Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Urlaubsbegleitung

Unterscheidet sich die von Eltern mit ihren schwerbehinderten Kindern unternommene Reise nicht von einem üblichen Familienurlaub, so können die auf die Eltern entfallenden Kosten nicht als ag Belastung geltend gemacht werden (BFH BFH/NV 2006, 1265; auch s "Krankheitskosten" Rn 5 und Dürr, juris PR-SteuerR 26/2006). Auch die Aufwendungen für die Begleitung der schwerbehindert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Diätkosten

s § 33 Abs 2 S 3 EStG. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Diät an die Stelle medikamentöser Behandlung tritt (BFH BStBl II 2007, 880; H 33.1 – 33.4 EStH 2016 "Diätverpflegung"). Sie gilt auch für Mehraufwendungen, die den Eltern für glutenfreie Ernährung ihres an Zöliakie erkrankten Kindes entstehen (BFH BFH/NV 2004, 187). Arzneimittel iSd § 2 ArzneimittelG unterfallen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Lebensgemeinschaft

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Unterhaltsleistungen können bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach bisherigem Recht nicht aus rechtlichen Gründen zwangsläufig sein (FG BdW EFG 1996, 101). Unterhaltsleistungen können aber nach der Rspr des BFH aus sittlichen Gründen zwangsläufig sein. Eine solche Zwangsläufigkeit ist anzunehmen, wenn die Lebensgemeinschaft dauerhaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sonstige Verfahren

Rn. 23 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Prozesskosten für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zwecks Zulassung zum Studium trotz Numerus clausus können nicht als ag Belastung geltend gemacht werden, da es sich um Aufwendungen iSd § 33a EStG handelt. Auch sind Prozesskosten der Eltern zur Erlangung eines Studienplatzes des Kindes aus den gleichen Gründen keine ag Belastungen (FG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zu berücksichtigende Kosten

Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die unmittelbaren Krankheitskosten; das sind diejenigen, die die Heilung einer Krankheit bezwecken, o diejenigen, die dazu dienen, die Krankheit für den Kranken erträglicher zu machen (BFH BStBl II 1999, 227 mwN). Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören nach BFH BStBl II 1999, 227 mwN dana...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Begünstigte Empfänger des Vermögens

Rn. 563 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zu begünstigende Vermögensübertragungen sind in jedem Fall zwischen Angehörigen, idR zwischen Eltern und deren Abkömmlingen, zulässig (vgl BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 25.03.1992, BStBl II 1992, 803; BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 4). Dabei ist auch das Überspringen näherer Abkömmlinge, zB durch Vermögensüb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höchstbeträge gemäß § 10 Abs 4 S 1–3 EStG

Rn. 728 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 4 S 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Beiträge zu sonstigen Versicherungen) bis zur Höhe von 2 800 EUR abgezogen werden. § 10 Abs 4 S 1 EStG betrifft in erster Linie StPfl, die die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung sowie ihre Krankheitsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheidungskosten

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat in einer neuen Entscheidung seine bisherige Ansicht zu Scheidungskosten aufgegeben (BFH v 18.05.2017, VI R 9/16, BFH/NV 2017, 1373). Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach bisheriger Rspr des BFH wurden Aufwendungen, die die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten der Ehescheidung betreffen, und bestimmte Scheidungsfolgesachen zum A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Umzugskosten

Rn. 5 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Umzugskosten können BA o WK sein, ag Belastungen dagegen nur in seltenen Ausnahmefällen, BFH BStBl II 1975, 482; 1978, 526; BFH/NV 2009, 149; H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Umzug"). Umzugskosten, die durch die Geburt eines Kindes notwendig geworden sind, stellen nach Ansicht des FG Mchn EFG 1961, 403 keine ag Belastung dar. Umzugskosten bei Umzug au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Strafprozesskosten

Rn. 7 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Kosten eines Strafprozesses u eines im Privatklageverfahren durchgeführten Beleidigungsprozesses sind einerseits nach BFH BStBl III 1955, 338 ebenso wenig nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig wie die Strafe selbst. Andererseits erkennt der BFH u die Literatur für die Kosten eines Strafprozesses eine Zwangslage an, wenn der StPfl freigesproch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zahlungen zugunsten Dritter und durch Dritte

Rn. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Abzugsberechtigt ist der StPfl, der die Aufwendungen auf Grund einer privat- oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung leistet, die ihn selbst trifft. Nur die Schuld befreiende eigene Zahlung lässt die für den SA-Abzug erforderliche wirtschaftliche Belastung eintreten (vgl H 10.1 EStH 2018). Zahlungen des StPfl für einen Dritten sowie von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beerdigungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Reicht der Nachlass zur Bestreitung der Beerdigungskosten nicht aus (FG Köln EFG 2011, 242; s auch FG Münster EFG 2014, 44), kann ag Belastung nicht aus rechtlichen – so BFH (BFH BStBl III 1958, 290; BStBl II 1986, 745; 1987, 715) –, sondern allenfalls aus sittlichen Gründen in Betracht kommen, wobei nach Ansicht des BFH BStBl III 1952, 298 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Wohnungseinrichtungskosten

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Einrichtung einer eigenen Wohnung sind grds nicht nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig, so der BFH BStBl III 1953, 126 für Einrichtung einer Ehewohnung; die Einrichtungskosten einer Junggesellen- bzw Ledigenwohnung lehnen ab der BFH FR 1954, 128 und das FG Mchn DStZE 1954, 11. Aufwendungen zur Einrichtung einer Wohnung durc...mehr

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Eigenbedarf – Konkrete Benennung der Bedarfsperson erforderlich

Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung genügt grundsätzlich die Angabe der Person (Angabe von Name, Alter, Anschrift), für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Ausführungen zu Räumlichkeiten, die für die begünstigte Person alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten, muss das Kündigungssch...mehr

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Garten – Großes Schwimmbecken nur mit Einwilligung

Vertragsgemäßer Gebrauch Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies beruht auf dem Grundsatz, dass der Vermieter dem Wohnungsmieter nicht ohne triftige, sachbezogene Gründe Maßnahmen verbieten darf, die dem Mie...mehr

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Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Kommentar Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberleistung - entgegen der neueren BFH-Rechtsprechung - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, sodass Steuerbefreiungen oder -begünstigungen greifen. Nur "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollen aus Sicht der Finanzverwaltung begünstigt sein. Das Zusätzlichkeitserfordernis ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG

Leitsatz 1. Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. Der an...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.1 Pfändbarkeit nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der berücksichtigten Kinder

Rz. 193d In den Fällen einer Pfändung nach § 54 Abs. 5 SGB I bzw. § 76 Satz 1 EStG kann der Anspruch des Leistungsberechtigten (Schuldner) auf das Kindergeld wegen seiner Zweckbestimmung ausnahmsweise nur durch das jeweilige Kind als Pfändungsgläubiger gepfändet werden und zwar wegen dessen gesetzlicher – nicht vertraglicher – Unterhaltsansprüche. Selbst Ansprüche Dritter au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Volljährige Kinder

Rz. 23 Gleiches wie bei minderjährigen Kindern gilt für ein volljähriges Kind, das weiter in der elterlichen Wohnung lebt und Gemeinschaftseinrichtungen mitbenutzt. Hier ist von einer fortdauernden Mitbenutzung ohne eigenen Besitzwillen auszugehen. (AG Ludwigshafen, WuM 2010, 45; OLG Hamburg, MDR 1991, 453; vgl. im Ergebnis ebenso AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Minderjährige Kinder

Rz. 22 Minderjährigen Kindern sind Räume der elterlichen Wohnung regelmäßig nicht zum selbstständigen Gebrauch überlassen, sodass sie keinen selbstständigen Gewahrsam daran haben (AG Wuppertal, Vollstreckung effektiv 2014, 25). Ein besonderer Räumungstitel gegen minderjährige Kinder ist damit entbehrlich (BGH, Vollstreckung effektiv 2008, 163 = FamRZ 2008, 1174 = NJW 2008, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.2 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind nicht vorhanden

Rz. 193f Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem leistungsberechtigten Schuldner Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Ki...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.4 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zählkind

Rz. 193l Ein Zählkind hat nur die Möglichkeit, den Anteil am Zählkindvorteil zu pfänden (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Der Erhöhungsbetrag (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Satz 2, § 76 Satz 2 EStG) ist zugunsten jedes bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigten unterhaltsberechtigten Kindes zu dem Anteil pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6.3 Pfändbarer Betrag bei Vollstreckung durch Zahlkind – Zählkinder sind vorhanden

Rz. 193j Ist neben den Zahlkindern auch ein "Zählkind" vorhanden, wird der pfändbare Betrag zunächst ohne Berücksichtigung des Zählkindvorteils festgelegt (§ 54 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB I, § 76 Satz 2 EStG). Anschließend wird nach § 54 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB I, § 76 Satz 2 EStG der Zählkindvorteil ermittelt und gleichmäßig auf alle (Zahl- und Zählkinder) verteilt. Rz. 193k Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rangfolge bei der Vollstreckung mehrerer Unterhaltsberechtigter (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung nach § 850d Abs. 2 ZPO wird durch die Norm § 7 UVG als speziellere Vorschrift verdrängt (vgl. Rz. 19 ff.; 44f.). Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I 2007, S. 3189) hat Abs. 2 insoweit geändert, dass mit Wirkung zum 1.1.2008 die Rangordnung bei der Vollstreckung konkurrierender Unterhaltsgläubiger modifiziert wurde. Diese Nov...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.3 Elterngeld

Rz. 190 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetzes = BEEG) in Kraft getreten BGBl I 2006, S. 2748). Eltern können zwischen Elterngeld (sog. Basiselterngeld) und ElterngeldPlus wählen oder bei-des miteinander kombinieren (vgl. auch https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-un...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10 Sozialleistungen

Rz. 177 Bezüglich der Pfändung von Ansprüchen auf Zahlung von Sozialleistungen enthält § 54, SGB I Sonderregelungen, die sich insbesondere an die Vorschriften über die Pfändung von und den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (§§ 850 bis 850k ZPO) anlehnen. Sie lautet wie folgt: Rz. 178 Zitat § 54 SGB I Pfändung (1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfände...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Beispielsfälle der vorzeitigen Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 22 In folgenden Einzelfällen hat die Rspr. eine vorzeitige Vermögensauskunft noch zur Rechtslage nach § 903 ZPO angenommen (Goebel/Goebel, § 2 Rn. 134): junger Elektriker mit Unterhaltspflicht ggü. mehreren Kindern (LG Paderborn, Rpfleger 1992, 410; LG Hannover, Rpfleger 1991, 410); ein Rundfunkmechaniker wurde nach 19 Monaten zur erneuten Vermögensauskunft gezwungen (LG B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Dieser erstreckt sich nicht auf sog. Blankettbeschlüsse, bei denen das Gericht den Umfang der Pfändung lediglich abstrakt durch Verweis auf die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO umschreibt (vgl. § 850c Rz. 20). Dadurch wird dem Drittschuldner die Verpflichtung auferlegt, die pfändbaren Bezüge zu ermitteln (vgl. Mock, Vollstreckung effektiv 2001, 2). Hier kann das Vollst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderheiten beim Lohnvorschuss

Rz. 12 Bei einem Lohnvorschuss wird der eigentliche Anspruch des Arbeitnehmers als Schuldner vorverlegt, damit der Schuldner den Zeitraum bis zum eigentlichen Lohnzahlungstermin finanziell überbrücken kann. Er ist daher als Vorauszahlung auf demnächst fällige Lohnansprüche zu qualifizieren (BAG, MDR 1987, 611). Bei der Lohnpfändung müssen grundsätzlich zwei Alternativen der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Fälle von Lohnverschleierung

Rz. 13 ein Angehöriger arbeitet im familiären Betrieb und erhält lediglich Kost und Logis und ggf. Taschengeld unterhalb der Pfändungsgrenze (Menken, DB 1993, 163 m. w. N.); die familienrechtlichen Beziehungen können Auswirkungen auf die Höhe der angemessenen Vergütung haben und können diese schmälern (BAG, NJW 1978, 343; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; LAG Rheinland-Pfalz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.5 Kurzarbeitergeld

Rz. 193a Kurzarbeit liegt vor, wenn die betriebliche Arbeitszeit vorübergehend verkürzt oder sogar vorübergehend eingestellt wird. So soll der Betrieb ohne Arbeitsplatzabbau wirtschaftlich entlastet werden. Die Mitarbeiter erhalten statt des Lohns sog. Kurzarbeitergeld (vgl. §§ 95 ff. SGB II). Kurzarbeitergeld Lohnersatzleistung Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Pfändung

Rz. 5 Das einem Arbeitnehmer oder Dienstleistenden geschuldete Entgelt, das im Einvernehmen mit dem die tatsächlichen Dienste Leistenden an einen Dritten gezahlt wird, ist verschleiertes Arbeitseinkommen i. S. v. Abs. 1 und unterliegt ohne weiteres einer hinsichtlich der Vergütung des Dienstleistenden ausgebrachten Pfändung (OLGR, Celle 2001, 199). Diese kann auf zweifache W...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Arbeitgeberdarlehn

Rz. 19 Ein Arbeitgeberdarlehen ist dann anzunehmen, wenn dieses als solches ausdrücklich bezeichnet wurde oder aber aus den Umständen des Einzelfalles erkennbar ist, dass es als solches gewollt ist. Indizien hierfür können vereinbarte Zinsleistungen oder aber die Darlehnshingabe auf längere Zeit sein. Der Arbeitgeber kann dann u. U. mit dem Darlehn gegen den Lohnanspruch des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Ein weitgehendes Pfändungsverbot für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, birgt die Gefahr, dass der Schuldner Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger dadurch entzieht, dass er wertvolle Tiere erwirbt, zu denen er keine engen emotionalen Beziehungen hat. In solchen Fällen besteht kein schutzwürdiges Interesse des Schuldners. Hi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf die Gesundheit des Schuldners und kann nicht ausdehnend auf andere Personen, auch nicht auf minderjährige unversorgte Kinder, angewendet werden (LG Kleve, DGVZ 1987, 90; OLG München, Rpfleger 1977, 68; LG Bremen, JurBüro 1972, 80 Nr. 27 m. zust. Anm. Schalhorn; a. A. AG Ludwigshafen, DGVZ 1972, 31). Ggf. greift § 765a ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.13 Sonderfall – Forderungspfändung nach Art. VIII Abs. 5 (g) und 9 NATO-Truppenstatut

Rz. 223 Art. VIII Abs. 5 (g) und Abs. 9 des NATO-Truppenstatuts schließen die Zwangsvollstreckung gegen Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten Truppen bzw. ihres zivilen Gefolges nur insoweit aus, wie sich die mit der Vollstreckung durchzusetzenden Forderungen auf die dienstliche Tätigkeit des Schuldners beziehen. In allen anderen (privaten) Angelegenheiten lässt das N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Antrag auf Pfändungsschutz bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen

Rz. 24 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Antrag nach § 850i ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Schuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des angerufenen Gerichts vom ... wird dahin gehend abgeändert, dass die Pfändung für einen Teilbetrag von EUR ... a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Befragung von Angehörigen (Abs. 2)

Rz. 9 Trifft der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht an, gewährt ihm Abs. 2 ein Befragungsrecht. Bei Anwesenheit des Schuldners scheidet eine Befragung aus, ebenso, wenn die Vollstreckung sich außerhalb der Wohnung des Schuldners vollzieht. Der Gerichtsvollzieher kann nach freiem Ermessen zum Hausstand des Schuldners gehörende erwachsene Personen (§ 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6 Kindergeldleistungen

Rz. 193c Kindergeld kann entweder nach § 54 Abs. 5 SGB I als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder gem. § 76 EStG gepfändet werden. Es wird entweder nach dem BKGG dem Leistungsberechtigten direkt oder gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Im letzten Fall ist das steuerrechtliche Kindergeld dann als sog. Steuerfreibetrag derart ausgestaltet, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Pfändung (Abs. 2)

Rz. 21a Die Pfändung hat nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften zu erfolgen. Dem Schuldner müssen daher pfandfreie Beträge nach Maßgabe des § 850c bzw. § 850d ZPO (bei Vollstreckung gesetztlicher Unterhaltsansprüchen), ggf. auch nur nach § 850f Abs. 2 ZPO, belassen werden (Zöller/Herget, § 850b ZPO, Rn. 16) Rz. 22 Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Gläubig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Addition von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Nr. 2a)

Rz. 26 Arbeitseinkommen ist auch mit Sozialleistungen zusammenrechenbar (§ 850e Nr. 2a ZPO). Die Regelung erfasst aber nur Geldleistungen nach dem SGB. Die grds. Möglichkeit der Zusammenrechnung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld) ist anerkannt (BGH, WM 2005, 1369 = unter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Erwerb neuen Vermögens

Rz. 9 Bei dem neuen Vermögen muss es sich um pfändbares Vermögen (Sachen und Rechte) handeln, da der Gläubiger nur hierauf ein Zugriffsrecht hat (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283 =; OLG Stuttgart, DGVZ 2001, 116 = JurBüro 2001, 434). Ebenfalls bei nachweislich unwah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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