Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 20 Die Vorschrift war zum 1.1.2005 aus systematischen Gründen inhaltsgleich aus § 11 Abs. 3 BSHG übernommen worden, um (damals) alle Regelungen, die den notwendigen Lebensunterhalt betrafen, zusammenzufassen. Die Regelung wurde unverändert bis zum 31.12.2019 beibehalten (vgl. zum Inhalt Rz. 21 bis 27). Rz. 21 Abs. 3 a. F. eröffnet dem Sozialhilfeträger die Möglichkeit, Sa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.1 Abzug anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 179 Alternativ zur Steueranrechnung kann der Stpfl. auf Antrag auch den Abzug der ausl. Steuer gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG vornehmen. Nur soweit die Voraussetzungen der Steueranrechnung erfüllt sind, besteht das Wahlrecht.[1] Rz. 180 Die Vorschrift zum Steuerabzug stellt nach h. M. eine Einkunftsermittlungs- und keine Tarifvorschrift dar.[2] Frag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Organschaft ist ein rein steuerliches Rechtsinstitut und bedeutet, dass eine zivil- und steuerrechtlich selbstständige juristische Person aufgrund eines rechtlichen und tatsächlichen Unterordnungsverhältnisses gegenüber einem anderen Unternehmen wirtschaftlich unselbstständig ist.[1] Der wirtschaftlichen Unselbstständigkeit des Organs hat das Steuerrecht dadurch Rechnu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1.2 Höchstbeträge (Abs. 2)

Rz. 22 Die Pauschalierung der Zuwendungen an eine Pensionskasse ist nach § 40b Abs. 2 S. 1 EStG für den einzelnen Arbeitnehmer nur bis zum Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr möglich; darüber hinausgehende Zukunftssicherungsleistungen unterliegen dem individuellen LSt-Abzug.[1] Der Höchstbetrag kann für jeden Arbeitnehmer nur einmal ausgeschöpft werden. Die für den Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einzelfragen

Tz. 29 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das UmwStG nennt für die Anwendung des § 12 Abs 1 S 2 UmwStG keine zeitliche Grenze, dh es kommt nicht darauf an, wie lange die (noch nicht rückgängig gemachte) st-wirksame Tw-Abschr bzw der Abzug nach § 6b EStG zurückliegt. Tz. 30 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wenn in früheren Jahren sowohl st-wirksame als auch nicht st-wirksame Tw-Abschr vorge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 2 UmwStG gilt § 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG entspr. Nach § 4 Abs 1 S 2 UmwStG sind bei dem übernehmenden Rechtsträger dessen Anteile an der übertragenen Kö zum stlichen Übertragungsstichtag mind mit dem Bw, erhöht um in früheren Jahren st-wirksam vorgenommene (und nicht zwischenzeitlich st-wirksam rückgängig gemachte) Abschr s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Pauschalierung nichtabziehbarer Ausgaben

Tz. 60 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG geregelte "Außer-Ansatz-lassen" des Übernahmeergebnisses bedeutet in Bezug auf die Kosten für den Vermögensübergang, dass auch diese außer Ansatz bleiben. Nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ist, soweit der nach Abzug der Umwandlungskosten sich ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zur Anwendung des § 12 Abs 2 S 1 UmwStG, wenn die Übernehmerin nicht oder nicht zu 100 % an der Überträgerin beteiligt ist

Tz. 49 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Übernahmegewinn/-verlust ist in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG als Rechengröße definiert, die sich aus der Saldierung der beiden Vergleichsgrößen "Wert der übergegangenen WG" und "Bw der (wegfallenden) Anteile" ergibt. Die erstgenannte Vergleichsgröße weist immer einen Betrag aus. Die zweitgenannte Vergleichsgröße kann einen Wert ausweisen, sie m...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

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Steuervorauszahlungen / 4 Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer

Erzielt der Steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb und führt die Gewerbesteuerveranlagung voraussichtlich zur Festsetzung einer Steuer, werden regelmäßig auch Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer angefordert. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer bildet der um die sog. Hinzurechnungen und Kürzungen berichtigte Gewinn aus Gewerbebetrieb.[1] Eine Steuer entsteht nur, we...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.3 Zeile 35

In dieser Zeile ist die Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3, 4 EStG einzutragen, wenn in den Jahren bis 1998 Verluste ausländischer Betriebsstätten auf Antrag abgezogen worden sind, die nach dem anzuwendenden DBA steuerlich nicht zu berücksichtigen waren. Folge des Abzugs dieser Verluste ist, dass spätere Gewinne der Betriebsstätte trotz Freistellung nach dem DBA bis zur Höhe der...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.6 Zeile 38

Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für den Spende...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.6 Zeile 25

In dieser Zeile ergibt sich die Summe der dem Organträger zuzurechnenden Einkommensteile der Organgesellschaft. Dieser Betrag ist in Zeile 38 der Anlage ZVE des Organträgers bei der Einkommensermittlung hinzuzurechnen, wenn er positiv ist, bzw. abzuziehen, wenn er negativ ist. Systematisch hat die Hinzurechnung des positiven bzw. negativen Einkommens der Organgesellschaft nac...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.9 Zeile 54

Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, die Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG betreiben, sowie Betriebe gewerblicher Art, die Organträger solcher Eigengesellschaften sind.[1] Eigengesellschaften i. d. S. sind nur Kapitalgesellschaften, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.1 Vor Zeilen 47–51

§ 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehen die Verluste d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.6 Zeile 7

In dieser Zeile erfolgt eine Korrektur um die nicht abziehbaren Ausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 KStG. Nach § 8b Abs. 10 Satz 3 KStG ist diese Vorschrift in den Fällen der Wertpapierleihe nicht anzuwenden, d.h., es erfolgt keine Hinzurechnung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Da diese Hinzurechnung nach dem Aufbau der Vordrucke jedoch automatisch erfolgt, sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Entnahme aus den Rücklagen (§ 301 Satz 2 AktG)

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 301 Satz 2 AktG lässt während der Laufzeit des Vertrags in andere Gewinnrücklagen eingestellte Beträge zur Entnahme und Gewinnabführung zu. Bezugspunkt sind hier die gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. d) AktG ausgewiesenen Beträge (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 13ff.). Diese erhöhen zwar nicht den jeweiligen Jahresüberschuss, zumal sie gemäß...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 41–68a)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 41 – 54 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 44a, 45 und Zeilen 51, 51a, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 41 und Zeile 48)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 42 und Zeile 49)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.10 Ausländische Steuern (Zeile 59)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 46 und 47 und Zeilen 53 und 54)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2020 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeile 56)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i. S. d. § 8b KStG oder ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.8 Spenden bei Körperschaften (Zeile 57)

Hinzugerechnet werden Spenden und Beiträge, die als Betriebsausgaben nach dem Körperschaftsteuerrecht bei der Ermittlung des Gewinns 2020 abgezogen wurden. Spenden werden dann vom Gewerbeertrag wieder abgezogen.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5 Kürzungen (Zeilen 69–73)

Der Gesetzgeber hat neben dem bereits in den Erläuterungen zu Zeilen 67/67a und 68/68a erwähnten Kürzungen weitere Kürzungen vorgesehen, um eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags, z. B. im Verhältnis des Betriebs zu anderen Unternehmen bzw. im Verhältnis zur Grundsteuer, zu vermeiden. Der ermittelte Betrag aus der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um folgen...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 43 und Zeile 50)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung übernimmt eine abweichende Rechtsauffassung des BFH. Betroffen ist der Gewinnbegriff und die Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Gewinnbegriff i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG Der BFH hatte mit Urteil v. 3.12.2019 (X R 6/18, vgl. Kommentierung) über den Gewinnbegriff i.S.d. § 4 Abs. ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Kostenvergleichsrechnung El... / 4 Steuervorteile

Im Zusammenhang mit einem Firmenfahrzeug, profitieren Unternehmen neben dem Umweltbonus von weiteren Steuervorteilen: Bei der Gewerbesteuer werden Zinsen, aber Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Fahrzeuge dem Gewerbeertrag hinzugerechnet und wirken so unter Umständen steuererhöhend. Für bestimmte Elektrofahrzeuge ist geplant die Hinzurechnung dieser Aufwendungen...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr