Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen

Die Rechtsgrundlage für den Ertragsteuerinformationsbericht nach HGB ergibt sich aus Art. 48b ff. EU-Bilanzrichtlinie, der durch die neuen §§ 342–342p HGB in nationales Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung ...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 5 Sonderfall: Kapitalgesellschaft & Co. KG

Um die rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen (insb. die größtmögliche Flexibilität für die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung), dabei aber trotzdem die Haftung effektiv zu begrenzen, bietet sich die Kapitalgesellschaft & Co. KG als Sonderform der KG an. Persönlich haftender Gesellschafter der KG ist eine Gesellschaft, bei der die Haft...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 1 Übersicht Kapitalgesellschaften

Früher wurde die Entscheidung, ob Unternehmer sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft organisierten, häufig auf der Grundlage folgender Überlegungen getroffen: Personengesellschaften passten besser zu Familienunternehmen; sie wurden als "personalistischer" und Kapitalgesellschaften als "kapitalistischer" angesehen. Bei der Besteuerung...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2 Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften haben – wie die Personengesellschaften – gewisse Gemeinsamkeiten: Ihr wesentliches Charakteristikum liegt (wie die Bezeichnung "Kapitalgesellschaft" schon sagt) in der auf die Kapitalbeteiligung beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter (was allerdings auch für die Kommanditisten einer KG gilt). Grundform der Kapitalgesellschaften als Körperschaften ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellschaften

Zusammenfassung Überblick Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag befasst sich mit den Kapitalgesellschaften und ihren wichtigsten Charakteristika und Arten. 1 Übersicht Kapitalgesellschaften Früher wurde die Ents...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag befasst sich mit den Kapitalgesellschaften und ihren wichtigsten Charakteristika und Arten.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.4 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -Beschlüsse

Die Willensbildung in Kapitalgesellschaften ist grds. formalisiert. Hier ist je nach Gesellschaftsform, Anzahl und Willen der Gesellschafter eine bloße Niederschrift oder die förmliche Einberufung einer Gesellschafterversammlung nach ganz bestimmten Regelungen erforderlich. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Mitglieder, sodass deren Möglichkeit zur Teilhabe an der Wille...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.1 Gründung

Das Recht der Kapitalgesellschaften bestimmt zum Schutz des Rechtsverkehrs gewisse formelle und inhaltliche Voraussetzungen zu ihrer Gründung. Neben dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (bzw. im Falle der AG: Satzung) als Mindestvoraussetzung, muss dieser zusammen mit der Gründungsurkunde auch notariell beurkundet werden. Die Gesellschaft entsteht als solche erst mit ihre...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.3 Geschäftsführung und Vertretung

Für die Kapitalgesellschaften ist die Fremdorganschaft zugelassen – die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft kann also auch Nicht-Gesellschaftern übertragen werden. Gesellschafter können zwar zu GmbH-Geschäftsführern oder AG-Vorständen bestimmt werden, es besteht aber eine strikte Trennung zwischen ihrer Funktion als Gesellschafter einerseits und als Geschäftsfüh...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.7 Ausscheiden

Für den Regelfall sehen die Kapitalgesellschaften keinen (anderen) Verlust der Mitgliedschaft, etwa durch Austritt oder Auflösung der entsprechenden Mitgliedsstelle, vor. Die Rechtsprechung bejaht jedoch das Recht des Gesellschafters zum Austritt aus der Gesellschaft, wenn er hierfür einen wichtigen Grund hat. Ein von den anderen Gesellschaftern erzwungenes Ausscheiden eines...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4.3 GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft, bei der die GmbH als Komplementärin der KG eingesetzt wird, um so die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu vereinen. Die Haftung des Komplementärs wird so auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Mittlerweile haben ca. 20 % aller GmbHs in Deutschland allein die Rolle einer Komplementärin....mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.9 Liquidation

Die Auflösung einer Kapitalgesellschaft kann entweder auf einem Gesellschafterbeschluss beruhen oder aus zwingenden Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, erfolgen: Freiwillig durch entsprechenden Auflösungsbeschluss und gesetzlich zwingend aufgrund insolvenzrechtlicher Gründe. Die Auflösung selbst ist mehrstufig. Nach Entstehen des gesetzlichen oder freiwilligen Auf...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.5 Weitere Mitgliedsrechte

Neben dem Mitwirkungs- und Stimmrecht stehen den Gesellschaftern noch weitere Rechte zu. Hierzu gehören etwa Informationsrechte und Vermögensrechte. Zentrale Bedeutung unter den Vermögensrechten hat der Anspruch des Gesellschafters am Jahresgewinn. Weitere Vermögensrechte sind etwa das Bezugsrecht (bei Kapitalerhöhung) oder die Beteiligung am Liquidationserlös.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.8 Haftung der Gesellschafter

Die bedeutendste Charakteristik der Kapitalgesellschaften ist die beschränkte Haftung ihrer Gesellschafter. Die Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die gegenüber ihren Gesellschaftern verselbstständigt sind (Trennungsprinzip). Diese Verselbstständigung gilt in beide Richtungen: Die Gesellschafter haften grds. nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellscha...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.6 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Ein weiteres Charakteristikum der Kapitalgesellschaften ist die Umlauffähigkeit ihrer Anteile. Die Anteile sind in aller Regel fungibel, d. h. sie sind verkehrsfähig und übertragbar (sowie vererblich), ohne dass die Gesellschaft oder andere Mitglieder zustimmen müssen (sofern die Satzung nichts anderes vorsieht). Zumindest nach der Vorstellung des Gesetzgebers sehen sie eine...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.2 Eigenkapital und -Aufbringung

Des Weiteren verpflichtet der Gesetzgeber die Gründer von Kapitalgesellschaften zur Aufbringung und zum Erhalt eines bestimmten Eigenkapitals. Die Tatsache, dass die Mitglieder der Gesellschaft im Außenverhältnis nicht haften, wird dadurch kompensiert, dass die Haftungsbeschränkung einerseits durch Eintragung in ein Register öffentlich bekannt gemacht wird und die Gesellscha...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3 Organe der AG

Die AG hat zwingend drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. 5.3.1 Vorstand Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung der AG und vertritt die AG nach innen und außen. Er führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und hat – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – bei der Leit...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – "GmbH"

Die GmbH ist eine vor allem im Mittelstand und bei Start-ups beliebte Rechtsform und mit 79 % aller im Handelsregister eingetragenen Firmen die populärste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland. Die GmbH existiert bereits seit dem 20.4.1892 erlassenen GmbHG, das allerdings seither vielfach geändert und "modernisiert" wurde. 3.1 Gründung Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehr...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6 Die Societas Europaea – "SE"

Seit dem 8.10.2004 steht in Deutschland die Europäische Gesellschaft ("Societas Europaea") als weitere Kapitalgesellschaftsform zu Verfügung. Die SE ist das europäische Pendant zur deutschen Aktiengesellschaft. Sie bietet insbesondere international tätigen Unternehmen die Möglichkeit, nach einem einheitlichen europäischen Regelwerk tätig zu werden. Die SE eignet sich in beso...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.4 Übertragbarkeit der Anteile

Auch für Erwerb und Übertragbarkeit der SE-Aktien greift das nationale Recht des jeweiligen Sitzstaates.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.2 Eigenkapital und -Aufbringung

Zur Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich, das die Gesellschafter – nach Wahl auch durch Sacheinlagen – in die Gesellschaft einbringen. Für die Eintragung in das Handelsregister ist dem Registergericht nachzuweisen, dass die einzelnen Gesellschafter mind. 25 % ihrer Stammeinlage eingezahlt haben und dies insgesamt mind. 12.500 EUR, also ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.1 Geschäftsführung

Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und können von dieser durch Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, können sie die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten. Eine abweichende Regelung,...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.6 Haftung der Gesellschafter

Nach außen haftet die GmbH nach Eintragung in das Handelsregister für Verbindlichkeiten nur in Höhe der Stammeinlage. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht grundsätzlich nicht. Wurde die Stammeinlage eines Gesellschafters nicht (in voller Höhe) geleistet oder nachträglich ausbezahlt, lebt die Haftung des Gesellschafters jedoch in Höhe des (fehlenden) Stammkapit...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.4 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Der GmbH Gesellschaftsanteil ist abtretbar. Sowohl die Abtretung als auch die Verpflichtung hierzu bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Gesellschafter können grds. frei über ihre Anteile verfügen. Die Übertragung von Anteilen kann jedoch durch Bestimmung in der Satzung von der Zustimmung der Gesellschafter abhängig gemacht werden (Vinkulierung). Daneben sind die Anteile...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.2 Eigenkapital und Kapitalaufbringung

Zur Gründung einer AG wird ein Mindeststammkapital von 50.000 EUR benötigt, das bar oder als Sacheinlage erbracht werden kann. Für die Eintragung in das Handelsregister müssen die Aktionäre bei Bargründung mind. 25 % des Grundkapitals (12.500 EUR) aufbringen.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.5 Ausscheiden

Ebenso wie bei der GmbH kann die Mitgliedschaft neben dem Verkauf durch freiwilliges Ausscheiden und unfreiwilligen Ausschluss (Kaduzierung, Zwangseinziehung und Ausschluss aus wichtigem Grund) verloren gehen. Dem betroffenen Aktionär steht eine Abfindung zu.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3 Organe der GmbH

Die GmbH hat mind. zwei Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs nach dem DrittelbG oder MitbestG ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag kann freiwillig einen Aufsichtsrat oder Beirat vorsehen. 3.3.1 Geschäftsführung Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.1 Gründung

Die SE kann nur durch Umwandlung bestehender Gesellschaften mit Sitz in der EU gegründet werden. Hierzu gehört die Gründung durch Verschmelzung, die Gründung einer Holding-SE, die Gründung einer Tochter-SE und die Gründung durch formwechselnde Umwandlung. Eine klassische Neugründung ist nicht möglich; natürliche Personen sind von der Gründung einer SE ausgeschlossen – es mus...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.5 Haftung der SE-Aktionäre

Anders sieht dies bei der Haftung der SE-Aktionäre aus: Hier ist der Haftungsausschluss der Mitglieder ausdrücklich in der Verordnung selbst statuiert.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.5 Ausscheiden

Anders als durch Veräußerung kann der Gesellschafter seinen Anteil auch freiwillig durch Austritt aus wichtigem Grund, und unfreiwillig durch Kaduzierung, Zwangseinziehung und Ausschluss aus wichtigem Grund verlieren. Der ausscheidende Gesellschafter hat einen Anspruch auf Abfindung.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4 Formen und Variationen der GmbH: UG, gGmbH und GmbH & Co. KG

In diesem Kapitel werden die verschiedenen Variationen der GmbH, einschließlich der UG (haftungsbeschränkt), der gGmbH, der GmbH & Co. KG und der vorgeschlagenen GmbH-gebV behandelt. 4.1 UG (Haftungsbeschränkt) Die Höhe des erforderlichen Mindestkapitals von 25.000 EUR führte verstärkt dazu, dass deutsche Unternehmen eine britische Limited Company (Ltd.) mit einem Mindestkapit...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4.2 gGmbH

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine GmbH, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Aus diesem Grund genießt sie steuerliche Vorteile. Die Gesellschafter einer gGmbH dürfen sich grundsätzlich keine Gewinne auszahlen. Die gGmbH ist die passende Rechtsform für gemeinnützige Gesellschaften, die eine höhere Flexibilität im Vergleich zum e. V. benötigen.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4.4 GmbH-gebV

Mitte 2020 wurde auf Initiative der Stiftung Verantwortungseigentum von einer Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtlern ein Gesetzesentwurf für eine "GmbH mit gebundenem Vermögen" vorgelegt. Bei dieser Spielart der GmbH soll die Verwirklichung der unternehmerischen Ziele im Mittelpunkt stehen. Hierzu sollen zwei wesentliche Charakteristika dienen: Zum einen sollen Gewinn...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.2 Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat

Hinsichtlich der inneren Organisation der SE kann zwischen einem monistischen und einem dualistischen System gewählt werden. Das dualistische System sieht wie die deutsche AG den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung als die drei erforderlichen Organe der SE vor. Insoweit kann auf das zur AG Gesagte verwiesen werden. Das monistische System ermöglicht es hingegen...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.4 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar; die Satzung kann dafür das Erfordernis der Zustimmung der AG vorsehen (Vinkulierung). Wie Aktien übertragen werden, richtet sich nach der Art der Aktien: Inhaberaktien werden durch Einigung und Übergabe formlos übertragen. Die Übertragung von Namensaktien erfolgt durch Indossament (schriftlicher Übertragungsvermerk). Insbesondere b...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4.1 UG (Haftungsbeschränkt)

Die Höhe des erforderlichen Mindestkapitals von 25.000 EUR führte verstärkt dazu, dass deutsche Unternehmen eine britische Limited Company (Ltd.) mit einem Mindestkapital von nur einem Pfund gründeten. Um eine deutsche Alternative zu der immer beliebteren Ltd. anzubieten, wurde 2008 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch den deutschen Gesetzgeber eingeführt. ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5 Aktiengesellschaft – "AG"

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, die ihre Gesellschafter als Aktionäre besitzen. Nur Aktien können zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Rechtsform der AG bietet so vor allem kapitalintensiven Unternehmungen die Möglichkeit, das nötige Eigenkapital zu beschaffen. Regelmäßig (aber nicht zwingend) hat die AG deshalb eine Vielzahl von Aktionären, die im Gegenzug ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.1 Vorstand

Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung der AG und vertritt die AG nach innen und außen. Er führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und hat – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – bei der Leitung weder Weisungen der anderen Organe (Hauptversammlung und Aufsichtsrat) noch Dritter zu ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.3 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionären der AG und ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben sollen. Hier werden keine Angelegenheiten der Geschäftsführung, sondern lediglich die Grundlagenentscheidungen gefasst. Hierunter fallen u. a. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit sie von der...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.2 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Das oberste Willensbildungsorgan der GmbH ist die Gesellschafterversammlung; sie besteht aus den Gesellschaftern. Grundsätzlich hat sie in den gesellschaftlichen Fragen die Entscheidungskompetenz, die teilweise durch den Gesellschaftsvertrag auf die Geschäftsführung übertragen werden kann. Zwar ist das GmbHG anders als das AktG grds. dispositiv, d. h. der Gesellschaftsvertra...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.3 Regelungsregime der SE

Zwar unterliegt die SE zunächst den Bestimmungen der EU weit geltenden SE-Verordnung selbst. Die Verordnung sieht allerdings vor, dass in gewissen Regelungsbereichen nationales Recht des Sitzes greift (Recht der AG) oder sogar die Bestimmungen der Satzung der jeweiligen Gesellschaft selbst Anwendung finden. So wird etwa hinsichtlich der Organhaftung gegenüber der SE auf die n...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.1 Gründung

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten: Am Anfang steht die Abrede der Gründer, gemeinsam eine GmbH zu errichten. In diesem Stadium – vor Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – spricht man von einer "Vorgründungsgesellschaft" in Form einer Personengesellschaft (GbR oder oHG). Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entsteht aus der Vorgründu...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.1 Gründung

Bis zur notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags der AG, der Satzung, liegt eine Vorgründungsgesellschaft (GbR oder oHG) vor. Nach der notariellen Beglaubigung und bis zur Eintragung in das Handelsregister liegt eine Aktiengesellschaft in Gründung (i.Gr.) vor, die teilweise rechtsfähig ist. Diese sog. Vor-AG hat bereits einen Aufsichtsrat, eine Hauptversammlung und...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.2 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mind. drei Personen. Er prüft etwa den Jahresabschluss, stellt ihn fest (soweit er dies nicht der Hauptversammlung überlässt) und bestellt, entlässt und überwacht den Vorstand und schließt mit ihm als Vertreter der AG die Dienstverträge ab. Der Aufsichtsrat kann vorsehen, dass der Vorstand bestimmte Maßnahmen nur nach vorheriger Zustimmung des Au...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.6 Mitbestimmung

Aus unternehmerischer Sicht bietet die SE im Gegensatz zur deutschen AG neben der höheren Flexibilität bei der Gestaltung der Gesellschaftsleitung den Vorteil, dass sie weder vom MitbestG noch vom DrittelbG erfasst wird und eine Arbeitnehmermittbestimmung daher durch ein Verhandlungsgremium im Stadium der Gründung individuell ausgehandelt werden muss. Nach derzeitiger Rechts...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.7 Flexibilität der vertraglichen Regelungen

Das Innenrecht der GbR ist geprägt vom Prinzip der "Privatautonomie". Danach ist es den Gesellschaftern überlassen, die Art und den Umfang ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten selbst festzulegen. Diese Möglichkeit wird bei Personengesellschaften nur geringfügig durch zwingende gesellschaftsrechtliche Grundsätze begrenzt. So gilt bspw. in allen Gesellschaften (auch den Ka...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / Zusammenfassung

Überblick Wer in Deutschland für Unternehmen, die private Vermögensverwaltung oder zu anderen Zwecken eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag soll eine Übersicht zu Personengesellschaften geben und ihre wichtigsten Charakteristika...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1 Merkmale der Personengesellschaft

Alle Personengesellschaften haben bestimmte Eigenschaften gemein, die sie von den Kapitalgesellschaften, unterscheiden. Sämtliche Personengesellschaften bauen auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf. Sie sehen im Grundsatz die persönliche Mitarbeit und die Übernahme persönlicher Haftung durch alle Gesellschafter vor. Sie teilen auch andere Merkmale, so wie die Regelungen...mehr