Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz Eine Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG 2002 a.F. kann auch für Wirtschaftsgüter gebildet werden, die für eine im Ausland belegene Betriebsstätte angeschafft werden sollen. Normenkette § 7g Abs. 3, § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG 2002 a.F. Sachverhalt Der Kläger beteiligte sich in drei Verträgen, jeweils atypisch still, an einer spanischen Gesellschaft, der W-SRC, die a...mehr

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Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis

Leitsatz 1. Wird der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG 2002 n.F.) mit der Steuererklärung des Abzugsjahrs geltend gemacht, ist daraus auf eine Investi­tionsabsicht im Investitionszeitraum zu schließen. Dies gilt auch dann, wenn die Steuererklärung erst im Einspruchsverfahren gegen einen Schätzungsbescheid abgegeben wird. 2. Das Nachweiserfordernis des § 7g Abs. ...mehr

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Finanzierungszusammenhang einer Ansparrücklage bei Einbringungen

Leitsatz Wird in einem Einzelunternehmen eine Ansparabschreibung gebildet und wird dieses in der Folge gem. § 24 UmwStG in eine GmbH & Co KG eingebracht, so ist die Bildung der Ansparabschreibung erfolgswirksam aufzulösen, wenn die Investitionen nicht bereits vor dem Einbringungsstichtag getätigt werden. Sachverhalt Der Kläger schloss am 21.12.2004 einen Vertrag zur Einbringu...mehr

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Keine Ansparabschreibung für Software

Leitsatz Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist. Normenkette § 7g Abs. 1 und 3 EStG 2002 Sachverhalt Der Kläger war als Systementwickler und Systeminstallateur gewerblich tätig. Er bildete eine Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. Davon entfiel...mehr

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Verbindliche Bestellung bei § 7g EStG

Leitsatz Bei einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung ist der Nachweis einer verbindlichen Bestellung zur Konkretisierung der Investitionsabsicht nicht erforderlich. Sachverhalt Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 machten die Steuerpflichtigen (verheiratete Eheleute) einen Verlust in Höhe von 150.000 EUR aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage geltend. Die ...mehr

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Zwingende Auflösung einer Ansparrücklage (§ 7g EStG a.F.) bei Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine GbR?

Leitsatz Eine von der bisherigen GbR nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. gebildete Ansparrücklage muss nicht schon mit dem Eintritt des neuen Gesellschafters aufgelöst werden. Wird sie freiwillig aufgelöst, gehört der Gewinn nebst Gewinnzuschlag nicht zum Veräußerungsgewinn, sondern zum laufenden Gewinn. Sachverhalt Die beiden Kläger betrieben eine Steuerberatungspraxis als GbR (je 50...mehr

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Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

Leitsatz Der Sonderbetriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 ist für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auch dann zuzulassen, wenn sich die beabsichtigte Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens niederschlagen kann, sofern der Einzelunternehmer – hier ein Rechtsanwalt – seine bishe...mehr

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ZErb 05/2010, Die Lohnsumme... / b. Entwicklung der Kurzarbeit und des Kurzarbeitergeldes

Das während einer Kurzarbeitsphase gewährte Kurzarbeitergeld wurde erstmals durch eine Verordnung im Jahre 1924 eingeführt[5], unterlag fortwährend einem ständigen Wandel in den Voraussetzungen und wird schließlich unter Berücksichtigung der Hartz-Reformen[6] in dem SGB III[7] geregelt. Die Zahl der Kurzarbeitergeld beziehenden Arbeitnehmer war in der Vergangenheit stets konj...mehr

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Finanzierungszusammenhang für Investitionsabzugsbetrag

Leitsatz Die Absicht, einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen, muss spätestens zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorliegen. Nachweise bzw. die Bezeichnung der Wirtschaftsgüter können aber nachgereicht werden. Sachverhalt Nach einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen hat eine GmbH ihre Steuererklärungen für 2008 eingereicht. Darin machte sie auch...mehr

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Investitionsabzugsbetrag: Finanzierungszusammenhang bei nachträglicher Beantragung?

Leitsatz Wird die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in der Steuererklärung unterlassen, obwohl das entsprechende Wirtschaftsgut bereits vor der Erklärungsabgabe angeschafft war, kann die Bildung später nicht nachgeholt werden. Ein solcher Antrag kommt zu spät. Sachverhalt Ein selbstständiger Kfz-Sachverständiger reichte seine Einkommensteuererklärung am 11.12.2008 ein. ...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Berechnung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt; Befristung bei 19-jähriger Ehedauer

Leitsatz Die Eheleute hatten im Jahre 1989 geheiratet und lebten seit Anfang 2007 voneinander getrennt. Sie stritten im Ehescheidungsverbundverfahren um die Zahlung nachehelichen Unterhalts, dessen Zahlung der Ehemann beanspruchte. Zentrale Probleme des Verfahrens waren die Berechnung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs, die Möglichkeit der Befristung des Anspruchs sowie die ...mehr

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Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses

Leitsatz 1. Eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) konnte auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden. 2. Die Rücklage setzt materiell einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und der Rücklagebildung vorau...mehr

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Zulagenrechtliche Einheitsbetrachtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der Besitzgesellschaft stehen dem nicht entgegen. 2. Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört im zulagenrechtlichen Sinn weiterhin zu dessen Anlagevermögen, we...mehr

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Investitionsabzugsbetrag - maßgebendes Betriebsvermögen

Leitsatz Wird eine Ausschüttung zwar vor der Bilanzerstellung, aber nach dem Bilanzstichtag beschlossen, mindert diese Verbindlichkeit das Betriebsvermögen nicht. Sachverhalt Das Finanzamt hat einer GmbH den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG nicht anerkannt. Begründet wurde dies damit, dass eine im Jahresabschluss ausgewiesene Ausschüttungsverbindlichkeit in Höhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 8 Zusammenfassende Darstellung der Unterschiede des § 7g EStG i. d. F. des UntStReformG zu § 7 g EStG a. F.

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.1 Rechtsentwicklung/Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 § 7g EStG a. F. wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 v. 22.12.1983[1] in das EStG eingefügt. Ziel der Regelung ist es, die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anzuregen, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern und positive Impulse für einen weiteren Aufschwung und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben. Bei gleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.4 Auflösung einer Ansparrücklage und Strafbefreiungsgesetz

Rz. 63c Wurde ESt oder KSt verkürzt, gelten nach § 1 Abs. 2 StraBEG als Einnahmen i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StraBEG 60 % der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen, soweit sie aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben zu Unrecht bei der Festsetzung der ESt oder KSt der Vz 1993 bis 2002 nicht berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.1.2 Höhe der Ansparabschreibung

Rz. 39b Die Rücklage kann auch dann i. H. v. 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gebildet werden, wenn die späteren Absetzungen für Abnutzung von einem geringeren Betrag vorzunehmen sind. Das Gesetz spricht nämlich nach seinem eindeutigen Wortlaut von den "Anschaffungskosten" bzw. "Herstellungskosten", nicht von Absetzungsbeträgen. Der BFH[1] wid...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.1 Allgemeines

Rz. 36 Seit Vz 1995[1] ist es mittelständischen Betrieben i. S. d. § 7g EStG gestattet, im Vorgriff auf künftige Investitionen eine gewinnmindernde und damit eigenkapitalschonende Investitionsrücklage (Ansparabschreibung) zu bilden. Durch die Ansparabschreibung werden spätere Absetzungen für Abnutzung in ihrer Aufwandswirkung vorgezogen. Die Höhe der Rücklage ist auf 40 % be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g a. F. Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung/Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 7g EStG a. F. wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 v. 22.12.1983[1] in das EStG eingefügt. Ziel der Regelung ist es, die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anzuregen, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern und positive Impulse für einen weiteren Aufschwung und für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7 Ansparabschreibung durch Existenzgründer (§ 7g Abs. 7, 8 EStG a. F.)

7.1 Allgemeines Rz. 70 § 7g EStG a. F. ist durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] um einen Abs. 7 ergänzt worden, der begünstigende Sonderregelungen für Existenzgründer vorsieht. Der zum speziellen Personenkreis der Existenzgründer gehörende Stpfl. hat hiernach drei Vorteile: Gründungszeitraum von 6 Wirtschaftsjahren, nämlich im Jahr der Betriebseröffnung und in den folgenden 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6 Ansparabschreibung (Investitionsrücklage) für kleine und mittlere Betriebe (§ 7g Abs. 3–8 EStG a. F.)

6.1 Allgemeines Rz. 36 Seit Vz 1995[1] ist es mittelständischen Betrieben i. S. d. § 7g EStG gestattet, im Vorgriff auf künftige Investitionen eine gewinnmindernde und damit eigenkapitalschonende Investitionsrücklage (Ansparabschreibung) zu bilden. Durch die Ansparabschreibung werden spätere Absetzungen für Abnutzung in ihrer Aufwandswirkung vorgezogen. Die Höhe der Rücklage ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.2.1 Meinungsstand

Rz. 47 Wird eine Ansparabschreibung nachträglich, d. h. nicht bereits in der ursprünglich eingereichten Gewinnermittlung, geltend gemacht (z. B. im Rahmen von Einspruchsverfahren, Änderungsanträgen), ist die Rechtslage streitig. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind an die notwendige Konkretisierung erhöhte Anforderungen zu stellen. Insbesondere hat der Stpfl. nach dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.1 Rücklagenbildung anlässlich der (ersten) Gewinnermittlung

Rz. 46 Rücklagen, die anlässlich der Abgabe der ersten Gewinnermittlung geltend gemacht werden, sind grundsätzlich zulässig, auch wenn sie nach bereits vorgenommener Investitoin geltend gemacht werden. Nach Auffassung der Verwaltung[1] reicht es grundsätzlich aus, das Wirtschaftsgut, für das die Ansparabschreibung gebildet werden soll, seiner Funktion nach zu benennen und di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Größenmerkmale und Art des Betriebs

Rz. 10 Bei neu gegründeten Betrieben gelten die Größenmerkmale allerdings – anders als für den nunmehr geltenden Investitionsabzugsbetrag (siehe Neukommentierung zu § 7g EStG Rz. 10ff.) – nicht im Jahr der Betriebseröffnung, weil in diesem Fall (Erstjahr) noch keine maßgeblichen Feststellungen vorhanden sind bzw. gemacht werden können. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.8 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 7g Abs. 6 EStG a. F.)

Rz. 68 Ermittelt der Stpfl. den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschussrechnung (z. B. Freiberufler), so ist die Rücklagenregelung mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Bildung der Rücklage als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln ist. Der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.4 Objektive Möglichkeit der Investition im Zeitpunkt der Rücklagenbildung

Rz. 55 Die Bezeichnung muss zudem im Zeitpunkt der Rücklagenbildung eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten; anderenfalls kann es sich nicht um eine "voraussichtliche" Investition handeln (vgl. Rz. 43). Der BFH ließ es zunächst dahinstehen, ob für die Bestimmung des Zeitpunkts der Rücklagenbildung generell auf das Datum abzustellen ist, an dem die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.2 Anspruchsberechtigung – Betriebsbezogenheit (§ 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 EStG a. F.)

Rz. 37 Nach § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EStG a. F. darf eine Ansparrücklage nur gebildet werden, wenn der Betrieb des Stpfl., in dem die Rücklage gebildet werden soll, am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in § 7g Abs. 2 EStG a. F. genannten Größenmerkmale erfüllt. Ein Betrieb ist für die Beurteilung der Größenmerkmale nicht eröffnet, bevor alle wesentlichen Grundla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.3 Änderung der Rücklage

Rz. 41 Rücklagenerhöhung: Eine einmal gebildete Rücklage kann – innerhalb der Zweijahresfrist – in späteren Wirtschaftsjahren des Abs. 3 S. 2 bis zum Höchstbetrag von 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufgestockt werden[1]. Das Wahlrecht besteht also nicht nur für das Jahr der erstmaligen Bildung, sondern auch für die Folgejahre, allerdings nicht mehr im Jahr de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.3 Rücklagen in der Gründungsphase vor Abschluss der Betriebseröffnung bzw. bei Betriebserweiterung

Rz. 51 In der Gründungsphase gelten erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Konkretisierung der beabsichtigten Investition. Voraussetzung für die Anwendung von § 7g EStG a. F. ist das Vorliegen eines "Betriebs"[1]. Als frühest möglicher Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs i. S. v. § 7g EStG a. F. kommt eine objektiv erkennbar auf eine gewerbliche Tätigkeit gerichtete Vorbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.2.2 Kritik

Rz. 50 Die BMF-Auffassung ist als zu restriktiv abzulehnen, zumal sich aus dem Wortlaut des § 7g EStG a. F. nicht ableiten lässt, dass eine Geltendmachung nach Durchführung der Investition ausscheidet. Fraglich ist allerdings dennoch, ob schon vor Ablauf von 2 Jahren eine nachträgliche Geltendmachung ausscheiden kann. Eine Rücklagenbildung gem. § 7g EStG a. F. (Ansparrücklag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.3 Nachvollziehbarkeit in der Buchführung (§ 7g Abs. 3 Nr. 3 EStG a. F.)

Rz. 58 Die Rücklagenbildung sowie deren Auflösung müssen in der Buchführung nachvollziehbar sein, § 7g Abs. 3 Nr. 3 EStG a. F. Dabei muss aus der Buchführung heraus erkennbar sein, mit welchem Betrag die in der Bilanz ausgewiesene Rücklage auf das jeweilige Wirtschaftsgut entfällt[1], also die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Funktion des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.3 Definition des Existenzgründers

Rz. 72 Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 EStG a. F. können sein natürliche Personen (dazu Rz. 73), Gesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (dazu Rz. 74), Kapitalgesellschaften (dazu Rz. 75). Es sind also auch Personen- und Kapitalgesellschaften begünstigt, sofern alle Gesellschafter natürliche Personen sind, die die Existenzgründereigenschaften aufweisen und darüber h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.1 Betriebsbezogenheit der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift des § 7g EStG a. F. bezieht sich im Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen", sie ist aber "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen[1]. Voraussetzung ist allerdings ein inländischer "aktiver Betrieb" des Stpfl., wie sich aus den Begriffen "Betrieb/Betriebsstätte" schließen lässt. Daher scheiden Sonder- und Ansparabschreibunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8.3 Einzelfälle

Rz. 93 Soweit sensible Sektoren tangiert sind und eine Förderfähigkeit ausgeschlossen ist, können Existenzgründer-Rücklagen nicht gebildet werden, dann kommen allenfalls "normale" Ansparrücklagen gem. § 7g Abs. 3 EStG a. F. in Betracht. S. 2 Nr. 1-8 zählt abschließend die sensiblen Sektoren auf. Sensible Sektoren sind die Bereiche Stahlindustrie (Nr. 1), Schiffbau (Nr. 2), K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.6 Keine kumulative Subventionierung

Rz. 60 Zur Vermeidung einer Doppelförderung darf die Rücklage nicht gebildet werden, wenn der Stpfl. Rücklagen nach dem Zonenrand-Förderungsgesetz[1] oder dem FördG (§ 6 i. V. m. §§ 2, 3 FördG) ausweist. Eine Ansparrücklage würde sonst zu einer – nicht beabsichtigten – Doppelbegünstigung führen. Sobald entsprechende Rücklagen für dieselbe Investition bereits gebildet wurden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.1.1 Beschränkung auf inländische Betriebe

Rz. 39a Eine Ansparrücklage soll nur bei inländischen Betrieben zulässig sein, auch wenn der Stpfl. selbst in Deutschland steuerpflichtig ist[1]. Eine andere Auffassung würde es Stpfl. ermöglichen, sich an ausländischen Gesellschaften zu beteiligen und über den negativen Progressionsvorbehalt zu profitieren, während bei Auflösung der Rücklage ein positiver Progressionsvorbeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.7.2 Zu Unrecht gebildete Rücklage

Rz. 65 Eine unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Höchstgrenze gebildete Ansparrücklage ist nach Entscheidung des BFH[1] auch dann gemäß § 7g Abs. 4 S. 2 EStG a. F. in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen, wenn der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und das FA die Höhe der Rücklage (zunächst) nicht beanstandet hat. Der Auflösungsbetrag unterliegt in vollem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7g EStG a. F. ist durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] um einen Abs. 7 ergänzt worden, der begünstigende Sonderregelungen für Existenzgründer vorsieht. Der zum speziellen Personenkreis der Existenzgründer gehörende Stpfl. hat hiernach drei Vorteile: Gründungszeitraum von 6 Wirtschaftsjahren, nämlich im Jahr der Betriebseröffnung und in den folgenden 5 Wirtschaftsjahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.3 Auflösung aus anderen Gründen (Betriebsveräußerung)

Rz. 63a Eine Rücklage ist – über die in Abs. 4 genannten Fallgestaltungen hinaus – auch dann aufzulösen, wenn der Stpfl. seinen Betrieb gem. §§ 16, 34 EStG veräußert oder aufgibt (vgl. BMF v. 25.2.2004, IV A 6 – S 2183b – 1/04, BStBl I 2004, 337, Rz. 30; FG Düsseldorf v. 25.9.2003, 11 K 2035/01 E, EFG 2003, 1768, Rev. XI R 69/03; Lambrecht, in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5 "Voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts

Rz. 43 Zentrales Merkmal und gleichzeitig zentrale Streitfrage des § 7g Abs. 3-7 EStG a. F. ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine "voraussichtliche" Anschaffung bejaht werden kann. Rspr. und ihr folgend die Finanzverwaltung haben insoweit einige tatbestandseinschränkende – zum Teil allerdings abzulehnende (Finanzierungszusammenhang, vgl. Rz. 49, 50) – ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.4 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 42 Die Rücklage kann für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gebildet werden. Die Anforderungen entsprechen denen bei § 7g Abs. 1 (s. Rz. 17ff.). Die Rücklagenbildung ist allerdings nicht von der Höhe eines privaten Nutzungsanteils abhängig, da § 7g Abs. 3 nicht auf § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. verweist. Auch die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Bei nach dem 31.12.1996 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern[1] richtet sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen nur noch nach der Höhe des der Steuerbilanz zu entnehmenden Betriebsvermögens (einschl. Grundstücke). Die Wertgrenze wurde von 240.000 DM auf ein Betriebsvermögen von 204.517 EUR angehoben (sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8.2 Ausschluss der Förderfähigkeit

Rz. 92 Abs. 7 ist nur anzuwenden, soweit in sensiblen Sektoren die Förderfähigkeit nicht ausgeschlossen ist. Die sensiblen Sektoren wurden durch EU-Rechtsakte festgelegt. Der multisektorale Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben v. 13.2.2002 (Abl EG Nr. C 70, 8) wurde durch Mitteilung v. 1.11.2003 (Abl EU Nr. C 263, 3) für die Sektoren Kraftfahrzeug- und Kunst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.2 Betriebsgröße am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs im Jahr der Betriebseröffnung

Rz. 57 Nach § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EStG a. F. darf eine Ansparrücklage nur für solche Betriebe gebildet werden, bei denen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in Abs. 2 genannten Größenmerkmale erfüllt sind. Da Abs. 3 S. 3 Nr. 2 generell auf das Ende des letzten Wirtschaftsjahrs abstellt, ist unerheblich, ob es sich bei dem laufenden oder vorangegangenen Wirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1.1 Rücklagenbildung auf der Ebene der aufnehmenden Gesellschaft

Rz. 85 Die übernehmende Gesellschaft muss bei Buchwertfortführung die vom Einbringenden gebildeten § 7g-Rücklagen übernehmen. Nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG (bei Kapitalgesellschaften) bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG (bei Personengesellschaften) gilt der Wert, mit dem die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5.1 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (§ 7g Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F.)

Rz. 56 Eine Ansparrücklage darf grundsätzlich nur bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG gebildet werden (zu Stpfl. mit Einnahmen-Überschussrechnung vgl. § 7g Abs. 6 EStG a. F.; Rz. 42). Nicht begünstigt sind Stpfl., die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG ermitteln[1] oder deren Gewinn dem Grunde nach gem. § 162 AO geschätzt wurde. Zwar is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.7 Verbleibensvoraussetzungen (§ 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F.

Rz. 22 Nach § 7g Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG muss das Wirtschaftsgut mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte desselben Betriebs verbleiben, damit eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 1, 2 EStG a. F. zulässig bleibt. § 7g Abs. 3 EStG verweist im Rahmen der Ansparrücklage allerdings nicht auf § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.4 Gründungszeitraum

Rz. 80 Der Gründungszeitraum beträgt rd. 6 Jahre, nämlich das Jahr der Betriebseröffnung, das auch mehr als 1 (Kalender-) Jahr umfassen kann (Rz. 44), und die folgenden 5 Jahre. Da die Rücklage 5 Jahre beibehalten werden kann, umfasst der gesamte Zeitraum, in dem Rücklagen i. S. v. § 7g Abs. 7 bestehen können, ca. 11 Jahre. Der unentgeltliche Betriebsübernehmer tritt in die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.2 Rücklagenbildung bei Personengesellschaften

Rz. 40 Rücklagen können sowohl im Gesamthands- als auch im Sonderbereich gebildet werden[1]. Gesamthands- und Sonderbereich werden für Zwecke des § 7g EStG a. F. als Einheit behandelt, z. B. wird bei Bestimmung der Höhe des Betriebsvermögens das Vermögen auch zusammengerechnet. Daher kann eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 1, 2 EStG a. F. auch vorgenommen werden, wenn ei...mehr