Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.5 Zuständigkeit der Kommunen

Rz. 8 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit auf der Ebene der örtlichen Träger. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 69 Abs. 1 SGB VIII die örtlichen und überörtlichen Träger. Örtliche Träger sind die Kreise und die kreisfreien Städte. Durch Landesrecht wird geregelt, wer überörtlicher Träger ist. Die Bestimmungen dazu sind in den Ausführungsgesetzen der Länder enthalt...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.4 Erziehung in der Familie

Rz. 20 Die Vorschrift kennzeichnet die Aufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Personensorge- und Erziehungsberechtigten zu unterstützen und ergänzende Hilfen zu leisten. Damit wird der Vorrang der Personensorgeberechtigten bei der Erziehung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Zugleich wird klargestellt, dass die Erziehung in der Familie und nicht außerh...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.3 Förderung der Entwicklung junger Menschen

Rz. 19 Der in einer Vielzahl einzelner Vorschriften des SGB VIII verwendete Begriff macht deutlich, dass in erster Linie durch Hilfsangebote und Hilfeleistungen an die jungen Menschen und lediglich nachrangig durch staatliche Eingriffe das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel erreicht werden soll. Auch hier wird der Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe vom Eingriffsrecht zum Lei...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entwicklung des Jugendhilferechts 2.1.1 Fürsorgerechtliche Konzeption des JWG Rz. 3 Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendw...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1 Allgemeines

1.1 Leistungen und andere Aufgaben Rz. 1a In Abs. 1 führt die Vorschrift im Überblick Angebote und Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auf. In § 2 Abs. 1 SGB VIII werden diese im Einzelnen aufgeführt und auf es wird auf die speziellen Vorschriften des SGB VIII verwiesen. Die ebenfalls zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählenden anderen Aufgaben erwähnt Abs. 1 nicht. ...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz Rz. 4 Die in Abs. 1 aufgeführten Begriffe umschreiben Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe. Abs. 1 Nr. 1 benennt die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes. Die Regelungen dazu sind im Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII enthalten (§§ 11 bis...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1 Entwicklung des Jugendhilferechts

2.1.1 Fürsorgerechtliche Konzeption des JWG Rz. 3 Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfahrt" deutlich macht, sahen Geset...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.2.2 Anspruchsqualität

Rz. 16 Bei den Förderangeboten besteht zunächst einmal eine objektiv-rechtliche Verpflichtung des Jugendhilfeträgers, nicht aber ein subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers. Die Verpflichtung des Trägers wird über die in § 79 Abs. 1 und 2 geregelte Gesamtverantwortung und die Gewährleistungspflicht des Trägers verdichtet. Nach § 79 Abs. 2 sollen die Träger der öffentlichen ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.1 Fürsorgerechtliche Konzeption des JWG

Rz. 3 Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfahrt" deutlich macht, sahen Gesetzgeber und Öffentlichkeit diese Materie als...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.4 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Erwachsene

Rz. 7 Der vierte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 4) ist im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 27 bis 41a). Gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen unter den dort normierten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Als Hilfen werden d...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.1 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz

Rz. 4 Die in Abs. 1 aufgeführten Begriffe umschreiben Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe. Abs. 1 Nr. 1 benennt die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes. Die Regelungen dazu sind im Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII enthalten (§§ 11 bis 15). Die Jugendarbeit beinhaltet Angebote zur Förderung der Entwick...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Rz. 6 Der dritte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 3) ist im Dritten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 22 bis 26). Die Diktion in Abs. 1 Nr. 3 hat mit der dynamischen Entwicklung der Vorschriften im SGB VIII kaum noch Schritt gehalten. Während in Abs. 1 Nr. 3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie wurde durch Art. 2 Nr. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 4 wurde neu gefasst durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) mit Wirk...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.3 Beratung und Unterstützung

Rz. 21 Der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern wird durch die Begrenzung der Befugnisse der öffentlichen Träger auf Beratung und Unterstützung betont. Dies findet seine Ausprägungen in den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB VIII zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII) und des Vierten Abschnitts zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 bis 35 SGB...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.2 Personensorgeberechtigte

Rz. 10 Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1.2 Rechtsanspruch – Teilhabeanspruch

Rz. 2 Angebote und Hilfen sind Sozialleistungen i. S. d. § 11 Satz 1. Sie sind in unterschiedlichem Maße gesetzlich konkretisiert. Dementsprechend ist die Qualität der daraus resultierenden Ansprüche unterschiedlich zu beurteilen. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begründen, ist dies bei den ...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben und die Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.6 Träger der Jugendhilfe/Sozialhilfe

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe treten nachrangig bei allen Teilhabeleistungen ein, wenn benötigte Leistungen von vorrangig zuständigen Trägern nicht in Anspruch genommen werden können. Für Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung sind sie die wichtigsten Träger.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3 Zuständigkeit

Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind nicht einem eigenständigen Sozialleistungsbereich übertragen. Sie sind in die Aufgaben der unter Abschn. 2 genannten Leistungsträger, die bei den Leistungen zur Teilhabe als Rehabilitationsträger bezeichnet werden, integriert. Nach § 6 SGB IX werden erbracht: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Kranken-, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.4 Zuständigkeitsklärungsverfahren

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die bisherigen Bestimmungen zur Koordinierung der Leistungen zur Teilhabe erheblich verändert. Mit dem Antrag (Eingang eines Antrags oder Antragsaufnahme beim Leistungsträger) auf Leistungen zur Teilhabe (in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe mit Kenntnis des Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 4 Selbstbeschaffte Leistungen

Wird der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht – regelmäßig – innerhalb von 2 Monaten ab Antragseingang seitens des Rehabilitationsträgers entschieden und ist eine Information des Versicherten über die Gründe der nicht rechtzeitigen Bearbeitung nicht oder unzureichend (hinreichende Gründe) erfolgt[1], gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalt...mehr

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Datenschutz (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Gr...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die ...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Unabhängigkeit von einer Not-/Konfliktlage

§ 8 Abs. 3 SGB VIII hat i. d. F. bis 9.6.2021 das Erfordernis des Vorliegens einer Not- und Konfliktlage für die Bejahung eines Anspruchs auf Beratung durch das Jugendamt geregelt. Die Beratung erfolgte ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich war und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteln würde. Eine No...mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.2 Zusammenführen von Daten

Hat das Jugendamt Daten für unterschiedliche Aufgaben erhoben, darf es diese nur zusammenführen, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhangs erforderlich ist.[1] Auch bei den verschiedenen Leistungsarten der Jugendhilfe ist das nur erlaubt, soweit es zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.mehr

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Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist grundsätz...mehr

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Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 1 Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die einmaligen Leistungen kann nur bestehen, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder Hilfe für junge Volljährige geleistet wird.[1] Die einmaligen Leistungen sind also nur ein Leistungsannex zu diesen Hilfen, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beispielsweise gem. § 42 Abs. 2 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2 Verletzung der Datenschutzbestimmungen

2.1 Strafe/Geldbuße Gegen das Jugendamt kann keine Geldbuße verhängt werden.[1] 2.2 Schadenersatz Unabhängig von einem Verschulden des Jugendamts kann der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegen die Behörde haben.[1] Außerdem kann bei Verschulden ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung bestehen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4 Erziehungsberatung

4.1 Voraussetzungen Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1 Verarbeitung von Daten

Die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung bestimmt sich nach Art. 6 DSGVO.[1] In der Jugendhilfe ist danach eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Das gilt für alle Verarbeitungsvorgänge, also insbesondere für Erheben, Speichern und Übermitteln von Daten.[2] 1.1 Erheben von Daten Nach der DSGVO gilt eine sog. "Informierte Datenerhebu...mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.5 Einwilligung

Die Einwilligung muss zu ihrer Wirksamkeit[1] freiwillig, informiert, zweckbestimmt und für konkreten Fall bestimmt sein. Die allgemeinen und speziellen jugendhilferechtlichen Datenschutzbestimmungen gelten für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen. Als Stelle ist hierbei das jeweilige Sachgebiet innerhalb des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / Zusammenfassung

Begriff Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Grundlagen in der...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Persönlichkeitsentwic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII erfolgen insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2.2 Schadenersatz

Unabhängig von einem Verschulden des Jugendamts kann der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegen die Behörde haben.[1] Außerdem kann bei Verschulden ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung bestehen.[2]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.[1]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.2 Ort

Die Erziehungsberatung kann von jeder anerkannten Beratungsstelle und jedem -dienst erbracht werden. Sie unterliegt keiner Form, daher ist sie z. B. auch via Chat oder E-Mail möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.4 Kosten

Für den Ratsuchenden, der Erziehungsberatung in Anspruch nimmt, fallen keine Kosten an.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge bei Bestehen eines Anspruchs ist im Anschluss ein Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss). Entschließungsermessen besteht nicht in Bezug auf die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige besteht.mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2.1 Strafe/Geldbuße

Gegen das Jugendamt kann keine Geldbuße verhängt werden.[1]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.2 Beratung junger Volljähriger

Jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) wird ein Beratungs- und Unterstützungsanspruch bei der Geltendmachung ihrer Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche gewährt.[1] Die Beratung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.3 Inhalt

Die Erziehungsberatung hilft individuelle und familienbezogene Probleme zu klären, die zugrunde liegenden Faktoren z. B. Arbeitslosigkeit oder Sucht zu bewältigen, bei der Lösung von Erziehungsfragen und bei Trennung und Scheidung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.1 Erheben von Daten

Nach der DSGVO gilt eine sog. "Informierte Datenerhebung".[1] Danach muss die Datenerhebung erstens zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein und zweitens den Betroffenen mit einer Datenschutzerklärung über die Kontaktdaten des Verantwortlichen im Jugendamt und die des Datenschutzbeauftragten der Behörde sowie über den Zweck der Datenverarbeitung informieren. Wenn die Datenerhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.6 Auskunft

Die DSGVO bezieht die freien Träger in den Anwendungsbereich ein.[1] Der öffentliche Träger muss sicherstellen, dass der Datenschutz bei ihnen in gleicher Weise wie beim öffentlichen Träger gewährleistet ist ("Datenschutzrechtliche Garantenpflicht").[2] Dies kann durch Vereinbarungen oder Auflagen geschehen. Die Übermittlung von Heimberichten und Verwendungsnachweisen an den ...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr