Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf 220 DM erhöht. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 4 Zahlungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 66 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe des vollen Monatsbetrags besteht deshalb für jeden Monat, in dem – wenn auch nur kurzzeitig, z. B. nur für einen Tag – die Anspruchsvora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 5 Rückwirkende Zahlung (Abs. 3 a. F.) bei  Anträgen vom 1.1.2018 – 17.7.2019

Rz. 18 Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs. 3 EStG). Geht der Antrag bei einer unzuständigen Behörde ein und wird weitergeleitet, gilt der Eingang bei der zuständigen Behörde.[1] Die Gesetzesänderung soll Missbräuche beim Bezug von Kindergeld bekämpfen. § 66 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht §§ 9 und 10 BKKG a. F.[1] Sie regelt die Höhe des Kindergelds und den Zahlungszeitraum. Da es auf das Einkommen des Berechtigten nicht mehr ankommt, sind die Regelungen zur Einkommensgrenze entfallen (§ 10 Abs. 2, 3 BKKG a. F.). Das Kindergeld hat regelmäßig Doppelfunktion. Zum einen vergütet es die Steuern, die bei der (an sich ungerechtfertigte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 3 Kinderbonus (Abs. 1 S. 2 – 4) 2020

Rz. 11 Das Kindergeld wird im Vz 2020 einmalig um 300 EUR erhöht (Kinderbonus 2020).[1] Der Berechtigte hat Anspruch auf den Kinderbonus 2020 für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen des einfacheren Verwaltungsvollzugs in zwei Teilen von 200 EUR im September und von 100 EUR im Oktober 2020. Die Bundereg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2 Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds (Abs. 1)

2.1 Kindergeldbescheid Rz. 3 Nach der gesetzlichen Nomenklatur stellt das Kindergeld eine Steuervergütung dar (§ 31 S. 3 EStG). Für diese Ansprüche gelten die Familienkassen als Finanzbehörden (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 S. 2 FVG). Nach § 155 Abs. 5 AO finden für die Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß Anwendung. Nach §§ 119 Abs. 2 S. 1, 155 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2.1 Rückwirkende Zahlung bei Anträgen ab dem 19.7.2019 (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4a Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Bei Berechnung der Sechsmonatsfrist ist der Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht mitzurechnen. Die Vorschrift gilt gem. § 50 Abs. 52 EStG für nach dem 18.7.2019 eingehende Anträge auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 6 Korrekturvorschriften der AO

Rz. 22 Neben § 70 Abs. 3 EStG finden nach § 155 Abs. 5 AO die Korrekturvorschriften der AO Anwendung. Nicht anwendbar sind die sozialrechtlichen Verfahrensvorschriften gem. SGB X, da das Kindergeld nach der Systemumstellung (§ 31 EStG Rz. 3ff., 40ff.) als Steuervergütung gezahlt wird (§ 31 S. 3 EStG).[1] Sind die formellen Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheids gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2.2 Erhalt des materiellen Anspruchs (Abs. 1 S. 3)

Rz. 4e Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG bleibt von der Auszahlungsbeschränkung unberührt.[1] Aufgrund der Formulierung der Vorschrift soll der Kindergeldberechtigte die Festsetzung rückwirkenden Kindergeldes beantragen können, um Annexansprüche, bei denen es auf die Festsetzung von Kindergeld ankommt, geltend machen zu können.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 3 Änderung der Verhältnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften für Steuerfestsetzungen nach §§ 172ff. AO sind auf Dauerverwaltungsakte wie die Kindergeldfestsetzung nicht zugeschnitten. § 70 Abs. 2 EStG lässt deshalb als sonstige gesetzliche Korrekturvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d AO die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 5 Aus der Ausgestaltung des Kindergelds als Steuervergütung folgt, dass es sich bei der Kindergeldfestsetzung, ebenso wie bei der Aufhebung oder Änderung, um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO handelt. Statthafter Rechtsbehelf ist der Einspruch. Einspruchsbehörde ist die Familienkasse, die den Verwaltungsakt erlass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2 Kindergeldauszahlung

Rz. 4 Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Für die Auszahlung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes gem. § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Denn die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber werden hinsichtlich der Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds als Familienkassen tätig, soweit sie nicht gegenüber dem BZSt auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.1 Kindergeldbescheid

Rz. 3 Nach der gesetzlichen Nomenklatur stellt das Kindergeld eine Steuervergütung dar (§ 31 S. 3 EStG). Für diese Ansprüche gelten die Familienkassen als Finanzbehörden (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 S. 2 FVG). Nach § 155 Abs. 5 AO finden für die Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß Anwendung. Nach §§ 119 Abs. 2 S. 1, 155 Abs. 1 S. 1 AO ist dementspreche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 4 Ausnahmen von der schriftlichen Bescheiderteilung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 70 Abs. 2 EStG durch das FamLeistG wurde das schon in den Jahren 2007/2008 für drei Ausnahmefälle praktizierte Verfahren (Rz. 1) des Absehens von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids wieder eingeführt. Die Ausnahme von der schriftlichen Bescheiderteilung gilt nur für die Fälle, in denen das Kindergeld bereits festgesetzt wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 5 Beseitigung materieller Rechtsfehler (Abs. 3)

Rz. 16 § 70 Abs. 3 EStG betrifft die Aufhebung oder Änderung eines von Anfang an materiell rechtswidrigen Bescheids, dessen Unrichtigkeit nachträglich festgestellt wurde. Es muss zu Unrecht Kindergeld festgesetzt worden sein. Auf einen Bescheid, durch den eine Kindergeldfestsetzung zu Unrecht aufgehoben oder abgelehnt wurde, ist § 70 Abs. 3 EStG nicht anzuwenden.[1] Ein mate...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als zentrale verfahrensrechtliche Bestimmung die formale Abwicklung des Verhältnisses zwischen dem Kindergeldberechtigten und der Familienkasse. Nach § 70 Abs. 1 EStG ist das Kindergeld in allen Fällen durch Bescheid festzusetzen. § 70 Abs. 2 bis 3 EStG enthalten die Korrekturvorschriften der ergänzenden eigenständigen Änderungsregelungen, die die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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FF 01/2021, Düsseldorfer Ta... / Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung

Rz. 655 Muster 1a.30: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung Muster 1a.30: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung Versorgungszusage Fa. _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden: "Arbeitgeber" – gewährt Frau/Herrn _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – betriebliche ...mehr

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FF 01/2021, Neue Wege der B... / II. Weitere Behandlung des ungedeckten Teilbedarfs des Kindes

Bemerkenswert sind die Ausführungen des BGH zum Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder, für den er nach seiner neueren Rechtsprechung auf die Lebensstellung beider Eltern abstellt, jedoch die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf den Betrag beschränkt, den dieser Elternteil aufgrund des von ihm erzielten Einkommens zahlen muss. Berechnungsbeispiel (W...mehr

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FF 01/2021, Fortschreibung ... / Aus den Gründen

Gründe:I. [1] Die Antragstellerin ist die im Juni 2011 geborene Tochter des Antragsgegners. Sie begehrt vom Antragsgegner im Wege des Stufenantrags Auskunft zu seinem Einkommen und Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Ant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung des Kindergeldes

Rn. 12 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat eines Beitragsjahres Kindergeld gegenüber dem Zulageberechtigten festgesetzt worden ist. Der tatsächliche Zeitpunkt der Festsetzung des Kindergeldes ist nicht maßgeblich. Anspruch auf Kinderzulage besteht auch dann, wenn das Kindergeld für das entsprechende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zuordnung der Kinderzulage in anderen Fällen

Rn. 30 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, dauernd getrennt lebend oder haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem EU-/EWR-Staat, erhält nach § 85 Abs 1 S 1 EStG der Elternteil die Kinderzulage, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wird. Eine Übertragung der Kinderzulage gemäß § 85 Abs 2 EStG ist nicht mögli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mehrere Kindergeldberechtigte

Rn. 37 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wird während eines Beitragsjahres gegenüber mehreren Kindergeldberechtigten für unterschiedliche Zeiträume Kindergeld festgesetzt, steht der Anspruch auf Kinderzulage nach § 85 Abs 1 S 4 EStG demjenigen zu, gegenüber dem für den zeitlich frühesten Anspruchszeitraum im Beitragsjahr Kindergeld festgesetzte wurde. Rn. 38 Stand: EL 148 – ET: 12/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verbesserungen im Datenabgleich

Rn. 39 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschnitt XI ist unbürokratisch, aber auch weitestgehend vollautomatisiert ausgestaltet worden. Dies ergibt sich insb aus den Vorschriften zu § 90 Abs 1 u 3 EStG, in denen der Gesetzgeber darlegt, dass die zentrale Stelle bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des Zulageberechtigten ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zuordnung der Kinderzulage bei Ehegatten und Lebenspartnern

Rn. 23 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Steht das Kind zu beiden Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben in einem Kindschaftsverhältnis gemäß § 32 Abs 1 EStG, erhält die Kinderzulage grundsätzlich die Mutter. Die über das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Höhe der Kinderzulage

Rn. 20 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Kinderzulage betrug für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird, Ab dem Beitragsjahr 2008 beträgt die Grundzulage jährlich 185 EUR für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind. Für Kinder, die nach dem 31. Deze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Pflichten des StPfl

Rn. 25 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrespondierend mit der Ausgestaltung des Verfahrens als modifiziertes Anbieterverfahren obliegt es dem StPfl, unverzüglich alle Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage entscheidungserheblich sind, dem Anbieter mitzuteilen. Der StPfl ist gehalten, Änderungen in der Art d...mehr

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Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld nach deutschem Recht

Leitsatz 1. Nimmt ein Bezieher von Kindergeld eine Erwerbstätigkeit im EU-Ausland auf, ohne die Familienkasse darüber zu informieren, so ist der Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des ausländischen EU-Mitgliedstaats, der aufgrund der Erwerbstätigkeit vorrangig zuständig zur Gewährung von Familienleistungen geworden ist, auch dann nachträglich auf das nach deutsch...mehr

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FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Die Klagearten

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die FGO unterscheidet Gestaltungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen (§§ 40, 41 FGO). Für die Praxis ist die Anfechtungsklage die wichtigste Erscheinungsform der Gestaltungsklage; mit ihr wird die Aufhebung oder Änderung eines > Verwaltungsakt der Finanzbehörde begehrt: Wenn im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der beantragte Steuerfreibetr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einspruchsbefugter und Einspruchsadressat

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Einspruch kann nur einlegen (Aktivlegitimation), wer geltend macht, durch einen > Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein (§ 350 AO); zu den Rechtsfolgen vgl BFH/NV 2008, 9 = HFR 2008, 323. Zur Einspruchsbefugnis des ArbN in ArbG-Angelegenheiten > Rz 7–11. Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist an die Finanzbehö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Als förmlicher Rechtsbehelf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch gegeben (§§ 347, 348 AO). Das der Überprüfung der Einspruchsentscheidung dienende steuergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen > Rz 96 und > Petition. Zu dem ebenfalls vom förmlichen Rechtsbehelf abzugr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Referendare

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Referendar ist die Dienstbezeichnung für Personen, die als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst des Bundes bzw eines vergleichbaren Vorbereitungsdienstes eines Landes eingestellt werden (§ 11 Bundeslaufbahnverordnung). Mit Referendar werden aber auch Juristen bezeichnet, die den zweijährigen Vorbereitungsdiens...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschiedene Ehegatten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Eine Ehe ist erst mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung aufgelöst (§ 1564 BGB); diese bürgerlich-rechtliche Regelung gilt auch für das ESt-Recht (vgl BFH 109, 44 = BStBl 1973 II, 487). Ist ein Verwitweter eine neue Ehe eingegangen und ist die neue Ehe geschieden worden, so ist der Stpfl ab Rechtskraft der richterlichen Entscheidu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Familienlastenausgleich (§ 36 Abs 2 S 1 EStG aF)

Rn. 18 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 36 Abs 2 S 1 EStG aF wurde durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung vom VZ 2004 aufgehoben. IRd Günstigerprüfung beim Familienlastenausgleich wird nach § 31 S 4–6 EStG (ab VZ 2005) nicht auf das tatsächlich gezahlte Kindergeld, sondern auf den Anspruch auf Kindergeld bzw vergleichbare Leistungen abgestellt. Ist der Abzug der F...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3 Die Struktur der Gespräche und des Ergebnisberichtes

Die zu untersuchenden Belastungsfaktoren sind in der Arbeitswissenschaft relativ unstrittig. Es gibt zwar sehr unterschiedliche Modelle und Theorien, z. B. das Belastungs-, Beanspruchungskonzept (Rohmert, Rutenfranz 1975), Ressourcenkonzepte, Salutogenese (Antonovsky 1979), Stresstheorien (Greif 1991, Lazarus 1991), Anforderungs-Kontroll-Modell (Karasek 1979), Humankriterien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnenden Vorauszahlungen durch das StBer...mehr

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Fragen und Antworten zur we... / Wer profitiert besonders?

Von der weitgehenden Abschaffung des Soli profitieren besonders Steuerzahlende bis zu einer mittleren Einkommenshöhe. Die Steuerzahlenden werden von 2021 an voraussichtlich rund 10,9 Mrd. Euro weniger abführen. Die weitgehende Abschaffung des Soli bettet sich in die Strategie für eine sozial gerechte, finanziell solide und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik ein, ...mehr

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Kindergeld: Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann

Leitsatz Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dieses nicht absehbar, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu be...mehr