Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.1 Rechtsgrundlagen der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 24 Für die Rechnungslegung einer deutschen gewerblich tätigen Spitzeneinheit – handelsrechtlich als Kaufmann eingeordnet – sind grundsätzlich die Regelungen des Dritten Buchs des HGB maßgeblich; für die betrachteten Rechtsformen der gewerblich tätigen Spitzeneinheit – Einzelkaufmann, Personenhandelsgesellschaft und Kapitalgesellschaft – sind die relevanten Rechtsnormen a...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.2 Laufende Ertragsteuer der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 65 Aufgrund der (angenommenen) Steuersubjektqualifikation wird im Folgenden ausschließlich die laufende (Erfolgs-)Besteuerung der ausländischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (Tochterkapitalgesellschaft) betrachtet;[1] die Besteuerung der Gründung und der Beendigung des Auslandsengagements sowie die Steuerwirkungen erfolgsunabhängiger Steue...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.3 Bilanzierung des Anteils der Stelle nach

Rz. 40 Zur sachgerechten Klassifikation des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft muss zum einen entschieden werden, ob dieser Vermögensgegenstand dem Anlage- oder Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB) zuzuordnen ist, zum anderen, ob es sich um Streubesitz oder qualifizierte Anteile i. S. d. § 271 HGB handelt. Die Zuordnung des Anteils erfolgt zum Anlagevermö...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.2 Ausländische handelsrechtliche Rechnungslegung der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 49 Wie schon zu den Rechnungslegungspflichten ausgeführt[1] richtet sich die Durchführung der handelsrechtlichen Rechnungslegung der ausländischen Tochtergesellschaft – als Tochterpersonen- oder als Tochterkapitalgesellschaft – nach dem Gesellschafts- bzw. Handelsrecht des ausländischen Sitz- bzw. Gründungsstaates, da sie – sofern sie keine deutsche Niederlassung betreib...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2.2 Belegenheit des Vermögens

Rz. 10 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 AO richtet sich die Zuständigkeit in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich das Vermögen des Stpfl. bzw. – wenn dies auf mehrere FÄ zutrifft – der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffassung kommt es dabei nur auf solche Vermögenswerte an, die zum Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG gehören.[1] Abweichend von §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Belegenheit des Vermögens (Abs. 3)

Rz. 8 Ist weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 Abs. 3 AO in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich Vermögen der Stpfl. befindet. Trifft dies für mehrere FÄ zu, so ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffass...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.1 Überblick über Rechnungslegungs- und Steuerpflichten

Rz. 6 Rechnungslegungs- und Steuerpflichten bei grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeiten werden sowohl durch das ausländische als auch durch das deutsche Gesellschafts- und Steuerrecht beurteilt. Abbildung 2 zeigt, dass die deutsche gewerblich tätige Spitzeneinheit als Kaufmann regelmäßig zur handelsrechtlichen Rechnungslegung – Buchführung und Erstellung eines Jahresab...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.3.2 Steuerrechtliche Pflichten im Ausland

Rz. 21 Bei Vorliegen einer Auslandskapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland unterwirft dieses – dem Universalitätsprinzip und dem Wohnsitzstaatsprinzip folgend – das Welteinkommen der Auslandskapitalgesellschaft der Besteuerung ("1. Gewinnsteuer");[1] die Auslandskapitalgesellschaft unterliegt als Steuersubjekt der unbeschränkten Steuerpflicht ihres ausl...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.4 Erfolgsausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 44 Neben den schon angeführten Erfolgswirkungen infolge evtl. notwendiger außerplanmäßiger Abschreibungen und Zuschreibungen des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft[1] haben Erfolge der Tochter(kapital)gesellschaft nur dann Auswirkungen auf den Jahresabschluss der deutschen Spitzeneinheit, wenn Gewinne ausgeschüttet werden. Die Erfolgswirkungen werd...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.2 Körperschaftsteuer

Rz. 82 Eine deutsche Spitzeneinheit in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft unterliegt mit ihrem Welteinkommen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 KStG); sie erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG), so dass auch die Gewinnausschüttungen der Auslandskapitalgesellschaft (Dividenden) entsprechend zu qualifizieren sind. Rz. 83...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.1 Bilanzierung des Anteils dem Grunde nach

Rz. 29 Zur Klärung der Frage der Bilanzierung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft dem Grunde nach, also die Frage des Ansatzes des Anteils in der Bilanz, sind dessen abstrakte und dessen konkrete Bilanzierungsfähigkeit zu prüfen, wobei diese als Nominalgüter den materiellen Vermögensgegenständen zuzurechnen sind. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit erfo...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.3 Konzernabschluss der deutschen Spitzeneinheit

Rz. 45 Handelt es sich bei der deutschen Spitzeneinheit um eine Kapitalgesellschaft oder eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB (Mutterunternehmen) und kann diese auf die ausländische Tochter(kapital)gesellschaft (Tochterunternehmen) "unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben" (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB), so hat das Mutter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Zuständigkeit bei im Ausland ansässigen Unternehmern (§ 21 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 10 § 21 Abs. 1 S. 2 AO trifft selbst keine Zuständigkeitsregelung, sondern ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die örtliche Zuständigkeit für Unternehmer, die Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO haben, bei einer Finanzbehörde zu konzentrieren. Durch § 1 Abs. 1 der auf dieser Ermächtigungsgrundlag...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.1 Compliance-Struktur

Die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen ist Teil eines Compliance-Konzepts. Compliance-Pflichten bestehen nicht nur in großen (börsennotierten) Aktiengesellschaften oder GmbHs. Die Pflicht zur Gesetzestreue trifft auch jedes andere Rechtssubjekt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.4.2022 definiert Compliance hierbei wie folgt: "Der Vorstand ...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.2 Bilanzierung des Anteils der Höhe nach

Rz. 31 Die Zugangsbewertung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft basiert auf der Wertkategorie der Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, da die Anteile im Rahmen eines Erwerbsvorgangs in das (zumindest wirtschaftliche) Eigentum der Spitzeneinheit gelangen; zur Bestimmung der Anschaffungskosten sind der Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

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Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

Leitsatz Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG –), liegt eine Betriebsvermögensminderung im Sinne des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.7 Ausschluss der Sanierung bei "wirtschaftlicher Neugründung"

Rz. 235 Nach Abs. 1a S. 4 liegt keine Sanierung i. S. d. Abs. 1a vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hatte oder nach dem Beteiligungserwerb innerhalb von fünf Jahren ein Branchenwechsel erfolgt ("wirtschaftliche Neugründung"). Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die Rspr. des BGH[1] und berüc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.5 Verlustabzugsverbot bei Besserungsschein

Rz. 82 Unklar sind die Auswirkungen, die ein Wiederaufleben von Verbindlichkeiten aufgrund eines Besserungsscheins hat.[1] Wird der Kapitalgesellschaft eine Forderung aufgrund eines Besserungsscheins aufschiebend bedingt erlassen, entsteht bei der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, der mit einem etwaigen Verlustvortrag verrechnet werden kann. Lebt die Forderung wieder auf, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.4 Erwerb durch einen Erwerber oder nahestehende Personen

Rz. 45 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG muss die Übertragung der Anteile oder Stimmrechte auf "einen" Erwerber erfolgen. Während auf der Seite der Übertragenden mehrere Personen beteiligt sein können, ist nur die Übertragung an einen einzigen Erwerber schädlich. Die Erwerbe durch mehrere Erwerber werden also grundsätzlich nicht zusammengerechnet.[1]"Erwerber" der Beteiligung von m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.3 Auflösung von Gesellschaften

Rz. 273 Wird eine Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgelöst, besteht deren Unternehmereigenschaft grundsätzlich bis zur Lösung der letzten unternehmerischen Beziehung. Damit führt die Gesellschaft noch steuerbare Umsätze aus, bis die letzte Rechtsbeziehung abgewickelt ist, wozu auch die Beziehung der Gesellschaft zum FA gehört.[1] Auch die spätere Veräußerung von Gegenstä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt

Rz. 54 § 8c Abs. 1 S. 1 KStG erweitert den Begriff des "schädlichen Beteiligungserwerbs" über die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital sowie von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten hinaus auf "vergleichbare Sachverhalte". Rz. 54a Bei der Beantwortung der Frage, was "vergleichbare Sachverhalte" sind, ist davon auszugehen, dass Mitgliedschaftsrechte an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.8 Einbringung

Rz. 454 Eine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb in eine Gesellschaft eingebracht wird (§ 1 Abs. 1a S. 2 2. Alt. UStG). Dies entspricht auch Art. 19 MwStSystRL bzw. früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie. Die Regelung hat nur eine klarstellende Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.2 Anteilsübertragung als Geschäftsveräußerung

Rz. 424 Der BFH[1] hatte sich im Zusammenhang mit der Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit einem steuerfreien Anteilsverkauf auch zu der Frage geäußert, ob bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung oder Teilbetriebsveräußerung vorliegen kann. Eine solche nicht steuerbare Leistung konnte danach vorliegen, wenn alle Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann dadurch bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des Stpfl. gesc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rz. 56 Die Rechte, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG steuerbegünstigt eingeräumt, übertragen oder wahrgenommen werden, können sich nur auf Werke im urheberrechtlichen Sinne beziehen. Werke im urheberrechtlichen Sinne sind nach § 2 Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen. Urheber ist dabei nach § 7 UrhG der Schöpfer des Werks. Als Urheber geschützter Werke we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.5 Ausdehnung auf Kapitalerhöhung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 94 Nach § 8c Abs. 1 S. 3 KStG wird auch eine Kapitalerhöhung in die Regelung einbezogen. Auf einen "Erwerber übertragen" (i. S. d. S. 1) werden können nur bestehende Anteile; erfasst wird also nur der derivative Erwerb, nicht der Ersterwerb von durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Anteilen. Insoweit könnte ein "vergleichbarer Sachverhalt" vorliegen; der Gesetzgeber ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2 Gründung von Gesellschaften

Rz. 259 Bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft müssen zwei gegenläufige Beziehungen umsatzsteuerrechtlich geprüft werden: Zum einen wird der Gesellschafter gegenüber der zu gründenden Gesellschaft eine Geld- oder Sacheinlage erbringen, zum anderen wird die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter die Anteile herausgeben. Die beiden Leistungsströme müssen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 253 Umsatzsteuerrechtlich sind Zusammenschlüsse von Personen [1] sowie juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts eigenständige Steuersubjekte, die – soweit Unternehmereigenschaft gegeben ist – eigenständig die Umsätze ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten der Besteuerung zu unterwerfen haben. Weder ein Zusammenschluss von Personen noch eine Gesellsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Veräußerung durch einen Unternehmer

Rz. 407 Der Verkäufer muss bei der Veräußerung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs Unternehmer sein. Der Unternehmer kann auch nach der Übertragung des (Teil)Betriebs weiterhin unternehmerisch tätig sein (z. B. bei Übertragung eines gesondert geführten Betriebs und Fortführung des restlichen Betriebs); die Geschäftsveräuß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 147 Die subjektiven Voraussetzungen nach § 18 Abs. 9 S. 1 UStG i. V. m. § 59 S. 1 UStDV für die Vergütungsberechtigung gelten auch für Drittlandsunternehmer. Die Voraussetzungen hinsichtlich der Ansässigkeit im Ausland entsprechen somit denen für EU-Unternehmer. Vgl. zur Auslandsansässigkeit daher Rz. 88ff. Vgl. zur Ansässigkeit für Drittlandsunternehmer auch die Entsche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.2 Leistungen der Gesellschaft bei Gründung

Rz. 269 Ob die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter bei der Ausgabe der Anteile eine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausführt, war lange umstritten. Der BFH[1] war früher regelmäßig – zuerst bei der Ausgabe von Anteilen an einer Publikumsgesellschaft[2] – davon ausgegangen, dass die Gesellschaft mit der Ausgabe der Anteile eine steuerbare Leistung (unter den w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.7 Fortführung des Unternehmens

Rz. 448 Voraussetzung für die nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber das Unternehmen als Unternehmer fortführen muss; der Erwerber muss zumindest die Absicht haben, das Unternehmen fortzuführen und darf es nicht gleich abwickeln wollen.[1] Führt der Erwerber das Unternehmen nicht fort, muss zur Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs die Übertrag...mehr