Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / V. Besonderheiten: "GmbH & Co KG" – "GmbH & Still"

Rz. 28 Bei besonderen Gesellschaftsformen, wie der sog. "GmbH & Co KG" und die "GmbH & Still" kommt es im Hinblick auf die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung stets darauf an, ob die Gesellschaftsform eher personengesellschaftlich oder kapitalgesellschaftlich geprägt ist. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, entstehen infolge der freien Vererbli...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Stiftung und Co. KG

Rz. 82 Bei der Stiftung und Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der eine unternehmensverbundene Stiftung (Unternehmensbeteiligungsstiftung[112]) die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin einnimmt.[113] Abgesehen davon, dass die Stiftung in dieser Funktion die persönliche Haftung zu tragen hat, ist die weitere Ausgestaltung äußerst variabel. So...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wa...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / IV. KG

Rz. 26 Stirbt ein Kommanditist, wird die Gesellschaft grundsätzlich mit den Erben fortgesetzt, § 177 HGB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Klausel vorsieht. Allgemein anerkannt ist, dass die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist.[37] Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gesellschafter der Testamentsvollstrec...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Einbringungsgewinn

Rz. 74 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln. Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Mitunternehmerstellung

Rz. 66 Dem einbringenden Einzelunternehmer muss eine Mitunternehmerstellung bei der übernehmenden Personengesellschaft gewährt werden.[45] Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Einbringende Kommanditist der Personengesellschaft wird.[46] Rz. 67 Somit muss der einbringende Einzelunternehmer als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Einzelunternehmen Gesells...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Keine Missbrauchstatbestände

a) Begründung von fiktiven Teilbetrieben Rz. 126 Werden innerhalb von drei Jahren vor der Spaltung spaltungshindernde wertvolle nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter auf eine Gesellschaft, die einen fiktiven Teilbetrieb darstellt, übertragen (z.B. buchwertfortführende Übertragung eines Grundstücks auf eine Tochter-GmbH & Co. KG), kann keine steuerneutrale Abspaltung erfol...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Übernahmeergebnis

Rz. 96 Für jeden Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, der seinen Anteil in einem Betriebsvermögen hält oder der an der Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt ist, ist ein Übernahmeergebnis wie folgt zu ermitteln:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Ermittlung Übernahmeergebnis 2. Stufe

Rz. 100 Zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses der 2. Stufe sind vom Übernahmeergebnis der 1. Stufe die als ausgeschüttet geltenden offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Abzug zu bringen. Das sich dann ergebende Übernahmeergebnis ist im Anschluss von den jeweiligen Gesellschaftern der Besteuerung zu unterwerfen. Das Übernahmeergebnis wird bei der übernehmenden Perso...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 89 Die Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erfolgt zweistufig entsprechend ihrer Beteiligung am gezeichneten Kapital. Alle Gesellschafter haben die vorhanden offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft als Gewinnanteile der Besteuerung zu unterwerfen (Besteuerung der offenen Rücklagen). Rz. 90 Des Weiteren ist ein Übernahmeergebnis – hierbei kann es sich ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 63 Für eine steuerneutrale Einbringung nach dem UmwStG müssen die folgenden in § 24 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, um eine buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens zu gewährleisten:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht).[50...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 76 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – erfolgen, unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Der Einbringungsgewinn unterliegt beim Einbringenden der Einkommensteuer. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt,[55] da sie diesem Fall einer Betri...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Ermittlung Übernahmeergebnis 1. Stufe

Rz. 97 Ausgangspunkt für die Berechnung des Übernahmeergebnisses der 1. Stufe ist der anteilige Wert des Betriebsvermögens, mit dem die Personengesellschaft die übergegangenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter zu übernehmen hat. Hinsichtlich der Berechnung des hiervon in Abzug zu bringenden Wertes der Anteile an der Kapitalgesellschaft ist wie folgt zu unterscheiden: Rz. ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Besteuerung Übernahmeergebnis

Rz. 101 Hinsichtlich der Frage der Besteuerung des Übernahmeergebnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Übernahmegewinn oder einen Übernahmeverlust handelt. Anschließend ist für die Besteuerungsfolgen relevant, ob das Übernahmeergebnis auf eine natürliche Person oder eine Körperschaft entfällt. Ist das Übernahmeergebnis der 2. Stufe positiv – handelt es sic...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Begründung von fiktiven Teilbetrieben

Rz. 126 Werden innerhalb von drei Jahren vor der Spaltung spaltungshindernde wertvolle nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter auf eine Gesellschaft, die einen fiktiven Teilbetrieb darstellt, übertragen (z.B. buchwertfortführende Übertragung eines Grundstücks auf eine Tochter-GmbH & Co. KG), kann keine steuerneutrale Abspaltung erfolgen.[99]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 64 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens, welche üblicherweise der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden können. Eine Einbringung im Sinne des § 24 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Einzelunternehmens auf die Personengesellsc...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / F. Gründung einer SE durch Verschmelzung

Rz. 134 Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) stellt eine Alternative zu den herkömmlichen nationalen Gesellschaftsformen dar. Die Gründung einer SE ist wie folgt möglich: Rz. 135 Im Weiteren wird am Beispiel der Gründung einer SE durch V...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Nachweis über den Anteilsbesitz

Rz. 57 Für den Zeitraum der Siebenjahresfrist muss der Einbringende gegenüber der Finanzverwaltung einmal jährlich bis zum 31. Mai nachweisen, dass ihm die Anteile an der Kapitalgesellschaft weiterhin zuzurechnen sind.[38] Wird der Nachweis nicht erbracht, gelten die Anteile an der Kapitalgesellschaft als veräußert.mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / Literaturtipps

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Hineinverschmelzen

Rz. 144 Für das Hineinverschmelzen gelten die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Verschmelzung des Hinausverschmelzens sinngemäß. Da das Vermögen hier nach Deutschland hineinverschmolzen wird, sollten sich aus deutscher Sicht keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Allgemeine Tatbestandsmerkmale

Rz. 119 Die allgemeinen Voraussetzungen entsprechen denen für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 14 Das UmwStG knüpft an eine steuerneutrale Einbringung die folgenden in § 20 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen: Diese beiden Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ erfüllt werden, um letztendlich die buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Keine Veräußerung und Vorbereitung der Veräußerung

Rz. 127 Die Abspaltung ist in den Fällen nicht steuerneutral, in denen im Rahmen der Spaltung eine Veräußerung von Anteilen an Außenstehende vollzogen bzw. vorbereitet wird.[100] Eine Vorbereitung der Veräußerung wird unterstellt, wenn innerhalb eines Fünfjahreszeitraums nach dem Übertragungsstichtag kumuliert Anteile an der übertragenden und übernehmenden Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 36 Neben dem Einbringungsgewinn müssen für den einbringenden Einzelunternehmer auch die Anschaffungskosten der ihm gewährten Anteile an der Kapitalgesellschaft berechnet werden.[23] Diese lassen sich wie folgt ermitteln:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 130 Die übernehmende Kapitalgesellschaft übernimmt die übertragenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter mit den in der Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft ausgewiesenen Werten. Es besteht eine zwingende Wertverknüpfung. D.h. setzt die übertragende Kapitalgesellschaft in ihrer Schlussbilanz die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert an, so sind diese Werte fü...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Einbringungsgewinn

Rz. 32 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln.[19] Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Veräußerung (und gleichgestellte Vorgänge)

Rz. 41 Grundtatbestand ist die Veräußerung – und die somit steuerschädliche Verfügung – der Anteile an der Kapitalgesellschaft, die dem einbringenden Einzelunternehmer als Gegenleistung für das buchwertfortführend eingebrachte Einzelunternehmen gewährt werden.[28] Eine Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft an ei...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Durchführung der Nachversteuerung

Rz. 47 Erfolgt innerhalb der Siebenjahresfrist eine steuerschädliche Verfügung, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag (Einbringungsgewinn I) auf den Einbringungszeitpunkt zu ermitteln. Der Einbringungsgewinn vermindert sich für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt abgelaufene Zeitjahr um 1/7. Rz. 48 Sollten zum eingebrachten steuerlichen Betriebsvermögen des Einzeluntern...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Einbringungsgewinn II

Rz. 52 Der Einbringungsgewinn II berechnet den Einbringungsgewinn für die im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften, die bei der Ermittlung des Einbringungsgewinns I in Abzug gebracht wurden (abzüglich: Gemeiner Wert der im Betriebsvermögen enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften).[35] Rz. 53 Der Einbringungsgewinn II kann wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Besteuerung der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 115 Grundsätzlich hat die Kapitalgesellschaft die im Rahmen der Spaltung auf andere Kapitalgesellschaften übergehenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter – einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter – in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert (= Zeitwert) anzusetzen.[89] Die hierbei aufgedeckten s...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 35 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend erfolgen – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Auf den Einbringungsgewinn hat der Einbringende Einkommensteuer zu entrichten. Die Begünstigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt, da nur in diesem Fall alle stille...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Trennung von Gesellschafterstämmen

Rz. 129 Kommt es im Rahmen der Abspaltung zu einer Trennung von Gesellschafterstämmen, d.h. die ursprünglichen Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft sind nicht mehr gemeinsam Gesellschafter der übernehmenden Kapitalgesellschaft, ist der Vorgang nur dann steuerneutral möglich, wenn die Beteiligungen an der zu spaltenden Kapitalgesellschaft mindestens fünf Jahre...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Negatives Betriebsvermögen

Rz. 31 Ist das steuerliche Betriebsvermögen des Einzelunternehmens negativ (die passiven Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens übersteigen die aktiven Wirtschaftsgüter), hat die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit 0 EUR anzusetzen. Somit sind die stillen Reserven durch die Kapitalgesellschaft teilweise (bis die passiven Wirtschaftsgüter den aktiven Wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 131 Anlässlich der Abspaltung erhalten die Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft. In einem solchen Fall gelten grundsätzlich die Anteile an der übertragenen Kapitalgesellschaft als zum gemeinen Wert veräußert und die Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft als zu diesem Wert angeschafft. Der Anteil ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Die Siebenjahresfrist

Rz. 45 Die Siebenjahresfrist beginnt nach dem Einbringungszeitpunkt. Fristbeginn ist demnach der Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt folgt.[32] Anteilsveräußerung und gleichgestellte Vorgänge innerhalb der Siebenjahresfrist lösen somit eine nachträgliche Besteuerung aus. Rz. 46 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung der Anteile ist nicht der Abschluss des Kauf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Gründung einer SE durch Verschmelzung

Rz. 136 Die Gründung einer SE kann durch Verschmelzung – entweder durch Aufnahme oder zur Neugründung – von mindestens zwei Aktiengesellschaften aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaten bzw. EWR-Staaten erfolgen.[105] Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme geht das gesamte Vermögen der übertragenden Aktiengesellschaft (im Land A) auf die übernehmende Aktiengesellschaft (im L...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Einbringungsgewinn I

Rz. 50 Der Einbringungsgewinn I berechnet sich wie folgt:[33]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Anpassung der Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft

Rz. 55 Der vom Einzelunternehmer versteuerte Einbringungsgewinn führt nachträglich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft[36] und wirkt sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns – der die Nachversteuerung ausgelöst hat – steuermindernd aus. Beispiel In Fortsetzung des vorstehenden Beispiels beläuft sich der Veräußerungspreis für ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Besteuerung der Kapitalgesellschaft

Rz. 84 Grundsätzlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter – einschließlich der nicht entgeltlich erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter – in einer steuerlichen Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert (= Zeitwert) anzusetzen.[64] Die hierbei a...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 3. Strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung der Mithaftung des Übernehmers

Rz. 52 Oftmals liegt es im Interesse beider Beteiligten (sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers), mögliche Haftungsrisiken für den Übernehmer wegen in der Vergangenheit begründeten Verpflichtungen in weitest möglichem Umfang von vornherein auszuschließen. Dies ist hinsichtlich der persönlichen über das Unternehmensvermögen hinausgehenden Haftung des Übernehmers auch ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Gewährung neuer Anteile

Rz. 20 Als Gegenleistung für die Einbringung des Einzelunternehmens in die Kapitalgesellschaft muss der Einbringende neue Anteile an der Kapitalgesellschaft erhalten. Erfolgt die Einbringung zur Neugründung der Kapitalgesellschaft, werden neue Anteile anlässlich der Gründung der Kapitalgesellschaft ausgegeben.[10] Erfolgt die Einbringung in eine bestehende Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht)...mehr