Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.5.2 Erleichterungen durch Einsatz von Bild- und sonstigen Datenträgern

Rz. 31 Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können sämtliche Unterlagen auch als Wiedergaben auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:[1] bei empfangenen Handelsbriefen und bei den Buchungsbelegen muss – wegen der...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.2 Kapitalgesellschaften & Co.

Die zentrale Bestimmung für die Frage des anzuwendenden Rechts ist § 264a HGB. Hiernach finden die ergänzenden Regelungen über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften Anwendung auf solche OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als Gesellschafter persönlich haften...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 11 Weiterführende Literatur

Adler/Düring/Schmaltz [ADS], Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 7. Aufl., Stuttgart 2011 Beck’scher Bilanz-Kommentar [Beck Bil-Komm.], Handels- und Steuerbilanz §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen, 13. Aufl., München 2022 Claußen/Steinbach, Die Bilanzierung latenter Steuern bei Unternehmen in der Krise. DStR 2013, S. 2409 Haufe HGB-Kommen...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.3 Handelsbriefe

Rz. 17 Empfangene Handelsbriefe sowie Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Nach der Definition des § 257 Abs. 2 HGB sind unter Handelsbriefen nur Schriftstücke zu verstehen, die ein Handelsgeschäft betreffen, d. h. sämtliche Schriftstücke mit Außenwirkung ohne Rücksicht auf die postalischen Versendungsformen.[1] Bei Nichtkaufleuten (anderen Ge...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.1 Umfang der Pflichten bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Kapitalgesellschaften, die am Stichtag nicht zumindest eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter haben, dazu verpflichtet, die ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften anzuwenden.[1] Dies bedeutet insbesondere,[2] dass: der Jahresabschluss grundsätzlich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht.[3] der Jahresabschl...mehr

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Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.1 Begriff und Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird mit § 297 Abs. 1 HGB als Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses bereits seit ca. 20 Jahren gefordert,[1] um den Adressaten einen einfacheren Überblick über die Veränderungen des Konzerneigenkapitals in der Periode zu gewähren.[2] Neben dem Begriff der Eigenkapitalveränderungsrechnung findet sich auch der Begriff Eigenkapital...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.1 Verlustvorträge

Rz. 53 Die Pflicht zur Bilanzierung steuerlicher Verlustvorträge ergibt sich aus § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren lt. Wortlaut des Gesetzes. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung aktiviert werden. Darüber hinaus vorhan...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. der AO regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Personengesellschaft es sich handelt; aber auch die Art der wirtschaftlichen Aktivität sowie die Größe der Gesellschaft haben Bedeutung für die Art und d...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.6 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 In sachlicher Hinsicht ist der Geltungsbereich der freiwilligen Versicherung tätigkeitsbezogen ausgestaltet. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehen. Nicht umfasst ist der private Bereich, ebenso wenig Tätigkeiten für andere Unternehmen (vgl. Komm. zu § 3). Rz. 12 Ob und inwieweit die Grundsätze zum Versicherungssch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.3 Übersicht Prüfungsstandards des IDW, IDW PS

Bestimmte Prüfungsstandards (PS) des IDW haben aber auch weiterhin ihre Bedeutung, da sie ausschließlich solche Themen betreffen, die sich aufgrund der Rechtslage in Deutschland ergeben. Hierzu sind insbesondere zu nennen:mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.2 Ablauf einer Abschlussprüfung

Die vom IDW vorgesehene Vorgehensweise für den Ablauf einer Abschlussprüfung ist damit grob zusammengefasst wie folgt: Verschaffung von Kenntnissen über das Unternehmen und sein wirtschaftliches und rechtliches Umfeld (IDW PS 230 bzw. ISA (DE) 300). Prüfung des Aufbaus und der Funktionsweise des internen Kontrollsystems des Unternehmens (IDW PS 240 bzw. ISA (DE) 315); hieraus ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.3 Planung einer Abschlussprüfung

Planung bedeutet die gedankliche Vorwegnahme des wesentlichen Ablaufs der Prüfung in zeitlicher, sachlicher und personeller Hinsicht. Zudem sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgrund von berufsrechtlichen Vorgaben zu einer Gesamtplanung aller Aufträge verpflichtet, um einen effektiven und angemessenen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Grundsätze der...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6 Dokumentation der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung zu dokumentieren. Von zentraler Bedeutung sind hierbei der Prüfungsbericht [1] und der Bestätigungsvermerk. [2] Zudem sind Arbeitspapiere anzulegen. 3.6.1 Prüfungsbericht Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.4 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.2 Einzelfallprüfungen

Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigs...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.1 Prüfungsbericht

Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Zu den erforderlichen Angaben sowie zur Art der Darstellung von Einwendungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, finden sich in § 321 HGB sowie in IDW PS 450 um...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen

Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleich...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.1 Herstellung

Rz. 58 Die Herstellungskosten eines Gebäudes ergeben sich primär aus den Aufwendungen für seine erstmalige Herstellung bzw. Errichtung. Des Weiteren decken auch die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kodifizierten Aufwendungen für Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand des Vermögensgegenstandes hinaus im Wesentlichen den Bereich der Gebäude ab. ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.2 Ursprünglicher Zustand

Rz. 73 Zur Qualifizierung der wesentlichen Verbesserung ist zunächst Voraussetzung, dass der ursprüngliche Zustand des Vermögensgegenstandes festzustellen ist, der vor der durchgeführten Maßnahme vorgelegen hat. Dies ist der Zustand im Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung durch den Unternehmer oder auch durch dessen Rechtsvorgänger im Fall des unentgeltlichen Erwerbes....mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.3 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 78 Bei der wesentlichen Verbesserung muss es sich um eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Veränderung seiner Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit handeln.[1] Ersetzt z. B. ein Versorgungsunternehmen eine alte Leitung seines Versorgungsnetzes durch eine neue mit einer höheren Leistungsfähigkeit, um gegenwärtige oder künftige Kapazitätsengpässe des Leitungsnetze...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.1 Aufstockung

Rz. 60 Bei einer Aufstockung wird ein Gebäude um (mindestens) ein zusätzliches Stockwerk erweitert. Wird bei einem Gebäude eine Aufstockung vorgenommen, liegt eine Erweiterung des Gebäudes vor, welche stets dazu führt, dass die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als laufender Aufwand direkt abziehbar sind, sondern einer Aktivierung als nachträgliche Herstellu...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.3 Vergrößerung der nutzbaren Fläche

Rz. 66 Auch Aufwendungen zur Vergrößerung der nutzbaren Fläche sind Erweiterungsaufwendungen, die als Herstellungskosten zu aktiviert sind.[1] Auf den Umfang der Vergrößerung kommt es hierbei nicht an. Es reicht jede geringfügige Vergrößerung der Nutzfläche aus; z. B. Vergrößerung der Nutzfläche durch eine Dachgaube, einen Balkon, eine Terrasse über die ganze Gebäudeseite, A...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.2.2 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 28 Für den Wertverzehr des Anlagevermögens respektive für die Abschreibungen kommt gemäß der gesetzlichen Normierung eine Aktivierung als Herstellungskosten nur in Frage, soweit er bzw. sie durch die Fertigung im technischen und wirtschaftlichen Sinne selbst veranlasst worden ist;[1] der Fertigungsprozess muss das auslösende Moment für die Abschreibungen des Anlagevermög...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.3 Zinsen für die Herstellungsfinanzierung

Rz. 35 Zinsen für Fremdkapital gehören grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten, da für diese ein gesetzlich vorgeschriebenes Aktivierungsverbot vorherrscht (§ 255 Abs. 3 Satz 1 HGB). Wird Fremdkapital zur Herstellungsfinanzierung eines Vermögensgegenstandes verwendet, dürfen die Fremdkapitalzinsen aktiviert werden, wenn und insoweit sie auf den Zeitraum (zeitliche Komp...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.2 Anbau

Rz. 62 Auch Anbauten an einem Gebäude sind als Erweiterung zu qualifizieren. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen stellen nachträgliche Herstellungskosten dar.[1] Bei Anbauten ist dahingehend zu unterscheiden, ob eine sogenannte Verschachtelung zwischen dem bisherigen Gebäude und dem Anbau vorliegt. Rz. 63 Nach der Rechtsprechung des BFH führt erst eine Mehrzahl b...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.4 Substanzvermehrung

Rz. 67 Ein zusätzlicher Erweiterungstatbestand bildet die sogenannte Vermehrung der Substanz ab. Dieser Fall muss geprüft werden, wenn gerade keine Vergrößerung der nutzbaren Fläche erfolgt.[1] Vielmehr sollen nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, wenn bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingebaut bzw. eingefügt werden.[2] Es muss durch das Hinzufügen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten im Absch... / 2.3 Vertriebskosten

Rz. 39 Vertriebskosten – unabhängig ihrer Eigenschaft als Einzel- oder Gemeinkosten[1] – dürfen gemäß gesetzlicher Anordnung weder handelsrechtlich (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB) noch steuerrechtlich[2] als Herstellungskosten aktiviert werden. Vertriebskosten fallen nicht im Rahmen des Herstellungsprozesses selbst an, sondern im Zuge der Verteilung der hergestellten Produkte[3] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.3 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Im Rahmen eines BMF-Schreibens[1] wurde eine Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung geschaffen. Bei den im Schreiben aufgeführten Wirtschaftsgütern unter dem Oberbegriff "Computerhardware" kann in der Steuerbilanz – abweichend von den gewöhnlichen AfA-Tabellen – eine einjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / E. Gesamtbewertungsverfahren – Grundlagen ertragswertorientierter Bewertungen nach IDW S 1

I. Vorbemerkung Rz. 46 Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[76] Die do...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung wachsender finanzieller Überschüsse

Rz. 104 Im Rahmen einer zukunftsbezogenen Bewertung ist davon auszugehen, dass die zu kapitalisierenden finanziellen Überschüsse auch durch Preisänderungen beeinflusst werden. Diese sind auch im Rahmen der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.[189] Dabei werden die finanziellen Überschüsse sowie der Kapitalisierungszinssatz in einer Nominalrechnung einschließlich erwarte...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung und Prognose (Phasenmethode)

Rz. 89 Der Unternehmenswert hängt entscheidend von der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens ab.[161] Deren Einschätzung erfordert (vom Stichtag aus betrachtet) eine entsprechende Zukunftsprognose.[162] Um diese zu treffen, kommen im Wesentlichen zwei methodische Ansätze in Betracht: Rz. 90 Die älteren Lehrmeinungen in der Betriebswirtschaftslehre gingen überwiegend davon...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Vorbemerkung

Rz. 46 Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[76] Die dort aufgestellte...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VIII. Kapitalisierungszinssatz

Rz. 177 Für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, insbesondere des adäquaten Risikozuschlags zur risikolosen Anlage, wird in der Praxis oftmals auf börsennotierte Unternehmen als Vergleichsunternehmen zurückgegriffen.[333] Die hierzu erforderliche Vergleichbarkeit ist bei kleinen und mittleren Unternehmen aber in der Regel nicht gegeben. Daher sollten zum Vergleich ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Berücksichtigung des Risikos

Rz. 99 Die zukunftsbezogene Bewertung bringt unweigerlich Prognoseunsicherheiten mit sich. Hinzu kommen die mit einem unternehmerischen Engagement stets verbundenen Chancen und Risiken. Diese Faktoren sind bei der Bestimmung des Abzinsungsfaktors durch eine Risikoprämie zu berücksichtigen. Die betriebswirtschaftliche Theorie und auch die Praxis gehen insoweit übereinstimmend...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 66 Der bestimmende Faktor für den Unternehmenswert ist die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner. Entscheidend ist, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Jede Bewertung der zukünftigen Erträge setzt daher eine auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[122] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Zu berücksic...mehr