Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Geldleistungsverfügung.

Rn 15 Für Ehegatten- und Kindesunterhalt ist im Hinblick auf die Neuregelung des § 644 eine einstweilige Verfügung nicht mehr zulässig; auch hier gilt der Vorrang der einstweiligen Anordnung. Abschlagszahlungen auf periodisch wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche aus §§ 842, 843 BGB (Frankf NJW 07, 851 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]) können gleichfalls Gegenstand einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt (nur) die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen iSv § 231. Aus der in § 113 I 1 enthaltenen Regelung folgt, dass für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nicht § 2 heranzuziehen ist. Die Vorschrift des § 232 geht den Vorschriften der ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts als Spezialregelung vor. Abs 1 regelt di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hauptsache und Einstweilige Anordnung.

Rn 46 In Unterhaltsverfahren besteht gem § 246 Abs 1 FamFG die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Zahlung laufenden Unterhalts durch einstweilige Anordnung zu regeln; diese ist vom Hauptsacheverfahren unabhängig. Es ist nicht mutwillig, ein Hauptsacheverfahren neben dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anhängig zu machen, da mit der einstweiligen Anordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so zuletzt noch Ham...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wesentlichkeit.

Rn 36 Die Änderung der Verhältnisse ist dann als wesentlich anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend zu einer erheblich abweichenden Beurteilung des titulierten Anspruchs in seiner Höhe, seinem Bestand oder seiner Dauer führt (BGH FamRZ 87, 456, 458). Kurzfristige Einkommens- oder Bedarfsschwankungen reichen nicht aus (BGH FamRZ 96, 345). Die Praxis orientiert sich dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragsgegner.

Rn 10 Antragsgegner ist regelmäßig der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das ist bei der paritätischen Betreuung des Kindes im paritätischen Wechselmodell sicher nicht der Fall. Bei dieser Betreuungsform ist eine Zuordnung des Kindes zum Haushalt eines Elternteils nicht möglich, sodass das vereinfachte Verfahren – schon unabhängig von der Frage der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gegen ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gegen die Berufung und die Durchführung der Anschlussberuf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Familiensache.

Rn 4 Die Vorschrift des § 145 behandelt ausschließlich die nachträgliche Rechtsmittelerweiterung oder Anschließung in Bezug auf Teile des Verbundbeschlusses, die eine andere Familiensache betreffen als diejenige, die bereits mit einem Hauptrechtsmittel angefochten worden ist. Es muss unterschieden werden, ob es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand handelt oder ob nur e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kindesherausgabe.

Rn 175 s Folgesachen. Der Anspruch gegen einen Dritten ist nach § 3 ZPO, § 48 II GKG zu bestimmen; er sollte nicht unter dem Regelwert von § 45 I FamGKG (3.000 EUR) angenommen werden. Eine Absenkung kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht (Celle MDR 12, 779 [OLG Celle 24.01.2012 - 10 WF 11/12]). Kindesunterhalt s Folgesachen c).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 4 Der Antrag hat eine Erklärung des ASt zu enthalten, ob die Eheleute Einvernehmen über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt sowie über den Ehegattenunterhalt und die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat erzielt haben. Durch diese auf Vorschlag des Rechtsausschusses eingefügte Vorschrift sollen die Eheleute veranlasst werden, sich vor Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Rn 4 Es kommt nur auf das Einkommen der bedürftigen Partei an, nicht auf das Familieneinkommen. Das Einkommen des anderen Ehegatten spielt nur iRd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mögliche Verfahrensanträge.

Rn 16 Im Verbundverfahren kann nicht nur ein Leistungsantrag auf Zahlung von Unterhalt gestellt werden; grds zulässig sind auch Abänderungsverfahren gem §§ 238, 239 (mit Wirkung für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung; vgl BGH FamRZ 23, 1222; 96, 543), (negative) Feststellungsanträge oder vollstreckungsrechtliche Verfahren, soweit nicht das Vollstreckungsgericht zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist ihrem Wortlaut nach anwendbar auf Unterhaltstitel, die die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt in dynamischer Form enthalten. Das bedeutet aber aus den genannten Gründen nicht, dass gegenüber einer in statischer Form titulierten Unterhaltsverpflichtung der Einwand der Volljährigkeit erhoben werden könnte; vielmehr gelten auch diese Titel übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erledigung der Hauptsache.

Rn 31 Nach Erledigung der Hauptsache kann PKH nicht mehr bewilligt werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Sache im PKH-Verfahren erledigt und die Rechtsverfolgung in dieses vorverlagert worden ist (so Rostock NJW-RR 02, 1516 bei Eingang der Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt im VKH-Verfahren; dagegen aber – zu Recht – Köln FamRZ 97, 1545). Nimmt der Beklagte nach Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 48 Es entstehen Gebühren wie im Ausgangsverfahren; das Abänderungsverfahren ist eine neue Angelegenheit, §§ 31 II 1 FamGKG, 15 II RVG (Sternal/Weber § 238 Rz 112 ff). Rn 49 Der Verfahrenswert ist auf der Grundlage von § 51 FamGKG festzusetzen; maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem erstrebten Abänderungsbetrag. Zum Wert eines Antrags auf Abänderung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sozialrechtliche Unterhaltsbestimmung.

Rn 16 Der Pfändungsumfang muss vom Vollstreckungsgericht nach sozialrechtlichen Maßstäben individuell berechnet werden (BGH NJW 08, 227 [BGH 31.10.2007 - XII ZR 112/05] Rz 30). Der vollstreckungsrechtlich notwendige Unterhalt darf dabei nicht mit dem unterhaltsrechtlich notwendigen Selbstbehalt gleichgesetzt werden, der zwar ebenfalls an den sozialrechtlichen Größen ausgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Identität des Verfahrensgegenstands und der Beteiligten.

Rn 19 Der Abänderungsantrag ist nur zulässig, wenn er den im Ausgangsverfahren behandelten Unterhaltsanspruch betrifft. Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein Titel über Trennungsunterhalt nicht in einen Titel über nachehelichen Unterhalt abgeändert werden, da keine Identität besteht: Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht am Tag der Rechtskraft der Scheidung (PW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbstständiges Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nur Erstfestsetzung (Abs 2).

Rn 14 Nach § 249 II ist das vereinfachte Verfahren nicht statthaft, wenn zum Zeitpunkt, in dem der Antrag oder eine Mitteilung über seinen Inhalt dem Antragsgegner zugestellt wird, über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden hat, ein gerichtliches Verfahren anhängig ist (vgl hierzu Bambg FamRZ 23, 534) oder ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Eintragung.

Rn 18 Zur Mindesthöhe s. § 866 Rn 7. Auch für eine Forderung mit wiederkehrenden Leistungen (Unterhalt, Miete) kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, allerdings immer nur für die jeweils fälligen Beträge, eine Sicherungshypothek für zukünftig fällig werdende Beträge ist nicht zulässig. Bei wiederkehrenden Forderungen ist die Sicherungshypothek daher nur bei größere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland, Abs 1 Nr 2.

Rn 8 Ist oder war eine Ehesache nicht anhängig, ist für Verfahren, die den Unterhalt eines Kindes betreffen (zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch vgl Köln FamRZ 12, 574; AG Flensburg 31.7.15 – 93 f 109/14, juris; vgl auch Hamm MDR 13, 229: Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen die Großeltern nach § 1607 Abs 1 BGB) das Gericht ausschließlich zuständig, in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Besondere Belastungen § 115 I 3 Nr. 5.

Rn 29 Die Abzugsfähigkeit der besonderen Belastungen auf Nachweis ist weiterhin möglich, er ist jetzt in der Nr. 5 geregelt. Rn 30 Vom Einkommen abgezogen werden weiterhin besondere Belastungen der Partei, soweit der Abzug angemessen ist. Eine besondere Belastung liegt nur dann vor, wenn der entsprechende Bedarf durch den Regelsatz iSd § 22 SGB XII nicht gedeckt ist. Deswegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgegenstand.

Rn 3 Die Regelung legt ausdr fest, dass der Kindesunterhalt für die ersten 3 Lebensmonate sowie der Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615l I BGB , der bereits in seinem Tatbestand eine zeitliche Begrenzung (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes) enthält, auch vor der Geburt des Kindes geltend gemacht und zugesprochen werden können. Von dem in Anspruch genom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schicksal der Folgesachen – Fortsetzung als selbstständiges Verfahren.

Rn 8 Verstirbt ein Ehegatte in einer Scheidungssache, so werden von der Erledigung des Scheidungsverfahrens auch im Verbund anhängige Folgesachen erfasst. Dies folgt schon daraus, dass gem § 137 II 1 eine Entscheidung nur für den Fall einer Scheidung getroffen werden kann (J/H/A/Markwardt § 131 Rz 5; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 9; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 131 Rz 6; M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es wird auf die Ausführungen zu § 246 verwiesen; der Antragsgegner kann einen Antrag nach § 52 II nur hinsichtlich des Kindesunterhalts stellen und damit erreichen, dass der ASt einen Antrag nach § 237 stellen muss (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 19; Sternal/Giers § 248 Rz 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes 116 ZPO 2; 727 ZPO 14 Unterbrechung 244 ZPO 3 Partei kraft Amtes (Tod) Unterbrechung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.5 Erklärung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 betrifft den sog. Betreuungsunterhalt. Gemäß § 1615l Abs. 1 BGB besteht 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes ein Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber dem Vater des Kindes. Soweit die Mutter infolge einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung bedingten Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, begin...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 2 Kindesunterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.2023 – 4 UF 80/23 Bei ungelernten Arbeitnehmern ist bei fiktiver Einkommensermittlung in der Regel nur der Mindestlohn zugrunde zu legen. Das gilt aber dann nicht, wenn eine bestimmte Tätigkeit über längere Zeit ausgeübt worden ist und dort nachhaltige über den Mindestlohn hinausgehende Einkünfte erzielt worden sind.mehr

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zfs 03/2024, Anfall und Ers... / 1 Sachverhalt

Die volljährige Antragstellerin hatte vor dem AG Dieburg – FamG – den Antragsgegner auf Leistung von Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Das AG hatte Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15.11.2022, 9:00 Uhr, bestimmt. Mit per besonderem elektronischen Anwaltspostfach übermitteltem und am 14.11.2022 um 11:52 Uhr elektronisch eingegangenem Schriftsatz hatte die Antrags...mehr

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FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 14.12.2023 – 5 UF 36/23 1. Dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr für die Bejahung des für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitmoments ausreichen kann, bedeutet – insbesondere bei titulierten Kindesunterhaltsansprüchen – keinen Automatismus dahingehend, dass stets schon nach Ablauf eines Jahres das Zeitmoment erfüllt...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Rechtsstreit – gerichtliche und außergerichtliche Kosten

Unter einem Rechtsstreit wird jedes Verfahren vor einem deutschen und gegebenenfalls auch einem ausländischen Gericht verstanden. Dieser Begriff ist weit zu fassen.[25] Dazu zählen also nicht nur die Verfahren vor den Familiengerichten, welche durch die Trennung und Scheidung zu führen sind, sondern auch sämtliche Zivilklagen vor den ordentlichen Gerichten, den Strafgerichten...mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2023 i. d. F. der Elften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 13.2.2023 (BGBl. I Nr. 38) ergeben. Inso...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / 2. Kindesunterhalt

a) Minderjähriges Kind Ein minderjähriger Schüler hat keine Erwerbsobliegenheit, solange noch Schulpflicht besteht und er den Einschränkungen des JArbSchG unterliegt. Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn er nach Ende der Schulzeit seine Ausbildung nicht fortsetzt oder eine begonnene Lehre abbricht; er ist dann grundsätzlich zur Aufnahme von Aushilfs- oder Hilfsarbeitertät...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines Anerkenntnisses im Unterhaltsverfahren/Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen

BGB § 1610, FamFG § 113 Abs. 1 S. 2 § 238, ZPO § 307 § 323 Abs. 1 Leitsatz 1. Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkennt...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / b) Zu LL Nr. 12.1: Unterhaltsbemessung beim Kindesunterhalt

Weiter wurde diskutiert, ob es vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Kindesunterhaltssachen, das Maß des Unterhalts eines minderjährigen Kindes an der Lebensstellung beider Elternteile – auch des betreuenden Elternteils – zu bemessen und die Unterhaltspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf denjenigen Betrag zu begrenzen, der...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / 4. Berechnungsbeispiel

Zur Verdeutlichung nachfolgend ein Berechnungsbeispiel:[101] Einkommensverhältnisse der Beteiligten: Ehemann netto 2.500,00 EUR ./. berufsbedingte Aufwendungen 100,00 EUR Einkommen damit 2.400,00 EUR Ehefrau netto 650,00 EUR ./. berufsbedingte Aufwendungen 50,00 EUR Einkommen damit 600,00 EUR Nach den Einkünften des Ehemannes bestimmt sich der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe 3...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / Leitsatz

1. Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkenntnisses eingetreten ist (im Anschluss an Senatsurt. v. 31.10.2001 – XII ZR...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / a) Zurück zum "Zwickauer Schlüssel"?

So wird von manchen lebhaft eine "Schieflage" der Unterhaltstabelle beklagt, die den notwendigen Eigenbedarf der "Trennungseltern" nicht mehr ausreichend berücksichtigen soll.[14] Gefordert wird eine Umstellung der Unterhaltsbemessung. Es soll "familienintern" gerechnet werden. Ausgangspunkt soll nicht mehr der statistisch ermittelte Bedarf eines Kindes sein ("familienextern...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Minderjähriges Kind

Ein minderjähriger Schüler hat keine Erwerbsobliegenheit, solange noch Schulpflicht besteht und er den Einschränkungen des JArbSchG unterliegt. Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn er nach Ende der Schulzeit seine Ausbildung nicht fortsetzt oder eine begonnene Lehre abbricht; er ist dann grundsätzlich zur Aufnahme von Aushilfs- oder Hilfsarbeitertätigkeiten verpflichtet,...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / b) Volljähriges Kind

Handelt es sich um einen privilegierten Volljährigen, also einen volljährigen Schüler bis 21 Jahre, der noch im Haushalt eines Elternteils lebt, trifft ihn ebenfalls keine Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit neben der Schule mit der Folge, dass die gleichen Grundsätze wie beim minderjährigen Schüler gelten. Eine Ausnahme gilt nur im Mangelfall, wo unter Umständen die Aufn...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Die Instanzrechtsprechung hat in der Vergangenheit überwiegend mit einer hälftigen Anrechnung gearbeitet.[66] Der BGH lehnt eine schematische Kürzung nach fester Quote ab.[67] Das steht nicht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die eine Pauschalierung aufgrund der Qualifizierung des Unterhalts als "Massenphänomen" für geboten hält.[68] Wenn das aber für Kindes...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Wahrung der Belange des Kindes

Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus einem Topf" lebt.mehr