Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Abs. 10

Rz. 152 § 6b Abs. 10 EStG gestattet es allen Stpfl., die keine Kapitalgesellschaften sind (Personenunternehmen), den bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erzielten Gewinn ganz oder anteilig, allerdings der Höhe nach beschränkt, von den Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.2 Begünstigte Steuerpflichtige

Rz. 154 Stpfl., die keine Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sind, dürfen die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile vornehmen. Stpfl. ist der einzelne Mitunternehmer, der Höchstbetrag kommt wegen der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise für jeden Mitunternehmer zur Anwendung.[1] Die in § 1 Abs. 1 KStG genannten S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.3 Einbringung

Rz. 10 Werden Anteile – in Betracht kommt auch ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil – in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, liegen gesellschaftsrechtlich Sacheinlagen vor (§§ 5 Abs. 4 und 56 GmbHG). Ertragsteuerlich handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang und damit um eine Veräußerung. Die Kapitalgesellschaft kann nach § 20 Abs. 2 UmwStG das übernom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.7 Auflösung bei Verschmelzung

Rz. 146a Bei einer Verschmelzung unter Buchwertfortführung tritt der übernehmende Rechtsträger mit Wirkung ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 UmwStG) in die steuerliche Rechtsstellung der Überträgerin ein. Deshalb ist eine von der übertragenden Körperschaft gebildete Rücklage gem. § 6b Abs. 3 EStG von der übernehmenden Kapitalgesellschaft in der Weise fortz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.5 Begünstigte Reinvestitionsobjekte

Rz. 157 Der Veräußerungsgewinn kann nur auf die Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter und von Gebäuden übertragen werden (Einzelheiten zu den Reinvestitionsobjekten s. Rz. 84ff.). Trotz der erheblichen Bedeutung von Grundstücken als Anlagevermögen sind Grundstücksanschaffungen nicht begünstigt. Die Reinvestitionsfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2 Veräußerungsobjekte

Rz. 37 Seit dem 1.1.2001 sind folgende Anlagegüter begünstigt: Grund und Boden Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, Gebäude Binnenschiffe (seit 1.1.2006) Anteile an Kapitalgesellschaften (nur bei Personenunternehmen) Die Gewinne aus Veräußerungen dieser Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.2 Möglichkeiten der Übertragung stiller Reserven

Rz. 80 Nicht jeder Veräußerungsgewinn, der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter entstanden war, konnte auf die in § 6b Abs. 1 S. 2 a. F. genannten Wirtschaftsgüter übertragen werden. Durch diese Einschränkungen sollte erreicht werden, dass die Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven nicht zu weit hinausgeschoben wird. Aus d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.4 Begünstigtes Veräußerungsobjekt

Rz. 156 Grundsätzlich kann jede Art von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Rz. 55) begünstigtes Veräußerungsobjekt sein. Entscheidend und anders als nach § 8b KStG ist, dass die Anteile zum Anlage- und nicht zum Umlaufvermögen gehören. Außerdem muss die sechsjährige Mindestbesitzzeit erfüllt sein, denn § 6b Abs. 10 S. 4 EStG verweist auf § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 107)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.6 Abzug des begünstigten Gewinns nach Abs. 10 S. 2 bis 4

Rz. 158 Die Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns ist je nach Reinvestitionsobjekt auf unterschiedliche Weise vorzunehmen: Wird in neu angeschaffte Anteile von Kapitalgesellschaften reinvestiert, so ist nach § 6b Abs. 10 S. 3 EStG der Gewinn in voller Höhe, also einschließlich des steuerfreien Betrags (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und b) EStG), von den Anschaffungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.2 Aufbau der Norm

Rz. 4 § 6b Abs. 1 EStG regelt, welche Veräußerungsobjekte begünstigt sind und in welcher Höhe Gewinn aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf Reinvestitionen übertragen werden kann. In Abs. 2 werden die Tatbestandsmerkmale "Gewinn" und "Buchwert" definiert. Abs. 2a erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf Betriebsstätten im EU-/EWR-Ausland. Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.1 Gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 16 Nach der Rspr. des BFH und der h. M. war § 6b EStG bis zu der Einfügung des § 6b Abs. 10 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002[1] als eine personenbezogene Steuervergünstigung zu verstehen.[2] Die Vorschrift soll danach denjenigen begünstigen, der den Veräußerungsgewinn zu versteuern hat.[3] Die h. M. knüpft an die Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts an, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.3 Betriebsvermögen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR

Rz. 106 Die Beschränkung, Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zu übertragen, ist ein Verstoß gegen die durch Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit.[1] Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Abs. 2a reagiert, der sich an § 36 Abs. 5 EStG orientiert. Die Beschränkung in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG auf Inlandsfälle bleibt damit zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.3 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Dritten

Rz. 29 Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen Dritten, können die Mitunternehmer die Begünstigung des § 6b EStG in Anspruch nehmen. Der Veräußerungsgewinn ist im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter für Zwecke der Übertragung aufzuteilen. Der einzelne Mitunternehmer kann die Begünstigung insoweit in Anspruch nehmen, als die aufgedeckten stillen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 153 Die in § 6b Abs. 10 S. 1 bis 10 EStG getroffenen Regelungen sind ausgesprochen unübersichtlich und an einigen Stellen unklar und widersprüchlich formuliert. Das liegt an der Verweisung auf die für die übrigen Übertragungsvorgänge geltenden Voraussetzungen in § 6b Abs. 10 S. 4 EStG, an unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der möglichen Reinvestitionsobjekte und a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.3 Anteilsveräußerung als Realisierungstatbestand

Rz. 155 Als Veräußerung (Rz. 5ff.) gelten auch hier der Verkauf und der Tausch von Anteilen, aber auch die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach §§ 20, 24 UmwStG.[1] Da es wesentliches Merkmal einer verdeckten Einlage ist, dass ihr keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht, ist sie keine Veräußerung.[2] Deshalb wäre eine ausdrückliche Regelung e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.1 Allgemeines

Rz. 84 § 6b Abs. 1 S. 2 und Abs. 10 S. 1 EStG enthalten eine abschließende Aufzählung derjenigen Wirtschaftsgüter, auf die die stillen Reserven übertragen werden können. Die Bestimmungen sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Als begünstigte Reinvestitionsobjekte kommen die in § 6b Abs. 1 S. 2 EStG aufgezählten Anlagegüter in Betracht, bei der Veräußerung von Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf andere Wir...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.4 Immobilieninvestitionen ausländischer Investoren über eine "ausländische Kapitalgesellschaft & Co. KG"

Rz. 434 Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass ausländische Investoren auf den deutschen Immobilienmarkt drängen. Sie bedienen sich hierbei – seitdem der EuGH[1] dies zugelassen hat – ausländischer Gesellschaftsformen.[2] Folgende Konstellationen sind denkbar (wobei die Ltd. synonym für die Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts steht).[3] Eine Ltd. ist Kommanditistin...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.7 Aktivierung von Dividendenansprüchen aus GmbH-Anteilen

Rz. 463 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnan...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.3 Doppelstöckige GmbH & Co. KG

Rz. 433 § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG stellt eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt ist, einer Kapitalgesellschaft gleich. Das bedeutet, dass die Gesellschaft, an der die "Kapitalgesellschaft" beteiligt ist, eine gewerblich geprägte ist; angesprochen ist die sog. doppelstöckig...mehr

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§ 18 Abs. 3 UmwStG erfasst nicht sogenanntes neu gebildetes Betriebsvermögen

Leitsatz 1. § 18 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) gilt auch im Fall des (identitätswahrenden) Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. 2. Wird Betriebsvermögen erst im Zuge der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder danach gebildet, unterfallen die stillen Reserven in den Wirtschaf...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 423 Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Diese Grundsätze hat der Große Senat des BFH im Beschluss v. 25.6.1984[1] aufgestellt. Zivilrechtlic...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.6 Ausländische Kommanditisten

Rz. 507 Sind Ausländer als Kommanditisten beteiligt, so sind auch Auswirkungen aus der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen die Ausschüttungen jedoch voll der deutschen Besteuerung. Was die Besteuerung von Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeht, so ist zu entscheiden, ob die von dem Mitunte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2 Beginn der Gewerbesteuerpflicht

Rz. 527 Die Geprägegrundsätze stellen die GmbH & Co. KG der Kapitalgesellschaft insoweit gleich, als sie gewerbliche Einkünfte bezieht. Aus der Begründung zum BFH-Urteil v. 17.4.1986[1] ergibt sich jedoch, dass eine GmbH & Co. KG sowohl hinsichtlich des Beginns als auch des Endes der Gewerbesteuerpflicht nicht einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden kann. Das bedeute...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.5 Verdeckte Einlage

Rz. 492 Will ein Kommanditist, der auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, durch Einräumung eines überhöhten Gewinnanteils an die GmbH gewährleisten, dass die GmbH von den Möglichkeiten des Verlustabzugs (§ 10d EStG) Gebrauch machen kann, so kann dieser Verzicht des Kommanditisten auf die ihm sonst zustehende Gewinnbeteiligung seinen Gewinnanteil i. S. v. § 15 Abs. 1 ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.5 Organschaftsfragen

Rz. 556 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff "juristische Person" auch eine GmbH & Co. KG umfasst, so der BFH im Urteil v. 1.6.2016,[1] denn – so führt der BFH mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen aus – "eine P...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers

Leitsatz Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbu...mehr

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Spartenrechnung i.S. des § 8 Abs. 9 KStG

Leitsatz 1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des §...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.3 Beirats- und Aufsichtsratsvergütungen

Rz. 455 Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 3.1 Kapitalgesellschaft

Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an eine Aktiengesellschaft (A...mehr