Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1.2 Ausnahmen

Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in einer betrieblichen Berufsbildung (z. B. Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmer an dualen Studiengängen), bei einem Freiwilligendienst in Form eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, als Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, als Menschen mit Behinderungen in g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresmeldungen / 3 Unfallversicherung

Für jeden im vergangenen Kalenderjahr in der Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten ist eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "92" zu erstatten. Wichtig Keine UV-Jahresmeldung für bestimmte Personengruppen Für Bezieher von Vorruhestandsgeld (Personengruppe "108"), Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 1 Einführung

Jugendfreiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird der Jugendfreiwilligendienst (JFD) als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Die Dauer beträgt mindestens 6 und höchstens 24 Monate.[1] Die Hilfstätigkeit ist im Wesentlichen unentgeltlich. Der freiwillige Dienst wird in gemeinwohlorientierten Einrichtu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 5 Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Im Zuge des Inkrafttretens des Cannabiskonsumgesetzes (KCanG) am 1.4.2024 ist auch die Arbeitsstättenverordnung in § 5 Abs. 1 ArbStättV im Hinblick auf den Nichtraucherschutz geändert worden. Dieser lautet nunmehr: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Aufgaben)

Zusammenfassung Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe gere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2 Leistungen und Aufgaben

Die Grundziele der Jugendhilfe werden durch einzelne Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe näher ausgestaltet. 2.1 Leistungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur F...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.4 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe und von Menschen mit Behinderungen

Für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe zahlt der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe den Beitrag. Die Beiträge für Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen zahlt der Träger der geschützten Einrichtung. Es gelten die Regelungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen[2], die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise[3], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis[4], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nac...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / Zusammenfassung

Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu inte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / 7 Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe

Der Vorrang des freien Trägers nach § 4 Abs. 2 SGB VIII erfasst auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. § 76 SGB VIII erlaubt die Beteiligung freier Träger.[1] Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Aufgabe der Inobhutnahme einem Träger der freien Jugendhilfe zur Ausführung übertragen oder ihn daran beteiligen.[2] Der freie Träger kann aber keinen Eingriff durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.1 Leistungen

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege[3], Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4], Hilfe für seelisch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 1 Grundziele

Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind[1] die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe geregelt. Die Erheb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.4 Erstattungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers

Der Träger einer anderen Sozialleistung als der Jugendhilfe ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn das Jugendamt nur vorläufig Hilfe geleistet hat[1] als gemäߧ 10 SGB VIII nachrangig Verpflichteter Hilfe geleistet hat[2] Hilfe geleistet hat, obwohl es nicht zuständig war.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 1 Sinn der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist ein finanzielles Regulativ, um Ungerechtigkeiten und Härten bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit ausgleichen zu können. Die Kostenerstattung zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Jugendhilfeträger kann man als vertikale, die zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern als horizontale Kostener...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / Zusammenfassung

Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kostenerstattung z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 2 Pauschalierte Kostenbeteiligung

Ein pauschalierter Kostenbeitrag wird gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII nur in den folgenden 3 Fällen erhoben: Jugendarbeit nach § 11 Nr. 1 SGB VIII allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 Nr. 2 VIII Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 Nr. 3 SGB VIII. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2 Erstattungsfälle

2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 4 Überleitung von Ansprüchen

Durch Überleitungsanzeige kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 95 SGB VIII bewirken, dass der Anspruch eines Kostenpflichtigen, den dieser gegen einen Dritten hat, auf ihn bis zur Höhe seiner Aufwendungen übergeht. Ist der Dritte ein anderer Sozialleistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, scheidet die Überleitungsanzeige aus. Die Erstattungsansprüche nach §§ 102 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 5 Fristen

In der Jugendhilfe ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X entsprechend anwendbar.[1] Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich die Verjährung nach § 113 SGB X zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 6 Zinsen

Verzugszinsen können nicht verlangt werden.[1] Prozesszinsen können ab Rechtshängigkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 7 Interessenwahrungsgrundsatz

Die Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten hat den Interessenwahrungsgrundsatz entwickelt.[1] Er besagt, dass der die Hilfe gewährende Träger die Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers nach besten Kräften wahrzunehmen hat, um den erstattungsfähigen Aufwand möglichst gering zu halten. Der kostenerstattungspflichtige Träger hat aber die Grundsätze anzuer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 4 Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähig sind die Nettoausgaben, also die Bruttoausgaben nach Abzug der jeweiligen Einnahmen. Erstattet werden nur die Sachkosten der Hilfegewährung, also nicht die Verwaltungskosten.[1] Sachkosten sind alle Kosten, die einer individuellen Hilfemaßnahme zugeordnet werden können. Verwaltungskosten sind die allgemeinen Kosten der Bedarfsverwaltung. Auch Auslagen sind zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 8 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Kostenerstattung kann nicht mit einem Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sich die Leistungsträger nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander befinden. Vielmehr wird sie durch Willenserklärung als schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln gefordert und mit der allgemeinen Leistungsklage[1] gerichtlich durchgesetzt. Das bloße Anmelden einer Forderung genügt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 1 Formen der Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung kann in 5 Formen erfolgen durch pauschalierten Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII individualisierten Kostenbeitrag nach §§ 91 bis 94 SGB VIII pauschalierten Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung gemäß § 94 Abs. 5 SGB VIII Vorwegeinsatz zweckidentischer Leistungen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII oder Anspruchsüberleitung nach § 95 SGB VIII. Ebenso un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 5 Rechtsschutz gegen die Heranziehung

Leistungsbescheid und Überleitungsanzeige sind Verwaltungsakte. Gegen Verwaltungsakte ist Anfechtungswiderspruch und Anfechtungsklage möglich.[1] Diese Rechtsbehelfe haben bei der Überleitungsanzeige keine aufschiebende Wirkung[2], weil § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 95 Abs. 4 SGB VIII dies so bestimmt. Strittig ist dagegen, ob die aufschiebende Wirkung eines Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 3 Umfang der Kostenerstattung

Nur rechtmäßig aufgewandte Kosten müssen erstattet werden.[1] Auf formelle Fehler – z. B. bei Unregelmäßigkeiten beim Hilfeplanungsverfahren – kommt es aber nicht an, da nur ungerechtfertigte Kostenverschiebungen ausgeglichen werden sollen.[2] Grundsätzlich sind nur Kosten ab 1.000 EUR für jede einzelne Person zu erstatten. Nur ausnahmsweise werden auch Kosten unter dieser B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Gem. § 91 Abs. 1 SGB VIII werden Kostenbeiträge zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen erhoben:...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherische... / 1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht: Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge Erlebnispä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt und Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendgerichtshilfe / 2 Leistungen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren; bringt die erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fachkraft (insoweit erfahrene) / Zusammenfassung

Begriff Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Fachkräfte beschäftigen. Fachkräfte eignen sich nach ihrer Persönlichkeit für die übertragenen Aufgaben und haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Für alle leitenden Funktionen des Jugend- und Landesjugendamts ist der Einsatz einer Fachkraft für den Regelfall vorgeschrieben. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgef...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 1 Behörde

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Gebietskörperschaft. Dazu zählen der Stadtkreis, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis. Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt. Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde. Die Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber die Gebietskörpers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten Eltern, ggf. in belasteten Lebenslagen, alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 6 Organisation der Aufgabenwahrnehmung

Die Aufgabe des Jugendamts, dem Familiengericht einen Entscheidungsvorschlag für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterbreiten, hängt mit der Aufgabe nach § 17 Abs. 2 SGB VIII zusammen. Die Eltern sollen unterstützt werden, ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu entwickeln. Eine personell getrennte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 3 Zielgruppe

Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an junge Menschen bis max. 27 Jahre, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen einer besonderen Unterstützung bedürfen. Im Vergleich zu anderen Angeboten der Jugendhilfe ist die Zielgruppe somit auf einen bestimmten Personenkreis eingegrenzt. Diese eingrenzenden Voraussetzungen gelten jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühe Hilfen / 2.2 Organisation des Netzwerks

Die Planung und Steuerung des Netzwerks nimmt eine der beteiligten Institutionen wahr. Sofern das Landesrecht keine Bestimmungen trifft, wird die verbindliche Zusammenarbeit des Netzwerks auf der Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert. Dabei vereinbaren die Beteiligten die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.4 Spezifische Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen

Ein weiteres Ziel des KJSG ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Angebot auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. für diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind. Deren spezifische Bedürfnisse müssen bei der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 2.1 Beteiligte bei der Erstellung eines Hilfeplans

Die Personensorgeberechtigten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Leistungsanbieter sind an der Erstellung des Hilfeplans zu beteiligen. Mehrere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden zusammen, welche Hilfeart in dem konkreten Fall gewährt werden soll.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.1 Kontaktpflege

Familiäre und soziale Bindungen im individuellen Lebensumfeld haben einen hohen Stellenwert für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kontaktpflege im Sozialraum soll deshalb bei der Jugendhilfeplanung besonders berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.3 Zusammenwirken

Das "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)" vom 3.6.2021[1] will den Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe möglichst niedrigschwellig ausgestalten. Die Einrichtungen und Dienste sollen deshalb so geplant werden, dass ein bedarfsgerechtes Zusammenwirken der Angebote in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und ihren Familien sichergestellt ist.[2]mehr