Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.9 Vermögensübertragung (§ 174 Abs. 1 UmwG)

Rz. 15 Auf die Vermögensübertragung (Vollübertragung) nach § 174 Abs. 1 UmwG ist § 13 UmwStG mangels Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten nicht anwendbar.[1] Rz. 16 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 24 Maßgeblicher Veräußerungs- und Anschaffungspreis ist der gemeine Wert der untergehenden Anteile.[1] Dieser bestimmt sich nach den Vorschriften des BewG [2], d. h. bei Börsennotierung nach dem Kurswert (§ 11 Abs. 1 BewG), im Übrigen gem. § 11 Abs. 2 BewG nach Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahres, ansonsten einer Unternehmensbewertung. Zu Einzelheiten wird auf § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Hinaus-, Herein- und rein ausl. Verschmelzungen

Rz. 48 Auch hier ist einzelfallabhängig zu fragen, ob sich ein vor der Verschmelzung bestehendes deutsches Besteuerungsrecht an den Anteilen an der übertragenden Körperschaft unverändert an den Anteilen an der übernehmenden Körperschaft fortsetzt oder ausgeschlossen/beschränkt wird (zum Ganzen grds. Rz. 14, Rz. 42ff.). Dabei kann es sich auch um DBA-Dreieckssachverhalte hand...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.7 Nicht verhältniswahrende Verschmelzung (Wertverschiebung in Anteilen)

Rz. 10 § 13 UmwStG ist ebenfalls nicht anzuwenden, soweit die Verschmelzung zu einer Wertverschiebung zwischen verschiedenen Anteilseignern führt, ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft also nicht wertadäquat/-verhältniswahrend an der übernehmenden Körperschaft beteiligt wird.[1] Ohne Ausgleichsleistung (Rz. 9) kann je nach Konstellation insoweit eine vGA oder verd...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzungen von Abs. 2 ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.2021 zur Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) (GmbHStB 2022, Heft 4, S. 123)

Auswirkungen der Verwaltungsauffassung für die Praxis Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch die Option nach § 1a KStG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts [KöMoG] v. 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2050) können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.2022 auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Das BMF hat mit Schreiben v. 10.1...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Keine Anwendbarkeit des § 8c KStG auf Verluste nach § 15a EStG Nach § 15a EStG nicht abziehbare Verluste fallen nicht unter die nach § 8c KStG bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht mehr abziehbaren Verluste. FG Köln v. 28.10.2021 – 1 K 2563/17, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 27/21 b) Antragsfrist des § 27 Abs. 8 S. 4 KStG verstößt nicht gegen Europarecht Die Antrags...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 1. Anwendungsbereich der optierenden Gesellschaften

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a Abs. 1 S. 1 KStG können Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden (Option zur Körperschaftsteuer). Optionsberechtigt sind nach BMF Rz. 2[1] insbesondere die OHG KG (auch: GmbH & Co. KG) PartG (auch: PartGmbB). Ausgeschlossen sind nach BMF Rz. 2 demgegenüber Einzelunternehmen GbR[2]...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Antragsfrist des § 27 Abs. 8 S. 4 KStG verstößt nicht gegen Europarecht

Die Antragsfrist gem. § 27 Abs. 8 S. 4 KStG zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr durch eine Körperschaft oder Personenvereinigung, die in einem anderen Mitgliedstaat der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, verstößt weder gegen Europarecht noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. FG Köln v. 17.11.2021 – 2 K 681/18mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine Anwendbarkeit des § 8c KStG auf Verluste nach § 15a EStG

Nach § 15a EStG nicht abziehbare Verluste fallen nicht unter die nach § 8c KStG bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht mehr abziehbaren Verluste. FG Köln v. 28.10.2021 – 1 K 2563/17, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 27/21mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 2. Gesellschafterbeschluss zur Option

Die Option ist nur zulässig, wenn die Gesellschafter zustimmen (§ 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG i.V.m. § 217 Abs. 1 UmwG). Nach BMF Rz. 12 muss der Beschluss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein und ist dem FA mit dem Antrag nachzuweisen. Beachten Sie: Es ist keine notarielle Beurkundung erforderlich (BMF Rz. 12). Der Gesellschafterbeschluss kann möglicherweise a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / d) Behandlung laufender Verluste?

Im BMF-Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie laufende Verluste zu behandeln sind. Durch das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften sind laufende Verluste der optierenden Gesellschaft grundsätzlich ohne steuerliche Auswirkung auf die Gesellschafter. Wenn Verluste auf einem Eigenkapitalkonto (z.B. Verlustvortragskonto) verbucht werden, hat dies m.E. daher keine Einl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Körperschaftsteuer

2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sind: Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, Auswirkung auf das bilanzielle Ergebnis, Zuwendung eines Vorteils durch die Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder nahe stehende Personen, Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, kein Zusammenhang mit offener Gewin...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Differenz zwischen umsatzsteuerlicher Bemessungsgrundlage und Ansatz bei der Einkommensermittlung

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche bzw. verbilligte Wertabgabe sowie der Ansatz der vGA bei der Einkommensermittlung auseinanderfallen. Während umsatzsteuerlich der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten zugrunde zu legen sind, ist körperschaftsteuerlich der erzielbare Erlös (gemeiner Wert) bzw. die erz...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Verbilligte Lieferung oder Leistung an den Gesellschafter

Körperschaftsteuerlich handelt es sich i. H. der Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten und der erzielbaren Vergütung um eine verhinderte Vermögensmehrung, wenn der Gesellschafter für überlassene Wirtschaftsgüter bzw. für Nutzungen und Leistungen ein zu geringes Entgelt (teilentgeltliches Rechtsgeschäft) zahlt.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sind: Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, Auswirkung auf das bilanzielle Ergebnis, Zuwendung eines Vorteils durch die Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder nahe stehende Personen, Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, kein Zusammenhang mit offener Gewinnausschüttung. Behandelte man die vGA nicht al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Unentgeltliche Lieferung oder Leistung an den Gesellschafter

Körperschaftsteuerlich ist die vGA mit dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts bzw. bei einer Nutzungsüberlassung mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen. § 10 Nr. 2 KStG sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf vGA, die gewinnmindernd gebucht wird, dem Einkommen hinzuzurechnen ist (nicht abziehbare Aufwendungen). Da die vGA mit dem erzielbaren Preis (Bruttobetrag ei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.6 VGA als Korrekturregelung

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] dient das Instrument der verdeckten Gewinnausschüttung der Gewinnkorrektur, die außerhalb der Steuerbilanz vorzunehmen ist. Die Einkommensermittlung einer Kapitalgesellschaft erfolgt in zwei Stufen: Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG Außerbilanzielle Korrekturen. Auf der ersten Stufe wird der Gewinn nach den Grundsätzen des Bilanzr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.7 Vergleich mit Fremdgeschäft

Eine eigene Bewertungsvorschrift für die vGA existiert nicht. Die Bewertung ergibt sich vielmehr aus § 8 Abs. 3 Satz 2 bzw. aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG. Die vGA ist in der Höhe anzusetzen, in der das Vermögen der Kapitalgesellschaft bilanziell gemindert bzw. nicht erhöht wurde. Danach ist das Einkommen so zu ermitteln, wie es sich ohne die vGA ergeben hätte.[1] Es wird also e...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.5 Umsatzsteuer als Teil der vGA

Gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG darf die Verteilung des Einkommens keine Auswirkung auf die Einkommensermittlung haben. Da die vGA nur einen Sonderfall der Einkommensverteilung darstellt, ist bereits insoweit eine Einkommensminderung ausgeschlossen. Einkommensverteilung und Betriebsausgabe schließen sich gegenseitig aus. Gewinnausschüttung und nicht abziehbare Betriebsausgaben w...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

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Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Abmilderung/Erhöhung der Haftung beim Zuwendungsempfänger

Tz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) sind die Haftungstatbestände für den Zuwendungsempfänger geregelt (Aussteller-/Veranlasserhaftung). Der Haftungsbetrag wurde bisher bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer stets auf die ungefähre Höhe der nichtrechtmäßi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 6. Körperschaftsteuer

a) Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften hat der BFH entschieden, dass es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freisteht, bestimmte Einkünfte nicht in eigener Person zu erzielen, sondern die in Frage stehende Einkunftsquelle auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, deren Antei...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / a) Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften

Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften hat der BFH entschieden, dass es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich freisteht, bestimmte Einkünfte nicht in eigener Person zu erzielen, sondern die in Frage stehende Einkunftsquelle auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, deren Anteilseigner er ist, zu übertragen. Im Streitfall...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / d) Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft

Die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA stellt sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung all...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / e) Verkauf einbringungsgeborener Anteile

Hat der Gesetzgeber ein missbrauchsverdächtiges Feld gesichtet und durch eine Spezialvorschrift (im Streitfall: § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 1 KStG a.F. i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG 2006) abgesteckt, legt er für diesen Bereich die Maßstäbe fest und sichert eine einheitliche Rechtsanwendung, die Gestaltungssicherheit gewährleistet. Sind in einem konkreten Einzelfall die Voraussetzu...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / b) Cum-Cum-Geschäfte

Bei Cum-Cum-Geschäften liegt nach Auffassung des Hessischen FG ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vor, wenn wechselseitige Wertpapierübertragungen zur Erlangung der Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG im wirtschaftlichen Ergebnis ohne betragsmäßige Ertragsänderung lediglich zu einer steuerlichen Umqualifizierung von Zinserträgen in Dividendener...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / c) Gegenläufige Geschäfte

Eine als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO zu beurteilende unangemessene Gestaltung liegt vor, wenn sich gegenläufige Geschäfte, zwischen denen ein Veranlassungszusammenhang besteht, in ihren wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen neutralisieren und sie sich in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis lediglich als formale Maßnahme darstellen. Die bloße Schaffung eines Betri...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.4 Betriebe gewerblicher Art (Abs. 3)

Rz. 46 Nach § 3 Abs. 3 GrStG kann bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Rz. 24ff.) i. S. d. KStG ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" (Rz. 36ff.) nicht angenommen werden. Die hierzu bei der Körperschaftsteuer getroffene Entscheidung ist für die Grundsteuer grundsätzlich zu übernehmen. Die Entscheidung über die Annahme eines Betr...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.1 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 39 Jede hoheitliche Tätigkeit stellt einen "Öffentlichen Dienst oder Gebrauch" i. S. d. § 3 Abs. 2 GrStG dar. Eine hoheitliche Tätigkeit liegt vor, wenn Hoheitsaufgaben erfüllt werden. Es muss sich insoweit um Aufgaben handeln, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und ihr vorbehalten sind.[1] Eine Tätigkeit ist der juristischen Person des öffen...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2 Nutzung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 64 Erfüllen die begünstigungsfähigen Rechtsträger, entweder eine inländische juristischen Person des öffentlichen Rechts i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrStG oder einer inländischen gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG, die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 59, 61), ist für die Gewährung ...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.1 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 66 I. S. d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Der Begriff "Förderung der Allgemeinheit" in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO wird wesentlich geprägt durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3 Öffentlicher Dienst oder Gebrauch (Abs. 2)

Rz. 36 Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit. Der Begriff "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" wird in § 3 Abs. 2 GrStG näher bestimmt (Rz. 37). Bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des ö...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
(Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 2 Körperschaftsteuer

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] hat eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre. Daher kann sie auch keine Liebhaberei betreiben. Unterhält sie im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, wie z. B. eine Segeljacht, und entstehen ihr daraus nur Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zuzüglich der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2 Ermäßigung der Steuermesszahl

Eine Ermäßigung der Steuermesszahl ist für Grundbesitz vorgesehen, der Zwecken der Wohnraumförderung dient. Ziel des Gesetzgebers ist es hierbei, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Für folgenden Grundbesitz kommt eine Ermäßigung der Steuermesszahl i. H. v. 25 % zum Ansatz: Grundstücke, für die nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) eine Förd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 57 Erfasst werden nur Stpfl. (natürliche Personen), die sowohl ihre Beteiligung an einer Körperschaft als auch die betroffenen Darlehensforderungen bzw. die wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen oder Rückgriffsforderungen im Betriebsvermögen halten. Wenn Gesellschafter bzw. Forderungsinhaber eine körperschaftsteuerpflichtige Person ist, gilt § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.2 Inhalt der Regelung

Rz. 55 § 3c Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG statuiert ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Darlehensforderungen eines zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters sowie für ähnliche näher bezeichnete Sachverhalte. Rz. 56 Die Neuregelungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Minderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.2 Inhalt der Regelung

Rz. 77 Die Neuregelung enthält ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer teil- oder unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Körperschaft. Dabei muss der die Wirtschaftsgüter überlassende Stpfl. zu mehr als 25 % an der Körperschaft beteiligt sein. Eine gesonderte "Escape-Kl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.5 Drittvergleich

Rz. 67 Das Abzugsverbot entfällt gem. § 3c Abs. 2 S. 3 EStG, wenn der Stpfl. nachweisen kann, dass entweder ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt bzw. das Darlehen bei sonst gleichen Umständen noch nicht zurückgefordert hätte. Die Feststellungslast für die Fremdüblichkeit trifft den Stpfl. Wie der Fremdvergleich der Darlehensgewährung zu führe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.4 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 81 Das Teilabzugsverbot betrifft Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern oder dem unentgeltlichen Teil einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten teilentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern. Rz. 82 Dabei gilt dies nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, Bearbeiterübersicht Altkommentierung

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 PDF-Dokument öffnen.mehr