Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Abkürzungsverzeichnis

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 6 Literaturhinweise

Bundesministerium der Finanzen, Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/grundsaetze-guter-unternehmens-und-aktiver-beteiligungsfuehrung.html (letzter Abruf am 10.7.2024). EU-Kommissio...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 4 Der Aufsichtsrat als wichtiges Kontrollorgan

Das Thema Corporate Governance betrifft vor allem auch den Aufsichtsrat und seine Überwachungstätigkeit. Dies gilt für Aufsichtsräte der Privatwirtschaft und Aufsichtsräte von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gleichermaßen. Bereits 2010 hat die EU-Kommission klargestellt, dass dem Überwachungsorgan "Aufsichtsrat" im Corporate-Governance-Gefüge unter der Voraussetzung...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.5 Überverzinslichkeit

Rz. 137 Entsprach der vereinbarte Zins im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme dem Marktzins und sinkt zu einem späteren Bilanzstichtag das Marktzinsniveau unter den vereinbarten Zins, so stellt sich die Frage, wie sich eine solche Entwicklung auf die Bewertung des Schulddarlehens auswirkt. Praxis-Beispiel S nimmt bei der Bank G am 5.1.00 ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR auf. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.6 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 64 In der Regel wird für die Überlassung eines Darlehens als Gegenleistung eine angemessene Verzinsung vereinbart. Ist daher ein Darlehen unverzinslich oder niedriger als üblich verzinslich, liegt sein Wert unter den Anschaffungskosten. Zuvor ist aber zu prüfen, ob nicht eine verdeckte Verzinsung erfolgt. Das ist der Fall, wenn der Darlehensnehmer statt einer Zinszahlung ...mehr

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Compliance in Kommunalverwa... / 4.5 Compliance-Umsetzung und Überwachung

Sind die Risiken in den einzelnen relevanten Teilbereichen identifiziert, bewertet und entsprechende Maßnahmen benannt, bedarf es der konkreten Einführung eines Compliance-Management-Systems. Dieses kann für mehrere Themenfelder ganz oder teilweise einheitlich, aber auch gesondert, wie z. B. im Bereich Tax Compliance, eingeführt werden. Wesentlich für eine nachhaltige und wi...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.5 Neues vom IDW

Wie in jedem Jahr hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu einer Vielzahl von Themen rund um die Rechnungslegung und Prüfung geäußert. Der Schwerpunkt lag indes auf dem Bereich der Prüfung, wie die Aktivitäten rund um die Einführung der ISA DE sowie die besonderen Prüfungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigen. Ausgewählte Standards, die die R...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.5 Änderungen bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG-E)

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Aktuell können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 bis 6 EStG an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffun...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und z...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Bewertungsmethoden

Rz. 92 Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der Bestand und der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend (§ 2311 BGB).[82] Die zum Nachlass gehörenden Gegenstände sind dabei mit dem Verkehrswert zu bewerten. Dies gilt insbesondere auch für Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen.[83] Buch-, Bilanz- oder Steuerwerte sind nicht maßgebend. Eine abw...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfall: Gewerbliche Unternehmen

Rz. 144 Kann der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden, muss der Unternehmenswert geschätzt werden. In der Praxis bestehen insoweit erhebliche Schwierigkeiten, die nicht zuletzt auf das Fehlen einer allgemein anerkannten und durchweg gültigen Bewertungsmethode zurückzuführen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Kritik an der gesetzlichen Regelung

Tz. 31 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nachdem bereits in den Stellungnahmen der Wirtschafts- und Interessenverbände zu dem Entw des früheren BMF-Schr v 04.07.2008 (BStBl I 2008, 736) beklagt worden ist, dass die Fin-Verw den Anwendungsbereich des ihrer Ansicht nach deutlich überschießenden Ges-Wortlauts nicht durch maßvolle und einschr Anwendungs- und Auslegungsregeln begrenzt h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Ertragsteueraufwand

Rz. 236 Wie bereits erwähnt wird im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens an Stelle des tatsächlichen Steueraufwandes ein typisierter Ertragsteueraufwand zugrunde gelegt. Dies geschieht gem. § 202 Abs. 3 BewG allerdings nur, soweit sich – nach Hinzu- bzw. Abrechnungen – ein positives Betriebsergebnis ergibt. Der Ertragsteueraufwand wird pauschal mit 30 % des jeweils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) Hinzurechnung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 239 Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht betriebsnotwendiges oder neutrales Vermögen bezeichnet. Dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen wirkt sich in der Regel auf die nachha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Obwohl der Wortlaut des § 8c Abs 1 KStG nur Kö anspricht, soll die Vorschrift nach angreifbarer Verw-Auff (s Rn 1 des BMF-Schr v 28.11.2017) auf alle in § 1 Abs 1 KStG genannten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen anzuwenden sein, wobei ausdrücklich auch Stiftungen und AöR (zB Sparkassen) erwähnt werden. Die Einbeziehung von Stiftunge...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schätzung des Verkehrswerts

Rz. 219 Lässt sich der Wert der Kapitalgesellschaft aus zurückliegenden Verkäufen nicht ableiten, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu schätzen, § 11 Abs. 2 S. 1 BewG. Dabei kann – soweit verfügbar – auch eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode zur Anwendung kommen. Naheliegend ist insoweit neben dem Rück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein st-schädlicher Beteiligungserwerb an der OG hat bezogen auf § 8c Abs 1 KStG folgende Auswirkungen: Ein vororganschaftlicher Verlustabzug der OG iSd § 15 S 1 Nr 1 KStG geht – vorbehaltlich des § 8c Abs 1 S 4–8 KStG – insges unter (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017). Bezogen auf einen lfd Verlust der OG kann sich ein Verlustuntergang nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Verlusterhaltung in Höhe der übersteigenden stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c Abs 1 S 5 KStG kann ein (eigentlich) nabzb nicht genutzter Verlust – abw von § 8c Abs 1 S 1 KStG – abgezogen werden, soweit er die gesamten zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen im Inl stpfl stillen Reserven des BV der Kö nicht übersteigt. Woraus die stillen Reserven resultieren, ist unerheblich (s Gröger, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Der Fünfjahreszeitraum

Tz. 51 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 8c Abs 1 S 1 KStG schreibt vor, dass die 50 %-Grenze während eines Fünfjahreszeitraums überschritten werden muss. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Anteilserwerber die Anteile an der Verlust-Kö auf einmal erwirbt. Ausreichend sind auch mehrere, zeitlich gestreckte Anschaffungsgeschäfte, sofern die 50 %-Grenze durch die Summe der Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgr konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897; Ballwieser/Frase, Zur (Un-)anwendbarkeit von § 8c KStG bei konzerninternen Umstrukturierungen – oder: Die Jurisprudenz als "verstehende Wissenschaft", BB 2009, 1502; Bien/Wagner, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Ermittlung der stillen Reserven bei negativem Eigenkapital (§ 8c Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 268 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das JStG 2010 ist § 8c Abs 1 KStG, um unzutr Ergebnisse aus der Anwendung der in der Stille-Reserven-Klausel enthaltenen Fiktion zu vermeiden, um einen neuen S ergänzt worden (§ 8c Abs 1 S 8 KStG idFd JStG 2010). Nach § 8c Abs 1 S 7 KStG sind, wenn das EK der Kö negativ ist, stille Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG der Unterschiedsbetr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Systematische Stellung; Sinn und Zweck des § 8c KStG

Tz. 25 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unklar ist, ob § 8c Abs 1 KStG hinsichtlich der Begrenzung des Verlustabzugs iSd § 10d EStG (s Tz 140ff) als Einkommensermittlungsvorschrift und hinsichtlich der Begrenzung des Verlustausgleichs (s Tz 150) als Gewinnermittlungsvorschrift oder ausschl als Einkommensermittlungsvorschrift wirkt. Für Ersteres spricht sich Frotscher (in F/D, § 8c...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.7 Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 8b Abs 3 S 9 KStG)

Tz. 266 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 9 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 8) KStG ist ein später entstehender Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 8b Abs 3 S 3 KStG stlich nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Ges-Geber offensichtlich davon aus, dass unter die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.3 Wesentliche Beteiligung des Darlehens- oder Sicherheitengebers

Tz. 253 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nur dann anwendbar, wenn der Darlehensgeber bzw Sicherheitengesteller "wes" an der darlehensnehmenden Kö beteiligt ist oder war. Insoweit ist § 8b Abs 3 S 4 KStG enger als § 8b Abs 3 S 3 KStG (s Grotherr, IWB Gr 1 F 3, 2271, 2276). Die Regelung entspr grds § 8a Abs 3 S 1 KStG idF vor dem URefG 2008 und der bis zum VZ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte beziehen. Beim gezeich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / gg) Kapitalisierungszinssatz/Kapitalisierungsfaktor

Rz. 237 Der Kapitalisierungsfaktor ist – nachdem er zunächst jährlich neu auf der Grundlage des Basiszinssatzes ermittelt wurde – seit dem ErbStG 2016[339] in § 203 Abs. 1 BewG starr vorgegeben, und zwar mit 13,75. Das Bundesministerium der Finanzen ist zwar gemäß § 203 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Liegt ein sog Streubesitzanteil vor, sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG in voller Höhe stpfl. GlA s Joisten/Vossel (FR 2014, 794) und s Weber-Grellet (DStR 2013, 1412, 1416). Eine außerbilanzielle Korrektur unterbleibt. Wegen der Frage, welche Bezüge von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst werden, s Tz 32ff. Dies gilt uE entspr für die Bezüge ...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Standards und Rechtsgrundlagen

Rz. 8 Immobilienmarktwertermittlungen sind also vor allem ein ökonomisches und weniger ein juristisches Problem, zumal überhaupt viele Praxisfälle allenfalls mittelbar in den Anwendungsbereich einschlägiger Normen fallen – von der Legaldefinition bestimmter Bewertungsgrundlagen abgesehen – und der Einhaltung von einschlägigen Qualitätsstandards in der Wertermittlungspraxis e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Angemessenheit der Gewinnverteilung

Tz. 1162 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer GmbH hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile überhöht, liegt eine vGA vor. Es ist zu prüfen, welche Gegenleistung die Kap-Ges einem gesellschaftsfremd...mehr