Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsvertreter

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / (1) Begründeter Anlass im Verhalten des Unternehmers (§ 89b Abs. 3 Nr. 1, 1. Alt. HGB)

Rz. 198 Ein begründeter Anlass i.S.d. § 89b Abs. 3 Nr. 1, 1. Alt. HGB liegt immer dann vor, wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung für den HV i.S.d. § 89a HGB existierte; der Anlass ist allerdings ein Minus ggü. dem wichtigen Kündigungsgrund. Der begründete Anlass muss im Verhalten des Unternehmers seinen Ursprung finden. Äußere Umstände, auf die der Unternehmer keinen Einfl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / dd) Verkauf der Handelsvertretung (§ 89b Abs. 3 Nr. 3 HGB)

Rz. 205 Der Verkauf einer Handelsvertretung stellt eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme dar, die zwischen den beiden Handelsvertretern und dem Unternehmer vereinbart werden kann. Sie ist von ähnlichen Abreden der Abwälzungs- und Einstandsvereinbarung zu unterscheiden.[300] Rz. 206 Im Zusammenhang mit dem Übergang einer Handelsvertretung von dem ausscheidenden HV auf ein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Folgen aus einem Handelsvertreterverhältnis

Rz. 16 Dem Unternehmer wird das Handeln seines HV sowohl i.R.d. Absatzvermittlung als auch i.R.d. Abschlussvertretung zugerechnet.[18] Insofern gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB. Rz. 17 Die Rechtsfolgen aus dem Tätigwerden des HV treffen nur dann ihn selbst, wenn er ohne entsprechende Vollmacht gehandelt hat. Sofern die besondere Vorschrift des § 91a HGB nicht eingr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Kommissionsagent

Rz. 24 Sobald ein Kommissionär aufgrund vertraglicher Regelungen ständig im eigenen Namen für einen Unternehmer tätig wird, ist er ein Kommissionsagent (s. dazu unten ausführlich unter Rdn 318). Er ist als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, im eigenen Namen für fremde Rechnung Verträge abzuschließen. Mit dem HV hat der Kommissionsagent die ständige Betr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Handelsmakler

Rz. 22 Sobald eine Vertriebsperson nur dann für den Unternehmer Geschäfte vermittelt, wenn sich eine Gelegenheit dazu bietet, fehlt es an dem gesetzlich normierten Merkmal des § 84 HGB der ständigen Betrauung. Diese Vertriebsperson wird als Handelsmakler bzw. Gelegenheitsagent bezeichnet. Sie steht im Gegensatz zum HV zwischen den Parteien des vermittelten Vertrages und ist ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / (2) Keine Zumutung der Fortsetzung der Tätigkeit wegen Alters/Krankheit (§ 89b Abs. 3 Nr. 1, 2. Alt. HGB)

Rz. 200 Auch § 89b Abs. 3 Nr. 1, 2. Alt. HGB sieht eine Ausnahme vom Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen Eigenkündigung des HV vor. Dies ist der Fall aufgrund des Alters oder Krankheit des HV. Eine Kündigung wegen Alters wird dem HV i.d.R. mit Erreichen des allgemeinen Renten- bzw. Pensionsalters, also zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr, zuerkannt. Rz. 201 Schwieriger i...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Kommissionär

Rz. 23 Eine Vertriebsperson, die gem. den Regelungen der §§ 383 ff. HGB gewerbsmäßig An- und Verkaufsgeschäfte über Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen für fremde Rechnung tätigt, wird als Kommissionär bezeichnet Die Abgrenzung zum HV erfolgt hier über das gesetzlich normierte Merkmal "für einen anderen Unternehmer". Der Kommissionär wird für den Unternehmer als mittelba...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Franchisenehmer

Rz. 21 Auch der Franchisenehmer unterscheidet sich grundlegend vom HV. Er nimmt im heutigen Wirtschaftsleben ständig an Bedeutung zu. Es handelt sich um einen vielgestaltigen Absatzmittler, der sich durch eine intensive systematische Kooperation mit dem Franchisegeber beim Absatz von Waren und Dienstleistungen auszeichnet.[24] Er nimmt wie der Vertragshändler als selbstständ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB)

Rz. 203 Nach § 89 Abs. 3 Nr. 2 HGB scheidet ein Ausgleichsanspruch ferner aus, wenn der Unternehmer dem HV aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens kündigt.[289] Der Begriff des wichtigen Grundes entspricht dem des § 89a HGB.[290] Eine Fahrlässigkeit des HV nach § 276 BGB wird für ausreichend erachtet.[291] § 278 BGB ist indes nicht anwendbar.[292] Die außerordentli...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Zustandekommen des Vertrages – Anwendbare Vorschriften

Rz. 26 Ein Handelsvertretervertrag kommt nach den Vorschriften der §§ 84 ff. HGB zustande. Dabei sind verschiedene zwingende Vorschriften zu beachten, die nicht dispositiv sind.[27] Sofern ein Handelsvertretervertrag Vorschriften abbedingt, die zwingendes Recht sind, führt dies dazu, dass die betreffende Vertragsklausel unwirksam ist und das zwingende gesetzliche Recht gilt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern gemäß § 89b HGB

Rn. 29 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Handelsvertretern steht gemäß § 89b HGB unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertretungsverhältnisses als Ersatz für die von ihnen geschaffenen Kundenbeziehungen zu. Nach Ansicht des BFH (BFH vom 28.04.1971, BStBl II 1971, 601; BFH vom 20.01.1983, BStBl II 1983, 375) besteht zwar handelsrechtlich für dies...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit (§ 86 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 HGB)

Rz. 48 Aus der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 HGB folgt nach allgemeiner Auffassung[52] die Pflicht des HV, sich während der Vertragslaufzeit sämtlicher Wettbewerbshandlungen zu enthalten. Sie gilt nach Auffassung des BGH[53] auch ohne entsprechende Regelung im Vertrag. Der HV ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was eine Schädigung der Inte...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Erhebliche Unternehmervorteile

Rz. 163 Aufgrund des Urteils des EuGH vom 26.3.2009[210] hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab 5.8.2009 die Regelung des § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB geändert: Nr. 2 – die Provisionsverluste des HV – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wurde eine der drei Voraussetzungen eliminiert, die nach bis dahin geltender Gesetzeslage erfüllt sein musste, damit ein Anspruch auf den Ausg...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Benachrichtigungs- und Informationspflicht (§ 86a Abs. 2 HGB)

Rz. 65 Nach § 86a Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Unternehmer dem HV die erforderlichen Nachrichten zu geben. Dies hat unaufgefordert und unentgeltlich zu erfolgen.[78] Er hat ihm unverzüglich die Annahme oder Ablehnung eines vom HV vermittelten oder ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Geschäfts und die Nichtausführung eines von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfts mi...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Datenschutz-Grundverordnung

Rz. 75 Die Datenschutz-Grundverordnung [87] (DSGVO) ist eine Verordnung der EU, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden. Die DSGVO regelt u.a. die gemeinsame Verantwortlichkeit von Unternehmer und HV.[88] Denn der HV kommt im Rahmen seiner Tätigkeit für einen Unternehmer zwangsläufig mit personenbezogenen Daten der für ihn ge...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / cc) Lagerhaltung

Rz. 245 Der VH ist ferner regelmäßig verpflichtet, ein bestimmtes Lager an Vertragsware vorzuhalten, z.B. an Maschinen, Fahrzeugen, Ersatzteilen. Dabei behält sich der Hersteller die Festlegung der Art und des Umfangs der Festlegung meistens selbst vor (zur Rücknahmepflicht des Herstellers unten unter Rdn 276).[353] Die schnelle, effiziente Bedienung der Kunden führt zu eine...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / h) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Der VH hat nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Analogievoraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Ihm kommt jedoch der Anscheinsbeweis zugute, dass der bei Vertragsende bestehende Kundenstamm von ihm neu geworben ist,[441] ferner gilt die Vermutung, dass die Geschäftsverbindung zu ihm nach Beendigung fortbesteht.[442] Rz. 300 Aufgrund der zum 5.8.2009 wirksam ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Konkurrenzverbot

Rz. 249 Häufig ist in den Händlerverträgen ein Konkurrenzverbot enthalten. Es folgt aus dem Interessenwahrungscharakter des Vertrages.[359] Es untersagt dem VH, mit anderen Herstellern Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Erzeugnisse abzuschließen, die mit der Vertragsware in Wettbewerb stehen. Diese Verpflichtung zur Markenexklusivität soll beim VH Interessenkonfl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Gleichbehandlungsgebot

Rz. 256 Der Hersteller ist verpflichtet, seine in gleicher Lage befindlichen und miteinander im Wettbewerb stehenden Händler gleich zu behandeln. Dieses Prinzip folgt zum einen aus § 20 Abs. 1 GWB,[374] zum anderen aus der gesteigerten Treue- und Rücksichtnahmepflicht.[375] So darf der Hersteller grds. z.B. weder Verkaufsbedingungen oder -preise für die konkurrierenden Händl...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / k) Prozessuales

Rz. 208 Für die gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Neben den allgemeinen Zivilkammern kommen auch die Kammern für Handelssachen in Betracht, sofern es sich bei der Tätigkeit des HV um ein Handelsgeschäft handelt und nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 ZPO der Beklagte Kaufmann und in das Handels-/Genossenschaftsregister eingetr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 5. Höhe der Provision (§ 87b HGB)

Rz. 91 Die dispositive Vorschrift des § 87b HGB enthält den allgemeinen Grundsatz, dass mangels besonderer Vereinbarungen der übliche Satz für die Höhe der Provision als vereinbart gilt, sofern die Parteien keine andere Regelung getroffen haben. Die Üblichkeit richtet sich dabei nach den Gepflogenheiten des betreffenden Geschäftszweiges sowie des Ortes, an dem der HV seine N...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Belieferungspflicht

Rz. 253 Eine allgemeine Belieferungspflicht des Herstellers ermöglicht dem VH erst den Betrieb seines Geschäfts und ist daher existentiell wichtig für ihn.[365] Sie ist selten in den Händlerverträgen ausdrücklich vereinbart, folgt dann aber indirekt aus dem dem VH zugesagten Alleinvertriebsrecht oder ggü. dem nicht allein vertriebsberechtigten VH aus der gesteigerten Treuepf...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Unterstützungs- und Informationspflichten

Rz. 258 Die Unterstützungs- und Informationspflichten dienen dem VH in erster Linie dazu, seine Absatzförderungspflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können. Zu ihnen gehören alle Maßnahmen des Herstellers, die für den VH beim Warenabsatz und der Durchführung der Garantiearbeiten hilfreich sein können. Je stärker der VH in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingebunden ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Berücksichtigungsfähige Provisionen/Unternehmervorteile

Rz. 211 Um den Rohausgleich zu berechnen, wurde bislang zunächst ermittelt, in welcher Höhe der HV in den letzten 12 Monaten seiner Tätigkeit Vermittlungs- bzw. Abschlussprovisionen für als Stammkunden geworbene Neukunden bzw. für Altkunden, mit denen der HV die Geschäftsverbindung intensiviert hat, erzielt hat. Da der Wortlaut des Art. 17 Abs. 2 lit. a der HVRichtlinie 86/6...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Kommissionsagent

Rz. 318 Der Kommissionsagent hat in den letzten Monaten verstärkt an Bedeutung gewonnen; im Kfz-Bereich bestehen Tendenzen, Vertragshändlersysteme zukünftig in Kommissionsagentursysteme umzuwandeln. Teilweise werden letztere als attraktive Alternative zum klassischen Vertragshandel bzw. zur klassischen Agentur angesehen.[462] Zur Begriffsbestimmung wird auf die Ausführungen o...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / IV. Beendigung und Abwicklung des Vertragshändlervertrages

Rz. 260 Der Vertragshändlervertrag ist – wie eingangs Rdn 231 ff. ausgeführt – ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen sowie ein Dauerschuldverhältnis. Somit finden die Regelungen der §§ 675, 611 ff. BGB Anwendung. Verträge, die auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen worden sind, enden nach Ablauf dieser Dauer automatisch (Festlaufzeitverträge); solc...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 4. Einsicht in Bücher und Urkunden (§ 87c Abs. 4 HGB)

Rz. 113 Im Fall der Verweigerung eines Buchauszuges bzw. des Bestehens begründeter Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung oder des Buchauszuges kann der HV verlangen, dass ihm oder einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen Einsicht in die Geschäftsbücher (gesamte Buchführung) oder die sonstigen Urkunden (Verträge, Korrespondenzen, ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Abwanderungsquote

Rz. 213 Nach der Rspr. des BGH[303] ist eine Abwanderungsquote nicht zu bilden, wenn anhand eines längeren Zeitraums vor Vertragsende festgestellt wird, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden einen annähernd gleichbleibenden Anteil am gesamten Umsatz ausmacht. Es besteht außerdem die Vermutung für den Fortbestand der vermittelten Geschäftsbeziehungen.[304] Auch wenn der HV keine...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VIII. Verjährung der Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag (§§ 194 ff. BGB)

Rz. 219 Die Verjährung der Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag richtet sich seit der Streichung des § 88 HGB nach §§ 194 ff. BGB . Die Verjährung beträgt nunmehr regelmäßig nur noch 3 Jahre, in Ausnahmefällen gilt die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB, sofern der HV von dem Vorliegen seines Anspruchs keine Kenntnis hatte. Der Verjährungsbeginn richtet sic...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Abmahnung

Rz. 271 Grds. muss eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn durch sie auf den Vertragspartner eingewirkt werden kann, dass zukünftig mit einem vertragsgerechten Verhalten und einer Wiederherstellung der Vertrauensgrundlage gerechnet werden kann.[400] Sie muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein und deutlich machen, dass im Fall eines weiteren Verstoß...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Abtretung

Rz. 322 Das Ausführungsgeschäft schließt der Kommissionär im eigenen Namen ab, jedoch nach § 383 Abs. 1 HGB für Rechnung des Kommittenten. Um Forderungen aus dem Geschäft geltend machen zu können, bedarf es gem. § 392 Abs. 1 HGB der Abtretung an ihn. Nicht erfasst hiervon sind Nebengeschäfte, z.B. aus Fracht- oder Lagerverträgen, die der Kommissionär zur Erfüllung des Kommis...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Rücknahme von Vertragsware

Rz. 276 Der VH hat Anspruch auf Rücknahme gelieferter Vertragsware nach Vertragsbeendigung, sofern der zugrunde liegende Vertrag eine entsprechende Pflicht zur Lagerhaltung vorgesehen hatte und keine Überbevorratung vorliegt.[406] Die Rücknahmepflicht wird von Prinzipalen bisweilen mit dem Argument zurückgewiesen, es liege mangels ausdrücklicher Vereinbarung im Händlervertra...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Form der Kündigungserklärung

Rz. 261 Kündigungen, die sich auf den gesamten Vertrag[379] erstrecken, sind grds. formlos wirksam, es sei denn, in den Verträgen ist Schriftform vereinbart. Das Erfordernis der Schriftform kann aber stillschweigend aufgegeben werden.[380] Kündigt ein Vertreter des Vertragspartners, ist § 174 BGB zu beachten. Rz. 262 Aufgrund der gesteigerten Fürsorge- und Treuepflicht des He...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Eingliederung in das Vertriebssystem des Herstellers

Rz. 227 Dieses Merkmal[319] zeigt die funktionellen Besonderheiten des Vertriebs über Händler auf. Ihr Geschäftsbetrieb ist wirtschaftlich so in den Organisationsbereich des Herstellers integriert, dass der VH sich weitgehend seiner ökonomischen Selbstständigkeit begibt.[320] Rz. 228 Allerdings ist es seine alleinige Verpflichtung, Investitionen selbst zu finanzieren bzw. fin...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Interessenwahrungsvertrag

Rz. 233 Nach anderer Auffassung wird der Vertragshändlervertrag als Interessenwahrungsvertrag qualifiziert. Er wird dadurch geprägt, dass überwiegend die Interessen des einen Vertragspartners, hier des Geschäftsherrn, im Inhalt des Vertrages ihren Niederschlag finden; diejenigen des Geschäftsbesorgers hingegen sind entweder nicht oder nur rudimentär im Vertrag erwähnt.[328] ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Analoge Anwendbarkeit des § 89b HGB

Rz. 278 Der BGH[408] hat zwei Kriterien [409] für die analoge Anwendbarkeit des Ausgleichsanspruchs gem. § 89b HGB [410] (vgl. Rdn 145 ff., 157 ff.) aufgestellt: Der VH muss wie ein HV in das Absatzsystem des Herstellers eingebunden sein und diesem seine Kundendaten überlassen.[411] a) Eingliederung in das Absatzsystem Rz. 279 Für die Beurteilung dieser Voraussetzung kommt es au...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Anspruchsverpflichteter

Rz. 150 Nach § 89b Abs. 1 HGB ist der Unternehmer Anspruchsverpflichteter des Ausgleichsanspruchs. Er kann sich als Einzelkaufmann auch nicht seiner Anspruchsverpflichtung entziehen, wenn er seinen Vertrieb veräußert. In diesem Fall bleibt er so lange Ausgleichsschuldner, als weder durch Gesetz noch durch Vertrag ein Übergang der Ausgleichsverpflichtung auf den Erwerber vorg...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Dauerschuldverhältnis

Rz. 234 Der Vertragshändlervertrag ist grds. ein auf mehrere Jahre bindend eingegangenes Dauerschuldverhältnis. Aus ihm entstehen ständig neue Leistungs-, Neben- und Schutzpflichten. Es kann in längerfristigen Intervallen durch Kündigung aufgelöst werden.[330] Rz. 235 Die Erwartungen beider Vertragspartner sind i.d.R. auf den Aufbau von effektiven Vertriebsstrukturen, die erf...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Überlassung des Kundenstamms

Rz. 280 Wie der HV typischerweise dem Hersteller seine Kundenadressen liefert (s.o. Rdn 39 ff., 60 ff.) so wird § 89b HGB auf den VH nur dann analog angewendet, wenn er vertraglich [414] verpflichtet ist, dem Hersteller, zumindest am Ende des Vertrages, seine Kundendaten zu überlassen. Diese Pflicht kann sich, wenn nicht ausdrücklich, so doch aus dem Gesamtbild des Vertrages ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Entgehende Provisionen

Rz. 178 Wie bereits ausgeführt, werden seit dem 5.8.2009 i.R.d. Billigkeitsprüfung die Provisionen berücksichtigt, die dem HV aus Geschäften mit seinen Kunden entgehen. Dieser Gesichtspunkt war bisher eine der drei Anspruchsvoraussetzungen. Deshalb konnte der Anspruch auch nicht höher als die erlittenen Provisionsverluste sein. Nachdem diese nun keine Anspruchsvoraussetzung ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Rahmenvertrag

Rz. 238 Der Vertragshändlervertrag ist schließlich als ausfüllungsbedürftiger Rahmenvertrag zu qualifizieren.[334] Hauptgegenstand des Vertrages ist nicht ein konkreter Leistungs- und Güteraustausch, sondern nur das künftige Geschäftsverhalten der Vertragspartner. Die niedergelegten Ziele, z.B. der Vertrieb der Vertragsware durch den VH, bedürfen zu ihrer Realisierung der Um...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Absatzförderungspflicht von Vertragswaren

Rz. 241 Hauptinhalt jedes Vertragshändlervertrages ist die Pflicht des VH, den Absatz der Vertragswaren des Herstellers zu fördern.[345] Der VH muss sich aktiv um möglichst zahlreichen Absatz der Vertragsware bemühen. Der Hersteller kann auf Grundlage der ständigen Absatzförderung durch seine Händler seine Produktion längerfristig planen und sein Risiko erheblich vermindern....mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Prognose

Rz. 288 Vgl. Die Ausführungen unter Rdn 180 ff. Der Ausgleich ist für den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages zu berechnen. Deshalb ist eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen Hersteller und den vom VH geworbenen Kunden nach Vertragsbeendigung anzustellen, um zu ermitteln, ob die Beendigung zu erheblichen Vorteilen für den Hers...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Pflicht zur Überlassung von Unterlagen (§ 86a Abs. 1 HGB)

Rz. 63 Nach § 86a Abs. 1 HGB hat der Unternehmer dem HV die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten (auch per Datenfernübertragung übermittelte Preisdaten betreffend Agenturwaren[69]), Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen. Rz. 64 Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern rein exemplarisch...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Mindestabnahme von Vertragswaren

Rz. 244 Üblicherweise werden in Händlerverträgen, deren Anlagen bzw. im Rahmen von gesonderten vertraglichen Vereinbarungen Mindestmengen an Vertragsware vereinbart, die der VH jährlich abzunehmen sich bemühen muss. Es handelt sich nicht um einklagbare Verpflichtungen, sondern um Zielvorgaben.[351] Dennoch stellen sie ein erhebliches Druckmittel des Herstellers dar; bei erhe...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / h) Höchstbetrag

Rz. 193 Der Ausgleich beträgt nach § 89b Abs. 2 HGB höchstens eine Jahresprovision bzw. eine sonstige Jahresvergütung, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre der Tätigkeit des HV. Die Höchstgrenze errechnet sich nach den dem HV geschuldeten Provisionen, und zwar ohne dass es darauf ankäme, ob sie ihm tatsächlich vergütet wurden, verjährt oder Einrede behaftet sin...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Rücksichtnahme- und Treuepflicht

Rz. 69 Kehrseite der allgemeinen Interessenwahrungspflicht des HV ist aufseiten des Unternehmers die Treue- und Rücksichtnahmepflicht. Sie folgt aus § 86a HGB bzw. § 242 BGB.[80] Sie hat zum Inhalt, dass der Unternehmer alles zu unterlassen hat, was die Zusammenarbeit mit dem HV gefährden könnte.[81] Insb. ist er verpflichtet, die Belange des HV zu berücksichtigen und alles ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / dd) Markenwerbung

Rz. 246 Der VH wird regelmäßig verpflichtet, unter Einsatz seines eigenen Kapitals Werbung für die Marke seines Herstellers zu betreiben. Sie umfasst alle Maßnahmen des Herstellers, die zum Kauf der Vertragsware anregen sollen. In Betracht kommen z.B. Anzeigen, auch im Internet, Plakate, Drucksachen, Kataloge, Werbefilme, Vorführungen, Ausstellungen, Werbegeschenke.[355] Rz....mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / cc) Eintritt eines Dritten in das Vertragsverhältnis (§ 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB)

Rz. 204 Der Ausgleichsanspruch entfällt schließlich auch dann, wenn ein Dritter anstelle des HV in das Vertragsverhältnis eintritt und dies aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem HV erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Fall einer Vertragsübernahme. Der Unternehmer ist dem Dritten ggü. bei Vertragsende zum Ausgleich verpflichtet. Insofern scheidet sei...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Entstehung des Provisionsanspruchs (§ 87a HGB)

Rz. 82 Nach § 87a Abs. 1 Satz 1 HGB hat der HV Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Ausführung bedeutet die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, wobei es auf die Leistungshandlung, nicht auf den Leistungserfolg ankommt.[101] Erst wenn die Leistung erbracht ist, ist die Tätigkeit des HV für den Unternehmer ein end...mehr