Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.1 Allgemein

Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.3 Zahlungstag im Beschluss nicht genannt (S. 2)

Rz. 73 Ist die Ausschüttung nur festgesetzt, ohne dass über den Zeitpunkt der Auszahlung ein Beschluss gefasst worden ist, so gilt für den Steuerabzug vom Kapitalertrag als Zeitpunkt des Zufließens der Tag nach der Beschlussfassung. Rz. 74 Im Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung einer AG (§ 174 AktG) wird üblicherweise über den Zeitpunkt der Auszahlung der Dividend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Steuerabzug bei Tafelgeschäften (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a Doppelbuchst. bb EStG)

Rz. 40 Um ein Tafelgeschäft handelt es sich, wenn die Wertpapiere bei der auszahlenden Stelle nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern die Kapitalerträge am Bankschalter (d. h. der Tafel) Zug um Zug gegen Übergabe der Zinsscheine oder – bei Wertpapieren ohne Zinsscheine – gegen Übergabe der Wertpapiere an den Bankkunden bar ausgezahlt werden, ohne dass bei diesem Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2 Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 7 Schuldner der KapESt ist der Gläubiger der Kapitalerträge. Rz. 8 Gläubiger der Kapitalerträge ist derjenige, dem die Erträge aus dem Kapitalvermögen steuerrechtlich zugerechnet werden, d. h. derjenige, der den Tatbestand des Erzielens von Einkünften aus Kapitalvermögen verwirklicht. Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt der Inhaber des Kapitalvermögens, d. h. der, der d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift

Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a Buchst. a EStG: Steuerabzug dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entstehung der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 11 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Pflicht zur Leistung der KapESt (als besonderer Erhebungsform der ESt; § 43 EStG Rz. 5) knüpft, ist das Beziehen von Einnahmen aus Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 Allgemeines

Rz. 92 Der zum Steuerabzug Verpflichtete – d. h. der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 26), die den Verkaufsauftrag ausführenden Stellen (Rz. 27f.) bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (Rz. 31ff.) – haftet für die KapESt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Haften i. S. d. Vorschrift bedeutet das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, die Steuerschuld des Gläu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.4 Steuerabzugsverpflichtung der auszahlenden Stelle bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag (Sonderfälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4)

Rz. 28 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG gelten auch Einnahmen, die anstelle der Dividende von einem anderen als dem Anteilseigner bezogen werden (Dividendenkompensationszahlungen oder auch "künstliche Dividenden" genannt), als sonstige Bezüge, wenn die Aktien kurz vor dem Dividendenausschüttungstermin mit Dividendenberechtigung ("cum") erworben, aber ohne Dividendenanspruch ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3 Verletzung der Abführungspflicht

Rz. 106 Der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) muss die KapESt nicht nur einbehalten, sondern die einbehaltene KapESt auch an das für ihn zuständige FA (Rz. 49ff.) abführen. Eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abführen einbehaltener KapESt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.2 Beachtung der Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung (S. 3)

Rz. 17a In § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1] wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[2] m. W. z. 1.1.2016 (Art. 18 Abs. 4 Steueränderungsgesetz 2015) aufgenommen, dass der Steuerabzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen ist". Damit sind primär ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4 Zum Steuerabzug Verpflichteter (S. 3 und 4)

4.1.4.1 Allgemeines Rz. 19 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG, in denen die Kapitalerträge der allgemeinen KapESt unterliegen, wird die KapESt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers der Kapitalerträge erhoben. Aus diesem Grund wurde die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs dem Schuldner der Kapitalerträge übertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4a Durch Art. 7 des G. zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) v. 22.6.2011[1] sind in § 44 EStG grundlegende Änderungen für die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG erfolgt, wenn also Aktien kurz vor dem Ausschüttun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.1 Regelfall

Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung nicht. Dies wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.3 Vorrang des Steuerabzugs durch die Internet-Dienstleistungsplattform

Rz. 48c Im Bericht des Finanzausschusses des Bundestages v. 7.11.2019[1] sind für die Praxis bedeutsame Klarstellungen enthalten. Für den Plattformbetreiber besteht nach Ansicht des Gesetzgebers eine Verpflichtung zum KapESt-Abzug nur in den Fällen, in denen die Plattform die Erlaubnis nach § 32 KWG als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut habe und auch die Kapitalerträ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Der Haftungsbescheid (§ 191 AO)

Rz. 108 Soll der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, erteilt das für ihn zuständige FA (Rz. 49) einen Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO. Rz. 109 Ein solcher Haftungsbescheid darf nur ergehen, solange ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Inanspruchnahme des Steuerabzugsverpflichteten trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner

Rz. 114 Werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen bei inländischen Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an beschränkt stpfl. ausl. Anteilseigner aufgedeckt, kann häufig die inländische Kapitalgesellschaft für die nicht abgeführte KapESt (ab 1995 auch für den nicht abgeführten SolZ zur KapESt) nicht mehr als Haftungsschuldnerin in Anspruch genomme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.3 Die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen

Rz. 27 Für den Fall der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts wurde erst durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] m. W. v. 25.12.2008 in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG klargestellt, dass das den Verkaufsauftrag ausführende inländische Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut den KapESt-Abzug vorzunehmen hat. Die klarstellende Sonderregel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.2 Einziehung von Fehlbeträgen von Konten (§ 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG)

Rz. 57a Nach § 44 Abs. 1 S. 8 EStG kann der Steuerabzug Verpflichtete aufgrund der Änderung durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) v. 23.6.2016[1] den Fehlbetrag (d. h., der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der KapESt) nicht aus von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Systematik

Rz. 1a § 44 Abs. 1 EStG enthält Vorschriften über die Entrichtung/Abführung der KapESt unter Bezugnahme auf die in § 43 Abs. 1 EStG i. V. m. § 20 EStG geregelten einzelnen Steuerabzugstatbestände. Dabei bestimmt § 44 Abs. 1 EStG den Schuldner der KapESt, den Zeitpunkt der Entstehung und Einbehaltung der KapESt sowie den zum Einbehalt und Abführung der KapESt-Verpflichteten. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.3 Zweck der Regelung

Rz. 2 § 44 EStG dient zunächst der Verpflichtung der auszahlenden Stellen zur Durchführung des KapESt-Abzugs. In diesem Zusammenhang werden den auszahlenden Stellen daneben weitere Verpflichtungen auferlegt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die KapESt-Besteuerung von den Finanzämtern auf die auszahlenden Stellen verlagert hat. Die auszahlenden Stellen dienen insoweit al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vgl. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Kein Haftungsbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Rz. 113 Verletzungen der Einbehaltungs- bzw. Abführungspflicht von KapESt werden im Regelfall im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei dem zum Steuerabzug Verpflichteten aufgedeckt. Durch den Beginn einer steuerlichen Außenprüfung wird zwar nach § 171 Abs. 4 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, gehemmt. Diese Ablau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.7 Haftung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 117 Nach § 69 AO haften auch die gesetzlichen Vertreter des zum Steuerabzug Verpflichteten, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Rz. 118 Der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG haftet p...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.4 Keine Dividendenregulierung der Wertpapiersammelbank (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG)

Rz. 48d In § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) v. 22.12.2014[1] der Schuldner der Kapitalerträge als auszahlende Stelle zum Steuerabzug bei Kapitalerträgen gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG verpflichtet, soweit die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3 Gewinnanteile (Dividenden) und andere Ausschüttungen (§ 44 Abs. 2 EStG)

5.3.1 Allgemeines Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2 Zahlungstag im Beschluss genannt (S. 1)

5.3.2.1 Regelfall Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 § 44 EStG steht als zentrale Norm des KapESt-Abzugsverfahrens mit einer Vielzahl von anderen Vorschriften in Verbindung. § 44 EStG verweist in Abs. 1 bis 7 auf § 43 EStG, in dem die Kapitalerträge mit Steuerabzug definiert werden. § 44 Abs. 1a EStG nimmt Bezug auf den Steuerbetrag i. S. d. § 43a EStG . In § 44 Abs. 1b EStG wird aufgrund der – durch das InvStRefG[1] zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.4 Kapitalertragsteuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 127 Bei den Kapitalerträgen, die der KapESt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG unterliegen, ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zum Steuerabzug verpflichtet (zu Einzelheiten § 44 EStG Rz. 31ff.) und hat daher dem Gläubiger der Kapitalerträge die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Es bestehen keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge an den Gläubiger ausgezahlt, ist der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 24ff.) verpflichtet, die Steuerbescheinigung auszustellen. Dabei ist es ohne Belang, ob der Schuldner die Kapitalerträge mittels Banküberweisung oder per S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.6 Zeitlicher Anfall der Kapitalerträge

Rz. 68 Die Angabe des Zeitraums, für den die Kapitalerträge gezahlt worden sind, ist nur noch dann notwendig, wenn die amtlichen Muster entsprechende Angaben vorsehen. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] aufgehoben, weil die Detailregelungen zu den Steuerbescheinigungen infolge der Vorgaben in den amtlichen Mu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.3 Betrag der Kapitalertragsteuer

Rz. 63 Als nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG anrechenbare bzw. die ESt abgeltende KapESt ist der Betrag zu bescheinigen, der beim Zufluss der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 58ff.) tatsächlich als KapESt durch Steuerabzug einbehalten wurde. Rz. 64 Handelt es sich bei dem zu bescheinigenden Kapitalertrag um eine vGA, so ist in der Steuerbescheinigung nur dann anrechenbare KapESt auszu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Verbot des Erteilens einer Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 4)

Rz. 132 Der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 53ff.), das inländische Kreditinstitut und die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG (Rz. 56ff.), durften bis zum 31.12.2008 eine Steuerbescheinigung dann nicht erteilen, wenn in Vertretung des Gläubigers der Kapitalerträge ein Sammelantrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 45b EStG i. V. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8 Haftung des Ausstellers der Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 7)

Rz. 143 Hat der Aussteller der Steuerbescheinigung (das sind der Schuldner der Kapitalerträge, das inländische Kreditinstitut, die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG oder die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) eine Steuerbescheinigung zu Unrecht ausgestellt oder enthält die ausgestellte Steuerbescheinigung unrichtige Angaben, so haftet der Aussteller nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2 "Auf Verlangen" des Gläubigers, § 45a Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 53b Nach § 45a Abs. 2 S. 1 EStG sind Steuerbescheinigungen (nur) "auf Verlangen" des Gläubigers der Kapitalerträge auszustellen. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen daher nicht verpflichtet sind, zwingend alle Steuerbescheinigungen unaufgefordert und flächendeckend an alle Kunden zu versenden.[1] Es ist demnach zulässig, die Steuerbesche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.5 Angabe des Finanzamts

Rz. 67 Die Angabe des FA und der Steuernummer, unter der der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle bei diesem FA geführt wird, ist für Kapitalerträge, welche nach dem 31.12.2008 zufließen, entbehrlich, da die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen diese Angaben nicht mehr vorsehen. Es ist allerdings unschädlich, wenn diese Angaben im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des Bundesrats zurück...mehr