Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 29 Sachwalter

Wird in dem Eröffnungsbeschluss über das Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet, ist der Schuldner berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Soweit in den §§ 270 ff. InsO nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verfahren deren allgemeine Vorschriften. Nach § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter i. d. R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 30 Sanierungsberatung

Die Vergütung für die Sanierungsberatung ist weder durch Gesetz noch durch Verordnung geregelt. Die von einem Berufsangehörigen auf diesem Gebiet erbrachten Tätigkeiten sind als Dienstleistung zu qualifizieren. Mithin richtet sich die Vergütung nach § 612 BGB. Der Mandant schuldet die übliche Vergütung. Diese ermittelt sich nach dem Zeitaufwand, wobei sich die Höhe des Stund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Verjährung

Rz. 57 Hinsichtlich der Verjährung gilt wie beim Anspruch auf Arbeitsentgelt die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 31 Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nach dem StaRUG

Für Steuerberater hat sich auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten ein neuer Betätigungsbereich durch das zum 1.1.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vom 22.12.2020 eröffnet. Mit der Einführung des StaRUG wurde die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz umgesetzt und die Rahmenbedingungen für ein Sanierungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 33 Sequester/vorläufiger Insolvenzverwalter

§ 63 Abs. 3 InsO bestimmt, dass die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wird. Nach § 10 InsVV gelten für den vorläufigen Insolvenzverwalter §§ 1– 9 InsVV entsprechend, soweit in §§ 11–13 InsVV nicht anderes bestimmt ist. Er erhält i. d. R. 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.4 Bei Haftungsfall: Insolvenztourismus prüfen

Wer seine Einlage nicht zahlen kann, weil er insgesamt illiquide ist, kann den Weg einer privaten Insolvenz gehen. Eine private Insolvenz zielt auf die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners ab. Das Verfahren besteht aus insgesamt 5, jeweils aufeinander aufbauenden Phasen. Zunächst muss versucht werden, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Währungskursverlust

Literatur: Malke, FR 1994, 457; Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Währungskursverluste sind Vermögensverluste und daher keine Werbungskosten.[1] Währungsverluste entstehen nicht als Entgelt für die Überlassung des Kapitals, sind also keine Schuldzinsen. Der Währungsverlust wird nicht durch eine Einkunftsart veranlasst, fällt daher in den Privatbereich.[2] Von dem Fall einer verlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquidation/Auflösung der G... / 2 Liquidation oder Insolvenzverfahren?

Die Auflösung ist nur möglich, wenn nicht vorrangig ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Ein Insolvenzantrag hat also grundsätzlich Priorität. Dieser ist zu stellen, wenn die Gesellschaft insolvenzreif, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ist die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig oder überschuldet, kann eine freiwillige Liquidation erfolgen. Stellt sich allerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquidation/Auflösung der G... / 1.3 Zwangsweise Löschung bei Vermögenslosigkeit der GmbH

In seltenen Fällen kann es sich ergeben, dass weder ein Insolvenzverfahren noch eine ordentliche Liquidation Sinn ergibt. Dies sind die Fälle, in denen die Gesellschaft vermögenslos ist, also über keinerlei Masse mehr verfügt. In solchen Fällen kommt eine Löschung der GmbH im Handelsregister zwangsweise in Betracht. Eine solche Löschung kann das Handelsregister von Amts wege...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter

Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist geringer als das, was sie bei der Auflösung be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.1 Auskehrung von Gewinnrücklagen und Abwicklungsgewinnen (S. 1)

Rz. 127 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen, nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen und keine Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG darstellen. Rz. 128 § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG erfasst ausschließ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 10. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Rn 39 Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung)[52] löste zum 26. Juni 2017 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren[53] ab. Die Neufassung gilt, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar (Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens

Gesetzestext (1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "rechtsfähige Personengesellschaft", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[23] Rn 19 In Entsprechung zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt.[24] Rn 20 Schuldner im Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Natürliche Personen

Rn 10 Die Insolvenzfähigkeit natürlicher Personen ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, auch über das Vermögen von Nichtkaufleuten kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden; ggf. kommt die Durchführung eines sog. Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß §§ 304 ff. in Betracht, sofern der Schuldner nicht oder nur in geringem Umfang wirtschaftlich selbstständi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen dem Wortlaut der Überschrift enthält die Bestimmung keine Regelungen zur Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens im eigentlichen Sinne. Geregelt ist vielmehr, welche Rechtsträger und besonderen Vermögensmassen einem Insolvenzverfahren unterfallen können. § 11 bestimmt dementsprechend die Insolvenzfähigkeit, d.h. die Möglichkeit, als Schuldner an einem Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Personen

Rn 14 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine juristische Person führt zu deren Auflösung (vgl. § 42 BGB für den Verein und § 87b BGB für die Stiftung, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG für die Aktiengesellschaft, § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die aufgelöste juristische Person besteht für die Zwecke der Abwicklung des Insolvenzverfahre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. 2 § 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschluss enthält:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form[7] verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen,[8] angenommen.[9] Die Verkündung im Bundesgesetzblatt er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 20. Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Rn 80 Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Namens des bisherigen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes[108] vor. Es heißt fortan "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Ab...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Weitere Angaben im Eröffnungsbeschluss

Rn 6 Notwendiger Inhalt des Eröffnungsbeschlusses sind die Firma des Schuldners, sofern dieser Kaufmann ist, des Weiteren der Name und der Vorname des Schuldners. Die Formulierung des Gesetzes sieht die Angabe von Firma sowie des Namens und Vornamens zwar alternativ vor, erforderlich ist jedoch die kumulative Nennung, um etwa bei einer Firmenfortführung eine eindeutige Ident...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift statuiert einen Auslösetatbestand für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Als weiterer Eröffnungsgrund neben der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 und der Überschuldung gem. § 19 besteht zudem bei einem Schuldnerantrag der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Rn 2 Insbesondere der Zeitpunkt der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens soll deutlic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Sondervermögen

Rn 24 Gemäß Abs. 2 Nr. 2 kann ein eigenständiges Insolvenzverfahren auch über bestimmte Sondervermögen durchgeführt werden. Der Zweck des Insolvenzverfahrens liegt insoweit maßgeblich in der Beschränkung der Haftung der Inhaber auf den Bestand des Sondervermögens. Rn 25 Dies betrifft den Nachlass, das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sowie das Gesamtgut einer G...mehr

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AGS 05/2024, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Die Schuldnerin beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Anordnung der Eigenverwaltung. Mit Beschl. v. 29.7.2022 ordnete das Insolvenzgericht das Verfahren nach § 270d InsO an, bestellte den weiteren Beteiligten zu 2 zum vorläufigen Sachwalter und setzte einen vorläufigen Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren ein. Die Beschwerdeführerin wurde zum Mitglied...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Betriebsvereinbarungen

Rn 7 Vom Anwendungsbereich des § 120 erfasst werden zunächst Betriebsvereinbarungen nach dem BetrVG. Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher, privatrechtlicher Vertrag, der für einen Betrieb zwischen den Betriebspartnern im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Betriebsrats und für die von ihm repräsentierte Belegschaft zur Festsetzung von Rechtsnormen über de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Außerordentliche Kündigung, § 120 Abs. 2

Rn 43 Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung von Betriebsvereinbarungen bleibt nach der deklaratorischen Aussage des § 120 Abs. 2 auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen. Der hierfür erforderliche wichtige Grund liegt entsprechend §§ 314, 626 Abs. 1 BGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Int...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die besonderen Befugnisse für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person und einer rechtsfähigen Personengesellschaft. Die Norm wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Bezug auf die Konsolidierung des Rechts der Gesellsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 17. Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 65 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Einzelne Positionen der Passivseite des Status

Rn 40 Auf der Passivseite sind alle bestehenden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.[59] Wurden Darlehen längerfristig und unverzinslich gewährt, kann eine Abzinsung zum Bewertungsstichtag erfolgen. Rn 41 Enthält die Handelsbilanz Rückstellungen, so sind diese daraufhin zu überprüfen, wie wahrscheinlich die I...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Allgemeines

Rn 27 Nach Maßgabe der Legaldefinition des Abs. 2 Satz 1 ist das (Aktiv-)Vermögen des Schuldners den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Maßgeblicher Stichtag ist grundsätzlich das Datum der Erstellung der Überschuldungsbilanz.[47] Rn 28 Der zur Prüfung der Überschuldung aufzustellende Status entsprechend der Handelsbilanz, die also das wirtschaftliche Ergebnis i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Aufgelöste juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft (Abs. 3)

Rn 26 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft hindert die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht, solange noch verteilungsfähiges Vermögen vorhanden ist. Für den Fall der gelöschten Gesellschaft ist damit darzulegen, dass noch verteilbares Vermögen vorhanden ist.[27] Auch in den Fällen, in denen die juristische Person oder die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Benachrichtigung des Registergerichts bei Abweisung mangels Masse und Auflösung des Schuldners kraft Gesetzes

Rn 9 Die Registergerichte sind auch über die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterrichten, sofern der Antrag mangels einer die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen wird und der eingetragene Schuldner durch die Abweisung mangels Masse kraft Gesetzes aufgelöst wird. Rn 10 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 §§ 27–29 geben den notwendigen Inhalt des Beschlusses wieder, mit dem das Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet. Da für die Entscheidungen des Gerichts eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 5 Abs. 3), ergehen die Entscheidungen des Gerichts stets in Beschlussform (§ 4, § 329 Abs. 1 ZPO). § 27 wurde durch unterschiedliche Gesetzesänderungen in den letzt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 15. Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)

Rn 54 Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt. Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kulturein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Eröffnungsstunde

Rn 11 Der Eröffnungsbeschluss soll die genaue Stunde der Eröffnung angeben. Der Tag der Eröffnung ergibt sich zwar aus dem Beschlussdatum, sollte aber neben der Eröffnungsstunde explizit genannt werden.[24] Dies ergibt die Darlegung aus Abs. 3: "des Tages". Für die Stunde der Eröffnung ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Insolvenzrichter den Eröffnungsbeschluss unterzeic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Bachmann, Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, NJW 2021, 3073 ff.; Brinkmann, Das MoPeG und die "Verschränkung" zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, NJW 2024, 177 ff.; Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Insolvenz(antrags-)V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Fortführungsprognose

Rn 13 Nach der bisherigen Rechtslage hat die Frage der Fortführungsprognose lediglich Relevanz für den Wertansatz des Vermögens. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners konnte die Fortführung des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich war. Auch bei einer positiven Fortführungsprognose war demgemäß eine Überschuldu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr