabern der Zielgesellschaft die Möglichkeit zu geben, in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden zu können. Diesem Ziel trägt insb. die vom Bieter zu erstellende und zu veröffentlichende Angebotsunterlage Rechnung, deren Angaben nach ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Haftung bei Unfällen

Rz. 86 Bei Schädigungen des Dienstfahrzeugs ist ebenfalls zu differenzieren: Ereignet sich ein Unfall anlässlich der dienstlichen Nutzung des Fahrzeugs, so kommen die Grundsätze der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung zur Anwendung.[163] Nach diesen Grundsätzen hat der Arbeitnehmer bei Vorsatz und auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden in aller Regel allein zu tragen, be...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1.2 Verstöße als Auftraggeber

Mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR belegt werden kann, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei Erfüllung dieses Auftrags den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder einen Nachunternehmer einsetzt oder zuläss...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber

Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR können Verstöße belegt werden, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig insbesondere Prüfungen der Zollbehörden nicht duldet oder bei e...mehr