Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (6) Muster: Mitteilung gem. § 168 InsO

Rz. 128 Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO An den Absonderungsberechtigten/Vermieter per Fax: _____ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. _____, sind Sie an den Gegenständen aufgrund des zu Ihren Gunsten bestehenden Vermieterpfandrechts absonderungsberechtigt, mit den Rechten gem. §§ 49, 50,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (1) Eigentumsvorbehalte

Rz. 113 Bei der Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten ist zu unterscheiden, ob über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde: Wählt der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Käufers Erfüllung des Vertrages gem. § 103 InsO, wandeln sich die noch verbliebenen Kaufpreisraten in Masseschulden um, die der Verwalter zu erfüllen hat. In ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / i) Wiederkauf

Rz. 28 Beim Wiederkauf (§§ 456–462 BGB) wird der Käufer aufschiebend bedingt verpflichtet, die Kaufsache gegen Zahlung des Wiederkaufpreises zurück zu übereignen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (1) Hauptpflichten des Verkäufers

Rz. 9 Die Hauptpflichten des Verkäufers sind in § 433 Abs. 1 BGB aufgeführt. (a) Übergabe Rz. 10 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (c) Mangelfreie Lieferung

Rz. 12 Die Lieferung einer mangelfreien Sache ist Bestandteil der vertragsmäßigen Erfüllungspflicht mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen aus §§ 266, 294, 320 BGB vor Gefahrübergang und aus §§ 437 ff. BGB nach Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB).[10]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 8. Muster: Haltbarkeitsgarantie

Rz. 37 Muster 27.3: Haltbarkeitsgarantie Muster 27.3: Haltbarkeitsgarantie § _____ Haltbarkeitsgarantie Neben der Mängelhaftung gewährt der Verkäufer eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie von innen nach außen), beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs und für die Dauer von fünf Jahren. Diese Korrosionsschutzgarantie umfasst die Instandsetzung oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / l) Vorkauf

Rz. 31 Vorkauf (§§ 463–473 BGB) ist die Befugnis, einen Gegenstand durch Kauf vorrangig zu erwerben, wenn der Vorkaufpflichtige diesen Gegenstand an einen Dritten verkauft.[36]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 10. Muster: Beschaffenheitsgarantie

Rz. 39 Muster 27.4: Beschaffenheitsgarantie Muster 27.4: Beschaffenheitsgarantie § _____ Beschaffenheitsgarantie Der Verkäufer garantiert, dass das Motorrad unfallfrei ist und (mit Ausnahme von _____) keine sonstigen Beschädigungen erlitten hat. Ferner garantiert er, dass das Motorrad mit einem Originalmotor ausgestattet ist und folgendes Zubehör aufweist: _____mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (2) Pflichten des Käufers

Rz. 15 Haupt- und Gegenseitigkeitspflicht des Käufers ist die Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Die ebenfalls in § 433 Abs. 2 BGB erwähnte Pflicht zur Abnahme der Kaufsache ist nach h.M. regelmäßig nur eine Nebenpflicht, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.[21] (a) Kaufpreiszahlung Rz. 16 Die Kaufpreiszahlung wird mit Abschluss des Kaufvertrags (§ 271 Abs. 1 BGB) fällig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / d) Zwingende Käuferrechte

Rz. 103 § 476 BGB erklärt in bestimmten Fällen gesetzliche Käuferrechte für unabdingbar. Der Unternehmer kann sich hier auf eine anderweitige Gestaltung nicht berufen, d.h. der Kaufvertrag bleibt wirksam und es gelten die gesetzlichen Vorschriften. aa) Abweichende Vereinbarungen Rz. 104 Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433–435, 437, 439–443, 474–479...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 3. Checkliste: Arten des Kaufs

a) Verbrauchsgüterkauf Rz. 20 Ein Verbrauchsgüterkauf (siehe Rdn 92) besteht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Auf ihn finden grds. die §§ 433 ff. BGB Anwendung. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 474 Abs. 2–479 BGB. b) Handelskauf Rz. 21 Die Einordnung erfolgt durch den Begriff des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / a) Verbrauchsgüterkauf

Rz. 20 Ein Verbrauchsgüterkauf (siehe Rdn 92) besteht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Auf ihn finden grds. die §§ 433 ff. BGB Anwendung. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 474 Abs. 2–479 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / aa) Vertrag mit Andienungsrecht

Rz. 7 Bei dem Vertragsmodell mit Andienungsrecht hat der Leasinggeber die Möglichkeit, die Vollamortisation dadurch zu erreichen, dass er dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand zum kalkulierten Restwert bei Vertragsende andient. Durch die Ausübung des Andienungsrechts kommt ein Kaufvertrag zustande, der den Leasingnehmer verpflichtet, den bereits bei Abschluss des Leasingv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / b) AGB

Rz. 5 Die folgenden Ausführungen zum Kaufrecht beziehen sich nur auf Individualverträge. Für Allgemeine Geschäftsbedingungen siehe § 2 "Allgemeine Geschäftsbedingungen" in diesem Buch. aa) Abschluss des Kaufvertrags Rz. 6 Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB) und Verträge (§§ 145 ff. BGB). Notwendiger Inhalt des Kaufvertrags ist die genaue B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 4. Checkliste: Rechtskauf

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / g) Konditionsgeschäft

Rz. 26 Aufschiebend oder auflösend bedingter Kauf, z.B. Kauf mit vereinbartem Rückgaberecht (§ 158 Abs. 1 BGB) oder Kauf unter aufschiebender Bedingung der vollzogenen Weiterveräußerung (§ 158 Abs. 2 BGB).[32]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 173 Der Auftraggeber möchte, dass ihm bei Werkleistungen das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung (wie beim Kaufvertrag) zusteht (§ 635 Abs. 1 BGB). Zudem soll dem Auftragnehmer nur ein Nachbesserungsversuch zustehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (b) Abnahme

Rz. 17 Durch die Abnahme befreit der Käufer den Verkäufer vom Besitz der Ware und damit von der Pflicht zur Übergabe und Übereignung. Die Abnahmepflicht setzt voraus, dass der Verkäufer oder ein herausgabebereiter Dritter zur Besitzübertragung imstande ist und die Kaufsache dem Käufer angeboten wird. Die Sache muss zudem in vertragsgemäßem Zustand, insbesondere mangelfrei se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / 3. Löschung nicht übernommener Lasten

Rz. 33 Im Hinblick auf den Antragsgrundsatz im Grundbuchrecht sollten die Parteien schon im Kaufvertrag die Löschung nicht übernommener Lasten – ggf. nach Maßgabe der noch einzuholenden Löschungsbewilligungen Berechtigter – bewilligen und beantragen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 3. Haftung des Leasinggebers für vorvertragliches Aufklärungsverschulden des Leasinggebers

Rz. 46 Der Lieferant ist nicht bevollmächtigt, den Leasinggeber bei Abschluss des Leasingvertrages zu vertreten. Er kann daher keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben, die den Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer unmittelbar rechtlich binden. Darauf wird in den Leasingverträgen regelmäßig ausdrücklich hingewiesen (sog. Vollmachtsklausel). Der Leasinggeber haftet ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Die Vertragsparteien begründen mit dem Kauf ein auf den gegenseitigen Austausch von verkehrsfähigen Vermögensgütern gegen Geld angelegtes Schuldverhältnis. Die §§ 433–453 BGB enthalten die allgemeinen Vorschriften, die §§ 454–473 BGB regeln die besonderen Arten des Kaufs und die §§ 474–479 BGB befassen sich mit dem Verbrauchsgüterkauf. a) Verbrauchsgüterkauf Rz. 4 Bei Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / b) Handelskauf

Rz. 21 Die Einordnung erfolgt durch den Begriff des Handelsgeschäfts (§§ 343 ff. HGB). Für den Handelskauf (siehe Rdn 19) gelten die §§ 373–381 HGB ergänzend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / a) Verbrauchsgüterkauf

Rz. 4 Bei Verbrauchsgüterkaufverträgen sind unbedingt die Sonderregeln der §§ 474 ff. BGB zu beachten (ausführlich siehe Rdn 92 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / c) Rechtskauf

Rz. 22 Für den Kauf von Rechten finden die §§ 433 ff. BGB entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 BGB). Zu beachten sind die Sonderregelungen in § 453 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (siehe Rdn 7, 13 f.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 4. Muster: Klage auf Schadensersatz

Rz. 174 Muster 27.22: Klage auf Schadensersatz Muster 27.22: Klage auf Schadensersatz An das Landgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Schwarz, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Frau Grün, _____ (Anschrift), – Beklagte – wegen Schadensersatz Streitwert: 6.710,10 EUR Namens und mit Vollmacht des Klägers erheben wir vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 179 Gegenstand des UN-Kaufrechts sind Kaufverträge über Waren, soweit sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.[349] Bei einem nicht erkennbaren Kauf für den persönlichen Gebrauch findet das UN-Kaufrecht jedoch Anwendung.[350] Das UN-Kaufrecht gilt auch für über das Internet abgeschlossene Geschäfte, nicht jedoch Online-Auktionen.[351] Für das UN-Kaufrecht i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 175 Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn Bert Bau, _____ (Anschrift), – Beklagter – wegen Übereignung und Übergabe der Kaufsache Streitwert: 5.500 EUR Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 71 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / d) Garantie

Rz. 67 § 443 Abs. 1 BGB definiert die Garantie als jede zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eingegangene Verpflichtung des Verkäufers, des Herstellers oder eines sonstigen Dritten, den Kaufpreis zu erstatten oder die Waren auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / aa) Typischer Sachverhalt zum Vertragsrecht – Internetauktion (Tatbestandsprüfung)

Rz. 100 A ist Franzose und lebt im Elsass. Er hat ein gebrauchtes Segelboot auf einer Internetauktion von B ersteigert. Der Verkäufer B ist ein Privatmann aus Düsseldorf. Der Plattformbetreiber ist eine spanische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Das Segelboot ist nicht gebrauchsfähig. Rz. 101 Ansprüche des A gegen B aus dem Kaufvertrag.[217]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Materielle Klageerwiderung

Rz. 125 Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung An das Landgericht _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ vertreten wir den Beklagten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 15. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / III. Checkliste: UN-Kaufrecht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Düren – Vollstreckungsgericht – in _____ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _____ ./. Schuldner _____ überreiche ich das vollstreckbare Urteil des AG Dür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (b) Eigentumsverschaffung

Rz. 11 Der Verkäufer muss dem Käufer (oder einem von ihm benannten Dritten, § 328 BGB) das Eigentum an der Kaufsache übertragen (nach den §§ 929 ff., 873, 925 BGB). Bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (§ 449 Abs. 1 BGB) hat der Verkäufer erst mit dessen Erlöschen erfüllt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auch der nichtberechtigte Verkäufer kann einem gutgläubigen K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / c) Nutzungsersatz, Versendungskauf, öffentliche Versteigerung, Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 102 Gemäß § 475 Abs. 3 BGB ist § 439 Abs. 5 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Nach dem BGH soll ein Anspruch auf Nutzungsersatz hingegen in Betracht kommen, wenn der Verbraucher wegen eines Mangels gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktritt.[196] Für diese Differenzierung spricht, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / m) Weiterverkauf oder Streckengeschäft

Rz. 32 Beim Weiterverkauf vereinbart der Käufer einer noch nicht übergebenen Sache mit einem Dritten, dass dieser den Vertrag mit dem Verkäufer übernimmt (§§ 398 ff., 414 ff. BGB).[37] Ein Streckengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware, auch schon vor Konkretisierung (§ 243 Abs. 2 BGB), vom Käufer an den Letztkäufer weiterverkauft wird. Die Kaufvertragspflichten bestehen nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (c) Weitere Nebenpflichten

Rz. 18 Weitere Nebenpflichten können sich aus dem Vertrag unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und aus dem Gesetz ergeben. So trägt der Käufer von der Übergabe der Kaufsache an die Lasten der Kaufsache (§ 446 S. 2 BGB), wie z.B. den Erhaltungsaufwand oder etwaige Steuern.[24] Ihm fallen auch die Kosten der Abnahme und der Versendung der Kaufsache nach einem anderen Ort a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 16. Muster: Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 Abs. 4 FZV

Rz. 45 Muster 27.7: Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 Abs. 4 FZV Muster 27.7: Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 Abs. 4 FZV An die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge _____ (Anschrift) Hiermit zeige ich _____ (Name), wohnhaft in _____ (Anschrift), an, dass ich am _____ mein Kraftfahrzeug, Hersteller _____, Modell _____, amtliches Kennzeiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 4. Muster: Minderung

Rz. 84 Muster 27.12: Minderung Muster 27.12: Minderung Herrn Dieter Dachs _____ (Anschrift) Sehr geehrter Herr Dachs, hiermit zeigen wir an, dass wir die Interessen des Herrn Sorglos vertreten. Eine Originalvollmacht fügen wir unserem Schreiben bei. Am _____ kaufte unser Mandant bei Ihnen das Fahrzeug _____ (Marke, Modell etc.) zum Preis von _____ EUR. Im Kaufvertrag wurde die Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / c) Rechtsmängel

Rz. 66 Eine Sache ist gem. § 435 S. 1 BGB frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Zu den Rechtsmängeln zählen absolute Rechte, dingliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte,[90] Vorkaufsrecht, Beschlagnahme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[91] oder Eintragung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / bb) Kaufgegenstand

Rz. 7 Der Gesetzestext verwendet in § 433 Abs. 1 BGB zur Beschreibung des Kaufgegenstandes den Begriff "Sache". Sachen gem. § 90 BGB sind körperliche, im Raum abgrenzbare Gegenstände in jedem Aggregatzustand (z.B. Auto, Fruchtsaft oder Gasflasche). Gegenstand eines Kaufs können gem. § 453 Abs. 1 BGB auch Rechte und sonstige Gegenstände sein. Beim Kauf von Rechten finden seit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / 6. Muster: Rücktritt/Aufwendungsersatz

Rz. 86 Muster 27.13: Rücktritt/Aufwendungsersatz Muster 27.13: Rücktritt/Aufwendungsersatz Wegfrei GmbH _____ (Anschrift) Sehr geehrte(r) Herr/Frau _____, am _____ habe ich bei Ihnen ein Navigationsgerät der Marke _____, Typ _____ zum Preis von _____ EUR erworben. Das Navigationsgerät weist erhebliche Empfangsstörungen auf, die auch nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 168 Der Auftragnehmer möchte – wenn er eine Nacherfüllungsart nicht ausschließen kann – zumindest das Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsarten haben.[271]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. B2C: AGB für Leistungen eines Unternehmens an einen Verbraucher

Rz. 43 Die im Folgenden zu behandelnden Klauseln betreffen schwerpunktmäßig den (mit Abstand wichtigsten) Bereich Kauf- und Werkvertrag,[136] konkret den häufigsten Fall, in dem ein Unternehmer Verträge mit Verbrauchern schließt, nämlich den Verbrauchsgüterkauf, § 474 Abs. 1 BGB. Möchte ein Unternehmer seine Geschäftsbedingungen bei einem Verbrauchsgüterkauf abbilden, möchte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Wahlrecht

Rz. 170 Anstelle der Beschränkung auf eine Art der Nacherfüllung ist auch eine Regelung zur Person des Wahlberechtigten denkbar. Beim Kaufvertrag (§ 439 Abs. 1 BGB) steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung der Sache dem Auftraggeber zu. Der bloße Wechsel in der Wahlberechtigung ist als geringerer Eingriff gegenüber der Beschränkung auf nur eine Art der Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / 4. Grundbuchstand

Rz. 10 Unabhängig von der Verpflichtung des Notars gem. § 21 BeurkG, vor der Beurkundung von Grundstücksgeschäften das Grundbuch einzusehen und die Beteiligten über den Inhalt zu belehren, ist es hilfreich, den Inhalt des Grundbuches bereits vor Abschluss des Vertrages zu kennen. Die Kenntnis schafft Klarheit über die Grundbuchberechtigten und gibt Aufschluss über mögliche P...mehr