Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Kein zusätzlicher Abzug von Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 164 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 10b Abs 1a EStG können Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun VZ nach Antrag des Stpfl bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR zusätzlich zu den als SA iSd § 10b Abs 1 EStG zu berücksichtigenden Zuwendungen abgezogen werden. § 9 KStG enthält keine entspr Vors...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Nichtanwendung der §§ 13 bis 16, 18 und 35 EStG (§ 1a Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Wechsel des Besteuerungssystems durch die Option (s Tz 2 und s Tz 45) führt weiter dazu, dass die §§ 13 bis 16, 18 und 35 EStG folglich grds nicht mehr anwendbar sind (s § 1a Abs 3 S 3 KStG). Die Veräußerung des Pers-Ges-Anteils löst keine Besteuerung nach § 16 EStG, sondern nach § 17 EStG oder § 20 EStG aus (s Tz 97ff). Leistungsvergüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.1 Allgemeines

Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erforderliche Gewerblichke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2 Auswirkung der BilMoG-Anpassung auf die §§ 27 und 28 KStG

Tz. 198 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IRd Anpassung der St-Bil an die H-Bil sind die nach früherer Rechtslage aktivierten eigenen Anteile mit ihrem Nennbetrag offen vom "Gezeichneten Kap" abzusetzen; die früher zu bildende "Rücklage für eigene Anteile" ist in voller Höhe aufzulösen. IHd über den Nennbetrag hinausgehenden Bw der eigenen Anteile sind die frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.3 Art und Inhalt der Buchungsbestätigung

Tz. 188 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Buchungsbestätigung kann es sich zB um den Kto-Auszug oder auch um eine sonstige Bestätigung des Kreditinstituts handeln. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kto-Nummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tats Durchführung der Zahlung ersichtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 95e Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist OT eine Pers-Ges, können bei ihr die kstlichen Einkommensermittlungsvorschriften des § 8 Abs 3 S 2 und § 8 Abs 7 KStG nicht angewendet werden (s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 KStG Rn 41 und s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, KStG, § 15 Rn 143). Nach Neumann (aaO) und Rödder/Liekenbrock (aaO) sind § 8 Abs 3 S 2 KStG bzw § 8 Abs 7 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Erstmalige Feststellung; Zu- und Abgänge beim Sonderausweis

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 vorläufig frei Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist einmal ein Sonderausweis festgestellt, ist die gesonderte Feststellung von Jahr zu Jahr fortzuschreiben, bis sich der Sonderausweis auf null verringert (s Tz 51). Zugänge zu einem festgestellten Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG können sich ergeben aus einer weiteren Kap-Erhöhung aus Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.15 Erstmalige Anwendung des § 10 Nr 3 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6c KStG)

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 10 Nr 3 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals auf nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Rechtsfolgen für den Gesellschafter

Tz. 86 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Wert, mit dem die optierende Gesellschaft das übertragene BV ansetzt, gilt für den Gesellschafter grds als Veräußerungspreis und als AK der Anteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG). Auch die Ausnahmen in § 20 Abs 3 S 2ff UmwStG sind zu beachten, wonach bei nicht im Inl st-verstricktem BV bei den AK insoweit der gW anzusetzen und sonstige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.29 Anwendungsregelungen zu § 33 KStG (§ 34 Abs 10b KStG idF des Wachstumschancengesetzes)

Tz. 99 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 10a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, die durch das WachstumschancenG zu § 34 Abs 10b KStG geworden ist, regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 33 Abs 1 Nr 2 Buchst d KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.6 Untergang von Verlustvorträgen

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 5 UmwStG kann ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG der Pers-Ges nicht von der optierenden Gesellschaft genutzt werden. Entspr gilt für den Zins- und einen EBITDA-Vortrag sowie für Verluste nach § 2a, § 15 Abs 4, § 15a und § 15b EStG . GlA s Rn 47 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Erstmalige Anwendung (§ 34 Abs 1a KStG)

Tz. 166 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 1a KStG idF des KöMoG ist § 1a KStG erstmals für den VZ 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag erstmals für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj gestellt werden kann. Dh bei kj-gleichem Wj kann frühestens für das Wj 2022 optiert werden, wobei der Antrag nach § 1a Abs 1 S 1 KStG spätestens bis zum 30.11.2021 gestellt sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Ausnahmen von der Abgeltungswirkung außerhalb des § 32 Abs 2 KStG

Tz. 47 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abgesehen von den bereits an anderer Stelle behandelten Ausnahmen (§ 48ff EStG, inl Betrieb bzw BgA von beschr Stpfl, s Tz 13, s Tz 20, s Tz 27; § 50a Abs 3 EStG, dazu s Tz 36c; § 50a Abs 7 EStG, dazu s § 2 KStG Tz 142, 148) sowie innerhalb des § 32 die Abs 5 (s Tz 49) und 6 (s Tz 60) bestand mit § 50 Abs 5 S 2 Nr 3 EStG aF bis 2008 eine wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.2 Gesetzliche Rücklage

Tz. 397 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der abzuführende Jahresüberschuss ist gem § 301 S 1 AktG um den Betrag zu vermindern, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist (s § 158 Abs 1 Nr 4 Buchst a AktG). Nach § 150 Abs 2 AktG hat eine AG (bzw eine SE) oder KGaA grds jährlich 5 % des Jahresüberschusses in die ges Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3 Veranlasserhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG)

Tz. 270 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 3 S 2 KStG erfasst zum anderen auch die Fälle der unzutr tats Verwendung von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige für die entgangene St des Zuwendenden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendung nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet wird. Die "Veran...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.6 Einbringungsgewinnbesteuerung

Tz. 140 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da der fiktive Formwechsel einen Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang darstellt (s Tz 59), wird durch die Rückoption die sog Einbringungsgewinnbesteuerung nach § 22 UmwStG ausgelöst, wenn seit dem Beginn der Option noch nicht sieben Jahre abgelaufen sind. Ebenso s Rn 98 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212). Die Billigkeitsreg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.2 Unwiderruflichkeit des Antrags (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 1 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option setzt nach § 1a Abs 1 S 1 KStG einen unwiderruflichen Antrag voraus. Dh ein einmal wirksam gestellter Antrag kann nicht iRe Einspruchs- oder Klageverfahrens geändert oder wieder zurückgenommen werden. GlA s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 359) und s Rickermann (DB 2021, 1035). Der Antrag wirkt, solange die Voraussetzungen hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Vollzug oder Vorbereitung einer Veräußerung durch die Spaltung

Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Neufassung hat der Ges-Geber entspr seiner dargelegten Intention (s Tz 1 und Tz 3) sichergestellt, dass die Regelung zwei eigenständige nebeneinanderstehende Anwendungsfälle zum Gegenstand hat, die jeweils zum Ansatz des im Zuge der Spaltung übertragenen Vermögens zum gW führen. So nimmt § 15 Abs 2 S 2 UmwStG diejenigen Fälle in den Bl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Begründung einer Organschaft zu einer dauerdefizitären Organgesellschaft?

Tz. 800 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hat entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest iHd lfd Betriebsverluste zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt. Danach führt das Unterhalten eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.2 Freiwilligkeit der Spende

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Freiwilligkeit erfordert, dass eine Zuwendung ohne rechtliche (s Urt des BFH v 25.11.1987, BFHE 151, 544; v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; und v 19.12.1990, BStBl II 1991, 234; sowie – für Mitgliedsbeiträge – s Tz 123) oder faktische Verpflichtung (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 794) erbracht wird. Zum Vorliegen einer Solchen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: EL 115 – ET: 09/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.4 Sperrfristverletzungen infolge des fiktiven Formwechsels

Tz. 89 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der fiktive Formwechsel kann wegen seiner veräußerungsgleichen Wirkung Sperrfristverstöße auslösen (zB § 6 Abs 3 S 2 und Abs 5 S 5 und 6 EStG, § 7g EStG, § 16 Abs 3 S 3 EStG, § 18 Abs 3 S 2 UmwStG, § 15 Abs 2 S 4 UmwStG, § 22 UmwStG, § 24 Abs 5 UmwStG). Ebenfalls hierzu s Rn 45 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Brühl/Weis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Letztmalige Anwendung des UmwStG aF (§ 27 Abs 2 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das UmwStG aF ist nach § 27 Abs 2 S 1 UmwStG letztmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg bis zum 12.12.2006 erfolgt ist. Wegen der Frage, welche Umwandlungsvorgänge erfasst werden und in welchen Fällen die Wirksamkeit der Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Allgemeines

Tz. 1526 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2013 beginnende Feststellungszeiträume (s § 34 Abs 9 Nr 9 KStG aF) in § 14 Abs 5 KStG eine verfahrensrechtliche Sonderregelung für Organschaften eingeführt. Nach § 14 Abs 5 S 1 KStG werden das dem OT zuz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, Überlegungen zur gesetzgeberischen Berücksichtigung der Pers-Bezogenheit von Kap-Ges bei der Kö-Besteuerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Trennung von Gesellschafterstämmen

Tz. 21 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Regelungen zur Trennung von Gesellschafterstämmen ist inhaltgleich von § 15 Abs 2 S 5 UmwStG aF in § 15 Abs 2 S 8 UmwStG überführt worden. Da diese Regelung autonom von der Neufassung von § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG ist, ergeben sich insoweit keinerlei Änderungen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.3 Teilwertabschreibung

Tz. 130 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eigene Anteile haben, solange noch kein Einziehungsbeschl gefasst wurde, grds noch einen Marktwert, der durch die GmbH iRe Veräußerung realisiert werden kann. Insoweit ist noch kein Grund für eine Tw-Abschr nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG gegeben (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781). Auch eine Abschr nach § 253 Abs 3 HGB aF kommt in di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.1 Allgemeines

Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, nicht den Anspruch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1 Abzug von Zuwendungen an Körperschaften, die die Kultur fördern

Tz. 127 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Sonderstellung nimmt die Förderung der Kultur ein, die sowohl den Zwecken zugeordnet werden kann, bei deren Förderung Spenden und Mitgliedsbeiträge abzb sind (s § 52 Abs 2 S 1 Nr 5 AO), als auch den Zwecken, bei deren Förderung nur Spenden abgezogen werden können (s § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG). 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Veräußerung der Anteile als Auslöser für den Einbringungsgewinn I

Tz. 94a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dass die Veräußerung der erhaltenen (sperrfristverhafteten) Anteile iSd § 22 Abs 1 UmwStG – unabhängig von der Pers des AE – zu einem rückwirkenden Einbringungsgewinn I führt, ergibt sich (nur) aus § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (und nicht aus der [Sonder-]Regelung des § 22 Abs 4 UmwStG; ebenso die hA, s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 54...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Erfüllung der Nachweispflicht des § 22 Abs 3 S 1 UmwStG

Tz. 91b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird der Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG fristgerecht erbracht, wird das FA nähere Erläuterungen einfordern, wenn die stliche Zurechnung der maßgebenden Anteile nicht hinreichend klar ist (s Tz 90a). Die Regelung des § 22 Abs 3 S 2 UmwStG greift nicht ("Erbringt er den Nachw nicht, …"). Dies gilt auch dann, wenn der Nachw eine geänderte Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register nicht voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 27 Abs 1 S 2 UmwStG ist für Einbringungen, deren Wirksamkeit keine Eintragung in ein öff Reg voraussetzt, das SEStEG erstmals anzuwenden, wenn das wirtsch Eigentum an den eingebrachten WG nach dem 12.12.2006 übergegangen ist. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 27 Abs 1 S 2 UmwStG gilt nur für Einbringungsfälle (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.5 Abgabe der Feststellungserklärung (§ 14 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 1570 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 5 KStG soll die Erklärung zu den gesonderten und einheitlichen Feststellungen mit der KSt-Erklärung der OG verbunden werden. Insoweit ist der OT von seiner nach § 181 Abs 2 AO bestehenden Erklärungspflicht befreit (s § 181 Abs 2 S 2 AO). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 945a). Zweifelnd s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.4 Ab Veranlagungszeitraum 2017 nur noch Belegvorhaltepflicht

Tz. 184 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das "Ges zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" v 18.07.2016 wurde die bisher in § 50 Abs 1 EStDV normierte Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht abgelöst. In der Neufassung der Vorschrift wird der Zuwendungsabzug nicht mehr von einem Nachw der Zuwendung durch (Vorlage einer) Zuwendungsbestätigung abhängig gemach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.21 Anwendungsregelungen zu § 20 KStG (§ 34 Abs 7a KStG idF des StÄndG 2015)

Tz. 65 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 7a S 1 KStG idF des StÄndG 2015 ist § 20 Abs 1 KStG idF des StÄndG 2015 auch für frühere VZ anzuwenden. Die Vorschrift des § 20 Abs 1 KStG wurde im Zuge des StÄndG 2015 durch Einfügung eines neuen S 2 klarstellend geändert. Danach ist für Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen iSd § 341h HGB in der St-Bil eine ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.1 Allgemeines

Tz. 147 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 1a Abs 4 S 5 und 6 KStG regeln die Rechtsfolgen, falls aus der optierenden Gesellschaft der vorletzte Gesellschafter ausscheidet. Erfüllt der verbleibende Gesellschafter die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 (Verschmelzung) oder des § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 UmwStG (Vermögensübertragung), ist von einer fiktiven Verschmelzung bzw Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Allgemeines

Tz. 53 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Aufzählung der für den Verlusterhalt schädlichen Ereignisse um eine abschließende Aufzählung (s Tz 11, 47; glA s Bakeberg/Krüger, BB 2016, 2967, 2970; s Frey/Thürmer, GmbHR 2016, 1083, 1085; und s Kenk, BB 2016, 2844, 2846; zur Einbeziehung des § 8c KStG in die schädlichen Ereignisse s Tz 48 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 123 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen ist nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1978, 488 und v 25.11.1987, BStBl II 1988, 220) noch zu bejahen, wenn die Mitglieder entweder nicht im rechtlichen Sinne zur Zahlung verpflichtet sind oder wenn die rechtliche Verpflichtung, aufgr derer die Beiträge entrichtet werden, freiw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von ...mehr