Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteiligu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Erwerb des Vermögens durch Anteilstausch gem § 21 UmwStG

3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009 Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einbringungsgewinn

5.2.1 Ermittlung (analoge Anwendung der §§ 20 Abs 3 und 21 Abs 2 UmwStG) Tz. 70 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Einbringungsgewinn aus dem Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges oder der Option nach § 1a KStG ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 16 Abs 2 EStG (ggf. iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 S 2 EStG). Einbringungsgewinn oder –verlust ist die Differenz zwischen dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundprinzipien der Besteuerung des übernommenen Vermögens (steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung)

2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Erhöhungsbetrag (Grundsätzliches)

9.4.1.1 Betriebseinbringung Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilmäßige) Aufstockung der Bw derjenigen WG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ermittlung der Anschaffungskosten

5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang Tz. 55 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Anschaffungsprinzip bei Einzelrechtsnachfolge

5.3.1 Grundsätze Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besitzzeitanrechnung (Kürzungsvorschriften)

6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019) Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Erhaltene Anteile an der übernehmenden Gesellschaft (analoge Anwendung von § 22 UmwStG)

6.1.1 Erwerb neuer Anteile Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertragstlich Anteile an einer Kap-Ges bzw Gen. Dies gilt auch bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einschränkung des Wahlrechts

5.4.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung Tz. 62 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Auch im Fall eines frist- und formgerechten Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist dem Grunde nach ist das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; zust s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Versteuerung bei der Einkommensteuer

8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnausschüttungen in der Interimszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Behandlung bei der Übernehmerin

10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine kla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Systematische Einordnung Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Achte Teil des UmwStG besteht nur aus einer Vorschrift, nämlich § 25 UmwStG. Hier wird bestimmt, dass sich die ertragstliche Behandlung im Fall des hr-lichen Formwechsels einer Pers-Ges oder eines vergleichbaren ausl Vorgangs in eine Kap-Ges oder Gen aus der entspr Anwendung der Regelungen des Sechsten Teils ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage bei Umwandlungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683. Tz. 52 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Umsatzsteuer

7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der durch Formwechsel umgewandelten Personengesellschaft gehören Grundstücke

8.1.1 Formwechsel einer Personengesellschaft (§§ 190, 191 Abs 1 Nr 1 UmwG) Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Geht bei einer Umwandlung Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Einbringung eines Grundstücks in die Personengesellschaft vor dem Formwechsel oder der Option nach § 1a KStG

8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter der Höhe nach

2.3.1 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 11 Abs 1 S 1 UmwStG) 2.3.1.1 Allgemeines Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allgemeiner Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zeitpunkt des Anteilstauschs

3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Regelung zum Zeitpunkt des Anteilstauschs enthält § 21 UmwStG nicht. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG; auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Beteiligung einbringungsgeborener Anteile alten Rechts am Anteilstausch (§ 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG)

6.1 Anteile an erworbener Gesellschaft Tz. 67 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Anteile, die aus einer "Alt-Sacheinlage gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF" in eine Kap-Ges zum Bw oder Zwischenwert stammen (sog einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF), können – ebenso gut wie nach anderen St-Vorschriften verhaftete Anteile – Gegenstand eines Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 UmwStG sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Aufstockung der Wertansätze bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

9.1 Allgemeines (Übersicht/Inhalt/Notwendigkeit vertraglicher Regelungen) Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Entsprechende Geltung des § 3 Abs 2 S 2 und des § 3 Abs 3 UmwStG (§ 11 Abs 3 UmwStG)

3.1 Frist für den Antrag nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG Tz. 122 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 2 S 2 UmwStG ist der Antrag auf Ansatz eines unter dem gW liegenden Werts gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übertragenden Kö zuständigen FA zu stellen. Näheres s Tz 41ff. 3.2 Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich (§§ 21 iVm 1 Abs 3 UmwStG)

1.2.1 Austausch von Anteilen Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung von Anteilen in eine Kap-Ges ergab sich bisher (nur) aus dem Tatbestand des Anteilstauschs iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF. Insbes wegen des im Gesetz nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang zu verstehen ist, der zu einer Zuo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8 Steuerfreie Rücklagen

3.3.8.1 Grundsatz Tz. 68 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die aufnehmende Kap-Ges/Gen die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei einer Betriebseinbringung (§ 23 Abs 2 S 1 UmwStG)

9.2.1 Antragstellung Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwoh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft im Fall der Buchwerteinbringung

3.3.1 Grundsätze Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Anteilstausch (§ 21 Abs 1 UmwStG)

2.1 Grundtatbestand Tz. 16 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG enthält Regelungen zum Tausch von (Geschäfts-)Anteilen von inl oder ausl Kap-Ges oder Genen gegen Erwerb von neuen Anteilen an einer die hingegebenen Anteile erwerbenden inl oder ausl Kap-Ges oder Gen des EU-/EWR-Gebiets. Erfasst wird nur die Einbringung von Beteiligungen als "ungebundene" Einzel-WG. Kein Fall d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Aufwärtsverschmelzung einer Tochter- auf ihre Muttergesellschaft (upstream-merger)

3.2.1 100%ige Beteiligung Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Qualifizierter Anteilstausch: Einbringung einer "mehrheitsvermittelnden Beteiligung"

2.4.5.1 Begriff Tz. 31 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In Abgrenzung zum einfachen Anteilstausch erfordert der sog qualifizierte Anteilstausch die Einbringung einer Beteiligung (mehrheitsvermittelnde Beteiligung) dergestalt, dass "die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung aufgr ihrer Beteiligung einschließlich der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Bewertung der Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile beim Einbringenden (§ 21 Abs 2 S 1 bis 5 UmwStG)

5.1 Bestimmung der Anschaffungskosten (Konzeption und Übersicht) Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Ermittlung der AK der erhaltenen Beteiligung beim Einbringenden wird in § 21 Abs 2 S 1–3 UmwStG geregelt. Die Bestimmungen bestehen aus einem Regel-Ausnahme- und Rückausnahme-System (zur Kritik an dieser Gesetzessystematik s W/M, § 21 UmwStG Rn 182), was letztendlich im Wesen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Anwendungsbereich des Dritten Teils des UmwStG

1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt (über entspr Verweise gilt § 23 UmwStG auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, s Tz 8, 9). In diesem Zusammenhang enthäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

2.4.1 Tatbestand Tz. 21 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als "qualifizierter Anteilstausch" wird gem § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG derjenige (Einbringungs-)Vorgang definiert, bei dem der Einbringende (s Tz 8, s Tz 8a) ihm zuzurechnende (s Tz 30) Anteile (s Tz 25ff) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24) auf eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abschreibungen (Modifizierte Rechtsnachfolge wegen Teilrealisierung der stillen Reserven)

4.3.1 Grundsätze Tz. 90 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt gem §§ 23 Abs 3 S 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in die stliche Rechtsnachfolge des Einbringenden ein (wie beim Bw-Ansatz, s Tz 17, 19). Dies gilt grds auch für die AfA der übernommenen abnutzbaren WG, jedoch mit der "Maßgabe", dass die (Sonder-)Bestimmungen hinsichtlich der Verteilung der info...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs 4 S 1 UmwStG)

1.3.1 Gesellschaft neuer Rechtsform/"übernehmende" Gesellschaft Tz. 20 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Anwendung des § 25 UmwStG auf den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen wird von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der Europäisierung des Tatbestands der Einbringung. Nach der bisherigen Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringungsgewinn (§ 21 Abs 2 und Abs 3 UmwStG)

8.2.1 Rechtsgrundlagen Tz. 75 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Jeder Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung der eingebrachten Beteiligung gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55). Die Besonderheiten bei der stlichen Behandlung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verwei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Auswirkung des Anteilstauschs für die Übernehmerin

7.1 Anteile an der erworbenen Gesellschaft (Steuerliche Rechtsnachfolge) Tz. 69 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört die von der Übernehmerin im Tauschwege erhaltene Beteiligung zu einem inl BV, tritt diese in die stliche Rechtsnachfolge in Bezug auf die eingebrachten Anteile ein, wenn der Anteilstausch nicht durch Einzelübertragung zum gW erfolgte (s § 23 Abs 1, 3 oder 4 HS 2 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsatz

4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG) Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei Umwandlungen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Gesetzliche Voraussetzungen für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts (§ 11 Abs 2 S 1 UmwStG)

2.3.4.1 Erste Voraussetzung: Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der übernehmenden Körperschaft (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) 2.3.4.1.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verfahrensrecht

2.1.3.1 Grundsatz Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die durch den Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in § 23 Abs 1 und 3 UmwStG zum Ausdruck kommende stliche Rechtsnachfolge der Übernehmerin gilt nicht für verfahrensrechtliche Zwecke. Dieses Rechtsnachfolgeprinzip erfasst nur materiell-rechtliche Fragen; dh insbes die Ermittlung des lfd Gewinns der Übernehmerin bezogen auf da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übernahme des Vermögens mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert (§ 23 Abs 1 UmwStG)

3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG 3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert" Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Bilanzsteuerrechtliche Behandlung des Erhöhungsbetrags

9.4.2.1 Ansatz der Werterhöhung Tz. 209 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Sacheinlage von Unternehmensteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Leistungsaustausch beim Einbringungsvorgang

7.2.1 Nicht steuerbarer Umsatz des Einbringenden 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Handelsrechtlicher Formwechsel (§§ 190ff UmwG)

1.2.2.1 Grundlagen Tz. 8 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umwandlung von Unternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze in Abhängigkeit von der Einbringungsart

5.2.1 Einbringungskategorien – Grundsätze Tz. 112 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird bei einer Einbringung (s §§ 20, 21, 25 UmwStG) der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Nicht steuerbarer Umsatz des Einbringenden

7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Le...mehr