Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vermögensrechte

Rz. 323 Die Vermögensrechte der GmbH-Gesellschafter umfassen das Recht auf Teilhabe am Gewinn (zur Gewinnverteilung s.u. Rdn 493), am Liquidationserlös und das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (dazu unten Rdn 381 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Versicherung des Geschäftsführers

aa) Allgemeines Rz. 85 In der Anmeldung der GmbH sowie einer Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG) haben die Geschäftsführer nach § 8 Abs. 2 GmbHG die Versicherung abzugeben, dass die in § 7 Abs. 2, 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und der Gegenstand der Leistungen sich in der endgültig freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.[327] Die Versi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Verstöße gegen die Prospektpflicht

Rz. 1847 Wird gegen die Prospektpflicht verstoßen, kann die BaFin das Angebot untersagen (§ 26 Abs. 1 WpPG). Daneben können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Emittenten bestehen. Schließlich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der Wertpapiere ohne Veröffentlichung eines Prospekts öffentlich anbietet (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 WpPG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einberufung

aa) Einberufungsgründe Rz. 1104 Die Hauptversammlung ist nach § 121 Abs. 1 AktG in den durch Gesetz und Satzung bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Einzuberufen ist die Hauptversammlung primär, wenn eine sachliche Entscheidungsbefugnis der Hauptversammlung besteht. Dies ist in den in § 119 Abs. 1 AktG genannten Fällen zu beja...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / C. Europäische Gesellschaft (SE)

I. Einführung Rz. 2022 Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH, AG und der Sonderform der KGaA kann seit inzwischen über 20 Jahren, seit dem 8.10.2004, auch die Europäische (Aktien-)Gesellschaft (Societas Europaea; kurz SE) als Rechtsform für ein Unternehmen gewählt werden.[5112] Die Regelungen über die Europäische Gesellschaft (SE) finden sich in der Verordnung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Ablauf in der Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / s) Art. 26n EGAktG

Rz. 1514 Art. 26n EGAktG enthält die Übergangsvorschrift zu den neuen Regelungen. Für Hauptversammlungen, die bis zum 31.8.2023 einberufen werden, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch ohne vorherige Satzungsänderung entscheiden, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG durchgeführt wird.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Umwandlungsplans Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen. bb) Inhalt des Umwandlungsplans Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Beschlussfassung

aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung Rz. 229 Die Willensbildung der Gesellschaft findet grds. in einer Versammlung der Gesellschafter statt. Diese kann sowohl in physischer Anwesenheit der Gesellschafter (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) als auch virtuell stattfinden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG);[682] alternativ kommt die Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Eintragung im Wegzugstaat

Rz. 2177 Im Wegzugstaat wird das Verfahren dadurch beendet, dass die Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE) im zuständigen Register gem. Art. 8 Abs. 11 Satz 2 SE-VO gelöscht wird.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Mantelkauf und Vorratsgründung

a) Ausgangslage Rz. 91 Ein Sonderproblem der Anwendung von Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften stellt sich bei Mantel- und Vorratsgesellschaften.[356] Beide Begriffe beschreiben eine nur durch Geschäftsanteile/Aktien verkörperte, i.Ü. aber unternehmenslose Gesellschaft im rechtlichen Gewande einer GmbH/AG. Umstritten war, ob das erstmalige oder erneute In-Gang-Set...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Erleichterungen/Ausnahmen von der Prospektpflicht

(1) Erleichterungen Rz. 1849 Erleichterungen gibt es nach der EU-Prospektverordnung selbst. Die Voraussetzungen (Handel an einem geregelten Markt oder über ein multilaterales Handelssystem) müssen im Billigungsantrag an die BaFin glaubhaft dargelegt werden.[4680] Weitere Erleichterungen bestehen für kleine und mittlere Unternehmen (= KMU) sowie für Unternehmen mit geringer Mar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Satzung der GmbH

Rz. 179 Die Satzung[477] oder – in der Terminologie des Gesetzes – der Gesellschaftsvertrag regelt die Verfassung der GmbH. Jenseits der Mindestbestandteile gem. § 3 GmbHG haben die Gesellschafter einen großen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung. 1. Zwingende Regelungen a) Firma Rz. 180 Die Firma als Name der Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG zwingender Bestan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 1330 Noch nicht entschieden ist, ob es für eine Berichtigung der Hauptversammlungsniederschrift eine zeitliche Grenze gibt. Solange die Urkunde – egal ob unterschrieben oder nicht – noch nicht in den Rechtsverkehr gelangt ist, sind Ergänzungen und Berichtigungen ohne Weiteres zulässig (s.o. Rdn 1310 ff. m.w.N.). Sind jedoch schon Abschriften und Ausfertigungen erteilt, i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Nachgründung

1. Allgemeines Rz. 756 Nach § 52 Abs. 1 AktG werden Verträge der Gesellschaft, nach denen sie Vermögensgegenstände für eine den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigende Vergütung erwerben soll und die in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister geschlossen werden, nur mit Zustimmung der Hauptversammlung und Eintragung im Handelsregis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Amtsniederlegung und Abberufung

(1) Amtsniederlegung Rz. 275 Der Geschäftsführer kann jederzeit und fristlos sein Amt niederlegen. Die Amtsniederlegung des Geschäftsführers erfolgt durch formfreie empfangsbedürftige Erklärung.[878] Sie wird erst mit Zugang der Erklärung gegenüber dem Bestellungsorgan, also der Gesellschafterversammlung, wirksam, wobei die Erklärung gegenüber einem einzigen Gesellschafter fü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Sachkapitalerhöhung

aa) Muster: Sachkapitalerhöhungsbeschluss Rz. 1718 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.26: Sachkapitalerhöhungsbeschlussmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Gründung/Kapital/Einlagen

1. Gründung Rz. 2239 Nach § 280 Abs. 1 AktG muss die Feststellung der Satzung bei der Gründung erfolgen.[5584] An der Gründung müssen sich alle Komplementäre und alle Kommanditaktionäre beteiligen. Personenverschiedenheit ist nicht erforderlich. Zulässig ist eine Ein-Mann-Gründung.[5585] Der Komplementär kann schon bei der Gründung alle Aktien übernehmen. Das Stimmrecht ist d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Ablauf in der Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / X. Änderungen im Gesellschafterbestand und Treuhandabreden

1. Ausscheiden zu Lebzeiten a) Kündigung Rz. 494 Das GmbHG kennt keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung. Anerkannt ist aber, dass gleichwohl aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt es wesentlich darauf an, dass die Gesamtabwägung aller Umstände zu einem Unzumutbarkeitsurteil hinsichtlich der Fortsetzung der Gesellschafterste...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Aktiengattungen

aa) Begriff Rz. 852 Der Begriff der Aktiengattung wird in § 11 AktG definiert. Danach können durch Aktien verschiedene Rechte gewährt werden, so v.a. bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Soweit mehrere Aktiengattungen bestehen, muss die Satzung nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG Angaben hierzu enthalten. In den Fällen der §§ 179 Abs. 3, 182 Abs. 2 und 222 A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Spruchverfahren

a) Anwendungsbereich Rz. 1600 Das Spruchverfahren ist eine Folge des Grundsatzes "Dulde und Liquidiere" und gibt hierfür das Verfahren. Die Verfahrensordnung selbst ist im SpruchG [4182] enthalten. Subsidiär gilt das FamFG.[4183] Rz. 1601 Die wichtigsten Anwendungsfälle des Spruchverfahrens sind in § 1 SpruchG genannt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gemeinsamer Vertreter

Rz. 1604 Nach § 6 SpruchG wird den Antragsberechtigten, die nicht selbst einen Antrag gestellt haben, vom Gericht ein gemeinsamer Vertreter bestellt, wenn nicht auf andere Weise die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SpruchG). Der gemeinsame Vertreter hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SpruchG).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Berichtigung vor Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1332 Sind noch keine Ausfertigungen, Abschriften in den Rechtsverkehr gelangt, sind Berichtigungen, Ergänzungen, Streichungen ebenso uneingeschränkt zulässig.[3787] Eine Beschränkung der Korrektur auf offensichtliche Unrichtigkeiten besteht nicht.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Prüfungspflichten des Notars

a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Geschäftsführung

a) Grundlegendes zur Geschäftsführung Rz. 242 Die GmbH muss gem. § 6 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Bestellung zum Geschäftsführer begründet die spezifischen organschaftlichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb. die Vertretungsmacht der Gesellschaf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Gesellschafterwechsel im Gründungsstadium

a) Zulässigkeit des Gesellschafterwechsels Rz. 125 Da nach h.M. übertragbare Geschäftsanteile erst mit der Eintragung der GmbH entstehen,[435] kann eine Änderung im Mitgliederbestand der Vor-GmbH nur im Wege einer Vertragsänderung in der Form des § 2 GmbHG erfolgen.[436] Das OLG Frankfurt am Main hat zur "Übertragung eines Geschäftsanteils" an einer Vor-GmbH eine unschädliche...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligung

a) Kapitalmaßnahmen für die Bedienung von Aktienoptionen aa) Bedingtes Kapital Rz. 1960 Sollen Mitarbeiter und/oder Mitglieder der Organe einer AG an dieser beteiligt werden, bestehen dafür verschiedene Möglichkeiten.[4954] Das dazu notwendige Kapital wird dabei ganz überwiegend mittels einer "bedingten Kapitalerhöhung" i.S.d. §§ 192 ff. AktG beschafft. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 332 Für die Verbindlichkeiten einer GmbH aus Rechtsgeschäften oder aus Gesetz haftet grds. nur das Vermögen der GmbH, nicht die Gesellschafter persönlich. Soweit nicht eine Unterbilanzhaftung eingreift (dazu Rdn 40 ff.), gilt diese Haftungsprivilegierung ab der Eintragung der GmbH im Handelsregister. Darüber hinaus kommt eine Haftung der Gesellschafter in den folgenden F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Niederschrift über die Hauptversammlung

a) Muster: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG Rz. 1253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.22: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG UR-Nr. _________________________/2023 vom 28.5.2023 Niederschrift über die Hauptversammlung der _________________________ -Aktiengesellschaft vom _________________________ in _______________________...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 1751 Die bedingte Kapitalerhöhung ist in den §§ 192 ff. AktG geregelt. Sie bietet der Gesellschaft die Möglichkeit, Dritten Umtausch- und Bezugsrechte einzuräumen, wobei das Ob und Wann der Ausübung dieser Rechte unbestimmt bleibt. aa) Übersicht Rz. 1752 bb) Muster: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhung Rz. 1753 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Stammkapital

aa) Höhe Rz. 553 Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) muss bei einer Einmanngründung mindestens 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) und bei einer Mehrmanngründung entspr. der Zahl der Gründer jeweils 1,00 EUR pro Gründer betragen. Es kann nicht auf einen Betrag lauten, der höher als 24.999,00 EUR ist, da ansonsten eine GmbH entsteht. Mit Blick auf andernfalls unmittelb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Rechte und Pflichten der Aktionäre

a) Einlagepflicht, Nebenpflichten Rz. 1014 Die Hauptverpflichtung der Aktionäre besteht in der Erbringung ihrer Einlage (nebst Agio) nach § 54 AktG. Die Haftung ist auf die von dem jeweiligen Aktionär übernommene Einlage und Agio beschränkt. Eine Ausfallhaftung wie in § 24 GmbHG gibt es im Aktienrecht nicht. Nebenleistungspflichten können auf gesellschaftsrechtlicher Ebene nu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Neuregelungen im Einzelnen

Rz. 131 Im Folgenden werden die grundlegenden Veränderungen durch das DiRUG und DiREG genauer in den Blick genommen. Herzstück der Neuregelungen sind dabei diejenigen, die die neuen Beurkundungsmöglichkeiten regeln. aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahme...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Monistisches System

Rz. 2192 Regelungen zum monistischen System finden sich in den Art. 43 bis 45 SE-VO, ergänzend gelten die Art. 46 bis 51 SE-VO. Der ausführliche Umfang der Regelungen des deutschen Gesetzgebers zum monistischen Leitungssystem, §§ 20 bis 49 SEAG, ist der Tatsache geschuldet, dass es in Deutschland bis zur Umsetzung der SE-VO keine Regelungen über das monistische Leitungssyste...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Gründungsplans Rz. 2097 Die Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der an der Gründung der Holding-SE beteiligten Gründungsgesellschaften müssen gem. Art. 32 Abs. 2 SE-VO einen gleichlautenden Gründungsplan für die Europäische Gesellschaft (SE) aufstellen. Art. 32 SE-VO setzt den Gleichlaut der Gründungspläne explizit voraus, während die Parallelvorschrift des A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Versammlungsleiter

aa) Person des Versammlungsleiters Rz. 1169 Das AktG geht von einem Vorsitzenden in der Hauptversammlung (= Versammlungsleiter) aus. Besonderheiten bestehen bei der Einmann-AG (s.u. Rdn 1352). Üblich ist es, in der Satzung den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zum Versammlungsleiter zu bestimmen. Ebenso kann die Satzung eine Regelung enthalten, wer stellvertretender Versammlung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Fakultative Regelungen

a) Bekanntmachungen Rz. 196 Die Bekanntmachungen einer GmbH haben nach § 12 GmbHG [574] im Bundesanzeiger zu erfolgen. Die Satzung einer GmbH kann daneben weitere öffentliche Blätter oder elektronische Medien als Gesellschaftsblätter bestimmen. Seit 1.4.2012 wird der Bundesanzeiger vom BMJ nur noch elektronisch herausgegeben und von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter

(1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Überblick über die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE)

1. Primäre Gründungsvarianten Rz. 2046 Die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) stellt verschiedene Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) zur Verfügung. Art. 2 SE-VO enthält die primären Gründungsvarianten. Die Aufzählung in Art. 2 SE-VO ist abschließend. Andere Möglichkeiten zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Unterscheidung börsennotierte, nicht börsennotierte Gesellschaften

aa) Besondere Angaben zur Beschlussfeststellung bei börsennotierten Gesellschaften Rz. 1282 Bei nicht börsennotierten Gesellschaften genügen diese Angaben über Art und Ergebnis der Abstimmung und Feststellung des Versammlungsleiters über die Beschlussfassung. Bei börsennotierten Gesellschaften muss die Niederschrift nach § 130 Abs. 2 Satz 2 AktG für jeden Beschluss grds. noch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, Handelndenhaftung

Rz. 1015 Besondere Risiken bestehen im Rahmen der Gründung aufgrund Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung bzw. Handelndenhaftung. Auf die Ausführungen zur Gründung kann verwiesen werden (oben Abschnitt II. 6., Rdn 745 ff.)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Besonderheiten bei der Publikums-KGaA

Rz. 2288 Bei der Publikums-KGaA bestehen Besonderheiten wegen des Anlegerschutzes. Konkret geht es darum, ob die Zustimmungspflicht der Hauptversammlung der Kommanditaktionäre nach § 164 HGB zu außergewöhnlichen Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. Auf die obigen Ausführungen kann verwiesen werden (s.o. Rdn 2266 ff. und Rdn 2280 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Digitalisierung: Online-Gründung und die Problembereiche

a) Gesetzgebungsverfahren Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Rechtsfolgen für den Vorstand

(1) Nichtigkeit Rz. 1545 Nichtige Beschlüsse der Hauptversammlung binden den Vorstand nicht. Vollzugspflichten nach § 83 AktG bestehen nicht. Bestehen bei eintragungspflichtigen Beschlüssen lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit, darf der Vorstand jedoch den Eintragungsantrag beim Registergericht stellen. Er sollte dabei aber auf seine Bedenken hinweisen.[4040] (2) Anfechtbar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Wettbewerbsverbot

Rz. 895 Nach § 88 AktG unterliegt der Vorstand einem Wettbewerbsverbot, von dem Befreiung erteilt werden kann.[2726]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Weitere Einzelfragen zu Mantel- und Vorratsgesellschaften

aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Amtsniederlegung

Rz. 1181 Eine Amtsniederlegung ist durch den Versammlungsleiter jederzeit durch Erklärung ggü. der Hauptversammlung möglich. Einer Begründung bedarf es nicht. Bei Vorliegen einer Satzungsbestimmung ist dann automatisch die nächstberufene Person Versammlungsleiter; anderenfalls muss die Hauptversammlung einen neuen Versammlungsleiter wählen.[3443]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Allgemeines zur Satzungsänderung

a) Zuständigkeit/Beschlussmehrheit Rz. 1658 Satzungsänderungen sind in den §§ 179 ff. AktG geregelt.[4298] Besondere Vorschriften bestehen für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung. Unter §§ 179–181 AktG fällt jede Satzungsänderung, auch bloße Änderungen des Wortlauts. Nicht erfasst werden lediglich sog. unechte Satzungsbestandteile, also individualrech...mehr