Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 41 DIJuF-Rechtsgutachten v 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen Sozialen Diensts durch die Jugendhilfe im Strafverfahren, JAmt 2022 S. 204; DIJuF-Rechtsgutachten v. 31.1.2022, SN_2021_0393 Bd – Datenübermittlung an das Rechnungsprüfungsamt, JAmt 2022 S. 271; DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2020, SN_2020_1000 Eh, Übermittlung von Daten aus dem T...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 43 OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.1.2021, 7 A 10771/20: Zur Beschränkung auf dem Mehraufwand, der gerade durch die Selbstbeschaffung entstanden ist, bei einer zulässigen Selbstbeschaffung ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Die Hilfe kommt nach dem Gesetzeswortlaut nur Kindern und Jugendlichen zugute (vgl. zum Adressatenkreis auch Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 32 Rz. 18). Eltern sind allerdings begleitend in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird auch in § 37 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich betont, der anordnet, dass bei Hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.3 Verhältnis zu § 67c SGB X

Rz. 12 § 67c Abs. 2 bis 4 SGB X enthält Regelungen, die in der Vorschrift keine Entsprechung finden. Sie gelten wegen des in § 61 Abs. 1 SGB VIII normierten Grundsatzes im Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vorschrift ist also insofern nicht als lex specialis anzusehen; § 67c Abs. 2 bis 4 sind ergänzend heranzuziehen. Rz. 13 Vorrang hat § 63 allerdings i...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.3 Anspruchsvoraussetzungen im allgemeinen

Rz. 7 Nach Satz 1 sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Wie in allen anderen...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 31 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreu...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.3 Art. 33 Haager Kinderschutzübereinkommens – Drittstaatsunterbringung – nach Nr. 2

Rz. 21 Bei einer Drittstaatsunterbringung – also in den Fällen, in dem der Staat der Unterbringung nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 unterliegt – finden die Regelungen des Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (HKÜ) Anwendung, wenn der Staat der Unterbringung des Kindes Vertragsstaat des Abkommens ist. Rz. 22 Art. 33 Haager Kinderschutzüber...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem JWG ist mit dieser Vorschrift eine konkret ausgestaltete und mit fachlichen Vorgaben versehene Erziehungsberatung normiert worden. § 5 JWG sah diese nur im allgemeinen Aufgabenkatalog vor und zwar in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 J...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.2 Perspektivklärung und dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 2

Rz. 22 Ist eine nachhaltige Verbesserung nicht möglich, so soll mit den beteiligten Personen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Die Regelung entspricht den Vorgaben des § 37 Abs. 1 Satz 3 zur Beratung und Unterstützung der Eltern, wenn sich eine Rückkehroption zerschlagen hat (auf die Komm. zu § 37 wird insoweit verwiesen). Satz 2 greift insoweit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.1 Leistungsberechtigte – Anspruchsinhaber

Rz. 5 Leistungsberechtigte also Anspruchsinhaber einer Hilfe zur Erziehung ist aber nach § 27 Abs. 1 ausschließlich der Personensorgeberechtigte. Dieser muss die Erziehungsberatung beantragen (vgl. zum Antragserfordernis Komm. zu § 27). Kinder und Jugendliche und andere Erziehungsberechtigte werden zwar in § 28 genannt, besitzen aber keinen eigenständigen Anspruch auf Erzieh...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Anspruchsvoraussetzungen regelt § 41 Abs. 1 Satz 1. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach dem Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige), wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 8 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1 Anspruch auf soziale Gruppenarbeit nach Satz 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet als weitere Hilfeart dem möglichen Leistungskatalog nach § 27 Abs. 2 Satz 1 die soziale Gruppenarbeit zu und ordnet an, dass die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen soll. 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 4 Die Grundvoraussetzungen des § 27 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.6 Nachbetreuungshilfe: Beratungs- und Unterstützungsleistung nach Abs. 3 (Rechtslage bis 9.6.2021)

Rz. 70 Die Regeln über die Nachbetreuungshilfe sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden (auf die Komm. zu § 41a Abs. 1 wird verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Hilfeempfänger sind nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich Jugendliche, nicht jedoch Kinder. Die Hilfe richtet sich also nur an mindestens 14-Jährige (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2). Rz. 6 Soweit die Hilfeart analog auch für Hilfeempfänger angewendet wird, die jünger als 14 Jahre alt – also nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. Kinder – sind, so ist dies aufgrund des ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.2 Vereinbarungen nach Satz 2

Rz. 13 Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll dann in der zweiten Stufe im Falle einer positiven Entscheidung über die Zulassung im eigenen Interesse i. S. v. § 36a Abs. 2 Satz 2 mit den Leistungserbringern Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Übernahme der Kosten geregelt werden – §§ 78a ff. Der...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.1 Beginn und Ende der Auslandserbringung nach Nr. 1

Rz. 56 Nach Nr. 1 sind der Beginn und das geplante Ende der Leistungserbringung im Ausland ebenso wie die persönlichen Daten des Leistungserbringers, der Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen und der Namen der mit der Erbringung der Hilfe betrauten Fachkräfte mitzuteilen.mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1 Unterstützungsanspruch durch Erziehungsberatungsstellen (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 sieht vor, dass Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen sollen. Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Inhaber des Anspruches auf Hilfe nach dieser Vorschrift ist nicht der Jugendliche selbst, sondern der Personensorgeberechtigte (so zutreffend auch Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 35 Rz. 15). Personensorgeberechtigt ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.3 Rechtsfolge – Anspruch auf Beratung nach Abs. 1

Rz. 20 Mit der Überführung des Anspruchs auf Nachbetreuungshilfe durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) von § 41 Abs. 3 (a. F.) in § 41a Abs. 1 mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde die Rechtsnatur der Regelung signifikant geändert. Der Gesetzgeber hat insoweit die ursprüngliche Soll-Regelung aufgegeben und aus der Nachbetreuungshilfe eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Speicherung von Sozialdaten in der Kinder- und Jugendhilfe. Hinsichtlich des Begriffes der Datenspeicherung ist § 67 Abs. 6 Nr. 1 SGB X heranzuziehen. Die Datenspeicherung ist nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.3 Kostenbeteiligung

Rz. 27 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten kommt bei dieser Hilfe grundsätzlich in Betracht (§ 91 Abs. 2 Nr. 2) sofern die weiteren Voraussetzungen der §§ 91 ff. vorliegen. Für Erziehung in einer Tagesgruppe gelten §§ 78a ff., auf die Regelungen der Entgeltfinanzierung verweist § 78a Abs. 1 Nr. 4a. Das bedeutet, die Übernahme des Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.1 Voraussetzung – Beendigung der Hilfe

Rz. 46 Einzige Voraussetzung für die Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3 ist die beabsichtigte Beendigung bzw. die beabsichtigte Entscheidung über die Nichtfortsetzung einer erzieherischen Hilfe nach §§ 27 ff. Das beurteilt sich nach der Maßgabe des Hilfeplans. Rz. 47 Begrifflich meint Nichtfortsetzung, dass eine erzieherische Hilfe nach §§ 27 ff. allein aufgrund d...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.4 Kostentragungspflicht

Rz. 18 Umstritten war, ob eine jugendstrafrechtlich angeordnete Weisung einer sozialen Gruppenarbeit zu einer Kostentragungspflicht des Jugendhilfeträgers führt (vgl. insoweit auch Komm. zu § 30 im Abschnitt Kostentragungspflicht). Nach der Neuregelung durch das KICK, insbesondere der Einführung des § 36a, wird in der Literatur nun ganz allgemein vertreten, dass eine automat...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3 Regelungsinhalt nach Satz 1

Rz. 56 Sofern der Inhaber der Personensorge durch eine Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson soweit einschränkt, dass dies eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr ermöglicht – sowie nach Satz 2 auch bei sonstigen Meinungsverschiedenheiten – sollen die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.4 Grundsatzentscheidungen

Rz. 62 Satz 3 sieht den Fall vor, dass durch die Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflege- oder Erziehungsperson derart eingeschränkt wird, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr möglich ist, dass die Beteiligten das Jugendamt einschalten sollen. Dies ist eine wertende Entscheidung im Einzelfal...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.2 Gruppenpädagogisches Konzept nach Satz 2

Rz. 16 Satz 2 ordnet an, dass die soziale Gruppenarbeit auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern soll. Die erzieherisch gestaltete Gruppenarbeit muss daher auf einem gruppenpädagogischen Konzept beruhen ( Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 29 SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 30 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4 Dokumentationspflichten im Hilfeplan nach Abs. 4

Rz. 50 Die Regelungen in Abs. 4 zu den Dokumentationspflichten waren ursprünglich in § 37 Abs. 2a enthalten und sind durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in § 37c Abs. 4 überführt (BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Dabei hat der Gesetzgeber ledigl...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.4 Beendigungspflicht nach Abs. 4

Rz. 49 Besteht die Erfüllung der Anforderungen nach Abs. 2 Nr. 2 – also die besonderen Anforderungen an den Leistungserbringer nach Buchst. a bis e – oder die Eignung der mit der Leistungserbringung betrauten Einrichtung oder Person nach Abs. 2 Nr. 3 nicht fort, soll die Leistungserbringung im Ausland unverzüglich beendet werden (Abs. 4). Rz. 50 Die Pflicht zur Beendigung tri...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1 Grundregel nach Satz 1

Rz. 5 § 41 Abs. 1 Satz 1 regelt sowohl die Anspruchsvoraussetzungen (vgl. unter Abschnitt Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1, Rz. 9 ff.) als auch den anspruchsberechtigten Personenkreis. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2 Förderverpflichtung und Abstimmungsgebot nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Förderverpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern. Abs. 2 Satz 2 verpflichtete den Jugendhilfeträger bei diesem Förderungsgebot der Zusammenarbeit den Anspruch der Eltern auf Beratung und Unterstützung mit dem Anspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung nach § 37a abzusti...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.2 Abstimmungsgebot nach Satz 2

Rz. 39 Das Fördergebot der Zusammenarbeit wird determiniert durch das in Satz 2 beschriebene Abstimmungsgebot. Eine gedeihliche Zusammenarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten transparent und offen zusammenarbeiten. Daher muss nach Satz 2 durch den Jugendhilfeträger ein Transfer zwischen Pflegefamilienberatung nach § 37a und Elternberatung nach § 37 Abs. 1 erfolgen; ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit langem hat die soziale Gruppenarbeit besondere Bedeutung im Rahmen des Jugendstrafrechts erlangt. Formen sozialer Gruppenarbeit sind insbesondere als Auflagen und Weisungen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, also für straffällig gewordene Jugendliche, bekannt. Jugendrichter können die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.2.2 Anspruch – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 27 Die Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 zugunsten der jungen Volljährigen "verschärft" worden. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 vor, wird nunmehr die Rechtsfolge zwingend ("muss") daran anknüpft (so ausdrücklich auch die Gesetzesmaterialien insgesamt: BR-Drs...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.1 Betriebserlaubnis nach Buchst. a

Rz. 34 Nr. 2 Buchst. a entspricht der Regelung des § 78b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in der bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93; auf die Komm. zu § 78b a. F. kann daher zurückgegriffen werden). Rz. 35 Die nun notwendige Betriebserlaubnis nach § 45 im Inland als Grundvoraussetzung zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen ermöglicht bei kindesw...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.1 Sollvorschrift

Rz. 57 Die Vorschrift ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen ist daher nur in atypischen Ausnahmesituationen davon abzusehen, das Jugendamt in seiner Vermittlerrolle einzuschalten. Diese Entscheidung hat sich allein am Kindeswohl zu orientieren. Keine (isolierte) Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Interessen der Sorgeberechti...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängervorschrift zu § 36b besteht nicht. Rz. 3 Inhaltlich regelt die Vorschrift die rechtlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang. Rz. 4 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 regelt als verpflichtenden Inhalt des Hilfeplans die Vereinbarungen zur Durchführung des Zuständigkeitsübergangs. Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Art Äquivalenzprüfung an un...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3 Beendigung und Zuständigkeitswechsel – Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3

Rz. 43 Sofern die Hilfe nicht fortgesetzt oder beendet werden soll, trifft den Jugendhilfeträger die Prüfpflicht, ob ein Zuständigkeitsübergang auf einen anderen Sozialleistungsträger in Betracht kommt. Rz. 44 Damit delegiert das Gesetz zumindest teilweise die Verantwortung auch für eine rechtzeitige Antragstellung – insbesondere im Hinblick auf die durch das Bedarfsdeckungsp...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.6 Datenübermittlung an Berufsgeheimnisträger § 4 KKG nach Abs. 4

Rz. 33 § 4 Abs. 3 KGG regelt die Befugnis der in § 4 Abs. 1 KGG genannten Berufsgeheimnisträge – erfasst sind die Berufsgruppe der Ärzte, Berufspsychologen, Familienberater, Berater in Suchtfragen, Sozialarbeiter und Lehrer –, das Jugendamt zu informieren, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden kann oder erfolglos bleibt. In diesem Falle regelt der mit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.1 Anspruchsinhaber

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe sind die Personensorgeberechtigten. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personenso...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.2.1 Allgemeines Zusammenführungsgebot nach Satz 1

Rz. 14 Nach Abs. 2 dürfen Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erhoben worden sind, nur zusammengeführt werden, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhanges erforderlich ist. Rz. 15 Sinn dieser besonderen jugendhilferechtlichen Datenschutzregelung über die Zusammenführung von Sozialdaten ist es, dem i. d. R. be...mehr