Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.6 Bilanzberichtigung und -änderung

Rz. 92 Buchführungsverstöße können auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine Korrektur der (Steuer-)Bilanz (sog. Bilanzberichtigung)[1] erforderlich machen. Von einer solchen Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) spricht man, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt wird. Ein Bilanzansatz ist dann fehlerhaft, wenn er unzulässig ist, d....mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 13 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 22. Aufl. 2024.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 4.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Steuerrechtlich gilt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur aktiviert werden dürfen, wenn sie entgeltlich erworben wurden oder wenn sie in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[1] Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Hinterlegung der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 326 Abs. 2 HGB kann durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG statt der üblichen Offenlegung (d. h. die Bekanntmachung der Daten als jederzeit abrufbare Information im Internet durch die das Unternehmensregister führende Stelle) alternativ eine Hinterlegung verlangt werden. Bei einer Hinterlegung der Bilanz von KleinstKapG ist dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Geschäftskorrespondenz

Rz. 16 Aufzubewahren ist nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO auch die Geschäftskorrespondenz.[1] Die Geschäftskorrespondenz umfasst einmal die Handelsbriefe, also nach § 238 Abs. 2 HGB die Korrespondenz des Kaufmanns, die gem. § 257 Abs. 2 HGB ein Handelsgeschäft i. S. v. §§ 343, 344 HGB betreffen. Diese umfasst zum anderen die Geschäftsbriefe, die die Korrespondenz der übrigen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2.1 Steuerrechtliche Bedeutung

Rz. 4 Die in §§ 145–147 AO getroffenen Regelungen enthalten einzelne kodifizierte GoB, wie sie auch nach §§ 238ff. HGB für die nach dem Handelsrecht Aufzeichnungs- und Buchführungspflichtigen gelten.[1] Sie sind uneingeschränkt maßgeblich für jedes Buchführungssystem und jede Buchführungsform.[2] Die Bedeutung dieser kodifizierten GoB beschränkt sich aber nicht nur auf die f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.6 Unveränderte Buchung

Rz. 26 Auch § 146 Abs. 4 AO konkretisiert den Grundsatz der Übersichtlichkeit.[1] Buchungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.[2] Für das Handelsrecht ergibt sich dieser Grundsatz aus § 239 Abs. 3 HGB. Bei einer manuellen Buchung oder Aufzeichnung sind demgemäß Radierungen, Durchstreich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Aufbewahrungsort

Rz. 8 Die Aufbewahrung hat nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich im Geltungsbereich der AO zu erfolgen[1], damit die Unterlagen zur Prüfung im Zugriffsbereich der Finanzbehörde sind. Soweit § 147 Abs. 2 S. 2, 3 AO für ausländische Betriebsstätten und Organgesellschaften Sonderregelungen trifft, müssen nur die für die deutsche Besteuerung auch unter Berücksichtigung von DBA...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.2 Gewinn

Rz. 22 Bei gewerblichen Unternehmern wird eine Buchführungspflicht auch dann begründet, wenn ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 EUR[1] vorliegt. Die entsprechende handelsrechtliche Grenze bei einer Anwendung des § 241a HGB beträgt einen Jahresüberschuss von 80.000 EUR.[2] Auch diese gilt nach § 241a HGB allerdings nur für Einzelkaufleute. Die beiden Bezugsgröß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Gewerberechtliche Pflichten

Rz. 17 Außerhalb der Vorschriften des Handelsrechts ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen oder Verordnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gewerberechts[1], für verschiedene Gewerbetreibende, Betriebe oder Branchen besondere Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten. Auf die detaillierte Aufzählung in AEAO, zu § 140 AO [2] wird hingewiesen. Rz. 18 Besondere Aufzeichnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.3 Aufstellung des Inventars und der Bilanz

Rz. 17 Zum Grundsatz der zeitgerechten Buchung gehören auch die zeitgerechte Aufstellung des Inventars und die Bilanzerstellung aufgrund des Buchführungswerks.[1] Das Inventar ist das Verzeichnis der Vermögensgegenstände auf den Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Dies erfordert grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag[2], sofern nicht gem. § 241 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 147 AO ist eine besondere Ordnungsvorschrift für die Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen. Die entsprechende Vorgängerbestimmung war § 162 Abs. 8 und 9 RAO.[1] Die Pflicht zur Aufbewahrung ist notwendiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht[2], da anderenfalls deren Zweck, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, die Ertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2.2 Überschaubarkeit für sachverständige Dritte

Rz. 15 Die Darstellung der Geschäftsvorfälle und der Vermögenslage muss nach § 145 Abs. 1 S. 1 AO [1] so gestaltet sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.[2] Diese Formulierung findet sich auch in § 238 Abs. 1 S. 2 HGB.[3] Im Hinblick auf die Kompliziertheit des Buchführungswesens ist für den Grundsatz der Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 327 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10) größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erleichterungen beschränken sich dabei, analog zu § 326 HGB, auf die nach § 325 Abs. 1 HGB offenzulegenden Unterlagen der Rechnungslegung. Die weiteren V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Handelsrecht

Rz. 616 Neben der grundsätzlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten aus § 1967 BGB können durch den Erbfall auch weitere Haftungsgründe bestehen. Rz. 617 Die Haftung des Erben aus § 27 HGB wird nicht von einer Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren erfasst. Die haftungsbeschränkende Wirkung bezieht sich nur auf die speziell...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 7 Zuschreibung: Was handels- und steuerrechtlich gilt

In der Handelsbilanz kann nach § 253 Abs. 5 Satz 2 HGB bei späterem Wegfall der Wertminderung keine Zuschreibung erfolgen. Zuschreibungen müssen unterbleiben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei der Wertsteigerung um einen selbst geschaffenen Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts handelt, der nicht ausgewiesen werden darf. Darin kann auch eine Absage an di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.1 EU/EWR-Ausgangsrechtsträger (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwStG)

Rz. 28 Ausgangsrechtsträger kann nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a aa) i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (s. zu § 1 Abs. 2 UmwStG Rz. 20) eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staats, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, gegründete Gesellschaft i. S. d. Art. 54 AEUV oder des Art. 34 des Abkommens über den EWR sein. Dazu gehö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag

Rz. 42 Nach der Einreichung eines Insolvenzantrags kann das Insolvenzgericht bis zur Entscheidung über den Antrag verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse treffen.[1] Diese sind im Einzelnen in § 21 InsO geregelt.[2] In Betracht kommen insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines vorläufigen Verfügungsverbots.[3] Ge...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.1 Beginn des Besteuerungszeitraums

Der Liquidationsbesteuerungszeitraum beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft. Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über die Auflösung wird mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt.[1] Bei Auflösung innerhalb eines Wirtschaftsjahrs kann ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet werden, das den Zeitraum vom ...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Businessplanning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden Di...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.1 Prüfungsauftrag

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.2 Prüfungspflicht

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.4 Spezielle Prüfungssachverhalte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.2.1 Sachverhaltsdarstellungen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.3 Fristen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.5 Feststellungsmodalitäten

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.2.2 Beurteilungen und Beanstandungen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 2.1 Nachaktivierung im Handelsrecht

Das Handelsrecht kennt keine gesonderten Vorschriften für die Bilanzberichtigung aufgrund fehlerhafter Aktivierung von Betriebsvermögen. Gemäß IDW ist jedoch – insbesondere zur Vermeidung von internen und externen Kosten sowie Änderungen bei den Gewinnbezugsrechten – von einer rückwirkenden Bilanzberichtigung abzusehen soweit der Fehler nicht zur Nichtigkeit der Bilanz führt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3 Beteiligungen im Handelsrecht

Der Begriff der Beteiligung ist in § 271 Abs. 1 HGB definiert. Danach sind Beteiligungen: Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Das heißt, Beteiligungen können erworben werden: An einer AG in Form von Aktien. An einer GmbH in Form ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3.3 Zuordnung zum Anlagevermögen

Die Anteile aus einer Beteiligung sind – ebenso wie die Anteile an verbundenen Unternehmen – dem Anlagevermögen zuzuordnen und dort als Finanzanlagen auszuweisen. Die Zugangsbewertung erfolgt hierbei regelmäßig mit den Anschaffungskosten zzgl. Nebenkosten (z. B. Notarkosten, Provisionen).mehr

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3.2 Beteiligungsvermutung bei GmbH-Anteilen

Bei GmbH-Anteilen gilt eine Beteiligungsvermutung. § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB enthält die widerlegbare Vermutung, dass Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt 20 % des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten, eine Beteiligung im bilanziellen Sinn darstellen. Da das Wesensmerkmal der Beteiligung die Beteiligungsabsicht ist, kann die Widerlegung d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3.1 Beteiligung vs. Anteile an verbundenen Unternehmen

Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Gesellschaft, wenn die gehaltenen Anteile mind. 20 % des Nennkapitals bzw. der Summe der Kapitalanteile des Unternehmens betragen. Hingegen spricht man von Anteilen an verbundenen Unternehmen, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich in bestimmten Verhältnissen so miteinander verbunden sind, dass sich daraus M...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 8 E-Bilanz

Von den handelsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss etc. zu unterscheiden ist die aus § 5b EStG resultierende Verpflichtung von GmbHs, "E-Bilanzen" beim Finanzamt einzureichen. Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung. Hierzu sind sämtliche GmbHs unabhängi...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Währungsumrechnung

Der Jahresabschluss ist nach § 244 HGB in EUR aufzustellen. Für Unternehmen, die außerhalb der Euro-Zone tätig sind, stellt sich daher die Frage der Währungsumrechnung. Hierzu enthält das Steuerrecht keine explizite, das Handelsrecht nur eine rudimentäre Regelung in § 256a HGB. Für die Währungsumrechnung gelten folgende Grundsätze: Sind Vermögensgegenstände bzw. Schulden erstm...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Abschreibungen

Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Handelsrechts legen fest, mit welchen Werten die in die Bilanz aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden anzusetzen sind. Zu den allgemeinen Grundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB zählen das Identitätsprinzip: Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. das Going-Concern-...mehr

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Garantierückstellung / 5.2 Für die Steuerbilanz gelten andere Werte

Das Steuerrecht schließt sich dieser großzügigen Handhabung nicht an. In der Steuerbilanz dürfen nur Einzelkosten und die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten in eine Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtung eingebracht werden.[1] Steuerrechtlich sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Im Gegensatz zum Handelsrecht dürfen hier künftige Preis- und Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 5.2 Für die Steuerbilanz gelten andere Werte

Das Steuerrecht schließt sich dieser großzügigen Handhabung nicht an. In der Steuerbilanz dürfen nur Einzelkosten und die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten in eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtung eingebracht werden.[1] Steuerrechtlich sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Im Gegensatz zum Handelsrecht dürfen hier künftige Preis- und Kost...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 5.1 Die Handelsbilanz ist großzügiger

In der Handelsbilanz ist der Erfüllungsbetrag i. H. d. zu erwartenden Vollkosten anzusetzen, die durch die Garantieleistungsverpflichtungen entstehen.[1] Das Handelsrecht lässt alle Kosten zu, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Fachliteratur spricht hier von Vollkosten. Erforderlich ist, dass am Abschlussstichtag objektive Hinweise für zukün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 5.1 Die Handelsbilanz ist großzügiger

In der Handelsbilanz ist der Erfüllungsbetrag in Höhe der zu erwartenden Vollkosten anzusetzen, die durch die Gewährleistungsverpflichtungen entstehen.[1] Das Handelsrecht lässt alle Kosten zu, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Fachliteratur spricht hier von Vollkosten. Erforderlich ist, dass am Abschlussstichtag objektive Hinweise für zukü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 9 Auflösung der Rückstellung

Ist der Grund für die Garantieleistungsverpflichtung entfallen, muss die Rückstellung sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht aufgelöst werden.[1] Praxis-Beispiel Buchungstechnisch erfolgt jährlich eine Anpassung Für das Wirtschaftsjahr 01 wurde eine Rückstellung i. H. v. 17.922 EUR bilanziert. Im Wirtschaftsjahr 02 kann lediglich eine Rückstellung von 15.000 EUR ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 9 Auflösung der Rückstellung

Ist der Grund für die Gewährleistungsverpflichtung entfallen, muss die Rückstellung sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht aufgelöst werden.[1] Praxis-Beispiel Buchungstechnisch erfolgt jährlich eine Anpassung Für das Wirtschaftsjahr 01 wurde eine Rückstellung in Höhe von 17.922 EUR bilanziert. Im Wirtschaftsjahr 02 kann lediglich eine Rückstellung von 15.000 EUR g...mehr