Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Mit Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013[1] wurde für alle ab dem 1.7.2014 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren der bisherige Treuhänder durch einen nunmehr einheitlich tätigen Insolvenzverwalter ersetzt. Für diesen gelten daher direkt die Vorschriften des Ersten Abschnittes. Werden dagegen in e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Notwendigkeit der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 4 Die öffentliche Bekanntmachung ist an zahlreichen Stellen des Gesetzes angeordnet, siehe dazu die Auflistung unter Rn. 10. Auch wenn eine öffentliche Bekanntmachung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, steht es im Ermessen des Gerichts, andere Entscheidungen und Maßnahmen im Insolvenzverfahren öffentlich bekannt zu machen,[5] sei es neben oder sei es anstelle einer Ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.1 Maßgebliche Masse

Rn 9 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 erhält der Treuhänder im Regelfall eine Vergütung in Höhe von 15 % der von ihm verwalteten Insolvenzmasse. Die Regelung knüpft also anders als § 11, 12 für die Bruchteilsberechnung nicht an eine hypothetische Verwaltervergütung an, die nach den §§ 1-3 zu berechnen wäre, sondern an den Begriff der Insolvenzmasse, wie er sich sowohl in § 63 Satz 2 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO, InsVV § 19 Übergangsregelung

Gesetzestext (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.1.2004 eröffnet wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) am 7. Oktober 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Vergütungen aus vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die zum 29. Dezember 2006 bereits rechtskräftig abgerechnet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt Form, notwendigen Inhalt und Rechtswirkungen von öffentlichen Bekanntmachungen im Verlauf des Insolvenzverfahrens einschließlich des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Die öffentliche Bekanntmachung soll eine größtmögliche Publizität des Insolvenzverfahrens bewirken und den Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Anordnung von Siche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsfolgen unterlassener Recherche

Rn 15 Nach § 82 wird der Leistende von der ihm obliegenden Leistungsverpflichtung frei, wenn er zur Zeit der Leistung die Verfahrenseröffnung nicht kannte. Sofern er vor der öffentlichen Bekanntmachung geleistet hat, wird vermutet, dass der Leistende diese Eröffnung nicht kannte. Bei einer Leistung nach der öffentlichen Bekanntmachung hat dagegen der Leistende seine Unkenntn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Übersicht zu den gesetzlich angeordneten Fällen der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 10 Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung muss sich daran ausrichten, dass die Adressaten in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, derentwegen die Bekanntmachung erfolgt.[20] Die öffentliche Bekanntmachung ist u. a. ausdrücklich für folgende Entscheidungen und Maßnahmen vorgeschrieben:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 11 Unabdingbare Voraussetzung für den Ersatz der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 ist, dass die getroffene Entscheidung in der öffentlichen Bekanntmachung zutreffend bezeichnet wird.[21] Unabdingbare Voraussetzung ist weiter, dass die getroffene Entscheidung selbst in ihrem wesentlichen Inhalt zutreffend öffentlich bekannt gemacht wird.[22] Ang...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Abweichungen von der Regelvergütung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rn 19 § 13 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass entgegen der umfassenden Verweisung in § 10 die Regelung über Zu- bzw. Abschläge auf die Vergütung in § 3 keine Anwendung findet. Rn 20 § 13 Abs. 1 Satz 2 enthält zunächst eine spezielle Regelung für einen Abschlag von der Vergütung des Treuhänders. Danach soll ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt sein, wenn das v...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Anwendbarkeit sonstiger Vorschriften

Rn 28 § 13 Abs. 2 nimmt lediglich die § 2, 3 von einer Anwendbarkeit auf die Berechnung der Treuhändervergütung aus. Dagegen bleibt die Vorschrift über die Ermittlung der Berechnungsgrundlage nach § 1 überwiegend anwendbar.[39] Rn 29 Daneben gilt auch für den Treuhänder der § 4 uneingeschränkt.[40] Rn 30 Entgegen der in der Verordnungsbegründung vorschnell geäußerten Auffassun...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / 2. Zeitpunkt der Schlussrechnung

§ 63 S. 2 InsO, § 1 Abs. 1 S. 1 InsVV zielen als Anspruchsgrundlage auf den Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens ab. § 1 Abs. 1 S. 2 InsVV nennt daneben Alternativen für den Fall, dass das Verfahren vorzeitig eingestellt oder mittels Insolvenzplan beendet wird. Das "reguläre" Ende des Verfahrens ergibt sich mit Schlussrechnungslegung und Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 800 Euro. Bis 30.6.2014 geltende Regelung: § 13 a. F.: (1) 1Der Treuhänder erhält in der Regel 15 vom Hundert der Insolvenzmasse. 2Ein Zur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Hafemeister, Nutzerfreundlichere Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen im Internet, NZI 2014, 77; ders., BGH fordert nutzerfreundliche Gestaltung der Suchmaske für Insolvenzbekanntmachungen, ZInsO 2014, 447 ff.; Heyer, Insolvenzbekanntmachungen und Datenschutz, ZVI 2015, 45; ders., Löschung von Schuldnerdaten über eine erteilte Restschuldbefreiung im D...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 6. Teilungsmasse

Erbe und Pflichtteilsberechtigter haben beide Erbrechte, die sich aus Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ergeben.[31] Da sie sich den Wert des Nachlasses teilen, bilden sie verfassungsrechtlich sozusagen eine Erbengemeinschaft. Ihre Erbrechte sind gleichwertig, keines ist besser als das andere. Daher begegnet eine Rechtsmeinung, wonach der Pflichtteilsberec...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Abweichungen vom Regelsatz (Satz 2)

Rn 12 Nach der Verordnungsbegründung kann von dem Vergütungsspielraum des § 17 Satz 1 auch abgewichen werden, damit im Einzelfall eine Vergütung festgesetzt werden kann, die dem Umfang der Tätigkeit Rechnung trägt. Dies wurde in § 17 Satz 2 ausdrücklich festgelegt. Dabei sind insbesondere die Schwierigkeit des jeweiligen Verfahrens und die Intensität der Mitwirkung des einze...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Einzelfälle

Rn 7 Mangels Vergleichbarkeit findet die Regelung über eine Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 auf den vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich ebenso wenig Anwendung wie die in § 1 Abs. 2 genannten Abzugspositionen bei der Bestimmung der für die Vergütung des vorläufigen Verwalters maßgeblichen Masse. Rn 8 § 1 Abs. 2 Nr. 1 kann nicht auf den Sachwalter bei der insolvenz...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / 2. Die Berechnung

Nach der Formulierung des Verordnungsgebers gilt Folgendes: "Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2 Regelvergütung

Rn 16 Von der so ermittelten Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage i. S. d. § 13 Abs. 1 Satz 1 erhält der Treuhänder als Regelvergütung 15 %. Zugrunde gelegt wurde vom Verordnungsgeber also der Normalfall eines reinen Verbraucherinsolvenzverfahrens ohne besondere Schwierigkeiten und mit einem gegenüber dem des Insolvenzverwalters stark reduzierten Tätigkeitsbereich des Tre...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / II. Die Bestimmung

Die im Folgenden gezeigte Bestimmung regelt die Berechnungsgrundlage. Die Länge und die Formulierung des Paragraphen zeigen bereits, dass eine Vielzahl von Einzelfällen und Besonderheiten eine "einfache" und "zügige" Berechnung der Bemessungsgrundlage kaum möglich machen. Ab Abschnitt III dieser Abhandlung sollen die wichtigsten Punkte kurz und praxisgerecht erläutert werden...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / I. Allgemeines

Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Die gesetzliche Formulierung ist dabei irreführend, denn zum Zeitpunkt der Beendigung – den der Gesetzgeber zeitlich nach einer Verteilung der erwirtschafteten Masse an die Insolvenzgläubiger eines Schuldners setzt – ist ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Regelmäßige Zeitvergütung (Satz 1)

Rn 6 Wie bereits § 73 Abs. 1 Satz 1 InsO bestimmt auch § 17 Satz 1, dass Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit eine Vergütung beanspruchen können. Voraussetzung ist deshalb zunächst in formeller Hinsicht eine ordnungsgemäße Bestellung zum Gläubigerausschussmitglied. Diese wird entweder nach § 67 InsO vom Insolvenzgericht mit Einsetzung eines vorläufigen Gläu...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / d) Masseverbindlichkeiten

Nach dem Willen des Verordnungsgebers werden Masseverbindlichkeiten grundsätzlich gem. §§ 55, 123 Abs. 2 InsO wie auch die Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage nicht in Abzug gebracht.[51] Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Der Verordnungsgeber selbst regelt unmittelbar zwei Ausnahmen davon: a) Beträge, die der Verwalter n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Die Vergütung des "vorläufigen Treuhänders"

Rn 35 Stellt der Verbraucherschuldner i.S.d. § 304 InsO einen Eigenantrag auf Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens nach den §§ 305, 311 ff. InsO, so ruht nach § 306 Abs. 1 InsO dieses Verfahren bis zur Entscheidung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach den §§ 307 ff. InsO, soweit das Gericht nicht nach § 306 Abs. 1 Satz 3 InsO vorgeht. Dieses Ruhen s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Nachlassinsolvenzverwalters

Leitsatz Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.3 Steuerklasse III

Rz. 16 In die Steuerklasse III werden unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer eingeordnet, die nach der Splittingtabelle zu besteuern sind. Es sind dies Ehegatten, die die Zusammenveranlagung wählen, verwitwete Ehegatten für das Jahr, das auf das Todesjahr des Ehegatten folgt, und Ehegatten für das Jahr der Auflösung der Ehe. Die Steuerklasse III steht aufgrund der Gleichstellung i...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit dem 28.1.2008 bei der Beklagten als Torwarttrainer und Koordinator für das Torwarttraining der Nachwuchstorhüter im Nachwuchsleistungszentrum tätig. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben v. 3.9.2012 zum 15.10.2012. Das ArbG hat mit Urt. v. 22.2.2013 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung v. 3.9.2012 n...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kläger ist der Vater des am … 2006 geborenen Kindes X. Sorgeberechtigt für das Kind war zunächst vorläufig und dann seit dem 4.11.2009 die Mutter des Kindes, Frau X2. [2] Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.12.2010 wurde dem Kläger ein Umgangsrecht mit X alle 14 Tage mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeräumt. Zugleich wurde beschlossen, dass die ...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat die sofortige Beschwerde der Beklagten im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des LAG kommt es für die Einordnung des Kostenerstattungsanspruchs als Insolvenz- oder Masseforderung im vorliegenden Fall allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Mandatierung des Klägervertreters für das Rechtsmittelv...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / Leitsatz

Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin – auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren – über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden. Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens – ganz oder teilweise – auferlegt, ist die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführerhaftung wegen Verletzung steuerlicher Pflichten

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH haftet, wenn er trotz Kenntnis von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft die vollen Löhne auszahlt, auch wenn die Lohnsteueranmeldung unter Umständen falsch war. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Diese stellte im April 2004 ihren Geschäftsbetrieb ein, bereits im Februar 2003 waren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO

Leitsatz Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist. Normenkette §§ 80, 82 InsO, § 173 Abs. 1, § 9 Abs. 1 AO Sachverhalt Über das Vermögen des X (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage

Leitsatz 1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners ist die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das FA nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahren...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / III. Weitere bedeutsame Verordnungen

Rz. 47 Auf dem Gebiete des Verfahrensrechts sind weitere Verordnungen in Kraft, von Bedeutung sind vor allem:mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 1 I. Der Fall

Eigenunterhalt der Kinder berücksichtigen Über das Vermögen des Schuldners ist am 30.1.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner bezieht ein durchschnittliches Nettoeinkommen in Höhe von monatlich 1.794,83 EUR. Er lebt mit seiner Ehefrau und den beiden gemeinsamen minderjährigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft. Seine Ehefrau verfügt über eigene Einkünfte i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entscheidung im Festsetzungsverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld bei Aufnahme einer einzelunternehmerischen Tätigkeit während des Insolvenz­verfahrens

Leitsatz 1. Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzverfahren: Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus freigegebenen Vermögen mit vor Insolvenzeröffnung begründeten Steuerschulden

Leitsatz Im Insolvenzverfahren ist der Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch aus der freigegebenen selbstständigen gewerblichen Tätigkeit mit Steuerschulden, die vor der Insolvenzeröffnung begründet wurden, zu verrechnen. Die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote stehen einer Aufrechnung zwischen den Vermögensmassen nicht entgegen. Sachverhalt Nach Eröffnung des Insolvenzverfahr...mehr

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Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH

Zusammenfassung Eine Gesellschaft ist vermögenslos und wird gem. § 394 Abs. 1 FamFG im Handelsregister gelöscht, wenn sie kein verwertbares Vermögen mehr besitzt. Die Gesellschaft verliert dann mit der Löschung ihre Rechtsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein. Kann eine Gegenpartei jedoch Anhaltspunkte dafür vortragen, dass noch verwertba...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberinsolvenz: Werbungskosten des Arbeitnehmers aus Bürgschaftsverlusten

Leitsatz 1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht; dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass auch im Fall einer gegenwärtig ausgeübten Erwerbstätigkeit ein Erwerbsaufwand wirtschaftlich vorrangig durch eine zunächst nur angestrebte andere Erwerbstätigkeit veranlasst und dementsprechend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 2.5 Anmeldung und Abführung der LSt durch den Insolvenzverwalter

Rz. 13 Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens die Pflichten des Arbeitgebers zu erfüllen (§ 34 Abs. 3 AO; § 155 Abs. 1 S. 2 InsO). Er hat daher ebenso wie der Arbeitgeber LSt einzubehalten und abzuführen und die LSt-Anmeldungen abzugeben, und zwar auch für die Zeit vor der Eröffnung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zeitliche Begrenzung rechtsgeschäftlicher Verfügungen über Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rn 5 Die Vorschrift bezieht sich insbesondere auf Ansprüche des Schuldners aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge, wobei im Hinblick auf den Regelungszweck eine weite Definition des Begriffes der laufenden Bezüge geboten ist. Rn 6 Unter Abs. 1 fallen daher jede Art von Arbeitseinkommen, Dienst- und Versorgungsbezüge der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erhalt von Aufrechnungslagen (Abs. 2)

Rn 14 Sofern derjenige, der dem Schuldner gegenüber zur Zahlung der Bezüge im Sinne des Abs. 1 verpflichtet ist, vor Eröffnung des Verfahrens eine Gegenforderung gegen den Schuldner hatte, kann er diese auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit den danach fällig werdenden (pfändbaren) Bezügen des Schuldners aufrechnen, obwohl die Bezüge nach Eröffnung des Insolvenzverf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Regelungszweck

Rn 1 Aufgrund der Aufhebung der Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2014 hat § 114 nur noch Bedeutung für Insolvenzverfahren, deren Eröffnung vor dem 30.6.2014 beantragt worden ist. Da sowohl der Eröffnungszeitpunkt solcher Verfahren zeitlich deutlich nach dem 1.7.2014 liegen kann und die Verfügung über des Schuldners über seine Bezüge für zwei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirksamkeit von Zwangsvollstreckungen (Abs. 3)

Rn 17 Sofern Ansprüche des Schuldners auf zukünftige Bezüge im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet worden sind, schränkt Abs. 3 die zeitliche Wirksamkeit der Pfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Erfolgte der Beschluss zur Verfahrenseröffnung bis zum 15. Tag eines Kalendermonats, kann der Pfändungsgläubiger nur noch den pfändbaren Teil der Bezüge für den lau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 172a Zusamm... / 2.3 Maßgaben für die Zusammenschlusskontrolle (Abs. 2)

Rz. 35 In Abs. 2 werden die Maßgaben genannt, auf die in Abs. 1 für die Zusammenschlusskontrolle nach den Vorschriften des GWB hingewiesen wird. Dabei handelt es sich um Regelungen, die insbesondere das Verfahren und das Zusammenspiel nach dem SGB V und dem GWB betreffen und die sowohl von den Aufsichtsbehörden als auch vom BKartA zu beachten sind. Rz. 36 In Satz 1 wird festg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(aufgehoben) § 114 a. F. bis zum 30.6.2014: (1) Hat der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Forderung für die spätere Zeit auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge abgetreten oder verpfändet, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Bezüge für die Zeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anwendungsbereich

Rn 2 Umfasst werden ausschließlich Insolvenzforderungen nach § 38. Forderungen, die nach § 189 oder § 190 nicht zu berücksichtigen sind, sind auch nach § 191 nicht zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen des § 189 oder § 190 vorliegen, gehen diese § 191 vor.[1] Rn 3 Aufschiebend bedingte Forderungen sind nicht nur solche gemäß § 158 Abs. 1 BGB. Während die zivilrechtli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 15 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der ArbG die Steuer selbst errechnen muss. Eine ausnahmsweise in Papierform eingereichte LSt-Anmeldung ist vom ArbG oder einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben (> Unterschrift). Bei elektronischer Übermittlung ist hingegen keine elektronische Signat...mehr

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Realisierung eines Veräußerungsverlusts; Änderung eines Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Leitsatz Der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses steht nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt (hier: Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung, Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten) im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war. Normenket...mehr