Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt nicht auf die Grundsätze d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Investitionszulage

Tz. 178 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der InvZul treten im Fall der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen zwei Problembereiche auf: Kann die übernehmende Gesellschaft die Anspruchs- und Antragsberechtigung für eine InvZul von dem Einbringenden übernehmen oder kann die Übernehmerin für das übernommene Vermögen selbst eine InvZul erlangen? und Is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung und steuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns/-verlusts

Ausgewählter Literaturhinweis: Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Ronneberger, Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Kap-Ges, NWB 2017, 954; Krohn, Kosten für den Vermögensübergang – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755. Tz. 117 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in der stlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Tatbestand

Tz. 21 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als "qualifizierter Anteilstausch" wird gem § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG derjenige (Einbringungs-)Vorgang definiert, bei dem der Einbringende (s Tz 8, s Tz 8a) ihm zuzurechnende (s Tz 30) Anteile (s Tz 25ff) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24) auf eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s Tz 6f) überträgt (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 S 1 UmwStG als Rechtsgrundverweisung)

Tz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20ff UmwStG sinngem gelten, wenn die Voraussetzungen ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Abwärtsverschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer MG auf ihre TG ist eine Nenn-Kap-Erhöhung möglich, aber nicht zwingend (s Tz 22). Wegen der Fallgestaltungen, in denen eine Abwärtsverschmelzung sinnvoll sein kann, s Dreissig (DB 1997, 1302). Die Abwärtsverschmelzung wird häufig als sog Erwerbsvehikel eingesetzt. Der Kaufinteressent schaltet zwischen sich und die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Formwechsel/Option unter Miteinbringung funktional wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens

Tz. 35 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Handelsrechtlicher Formwechsel Der Formwechsel einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen stellt insgesamt eine Sacheinlage gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG dar, wenn die MU, die über Sonder-BV mit wes Betriebsgrundlagen verfügen, das Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG) zusätzlich zur formwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zwischenwertansatz

Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangig (s Tz 41). Die Besit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (s Sölch/Ringleb, UStG, § 1 Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr 1 UStAE). Tz. 172 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme

Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile besteht nach der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.1 Grundsatz

Tz. 68 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die aufnehmende Kap-Ges/Gen die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitionsrücklage gem § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine übertragende Kö hat gem § 17 Abs 2 UmwG auf den dem Verschmelzungsstichtag unmittelbar vorangehenden Tag eine hr-liche Schlussbil aufzustellen, die der Anmeldung der Verschmelzung zur H-Reg-Eintragung beizufügen ist. Der Stichtag, auf den diese Schlussbil aufgestellt wird, darf höchstens acht Monate vor dem Tag der H-Reg-Anmeldung liege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert"

Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Einbringung unter Ansatz (jeglicher) Zwischenwerte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.2 Zuteilung der Werterhöhung zu den Wirtschaftsgütern

Tz. 212 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Ergänzungs-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in Blüm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwohl sachgerecht. Hier ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Hinaus-Verschmelzung innerhalb der EU; Anrechnung einer fikti ven ausländischen Steuer bei Entstrickung der in einer Betriebsstätte in einem Nicht-Freistellungsstaat ruhenden stil len Reserven (§ 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 3 UmwStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mutscher, Anwendungsbereich der fiktiven St-Anrechnung im UmwStG, IStR 2010, 820. Tz. 123 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 3 UmwStG erklärt den § 3 Abs 3 UmwStG für entspr anwendbar. § 3 Abs 3 UmwStG betrifft den Sonderfall einer Hinausverschmelzung bei Vorhandensein einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen BetrSt, für die D nicht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (insbesondere: Firmenwert/Geschäftswert)

Tz. 102 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) geht ein der betrieblichen Sachgesamtheit anhaftender (vom Einbringenden) selbst geschaffener (originärer) Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert auf die übernehmende Gesellschaft über. Zur Frage, wie im Fall der Aufstockung zum Zwischenwert ein bestehender originärer Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Einbringung gegen Gewährung neuer Anteile

Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 25 S 1 UmwStG werden die Bestimmungen über die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG und den Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG und die daraus sich ergebenden Rechtsfolgen im Fall des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen als entspr anwendbar erklärt. Da hr-lich beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, der unter Wah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.5 Wertaufstockung bei der Übernehmerin (Recht auf Erhöhungsbetrag/Maßgebende Bilanzen)

Tz. 224 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Wertaufstockung steht in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG (nur) der übernehmenden Gesellschaft zu (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG: "… kann die übernehmende Gesellschaft … als Erhöhungsbetrag ansetzen …"). Übernehmende Gesellschaft idS ist die die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erwerbende Kap-Ges oder Gen. Zu den Fällen des Anteilstauschs be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c EStG für einbringende natürliche Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Gewerbesteuer

Tz. 87 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Frage der GewSt-Pflicht eines Gewinns beim Anteilstausch nach § 21 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1ff GewStG handelt. Ein Einbringungsgewinn aus der Einbringung einer Beteiligung aus dem BV einer natürlichen Person (oder Pers-Ges mit natürlichen Personen als M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.3 Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 239 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bringt eine natürliche Pers ihren Einzel-Gew in eine Kap-Ges/Gen ein, geht der vortragsfähige Fehlbetrag verloren, weil der St-Gegenstand infolge der Einbringung auf einen anderen Unternehmer übergeht (s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 103; s Suchanek/Hesse, in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, 1. Aufl, § 10a GewStG Rn 99 und 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Verhältnis von § 23 UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 11 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG verdrängt spezialges die allg Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 8 Abs 1 KStG iVm 5 bis 7k EStG, soweit der Regelungsbereich des § 23 UmwStG reicht (dies gilt auch für die inl BetrSt-Gewinnermittlung von im Ausl ansässiger Übernehmerin, s Tz 10). Hinsichtlich der Gewinnermittlung bezogen auf das iRd Sacheinlage übernommene Verm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (§ 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG)

Tz. 113 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Einbringung erfolgt durch Einzelrechtsnachfolge, wenn iRe Sachgründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Sach-Kap-Erhöhung bei der Übernehmerin die Vermögensgegenstände (Bestandteile der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder Beteiligung iSd § 21 Abs 1 UmwStG) einzeln nach den jeweils abhängig von der Beschaffenheit der Sach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausübung des Bewertungswahlrechts (Antrag auf Minderbewertung, § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG ist der Ansatz der Beteiligung mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab beim Anteilstausch (und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Auf Antrag kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG gegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin

Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine klarstellende Wirkung, weil sich die Rechtsfolge schon nach den allg Grundsätzen des GewSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 51b Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 und 4 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungskosten der Übernehmerin

Tz. 72 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Zu den Einbringungskosten zählt auch die GrESt, die durch den Vermögensübergang entsteht. Die Frage nach der Zurechnung der Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Weitere Besteuerung des eingebrachten Betriebsvermögens (Gewinn nach EStG/KStG als Grundlage für den Gewerbeertrag)

Tz. 135 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft werden die kstlich relevanten Tatbestände des Einbringenden der Übernehmerin (Bw-Einbringung: s Tz 51–61 und s Tz 68–81; beim Zwischenwertansatz: s Tz 83–99 und s Tz 102–103) auch für gewstliche Zwecke der Berechnung des Gewerbeertrags ab dem (regelmäßig rückbezogenen)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.2 Keine Gegenleistung

Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Hinblick darauf, dass die Verschmelzung nach § 2 UmwG eine Gegenleistung in Form von Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten und die Vollübertragung nach § 174 Abs 1 UmwG eine nicht in Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten bestehende Gegenleistung begrifflich voraussetzen, erscheint es zunächst verwirrend, wenn die erste Alt in § 11 Abs 2 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und 2a EStG)

Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Einbringende bewegliche WG des AV nach § 7 Abs 2 EStG aF/nF degressiv abgeschrieben (fallende Jahresbeträge), ist die übernehmende Gesellschaft an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). Die Übernehmerin kann als stliche Rechtsnachfolgerin zur linearen AfA gem § 7 Abs 3 S 1 EStG aF/nF wechseln (s Tz 90), da d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019)

Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Einbringenden der Übernehmerin zuzurechnen (s Tz 42; zur Abgrenzung zum Besitz nur an einem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Person des Einbringenden

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Schon beim bisherigen Recht sind nach hA beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 25 UmwStG aF die einzelnen MU der Gesellschaft in der Ausgangsrechtsform als stliche Einbringende anzusehen, weil die formgewechselte Pers-Ges beendet wird und die ehemaligen MU nunmehr die Anteile an der ("aufnehmenden") Kap-Ges/Gen erhalten (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lohmar, Ertragstliche Konsequenzen der Veräußerung entbehrlichen Anlagevermögens bei Verschmelzung von Genossenschaften gem § 93a GenG, DB 1975, 2148; App, Grundsätze für die Geltendmachung der Sicherstellung der Besteuerung beim Vermögensübergang auf eine andere Kö, GmbHR 1991, 474; Schmitt, Die Verschmelzung zweier Schwester-GmbH, INF 1994, 462; Dreissig, Stliche Zweifelsfrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.1 Formwechsel (§§ 190ff UmwG) und vergleichbare ausländische Vorgänge

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Rechtsform des übernehmenden Rechtsträgers (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf den umwandelnden Rechtsträger (alter Rechtsform) hinzukommen, dass die formwechselnde Pers-Ges (ausl Rechts) nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Auswirkungen auf einen Verlustvortrag bei einer Personengesellschaft, deren Beteiligung zur Sacheinlage gehörte

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird gem § 20 Abs 1 UmwStG der MU-Anteil einer weiter bestehenden Pers-Ges eingebracht oder gehörte zum BV eines eingebrachten (Teil-)Betriebs auch die Beteiligung an einer MU-Schaft, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einbringung auf einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG der Pers-Ges hat, deren Beteiligung durch Sac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Grundsätze

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungen auf Grund gesetzlicher Regelungen außerhalb des UmwG

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das UmwStG ist ausschl auf die in § 1 Abs 1 UmwG genannten Umwandlungsarten anzuwenden (s § 1 Abs 1 S 1 UmwStG). Nach § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG finden der Zweite bis Fünfte Teil dieses Gesetzes auf eine Umwandlung iS des § 1 Abs 2 UmwG Anwendung, soweit sie einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwG entspricht. Nach § 1 Abs 2 UmwG ist eine Umwandlung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Einschränkung der Buchwertumwandlung bei sonstigen Gegenleistungen (§ 25 S 1 iVm §§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4, 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Antrag auf Bw-Umwandlung ist eingeschr, soweit der gW aller sonstigen Gegenleistungen (s Tz 58) die Grenzen der § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel/bei der Option als Sacheinlage) oder § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel/bei der Option als Anteilstausch) übersteigt und der Umwandlungsbeschl nach dem 31.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten (bis 2007, § 8 Nr 2 GewStG aF)

Tz. 148 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem Bw, Zwischenwert oder gW im Fall der Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115 – 119) an, verweisen § 23 Abs 1, Abs 3 S 1 und Abs 4 Hs 2 UmwStG auf eine entspr Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Hier ist eine allg stliche Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin festge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Antrag (Form und Frist, § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Antrag auf Bewertung der erhaltenen Anteile abweichend von dem Grundsatz des § 21 Abs 2 S 2 UmwStG mit einem Wert unterhalb des gW steht allein dem Einbringenden zu (Umkehrschluss aus § 21 Abs 2 S 4, Abs 3 S 1 UmwStG und § 22 Abs 2 S 3 UmwStG; einhellige Auff zB s H/M, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 301; s S/H/S, 7. Aufl, § 21 UmwStG Rn 104; s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einbringung durch Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 236 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung durch eine Kö, verbleibt ein im eingebrachten (Teil-)Betrieb entstandener vortragsfähiger Fehlbetrag iSd § 10a GewStG beim Einbringenden (s Patt, EStB 2010, 146; s R 10a.3 Abs 4 S 6 GewStR 2009für den Fall der Einbringung durch Ausgliederung). Hat die Kö ihren gesamten Betrieb eingebracht, wird sich in Zukunft regelm...mehr