Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 16

1 Begünstigter Personenkreis iSd § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 und 3 KStG Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 16 KStG kommt für folgende Sicherungseinrichtungen in Betracht: Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute (s Tz 2 – 6), Entschädigungseinrichtungen iSd Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesv 16.07.1998 (BGBl I 1998, 1842) (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 12 Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung

Ausgewählte Literaturhinweise: Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8a KStG (URefG 2008) Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.3 Körperschaftsteuer-Erhöhung

Tz. 106 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verlegt eine unbeschr stpfl Kö ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung und scheidet dadurch aus der unbeschr StPflicht in einem Mitgliedstaat der EU aus, werden die KSt-Erhöhungsbeträge nach § 38 Abs 9 KStG an dem 30.09. des Kj fällig, der auf den Zeitpunkt des Wegzugs folgt. Tz. 107–199 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.4 Körperschaftsteuer-Erhöhung (§ 38 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verlegt eine unbeschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung ins Ausl und scheidet sie dadurch aus der unbeschr StPflicht im Inl aus, werden nach § 38 Abs 9 S 1 KStG alle entstandenen und festgesetzten KSt-Erhöhungsbeträge an dem 30.09. des Kj fällig, der auf den Zeitpunkt des Wegzugs folgt. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Begriffsdefinitionen (§ 4h Abs 3 EStG)

5.1 Maßgeblicher Gewinn (§ 4h Abs 3 S 1 EStG) Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 3 S 1 EStG definiert den maßgeblichen Gewinn. Das ist die Größe, auf die sich die Kappung des Zinsabzugs nach § 4h Abs 1 EStG bezieht. Für Kö wird der "maßgebliche Gewinn" durch die Größe "maßgebliches Einkommen" ersetzt (s § 8a Abs 1 S 1 KStG). Diese Bezugsgröße wird nach § 4h Abs 1 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 § 36 Abs 5 EStG

6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3 § 12 Abs 3 KStG

1.7.3.1 § 17 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG Tz. 104 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu einem nach § 17 Abs 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungs-(Liquidations-)gewinn oder -verlust sowie zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG kommt es auf der Gesellschafterebene grds nur, wenn die Kö gesellschaftsrechtlich infolge der Sitzverlegung aufgelöst und deren Vermögen an die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zinsaufwendungen und -erträge (§ 4h Abs 3 S 3 und 4 EStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 213 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben, und Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen jeder Art, die d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Zur "Aufgabe" der finale Entnahmetheorie

2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 12 Abs 1 S 1, 2 KStG) und Verstrickung bzw Verstärkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 12 Abs 1 S 3, Abs 1a KStG)

3.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 300 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der subjektive Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst alle unbeschr und beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Bei einer gebietsfremden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse kommt es für die Anwendung von § 12 Abs 1 KStG nicht darauf an, dass diese beschr stpfl ist, sondern es ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Konzernklausel (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG)

4.3.1 Konzernbegriff 4.3.1.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG gilt die Zinsschranken-Grundregel nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Der vom Gesetz benutzte Konzernbegriff ist dabei mehrstufig (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 59 ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Ermittlung der Eigenkapitalquote (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3–16 EStG)

4.4.2.1 Allgemeines Tz. 129 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Der Verlegungsgewinn und dessen Besteuerung

5.3.2.1 Allgemeines Tz. 514 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Ermittlung des Verlegungsgewinns gelten gem § 12 Abs 3 KStG die Vorschriften des § 11 KStG entspr. Es sind in einem Bestandsvergleich eigener Art das Verlegungs-Endvermögen und das Verlegungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Im Gegensatz zur Abwicklung iSd § 11 KStG gibt es bei der Schlussbesteuerung nach § 12 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Auflösung und Besteuerung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 2 EStG)

6.1.6.1 Grundsatz: Auflösung des Ausgleichspostens innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren Tz. 618 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach dem Grundtatbestand des § 4g Abs 2 S 1 EStG ist der AP im Wj der Bildung und in den vier folgenden Wj zu jeweils 1/5 gewinnerhöhend aufzulösen. Im Wj der Überführung bzw Bildung ist der AP am Schluss des Wj somit nur noch iHv 4/5 auszuweisen. Es ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Entstrickung von Betrieben und Teilbetrieben (§ 16 Abs 3a, § 36 Abs 5 EStG)

6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahmen von der Zinsschranke (§ 4h Abs 2 EStG)

4.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 Korrekturen für den Eigenkapitaltest (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 4–7 EStG)

4.4.2.5.1 Allgemeines Tz. 142 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.7.1 § 12 Abs 1 KStG 1.7.1.1 KStG 1.7.1.1.1 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung (insbesondere § 5 KStG) Tz. 61 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Gewährung einer StBefreiung, zB nach § 5 KStG oder § 16 REITG, stellt keinen Anwendungsfall des § 12 Abs 1 KStG dar. Die Folgen bei Beginn oder Erlöschen einer StBefreiung ergeben sich daher aus § 13 KStG . Im Umkehrfall stellt dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6 Vereinbarkeit mit Abkommensrecht

1.6.1 § 12 Abs 1 KStG (Art 7 OECD-MA) Tz. 52 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei § 12 Abs 1 KStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) zur Anwendung gelangt (s Tz 29). Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsziel – Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven – stell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung 1.1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 § 12 Abs 1 KStG

1.7.1.1 KStG 1.7.1.1.1 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung (insbesondere § 5 KStG) Tz. 61 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Gewährung einer StBefreiung, zB nach § 5 KStG oder § 16 REITG, stellt keinen Anwendungsfall des § 12 Abs 1 KStG dar. Die Folgen bei Beginn oder Erlöschen einer StBefreiung ergeben sich daher aus § 13 KStG . Im Umkehrfall stellt dann die Beendigung einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaften (§ 4h Abs 2 S 2 EStG)

4.5.1 Allgemeines Tz. 191 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 und 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a Abs 2 und 3 KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-Ges an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

1.1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a Abs 2 KStG)

4.3.4.1 Allgemeines Tz. 101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für nicht zu einem Konzern gehörige Kö sieht § 8a Abs 2 KStG die Nichtanwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG vor, wenn ein wes beteiligter AE, eine diesem nahe stehende Pers oder ein rückgriffsberechtigter Dritter der Kö FK zur Verfügung stellt und mehr als 10 % des Nettozinsaufwands der Kö al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Zinsbegriff

5.2.3.1 Zinsaufwendungen Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Gestreckte Besteuerung des Entstrickungsgewinns

6.1 Entstrickung einzelner WG (§ 4g EStG) 6.1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 600 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP nach § 4g EStG wurde auf Initiative des BR iRd SEStEG (s Tz 24) in das EStG neu eingefügt; durch das JStG 2008 wurde § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG um einen Verweis auf § 4g EStG ergänzt (s Tz 25). Der Grund der Regelung ist in dem durch das SEStEG einge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Entstrickung einzelner WG (§ 4g EStG)

6.1.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 600 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP nach § 4g EStG wurde auf Initiative des BR iRd SEStEG (s Tz 24) in das EStG neu eingefügt; durch das JStG 2008 wurde § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG um einen Verweis auf § 4g EStG ergänzt (s Tz 25). Der Grund der Regelung ist in dem durch das SEStEG eingeführten allg Entstrickungskonzept zu sehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zinsschranken-Grundregel (§ 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 EStG)

3.1 Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verstrickung bzw Verstärkung des deutschen Besteuerungsrechts

3.4.1 Verstrickungskonzept bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (Verstrickungs-Einlage) Tz. 378 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das SEStEG wurde neben einem allg Entstrickungskonzept auch ein Verstrickungskonzept für WG des BV ges geregelt. Die Verstrickung ist in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG normiert. Danach steht die Begr des Besteuerungsrechts der B-Rep hinsichtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Vereinbarkeit mit Unionsrecht

1.5.1 § 12 Abs 1 KStG 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Ebene der übertragenden Gesellschaft (§ 12 Abs 2 S 1 KStG)

4.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 401 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 2 S 1 KStG sind beschr stpfl übertragende Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, dh weder Sitz (s § 11 AO) noch Ort der Geschäftsleitung (s § 10 AO) dieser Rechtsträger befinden sich im Inl. Tz. 402 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die übernehmende Kö gilt diese Beschränkung nicht. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 EBITDA- und Zinsvortrag (§ 4h Abs 1 S 3–6 und Abs 4 EStG)

6.1 Allgemeines Tz. 240 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Soweit das verrechenbare EBITDA eines Wj die Nettozinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wj vorzutragen (EBITDA-Vortrag, s § 4h Abs 1 S 3 HS 1 EStG, s Tz 240a ff). Im umgekehrten Fall sind in einem Wj nach § 4h Abs 1 S 1 EStG nabzb Zinsaufwendungen bis zur Höhe der EBITDA-Vorträge aus vorangegan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Konzernbegriff

4.3.1.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG gilt die Zinsschranken-Grundregel nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Der vom Gesetz benutzte Konzernbegriff ist dabei mehrstufig (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 59 ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 § 12 Abs 1 KStG

1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.4 Verhältnis zum AEUV und zur ATAD-RL

Tz. 610a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu den europarechtlichen Aspekten hinsichtlich der Entstrickungsbesteuerung insges s Tz 37ff und 46bff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Entstrickung vor SEStEG – finale Entnahmetheorie

2.1 Entstrickung als allgemeiner Rechtsgrundsatz Tz. 200 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bis zur Einführung eines ges geregelten allg Entstrickungskonzepts in § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG durch das SEStEG waren die Tatbestände für eine St-Entstrickung nur vereinzelt geregelt (s auch Tz 01ff). Der Anwendungsbereich des § 12 KStG aF beschr sich zB auf die St-Entstrickung b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 EBITDA-Vortrag

6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG) Tz. 240a Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 1 KStG

3.3.1 Allgemeines Tz. 360 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Soweit das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG ausgeschlossen oder beschr wird, gilt das WG als zum gW veräußert oder überlassen. Bei Überführung von WG kann auf Antrag ein AP nach § 4g EStG gebildet werden, mittels dessen eine zeitlich gestreckte Besteuerung des fik...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 1 und 2 KStG)

2.1 Satzungsmäßige Voraussetzungen Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die St-Befreiung setzt voraus, dass die Aufgabe als Entschädigungseinrichtung Hilfeleistung bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtung eines Kreditinstituts (insbes die Einlagensicherung sowie die Anlegerentschädigung), Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung bzw Schutz der A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im internationalen Recht

2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Schädliche Vergütungen auf Gesellschafter-Fremdkapital

4.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 162 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Escapeklausel und Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a Abs 3 KStG)

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 159 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 8a Abs 3 KStG nennt Zusatzvoraussetzungen für die Anwendung der Escapeklausel iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (s Köhler, DStR 2007, 599): die Kö, der Organkreis bzw die konzernzugehörige MU-Schaft (Kö umfasst ebenfalls eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4) für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2 EStG

1.7.1.2.1 Nachversteuerung von Verlusten (§ 2a EStG) Tz. 66 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Nach § 2a Abs 4 iVm § 52 Abs 3 S 8 EStG führt die Beendigung der unbeschr KSt-Pflicht infolge der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung sowie die Beendigung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit im Inl zur Nachversteuerung eines noch nicht hinzugerechneten Verlustabzugsbetr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen und internationalen Recht

2.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Untergang des EBITDA- bzw des Zinsvortrags (§ 4h Abs 5 EStG; § 8a Abs 1 S 3 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 243 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Noch nicht genutzte EBITDA- und Zinsvorträge gehen ganz oder anteilig unter, wenn der Betrieb übertragen oder aufgegeben wird bzw ein MU aus einer Pers-Ges ausscheidet. Entspr gilt bei Umwandlungen mit der Folge, dass die Nutzbarkeit eines EBITDA- oder Zinsvortrags auch nicht mittels der umwandlungsstlichen Rückwirkung erreich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Rechtsfolge

4.5.3.1 Allgemeines Tz. 195 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 2 EStG iVm § 8a Abs 2 und 3 KStG (ggf Anwendung der Zinsschranken-Grundregel) treten uE bei der übergeordneten Kö ein. Denn ansonsten gäbe es für die entspr Anwendung des § 8a Abs 3 KStG kaum einen Anwendungsbereich (s Tz 196). Für die Prüfung der 10 %-Relation ist auf die Zinsaufwendungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1 KStG

1.7.1.1.1 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung (insbesondere § 5 KStG) Tz. 61 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Gewährung einer StBefreiung, zB nach § 5 KStG oder § 16 REITG, stellt keinen Anwendungsfall des § 12 Abs 1 KStG dar. Die Folgen bei Beginn oder Erlöschen einer StBefreiung ergeben sich daher aus § 13 KStG . Im Umkehrfall stellt dann die Beendigung einer StBefreiung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen Recht

2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Tz. 22 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Übersicht zur Zinsschrankenregelung bei Körperschaften1)

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