Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 5 Konsultationsvereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 2 Abs. 2 AO wurde durch das JStG 2010 eingefügt und enthält eine Verordnungsermächtigung für das BMF, zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen mit Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen. Nach Auffassung des Gesetzgebers [1] soll durch die Verordnungsermächtigung künftig eine umfassende Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen ermöglicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 3 Vorrang völkerrechtlicher Verträge gegenüber den Steuergesetzen (§ 2 Abs. 1)

Rz. 4 Über Fragen der Besteuerung sind und werden zahlreiche völkerrechtliche Verträge geschlossen, und zwar entweder zweiseitig (bilateral) oder aber mit einer größeren Anzahl von Vertragspartnern (multilateral). Dazu gehören einerseits vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die der Vermeidung der Doppelbesteuerung vornehmlich auf den Gebieten der Steuern von Einko...mehr

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ZErb 04/2023, Zur beschränk... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Anders als vom FG angenommen, unterliegt der durch Vermächtnis erworbene Anspruch auf Übertragung des Miteigentumsanteils an dem inländischen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG i.V.m. § 121 Nr. 2 BewG. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahler, Kompendium der 50 Urteil des EuGH zur direkten Besteuerung in Deutschland, IWB 2012, 253; Cloer/Conrath, BA bei gescheiterter Betriebsstättengründung im Drittland, IWB 2013, 448; Bron, Das Inlandsparadoxon des § 2a EStG beim Verkauf von KapGes-Anteilen und seine Lösung, IStR 2013, 951; Hagemann/Kahlenberg, Steuerliche Behandlung von negativen Vermietungseinkünften in Dr...mehr

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Die passive Entstrickung im... / 2. Tatbestand

Damit die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG eintritt, ist nach dem Gesetzeswortlaut erforderlich, dass ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt. Ausschluss des Besteuerungsrechts: Das Besteuerungsrecht soll dann ausgeschlossen sein, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Teilverzicht (Abs. 1a)

Rz. 21 Nach § 354 Abs. 1a AO kann auf die Einlegung eines Einspruchs insoweit verzichtet werden, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag i. S. d. § 2 AO von Bedeutung sein können. Die durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] mit Wirkung ab dem 30.12.1993 eingefügte Vorsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.2 Ausnahme: Teilrücknahme (Abs. 1a)

Rz. 25 Nach § 362 Abs. 1a AO kann, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag i. S. d. § 2 AO von Bedeutung sein können, der Einspruch hierauf begrenzt zurückgenommen werden. Die Vorschrift lässt also in diesem Fall ausnahmsweise eine Teilrücknahme des Einspruchs zu. Rz. 26 Bei den Verträgen i. S. d. § 2 AO handelt es si...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschläge anspricht. Wer einen (neuen) Steuerberater sucht, dem hilft ganz bestimmt de...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

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Betriebsstätte: Überblick / 5 Internationales Steuerrecht

Für den Bereich des internationalen Steuerrechts definiert Art. 5 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA)[1] den Begriff der Betriebsstätte, der in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Verwendung findet. Der in den DBA verwendete Betriebsstättenbegriff knüpft i. d. R. vor allem an die feste Geschäftseinrichtung an und ist insoweit mit § 12 Satz 1 AO identisch. Allerding...mehr

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Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / Literaturtipps

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Rz. 47 Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DB...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / a) Entwicklung des internationalen Auskunftsverkehrs

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist deshalb herausfordernd, weil das Kapitalvermögen mobil ist und damit leicht ins Ausland verlagert werden kann. Vollzugsprobleme: Das stellt die deutschen Finanzbehörden aufgrund der Divergenz zwischen materieller Universalität und formeller Territorialität vor Vollzugsprobleme. Auf der einen Seite hindert das im Völkerrecht gelt...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Dänemark

Rz. 75 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark wurde am 22.11.1995 abgeschlossen.[168] Es ist als sog. "großes" Doppelbesteuerungsabkommen konzipiert und umfasst sowohl die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als auch bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern. Des Weiteren ist die Gewährung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Frankreich

Rz. 83 Das "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen" zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland wurde am 12.10.2006 geschlossen.[175] Ihm wurde ein begleitendes Protokoll, das gem. Art. 18 DBA Abkommensbestandteil ist, beigegeben.[176] Mit Gesetz vom 26.2.2009 hat auch Frankreich dem DBA zugestimmt.[...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Zustandekommen von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 73 Doppelbesteuerungsabkommen sind zwei- oder mehrseitige[164] Vereinbarungen, durch die das Besteuerungsrecht zwischen den Vertragsstaaten aufgeteilt wird. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge, die regelmäßig unter Anwendung der Regeln des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge[165] abgeschlossen werden. Das Inkrafttreten erfordert nach innerstaatlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. USA

Rz. 165 Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA vom 3.12.1980[272] wurde durch ein am 14.12.1998 unterzeichnetes Ergänzungsprotokoll (mit ergänzendem Notenwechsel vom 30.8.1999) modifiziert.[273] a) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff Rz. 166 Das DBA gilt gem. Art. 1 DBA für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohns...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Rechtsschutz gegen Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 670 [Autor/Stand] Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Banken und Bankkunden gegen Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen der Steufa im steuerlichen Ermittlungsverfahren (§§ 93, 97 AO) s. Rz. 540 ff. Gegen Auskunftsverlangen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 93 AO kann Einspruch eingelegt und anschließend das FG im...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. Gewerbebetrieb im Inland

Territorial beschränkte Wirkung der GewSt: Die Wirkung der GewSt ist territorial beschränkt. So werden nur gewerbliche Tätigkeiten von ihr erfasst, die im deutschen Inland ausgeübt werden. Beachten Sie: Unter der Annahme, dass diese territoriale Beschränkung auch in anderen Staaten gilt, sofern diese eine vergleichbare Steuer erheben, enthält das GewStG keine Regelungen zur ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Automatischer Informationsaustausch

Schrifttum: Bozza-Bodden, Internationale Zusammenarbeit – Informationsaustausch, in Achatz (Hrsg.), Internationales Steuerrecht, DStJG 36 (2013), S. 133; Czakert, Die gesetzliche Umsetzung des Common Reporting Standards in Deutschland, DStR 2015, 2697; Czakert, Seminar D: Practical protection of taxpayers in the exchange of information process, IStR 2015, 590; Hörhammer, Euro...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Ausgehende Ersuchen (§ 91j IRG)

Rz. 1046 [Autor/Stand] Für ausgehende Ersuchen gelten sämtliche Erfordernisse wie für eingehende Ersuchen. Die Inanspruchnahme der sonstigen Rechtshilfe ist ausgeschlossen, sofern die Möglichkeit einer EEA besteht. Die in der RL EEA enthaltenen Fristen wären sonst entbehrlich. Nur sofern eine entsprechende EEA zurückgewiesen würde oder die Voraussetzungen im ersuchten Staat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zustimmung setz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Gleichstellung sonstiger Vermögen/Vereinigungen (Abs. 4)

"(4) Den Stiftungen stehen sonstige Zweckvermögen, Vermögensmassen und rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Personenvereinigungen gleich." Rz. 201 [Autor/Stand] Maßgebende Rechtsträger. Der Begriff "Stiftung" i.S. von § 15 zielt auf einen bestimmten Typ von Rechtsform und nicht auf einen bestimmten Namen ab (vgl. zum Begriff Rz. 162 f.). Diesen Grundsatz verdeutlicht § 15 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert[2]. Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung des KStG/EStG (Satz 1)

„(7) [1] Die Einkünfte der Stiftung nach Absatz 1 werden in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ermittelt.” Rz. 306 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung der Vorschriften des KStG und des EStG. § 15 beruht für die Zeit ab dem VZ 2013 auf der Vorstellung, dass die ausländische Familienstiftung Einkünfte erzie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ursprung des Zurechnungsgegenstands (noch Satz 1)

"... einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländische Familienstiftung), ..." Rz. 106 [Autor/Stand] Gesetzliche Zusammenhänge. Es verwirrt, dass der Begriff der "Familienstiftung" erst in Abs. 2 (vgl. Rz. 161, 164 ff.), der Begriff der "ausländischen Familienstiftung" schon vorher in Abs. 1 definiert wird. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Unternehmensstiftung (Abs. 3)

"(3) Hat ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens oder als Mitunternehmer ..." Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. § 15 Abs. 3 erweitert fiktiv den Begriff der Familienstiftung in zwei Richtungen, die nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben: Zum einen in die Richtung bestimmter Stiftungen, die unternehmensbezogen gegründet wurden (vgl. Rz. 172 ff.).[2] Zum andere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestalltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist[2]. Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Än...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensgewinne – ABC I... / Literaturtipps

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Verbundene Unternehmen – AB... / Literaturtipps

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