Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Namenszusatz

Neu ist auch, dass die eingetragene Stiftung nach § 82c BGB n.F. einen entsprechenden Namenszusatz erhält, den sie führen muss, und zwar den Namenszusatz "eingetragene Stiftung". An die Stelle des vollständigen Namenszusatzes kann auch die Abkürzung "e. S." verwendet werden. Bei Verbrauchsstiftungen lautet der Namenszusatz "eingetragen Verbrauchsstiftung", abgekürzt "e. VS."...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.1 Auswirkungen auf den Bilanzansatz und die Abschreibungshöhe (AfA-Höhe)

Sind bei einem angeschafften Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, die Anschaffungskosten unangemessen hoch, d. h. ein Teil der Anschaffungskosten übersteigt die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessene Höhe der Anschaffungskosten, so ist handelsrechtlich dieser Vermögensgegenstand trotz der Unangemessenheit seiner Anschaffungskosten dem Bet...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Ausländische Kapitalgesellschaften, § 13e HGB

Rz. 58 § 13e HGB gilt neben § 13d HGB für ausländische Kapitalgesellschaften. Diesen ergänzen § 13f HGB mit speziellen Anforderungen für die ausländische Aktiengesellschaft und § 13g HGB für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.[193] Gemeinsame Anforderungen für die Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft sind:[194] a)...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Der EuGH weitet den Schutz von Schwangeren auf Organe von Kapitalgesellschaften aus.[43] Das OLG Köln[44] bejaht die Anwendung des AGG auf einen GmbH-Geschäftsführer. Das ArbG Bonn[45] hat die Anwendung des KSchG auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH abgelehnt. Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach Auffassung des BAG[46] jedenfalls dann Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Das UmwG 1995 hat für die "Umwandlung" eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Handelsgesellschaft, insbesondere in eine Kapitalgesellschaft, eine der drei Spaltungsalternativen i.S.v. § 123 UmwG, nämlich die Ausgliederung gem. § 123 Abs. 3 UmwG vorgesehen (vgl. §§ 152 ff. UmwG). Zugrunde liegt die Überlegung, dass der Einzelkaufmann aus seinem Gesamtvermögen ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft zu vollziehen.[40] Technisch könnte dies bspw. auch durch ein Spaltungs- oder durch ein Vers...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[13] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 8 Die AG teilt mit der GmbH die Vorteile der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, steuerlich die Nachteile der Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft.[6] Die AG ist neben der KGaA (siehe hierzu Rdn 145 ff.) und der vom europäischen Recht zur Verfügung gestellten europäischen (Aktien-)Gesellschaft (SE) die einzige Rechtsform, die den Gang an die Bö...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Arten

Rz. 44 Es sind ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung (siehe auch Rdn 91 ff., 117) zu unterscheiden.[89]mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 In § 2 UmwG 1995 sind zwei Arten der Verschmelzung geregelt, nämlich die Verschmelzung "durch Aufnahme" und die Verschmelzung "durch Neugründung". Hier kommt die Verschmelzung "durch Aufnahme" in Betracht. Dabei wird das Vermögen eines oder mehrerer Rechtsträger (übertragende Rechtsträger) als Ganzes auf einen schon bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger)...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Grundlegende Änderung durch das MoMiG: Gesellschafterdarlehen

Rz. 298 Seit dem MoMiG steht die Finanzierung dem Eigenkapital nicht mehr gleich, Gesellschafterleistungen sind gem. § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG nicht mehr materielles Eigenkapital.[1103] Es gibt keine eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen mehr. Vielmehr bleiben sie entsprechend ihrer Rechtsform Verbindlichkeit der GmbH. Sie sind aber gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nur nach...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Gegenstand des Unternehmens, § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG

Rz. 23 Während der vom Unternehmensgegenstand zu sondernde Gesellschaftszweck die finale Zielsetzung der Korporation (im Regelfall Gewinnerzielung) bestimmt, bezeichnet der Unternehmensgegenstand die hierfür eingesetzten Mittel. Er dient der Unterrichtung des Rechtsverkehrs über die Tätigkeitsschwerpunkte der Gesellschaft und definiert im Innenverhältnis den Geschäftsführung...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorgründungsgesellschaft

Rz. 9 Mit dem internen Entschluss mehrerer Personen zur Gründung einer GmbH kommt eine Vorgründungsgesellschaft zustande. Sie ist BGB-Gesellschaft (ggf. OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt). Sie ist nicht identisch mit der durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Vorgesellschaft und erst recht nicht mit der GmbH, sie geht auch nicht in diese über.[28...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 Die Gesellschafter der freiberuflich tätigen X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung) unter der Bezeichnung "Y PartG(mbB) Steuerberatungs-/Rechtsanwalts-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer – zumindest bezogen auf Fehler im Rahm...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 153 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen[252] wie folgt vereinbart werden: Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen al...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Die Stiftung & Co. KG

Rz. 91 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG)[167] übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwir...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) § 21 AktG

Rz. 127 § 21 AktG begründet Mitteilungspflichten von einer AG und KGaA gegenüber anderen Unternehmen. Die Bestimmung will die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse im Interesse der Aktionäre, der Gläubiger und der Öffentlichkeit sicherstellen.[147] Danach hat eine AG bzw. KGaA den Erwerb einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % an einer anderen Kapitalgesellschaft unv...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Rechtsnachfolge

Rz. 76 Da es sich bei der stillen Gesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, bedarf es für die Übertragung der Beteiligung einer ausdrücklichen Zulassung im Vertrag (vgl. § 8 Abs. 1).[160] § 8 Abs. 3 (Fortsetzung mit den Erben) entspricht dem Gesetz (§ 234 Abs. 2 HGB im Gegensatz zu § 727 BGB; ansonsten weitestgehende Gestaltungsfreiheit.[161] Handelt es sich um ein E...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Erstanmeldung einer Zweigniederlassung

Rz. 45 Die Errichtung einer Zweigniederlassung wird behandelt wie eine Erstanmeldung und Ersteintragung eines Unternehmens. Daher sind die Errichtung sowie Ort und Firma der Zweigniederlassung bei der Anmeldung anzugeben. Da die Zweigniederlassung rechtlich nicht selbstständig ist, hat die anmeldepflichtige Person [164] die Eröffnung der Zweigniederlassung bei dem für die Hau...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Methoden der Entstehung: Gründung, MoMiG-Gründung und Umwandlung

Rz. 8 Die klassische GmbH (vgl. zur "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" Rdn 85 ff.) kann auf zwei Wegen entstehen: (1) Ein in anderer Rechtsform existierendes Unternehmen kann nach dem UmwG in GmbH umgewandelt werden.[26] Dies kann z.B. beim Wandel eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH zweckmäßig sein, da bei der Umwandlung Gesamtrechtsnachfolge ein...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 54 Der Gesetzgeber[177] hat an Errichtung und Betrieb einer Zweigniederlassung mit Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland recht hohe Anforderungen gestellt. In Umsetzung der 11. gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 22.12.1989 gelten in Angleichung der Vorschriften für deutsche Gesellschaften nunmehr z.B. auch Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen. Ziel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Vertragsparteien

Rz. 6 Die strengen Formvorschriften des Grundstücksrechts machen es erforderlich sicherzustellen, dass die notwendigen Erklärungen von dem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten/Eigentümer abgegeben werden und – wenn es sich um eine juristische Person handelt – die Vertretungsberechtigung der handelnden Person(en) in öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen ist (§ 31 GBO)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei inländischen beherrschenden Gesellschaftern von ausl., niedrig besteuerten passiv tätigen Zwischengesellschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 7–9 AStG die Einkünfte der ausl. Kapitalgesellschaft anteilsmäßig nach Maßgabe des § 10 AStG wie Dividendenerträge zu besteuern (Hinzurechnungsbetrag). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) ist für diese Einkü...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / aa) Typischer Sachverhalt zum Vertragsrecht – Internetauktion (Tatbestandsprüfung)

Rz. 100 A ist Franzose und lebt im Elsass. Er hat ein gebrauchtes Segelboot auf einer Internetauktion von B ersteigert. Der Verkäufer B ist ein Privatmann aus Düsseldorf. Der Plattformbetreiber ist eine spanische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Das Segelboot ist nicht gebrauchsfähig. Rz. 101 Ansprüche des A gegen B aus dem Kaufvertrag.[217]mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 Betriebspachtverträge sind gesetzlich nicht näher geregelt;[83] sie kommen in der Praxis sowohl als konzerninterne Pachtverträge vor, bei denen die abhängige Gesellschaft ihren Betrieb an das herrschende Unternehmen verpachtet, als auch zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen.[84] Bei Betriebspachtverträgen kommt es vor, dass Waren auf den Pächter mit der Maßgab...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf des Formwechsels

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregister ei...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 34 Die Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG) ist eine der drei Arten der Spaltung (§§ 123–173 UmwG). Wesensmerkmale der Abspaltung sind, dass der übertragende Rechtsträger mit seinem restlichen Vermögen bestehen bleibt und die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers auch Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers werden. Der Unterschied zur Aufspaltung (§ 123 Abs. 1 ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Aufbau des Handelsregisters

Rz. 25 Das Handelsregister besteht gem. § 3 HRV aus zwei Abteilungen: Abteilung A für die vollkaufmännischen Einzelkaufleute und die handelsrechtlichen Personengesellschaften, Abteilung B für die Kapitalgesellschaften.mehr

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§ 19 Handelsrecht / c) Registereintragung der Hauptniederlassung

Rz. 61 Die Anmeldung muss gem. § 13e Abs. 2 Nr. 1 HGB das Heimatregister und die Registernummer benennen,[198] soweit am Sitz der Hauptniederlassung eine Registereintragung vorgesehen ist.mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Rechtsform der Gesellschaft

Rz. 62 Gem. § 13e Abs. 2 Nr. 2 HGB ist die Rechtsform der Hauptniederlassung bei der Anmeldung anzugeben.mehr

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§ 19 Handelsrecht / f) Anzuwendendes Recht

Rz. 64 Gem. § 13e Abs. 2 Nr. 4 HGB ist in der Anmeldung das Recht des Staates anzugeben, dem die Gesellschaft unterliegt, wenn sich deren Hauptniederlassung nicht in den Europäischen Gemeinschaften oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befindet.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Gründe für die Wahl der Rechtsform

Rz. 3 Die GmbH[1] ist die weitest verbreitete Unternehmensform in Deutschland.[2] Es gibt etwa 1,2 Mio. GmbH, etwa 15.500 AG, gut 260.000 KG (davon ca. 85 % GmbH & Co. KG), 24.000 OHG.[3] GmbH erwirtschaften über ein Drittel der Umsätze der Unternehmen in Deutschland (ca. die Hälfte der Umsätze aller Personen- und Kapitalgesellschaften).[4] (EU-)Ausländische, der GmbH ähnlic...mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Ständige Vertreter der Zweigniederlassung, Empfangsvertreter

Rz. 63 Die Anmeldung muss gem. § 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3 HGB die Personen angeben, die befugt sind, als ständige Vertreter die Zweigniederlassung bzw. die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Anmeldung muss die Befugnisse des ständigen Vertreters angeben und den Umfang der Vertretungsmacht sowie die Allein- oder Gesamtvertretungsberechtigung klären. ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / Literaturtipps

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§ 43 Umwandlungsrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 19 Handelsrecht / a) Anmeldeberechtigte

Rz. 59 Anzumelden ist gem. § 13e Abs. 2 S. 1 HGB durch den Vorstand bzw. die Geschäftsführer. Dabei ist die Anmeldung nicht durch sämtliche Geschäftsführer bzw. Vorstände nötig,[195] sondern es genügt deren vertretungsberechtigte Zahl.[196]mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Unternehmens- und Genehmigungsnachweis

Rz. 60 Gem. § 13e Abs. 2 S. 2 HGB ist das Bestehen des Unternehmens zu belegen.[197] Dieser Beleg ist mitunter schwierig zu führen, wenn es am Ort der Hauptniederlassung bzw. des ausländischen Sitzes keine dem deutschen Handelsregister vergleichbare Registrierung gibt. Für Unternehmen vieler Staaten haben sich Erklärungen staatlicher Stellen eingebürgert, dass das Unternehme...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Ausländische Aktiengesellschaft

Rz. 65 § 13f HGB ergänzt die §§ 13d, 13e HGB für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland, die der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar sind.[202] Gem. § 13f Abs. 2 HGB ist der Anmeldung öffentlich beglaubigt die Abschrift der Satzung nebst beglaubigter deutscher Übersetzung beizufügen. Die Satzung soll gem. § 37 Abs. 3 AktG die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Nachteile

Rz. 5 Nachteil sind strengere Rechnungslegungspflichten als Personengesellschaften, die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch Hinterlegung beim Handelsregister[11] und ggf. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die GmbH ist zudem in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht aus Gesellschaftersicht gegenüber Personengesellschaften (selbst gegenüber GmbH & Co. KG) ben...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Satzungsstrenge

Rz. 5 Rechtsformtypisch ist die Satzungsstrenge in der AG. Vom Aktiengesetz abweichende Regelungen kann die Satzung nur bei ausdrücklicher Zulassung im Gesetz, ergänzende Bestimmungen nur dort enthalten, wo das Gesetz keine abschließende Regelung vorsieht, § 23 Abs. 5 AktG. Die eingeschränkte Gestaltungsfreiheit macht die AG für den außenstehenden Aktionär transparent und er...mehr

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§ 19 Handelsrecht / c) Rechtsformzusatz

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB müssen die Einzelkaufleute der Firma als Rechtsformzusatz "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau", oder eine – angeblich – allgemein verständliche Abkürzung, insbesondere "e. K.", "e. Kfm." oder "e. Kfr.", beifügen.[87] Die Personenhandelsgesellschaften können die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder "Kommanditgesellschaft...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr