Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Die Auswirkungen der KSt-Reform auf die Investmentfonds, ZKW 1977, 24; Scholtz, Das Anrechnungsverfahren bei Investmentgesellschaften, FR 1977, 105; Bracker, Die Auswirkungen der KSt-Reform, ZKW 1978, 800; Behnke, Aktien-Investment: St-Vergütung praxisnäher gestalten, Bank 1980, 328; Scholtz, Besteuerung der Investmenterträge – Änderungen aufgrund des StRefG 1990, FR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Bedeutung des § 20 EStG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 4 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden die Eink aus KapV von einem beschr Stpfl (s § 1 Abs 4 EStG) erzielt, werden sie in D nur besteuert, wenn sie zu den inl Einkünften iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG gehören. Dies ist bei Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG dann der Fall, wenn der Vergütungsschuldner der Kap-Erträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat (s § 49 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 86 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern (s § 2 UBGG, BGBl I 1998, 2765; zuletzt geändert durch Art 2 des MoRaKG v 12.08.2008, BGBl I 2008, 16...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten und zu Sondervorschriften in anderen Gesetzen

Tz. 5 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG ist im Verhältnis zu den §§ 13, 15, 17, 18 und 21 (Eink aus Gew, aus L + F, aus selbständiger Arbeit und aus V + V) subsidiär, dh wenn Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zu diesen Eink gehören, sind sie gem § 20 Abs 8 (vorher: Abs: 3) EStG stlich auch dort zuzurechnen (s Tz 311). Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Delp, Die Anlegerseite der AbgeltungSt, DB 2008, 2381; Haisch/Danz, JStG 2009 – Beabsichtigte Änderungen bei der Vermögensanlage, DStZ 2008, 392; Maier/Wengenroth, Änderungen bei der Besteuerung von Eink aus KapV durch das JStG 2009, ErbStB 2008, 364, 365; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792, 2797; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, Aktuelles zum Jahresw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von nicht unter § 17 EStG fallenden Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Tz. 196 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem durch das URefG 2008 eingefügten § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung von im PV gehaltenen Anteilen an einer Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (KapGes, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft) – unabhängig von der Dauer des Haltens der Anteile – zu den Eink aus KapV. Der Begriff der Veräußerung ist uE deckungsglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 144 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss de...mehr

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Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils "van Caster und van Caster"

Kommentar Der EuGH hatte mit Urteil v. 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 "van Caster und van Caster" entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seine...mehr

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Besteuerung von Einkünften aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz 1. Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. 2. § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG sind im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Normenkette § 18 Abs. 1, 2 und Abs. 3, § 1...mehr

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Vermögensverwaltende Tätigkeit von Investmentfonds

Kommentar Das BMF zur Auslegung des § 1 Abs. 1b Nr. 3 InvStG Stellung, wonach der objektive Geschäftszweck eines Investmentfonds auf die Anlage und Verwaltung seiner Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger beschränkt sein und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände ausgeschlossen sein muss. Das BMF nimmt insbesondere eine Abgrenzung ein...mehr

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Auslegungsfragen zu Personen-Investitionsgesellschaften

Kommentar Das BMF hat zu Auslegungsfragen in Bezug auf § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG) Stellung genommen. Hintergrund Hintergrund dieses neuen BMF-Schreibens ist die Gesetzesbegründung (vgl. BR Drs. 740/13, 29-31) zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz.[1] Hieraus ergibt sich, dass der damalige steuerrechtliche Status quo, nach dem geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Per...mehr

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Die Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds unterliegt nach altem Recht der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 EStG

Leitsatz Das vor Inkrafttreten des InvStG anzuwendende KAGG enthielt ebenso wie das AuslInvestmG keine Regelung zur Steuerpflicht der Veräußerung von Fondsanteilen. Daraus ist nicht zu schließen, dass eine Veräußerung von Anteilen innerhalb der Spekulationsfrist nicht nach § 23 Abs. 1 EStG steuerpflichtig sein kann. Sachverhalt Die Klägerin veräußerte im Jahr 1999 im erheblic...mehr

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Investmentbesteuerung: Umsetzung des EuGH-Urteils "van Caster"

Kommentar Das BMF hat zum wiederholten Male zu § 6 Investmentsteuergesetz im Zusammenhang mit dem Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils v. 9.10.2014 (C-326/12, "van Caster") Stellung genommen. Insgesamt sind seit dem EuGH-Urteil nun 3 Schreiben der Finanzverwaltung ergangen. Durch dieses Schreiben der Finanzverwaltung vom 23.5.2015 wurde das bis dato ...mehr

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Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen (Rechtslage 2002)

Leitsatz 1. § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des sog. Korb-II-Gesetzes vom 22.12.2003 führt durch den Verweis auf § 8b Abs. 3 KStG 1999 i.d.F. des UntStFG vom 20.12.2001 zu einem Abzugsverbot für alle Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen stehen. Hierzu gehören auch sog. negative Aktiengewinne in Verbindung mit einer Rüc...mehr

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Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn

Leitsatz Der in § 40a Abs. 1 KAGG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG umfasst nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn. Normenkette § 8b Abs. 2 und 3 KStG, §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.17 Prüfung bei Investmentfonds

Rz. 45a § 11 Abs. 3 InvStG enthält eine besondere Rechtsgrundlage und Bestimmungen für den Umfang der Prüfung bei inländischen Investmentvermögen. Danach unterliegt das inländische Investmentvermögen, ein Zweckvermögen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG [1], selbstständig der Außenprüfung. Geprüft werden dabei die steuerlichen Verhältnisse des Investmentvermögens, die Berichte nach §...mehr

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zerb 11/2013, Steuerliche P... / III. Gestufte Selbstanzeige

Im Hinblick auf eine befürchtete Aufdeckung der Tat vor Ermittlung und Beschaffung aller für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlichen Informationen und Dokumente wird oft eine gestufte Selbstanzeige abgegeben. Ein solches zweistufiges Vorgehen ist nach Ansicht des BGH grundsätzlich nicht zu beanstanden, sofern bereits auf der ersten Stufe der Selbstanzeige al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Anwendung des § 3 Nr 40 EStG auf Anteile an einem Investmentfonds

Tz. 19 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Vor Inkrafttreten des InvStG enthielt § 40a KAGG Sonderregelungen für die Anwendbarkeit des § 3 Nr 40 EStG auf Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilsscheinen an einem inl Wertpapier-Sondervermögen :mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die auf Dividenden nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d und e EStG erhobene KapSt (s § 43 Abs 1 S 3 EStG) kann iRd Veranlagung in voller Höhe angerechnet werden (s § 36 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG). Bei beschr stpfl AE ist die ESt idR durch den KapSt-Abzug abgegolten (s § 50 Abs 5 S 1 EStG, Ausnahme: Die Dividenden sind BE eines inl Betriebs, § 50 Abs 5 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 67 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG stellt die lfd Einnahmen aus einer Kö zu 40 %/zur Hälfte stfrei. Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbes die Dividenden aus Kap-Beteiligungen, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Dividenden von einer inl oder von einer ausl Kö stammen. Unter § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG fallen insbes oGA, zu denen auch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 57a

Rz. 185 Abs. 57a S. 1–4 bestimmt, dass die Regelungen über Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zusammen mit dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren außer Kraft treten (zu diesem Zeitpunkt Rz. 15). Rz. 186 Außerdem bestimmt Abs. 57a S. 5, dass die Änderungen in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b EStG mit der Verweisung auf das neu ge...mehr

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Weitergeltung der Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentvermögen (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Derzeit erfolgt eine gesetzliche Anpassung des Investmentsteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes an das Kapitalanlagegesetzbuch durch das AIFM-Steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Verletzung der Mitteilungspflicht als Steuerordnungswidrigkeit (Abs. 1)

Rz. 8 Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden. Es gelten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§ 377 AO). Auf die Ordnungswidrigkeit nach § 50e Abs. 1 EStG ist die Definition des § 377 AO anwendbar[1]. Trifft die bußgeldbewehrte Verpflichtung eine Gesellschaft oder juristi...mehr

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Gestaltungsmissbrauch bei steuerfreien Veräußerungsgewinnen

Leitsatz Liegt das primäre Ziel einer Fondsgestaltung in der Generierung von Verlusten, kann dies einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellen. Sachverhalt Die Klägerin hatte in 2008 freie Liquidität in ihrem Unternehmen. Sie entschied sich für eine Anlage in X-Fonds, die von einer Bank angeboten wurden. Nach dem Anlagekonzept wurden bis zu 20 % des F...mehr

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Keine Verlustverrechnungsbeschränkungen für private Veräußerungsgeschäfte auf der Ebene der Investmentfonds unter Geltung des AuslInvestmG

Leitsatz Die in § 17 AuslInvestmG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) dient allein der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, führt aber nicht zur Anwendung der Regelungen über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf der Ebene des Investmentfonds. Normenkette § 23 EStG, § 17 AuslInvestmG, § 1, § 3 Abs. 4 InvStG, § 173 AO, § 127 FGO Sac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Der Solidaritätszuschlag bei Zwischenschaltung von Investmentfonds

Tz. 23 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es ist das Ziel des InvStG (vorher des KAGG), die indirekte Beteiligung des AE an einer Kap-Ges über eine KAG im stlichen Ergebnis genauso zu behandeln wie die Direktbeteiligung. Für den SolZ bedeutet dies, dass es durch die Zwischenschaltung eines Fonds nicht zu einer weiteren Kumulation mit Zuschlag kommen darf. Die nachfolgende Tabelle gibt...mehr

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Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei verdeckter Einlage – Hinzurechnung von Investmenterträgen gem. § 8 Nr. 5 GewStG

Leitsatz 1. Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 InvStG a.F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i.S.v. § 8 Abs. 3 InvStG a.F. aus. 2. Bei einem negativen Aktiengewinn i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 InvStG a.F. handelt es sich unabhängig davon um eine nicht abziehbare Vermögensminderung i.S.v. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG, dass es an einer damit im Zusamm...mehr

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Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge

Leitsatz Eine KapESt auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind. Normenkette § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 7 InvStG a.F. Sachverhalt Der Kläger erhielt im Jahr 1998 von seiner Mutter unentgeltlich Anteile an der niederlän...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der über ein Wertpapier-Sondervermögen bezogenen steuerfreien Dividenden

Leitsatz Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem Wertpapier-Sondervermögen sind nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 i.V.m. § 40 Abs. 2 KAGG bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesells...mehr

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Ansatz des Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen

Leitsatz 1. Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht. 2. Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nic...mehr

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Wegzugsteuer gem. § 6 AStG ist rechtmäßig – frühere Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds aus Drittstaaten verstößt gegen EU-Recht – Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht

Leitsatz 1. Behauptet der Steuerpflichtige, die Voraussetzungen eines Steuertatbestands (hier: § 17 EStG 1997) seien aufgrund von innerfamiliären Transaktionen (hier: Übertragung von Aktien) nicht gegeben und unterlässt er es aber unter Hinweis auf zeitlaufbedingte Erinnerungslücken, die behaupteten Transaktionen substanziiert darzulegen, trägt er die Gefahr, dass das FA die...mehr

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Europarechtswidrigkeit der Besteuerung schwarzer Fonds

Leitsatz Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. "schwarzen" Fonds) gem. § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 73b EGV). Einer Vorlage an den EuGH bedarf es insoweit nicht. Normenkette § 18 Abs. 1 und 3 AuslInvestmG, § 20 Abs. 1 EStG, Art. 73b, 73d EGV, ...mehr

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Halbeinkünfteverfahren für ausländische Investmenterträge in 2001

Leitsatz Für Erträge ausländischer Investmentfonds verwehrt § 17 AuslInvestmG für das Jahr 2001 die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Diese Regelung stellt einen Verstoß gegen EU-Recht (Art. 56 EGV) dar. Sachverhalt Ein Sparer hatte in 2001 Einnahmen aus ausländischen Aktien und aus ausländischen Investmentfonds erzielt. Das Finanzamt besteuerte die Dividenden aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Für die Prüfung zuständige Finanzbehörden

Rz. 8 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden[1]. Zur Zuständigkeit im Allgemeinen vgl. Frotscher, in Schwarz, AO, Erl. zu § 195. Für die unter das Prüfungsrecht nach § 50b EStG fallenden Verfahren bestehen die folgenden Zuständigkeiten: Rz. 9 Für die Anrechnung von KapESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [2] zuständig ist bei nat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Am Verfahren Beteiligte

Rz. 15 Nach § 50b EStG sind die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden (vgl. Rz. 8ff.) berechtigt, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von KSt, für die Anrechnung oder Erstattung von KapESt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrag, für das Ausstellen der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG oder die Mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Abkürzungsverzeichnis

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Zusatzinformationen für Ber... / 3.1 Auch für einen luxemburgischen Spezialimmobilienfonds kann die persönliche Steuerbefreiung nach InvStG 2004 gelten

BFH, Urteil v. 11.10.2023, I R 23/23 Der BFH und die konkret am vorliegenden Rechtsstreit Beteiligten sind an die im Revisionsverfahren eingeholte Vorabentscheidung des EuGH gebunden und daher nicht befugt, von der Antwort des EuGH abzuweichen. Der Tenor des EuGH-Urteils L Fund v. 27.4.2023, C-537/20 ist im Lichte seiner Entscheidungsgründe auszulegen. Gemessen daran kann kei...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 13 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

13.1 Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

7.1 Zeile 12a In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetz...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck K... / 3.2.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Ebenfalls erfasst werden Investmentkommanditgesellschaften, die als KG...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 3.3.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Ebenfalls erfasst werden Investmentkommanditgesellschaften, die als KG...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck K... / 3.3.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Hierunter fallen auchPersonenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsges...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.11 Zeile 49

Zeile 49 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den Ant...mehr

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Leitfaden 2019 - Vordruck G... / 4.12 Zeile 40b

Zeile 40b ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den An...mehr

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Leitfaden 2020 - Vordruck G... / 4.12 Zeile 40b

Zeile 40b ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den An...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs.5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs.5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ÖHG / 3.6 Zeile 25

Die Zeilen 25 und 26 betreffen Sonderfälle des InvStG. Investmentfonds unterliegen für Erträge aus unmittelbaren Beteiligungen der Teilfreistellung nach § 20 InvStG, wobei auch damit zusammenhängende Aufwendungen nach § 21 InvStG nur zum Teil abgezogen werden können. Gewerbesteuerlich ist nicht die gesamte Teilfreistellung anzusetzen, sondern nach § 20 Abs. 5 InvStG nur jeweil...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs.5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der ...mehr