Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

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Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

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Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 13 Beschwerde, Gebühren [Rdn 134]

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Veräußerungsvorgänge und Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27 aE). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertr...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 3 Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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Ersatzmieter – Rechte und P... / 3 Vorzeitiger Auszug des Mieters

Hinweis Auszug des Mieters ohne Entlassung aus dem Mietverhältnis Zieht der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag (z. B. infolge einer unwirksamen Kündigung) endgültig aus und zahlt keine Miete mehr, kann der Vermieter die Räume weitervermieten. Praxis-Tipp Mieter über Haftung informieren Er ist nicht gezwungen, den ursprünglichen Mieter aus dem Vertrag zu...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht.[1] Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. Daher ist auch ein Schweigen auf eine Kündigung bedeutungslos und bewirkt insbesondere kein Einverständnis des Empfängers mit der...mehr

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Kenntnis von Mängeln / 3.2 Wiederaufleben des Minderungsrechts

Hat der Mieter seine Rechte verloren, ist strittig, ob eine Mieterhöhung zum Wiederaufleben des Minderungsrechts führt. Nach einem Urteil des LG München I vom 26.9.2002[1] lebt das Minderungsrecht des Mieters nicht wieder auf. Dies käme nur dann in Betracht, wenn durch die Mieterhöhung eine wesentliche Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses zwischen der Leistung des Vermie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Doppelvermietung / 2 Die Mieteransprüche

Der Erfüllungsanspruch des anderen scheitert an § 275 Abs. 1 BGB, wenn feststeht, dass der Vermieter die Sache vom besitzenden Mieter nicht mehr zurückerlangen kann. Der nicht besitzende Mieter kann Besitzeinräumung nur verlangen (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB), solange die Behebung des Leistungshindernisses nicht ausgeschlossen ist. Insofern hat der Vermieter als Schuldner den Erf...mehr

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Kenntnis von Mängeln / 1 Kenntnis bei Vertragsabschluss

Kennt der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel der gemieteten Sache (Rechts- oder Sachmangel), stehen ihm die in den §§ 536, 536a BGB bestimmten Rechte auf Mietminderung bzw. Schadensersatz nicht zu (§ 536b Satz 1 BGB). Wichtig Positive Kenntnis entscheidend Kenntnis bedeutet in diesem Fall positive Kenntnis, nicht nur fahrlässige Unkenntnis. Wegen Mängeln, deren Vorha...mehr

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Ersatzmieter – Rechte und P... / 2.2 Zumutbarkeit des Nachmieters

Hinweis Keine Schlechterstellung des Vermieters Der Nachmieter muss nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Gewähr dafür bieten, dass der Vermieter nicht schlechter gestellt wird als es bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den bisherigen Mieter der Fall wäre. Ferner muss der Ersatzmieter bereit sein, die bestehenden Vertragsbedingungen unverändert zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Doppelvermietung / 1 Praxis-Fälle

Praxis-Beispiel Mündliche und schriftliche Vereinbarungen Eine Doppelvermietung kann sich ergeben, wenn der Vermieter in der unrichtigen Annahme, nur ein schriftlicher Mietvertrag sei wirksam, mit einem Interessenten konkrete mündliche Vereinbarungen bezüglich der Vermietung der Wohnung trifft und die Wohnung anschließend an einen weiteren Interessenten mit schriftlichem Miet...mehr

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Ersatzmieter – Rechte und P... / Zusammenfassung

Überblick Ein Ersatzmieter, auch Nachmieter genannt, ist ein Mieter, der in ein bestehendes Mietverhältnis als Ersatz für einen ausscheidenden Mieter eintritt und etwaige Pflichten des Vormieters hinsichtlich verbliebener Mietvereinbarungen gegenüber dem Vermieter übernimmt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Rechtsprechung beschäftigt sich grundlegend mit dem Ersat...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten

Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Hausverwalter, Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein) muss das Kündigungsschreiben einen klaren Hinweis auf das Vertretungsverhältnis enthalten, z. B. durch die Formulierung: "Namens und in Vollmacht des Vermieters Herrn X kündige ich das Mietverhältnis über die Räume ...". Der bloße Gebrauch des Plurals "wir" genüg...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 2.2 Gewerberaummiete

Im Bereich der Gewerberaummiete lässt die Rechtsprechung grundsätzlich eine weitergehende Abwälzung von Reparaturen auf den Mieter zu als bei der Wohnraummiete. Einem gewerblichen Mieter kann die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen überbürdet werden, solange damit nicht ein vollständiger Übergang der Sachgefahr verbunden ist und dies...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 4 Kündigung bei Personenmehrheit

Soweit die Vertragspartner aus Personenmehrheiten bestehen (z. B. Erbengemeinschaft auf der Vermieterseite, Ehegatten auf der Mieterseite), ist die Kündigung grundsätzlich von allen an alle zu richten, d. h., die Kündigungserklärung hat sowohl als Adressat als auch als Absender sämtliche Vertragspartner zu enthalten und ist von allen Absendern zu unterzeichnen. Bruchteilseige...mehr

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Ersatzmieter – Rechte und P... / 2.5 Verpflichtung zur Annahme des Nachmieters

Diese Ausführungen zur Pflicht des Vermieters, einen zumutbaren und geeigneten Ersatzmieter zu akzeptieren, gelten nur dann, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält oder der Mieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, aus dem Vertrag ausscheiden muss. Hinweis Kein Anspruch des Mieters auf Entlassung Will d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abstandszahlung / 2 Bei frei finanziertem Wohnraum

Im frei finanzierten Wohnungsbau sind solche Vereinbarungen über die Zahlung eines Entgelts für zurückgelassene Gegenstände bzw. Einbauten grundsätzlich zulässig. Ein solcher Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.1 Echte und unechte GmbH & Co. KG

Eine echte bzw. typische GmbH & Co KG liegt vor, wenn die Komplementär-GmbH die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co KG ist. Bei einer unechten bzw. untypischen GmbH & Co KG ist neben der GmbH noch mindestens ein weiterer persönlich haftender Gesellschafter vorhanden. Die echte bzw. typische GmbH & Co KG ist in der Praxis der Regelfall. Sie bietet die ge...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.3 Einpersonen-GmbH & Co. KG

Ein Unterfall der personengleichen und beteiligungsidentischen GmbH & Co KG ist die Einpersonen-GmbH & Co KG. Bei einer Einpersonen-GmbH & Co KG ist der einzige Kommanditist gleichzeitig der einzige Gesellschafter der GmbH. Es besteht also eine KG, an der wirtschaftlich nur eine natürliche Person beteiligt ist. Diese übernimmt i. d. R. zugleich die Geschäftsführung der GmbH....mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.2 Personengleiche und beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

Sind an der Komplementär-GmbH und der KG dieselben Gesellschafter beteiligt, besteht eine personengleiche GmbH & Co. KG. Sind nicht nur dieselben Personen, sondern diese auch mit gleichen Beteiligungsquoten an GmbH und KG beteiligt, liegt eine beteiligungsidentische GmbH & Co. KG vor. Diese Kongruenz vereinfacht die einheitliche Willensbildung innerhalb der Gesellschaften. Bei...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.5 Publikums-KG

Die Gründung einer Publikums-KG dient der Realisierung von Kapitalanlagemodellen, z. B. geschlossene Fonds. Daher wird sie auch als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet. Kapitalanleger haben die Möglichkeit, als Kommanditisten in eine bereits gegründete KG zu investieren. Die Mitspracherechte sind sehr eingeschränkt und eine Beteiligung an der geschäftsführenden Komplementär...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.4 Einheits-GmbH & Co. KG

Die Einheits-GmbH & Co KG ist eine weitere Möglichkeit der Kopplung beider Gesellschaftsformen. Hier ist die KG alleinige Gesellschafterin ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Diese Struktur wird am besten im Wege des sog. Übertragungsmodells aufgesetzt: Zu diesem Zweck wird zunächst die zukünftige Komplementär-GmbH gegründet. Bei der Gründung der KG werden alle GmbH-Anteile der ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 3 Wesen der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft mit Besonderheiten. Die KG ist in den §§ 161 ff. HGB geregelt. Danach ist sie eine aus mindestens 2 (natürlichen oder juristischen) Personen bestehende Personengesellschaft, die kein Handelsgewerbe betreibt. Es werden 2 Arten von Gesellschaftern unterschieden: Der Komplementär: Er trägt strukturell das größte Risiko, denn er ha...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.6 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Seit 2008 steht in Deutschland mit der Unternehmergesellschaft (UG) ein Pendant zur englischen Limited zur Verfügung. Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern ein Unterfall der GmbH. Ihre Besonderheit besteht darin, dass im Gegensatz zur GmbH kein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich ist, sondern bereits ein EUR genügt. Bei der UG (haftungsbeschränkt) & C...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.4 Die Firma der GmbH & Co KG

Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Nach § 18 HGB muss sie zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen; irreführend darf sie nicht sein. Sie muss die Bezeichnung Kommanditgesellschaft bzw. die Abkürzung KG im Namen tragen. § 19 Abs. 2 HGB schreibt zudem eine Bezeichnung vor, die die Haftung...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11 Die Beendigung der GmbH & Co. KG

Abgesehen von der sofortigen liquidationslosen Vollbeendigung wird eine KG in der Regel in 3 Phasen beendet: Die erste Phase tritt durch einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung oder durch einen gesetzlichen Auflösungsgrund ein. In der zweiten Phase, der Liquidation oder Auseinandersetzung, werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, verbliebene Forderungen eingezogen ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6 Gründung einer GmbH & Co KG

Eine GmbH & Co. KG kann auf zweierlei Arten entstehen: durch Neugründung, d. h. im Wege der Schaffung eines neuen Unternehmens oder durch Umwandlung eines bereits in einer anderen Rechtsform existierenden Unternehmens. 6.1 Neugründung Es müssen 2 Gesellschaften gegründet werden: die GmbH und die KG. Dazu bedarf es einer GmbH-Satzung und eines KG-Gesellschaftsvertrags. Sowohl die Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5 Gestaltungsvarianten der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co KG kann in unterschiedlichen Arten ausgestaltet werden. Die Bezeichnungen hierfür haben sich bislang nicht einheitlich herausgebildet, werden jedoch in der Praxis wie folgt verwendet: 5.1 Echte und unechte GmbH & Co. KG Eine echte bzw. typische GmbH & Co KG liegt vor, wenn die Komplementär-GmbH die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co KG ist...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9.1 Die Aufnahme in die KG

Auch der Eintritt in die KG ist grundsätzlich formfrei, und zwar durch Abschluss eines Aufnahmevertrages zwischen dem Eintretenden und sämtlichen Gesellschaftern, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes Mehrheitserfordernis bestimmt. Abhängig davon, ob der Eintretende Kommanditist oder Komplementär werden soll, bestimmt sich sein Haftungsrisiko. Ein neu eintretender...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.3 Andere Gründungsabläufe

Eine GmbH & Co. KG kann ferner durch die Verbindung zweier bereits existierender Gesellschaften (GmbH und KG) gegründet werden. Hierfür muss die GmbH als neue Komplementärin in die KG aufgenommen werden, während die zuvor vorhandenen persönlich haftenden Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden.mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.2 Auflösungsklage

Die Auflösungsklage ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund zur Auflösung der Gesellschaft gegeben ist. Mit ihr können einzelne Gesellschafter gegen den Willen der anderen die Auflösung der KG einklagen, so z. B., wenn ein anderer Gesellschafter im Namen der KG Straftaten begeht oder sich persönlich bereichert.mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.1 Gründung der Komplementär-GmbH

Die GmbH unterliegt den Formvorschriften des GmbH-Gesetzes, sodass der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Als Gesellschaftszweck ist in der GmbH-Satzung die Tätigkeit als Geschäftsführerin der GmbH & Co KG zu nennen.mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9.2 Die Aufnahme in die GmbH

Neue Gesellschafter in der GmbH werden durch den Abschluss eines notariellen Übernahmevertrages zwischen der Gesellschaft und dem Eintretenden aufgenommen. Hier wie in der KG kann sich wie bei der Anteilsübertragung auch bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter ein abgestimmtes Vorgehen in KG und GmbH empfehlen, um z. B. beteiligungsidentische Gesellschaften zu erreichen.mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.1 Auflösungsbeschluss der Gesellschafter

Die Gesellschafter können jederzeit die Auflösung der KG beschließen. Das Gesetz sieht dafür einen einstimmigen Beschluss vor. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch auch die einfache Mehrheit festgelegt werden. Gänzlich ausgeschlossen werden kann der Auflösungsbeschluss nicht.mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1 Neugründung

Es müssen 2 Gesellschaften gegründet werden: die GmbH und die KG. Dazu bedarf es einer GmbH-Satzung und eines KG-Gesellschaftsvertrags. Sowohl die GmbH als auch die KG sind den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu errichten. Hinweis GmbH-Gründung Zunächst ist die Gründung der GmbH erforderlich, denn ihre Existenz ist für den Abschluss des KG-Vertrages, in dem si...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft (KG), bestehend aus wenigstens je einer Komplementär-GmbH und einem Kommanditisten. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer im Handelsregister verzeichneten Haftsumme für Verbindlichkeiten der KG. Dagegen muss der Komplementär, d. h. der persönlich haftende Gesellschafter, unbeschränkt mit se...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.2 Gründung durch Umwandlung

Das Umwandlungsrecht sieht mehrere Varianten vor, eine Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft umzuwandeln. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Die KG kann auf 3 verschiedene Arten entstehen: durch Formwechsel, Spaltung oder Verschmelzung. Auch ein Einzelkaufmann hat die Möglichkeit, sein Unternehmen in eine GmbH & Co....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.2 Geschäftsführung durch Kommanditisten und Dritte möglich

Die GmbH & Co KG ist die einzige Personengesellschaft, bei der die Geschäftsführung und Vertretung faktisch ausschließlich auf außenstehende Dritte, die nicht Gesellschafter der GmbH & Co KG sind, übertragen werden kann. Auch eine faktische Geschäftsführung durch die Kommanditisten ist möglich. Bei Personengesellschaften gilt der Grundsatz der Selbstorganschaft, d. h., es dür...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 7.1 Der Geschäftsführer

Per gesetzlicher Zuordnung liegt in der KG die Befugnis, die Geschäfte zu führen, bei der Komplementär-GmbH. Eine GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Daher ist sie auf einen Geschäftsführer als Vertretungsorgan angewiesen. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist auch für die KG tätig. Diese Konstellation ermöglicht es, dass auch ein Dritter, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 1 Entstehung der Rechtsform

Im Jahre 1920 wurde im gesamten Deutschen Reich die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften eingeführt. Hierdurch kam es zur Doppelbesteuerung der Gesellschafter: Zunächst wurden die Gewinne der GmbH mit der Körperschaftsteuer belastet, dann die ausgeschütteten Gewinne bei der Einkommensteuer der Gesellschafter erneut versteuert. Zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 4.3 Mitbestimmungsrechtliche Vorteile

Die GmbH & Co KG ist bei Unternehmern auch wegen ihrer mitbestimmungsrechtlichen Vorteile beliebt, da das Mitbestimmungsgesetz nur für Kapitalgesellschaften gilt. In der GmbH & Co KG ist daher grundsätzlich kein mitbestimmter Aufsichtsrat zu bilden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Über § 4 MitbestG, eine Zurechnungsvorschrift, kann die unternehmerische Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wird die Gesellschaft aufgelöst. Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG sind deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet das Vermögen der KG zugunsten der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Daneben ist es ...mehr