Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 215 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Betriebsbegriff des Entnahmetatbestands iSd § 4 Abs 1 S 2 EStG wird bei beschr Stpfl durch den Umfang der StPflicht in § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG beschr. Die Eink-Ermittlungsvorschriften beziehen sich bei beschr Stpfl nur auf die inl stbaren Eink (s Urt des BFH v 17.12.1997, BStBl II 1998, 260). Dies bedeutet nicht, dass die "inl Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.1 § 17 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 104 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu einem nach § 17 Abs 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungs-(Liquidations-)gewinn oder -verlust sowie zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG kommt es auf der Gesellschafterebene grds nur, wenn die Kö gesellschaftsrechtlich infolge der Sitzverlegung aufgelöst und deren Vermögen an die AE tats ausgekehrt wird bzw das wirtsch Eigentum au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 213 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben, und Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen jeder Art, die den maßgeblichen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gewinn aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts

Tz. 315 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ziel des § 12 Abs 1 KStG ist die Sicherstellung der Erfassung der in den WG enthaltenen stillen Reserven. Der Zweck der St-Entstrickung ist jedoch keine reine "Vermögenszuwachsbesteuerung", wie zB § 6 AStG aF (s Urt des BFH v 28.02.1990, BStBl II 1990, 615), sondern vielmehr die zwischenstaatliche Abgrenzung von Besteuerungsrechten. Sofern ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.3 Liquidation (§ 11 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 11 KStG ist lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG. Beide Vorschriften haben daher an sich keine überschneidenden Regelungsbereiche (s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 23 mwNachw). Die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 ohne Abwicklung stellt für sich genommen weder einen Anwendungsfall des § 11 KStG noch des § 12 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch die tats Geschäftsführung der Sicherheitseinrichtung muss sich grds (zur Ausnahme hinsichtlich der nicht den satzungsmäßigen Aufgaben dienenden wG s § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG) auf die ausschl Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben beschränken. Während die satzungsmäßige Ausschließlichkeit unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG zu entneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.6 Unentgeltlicher Erwerb eines einzelnen Wirtschaftsguts außerhalb von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG)

Tz. 77 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 1 KStG ist uE auch in den Fällen der unentgeltlichen Übertragung einzelner WG iSd § 6 Abs 4 EStG zu beachten. Während § 6 Abs 4 EStG, der den materiellen Regelungsgehalt des bisherigen § 7 Abs 2 EStDV aF übernommen hat, die stlichen Folgen im übernehmenden BV betrifft, regelt § 12 Abs 1 KStG die stlichen Folgen einer unentgeltlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Rechtssystematik des § 12 KStG

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 KStG zählt zu den "Allgemeinen Vorschriften" der Einkommensermittlung. Die Norm ist infolge der Neufassung durch das SEStEG zu einer der zentralen Vorschriften im KStG geworden. Für die Bedeutung des § 12 KStG im System des KStG und das Verhältnis der Regelung zu anderen Vorschriften sind die vd Regelungsbereiche zu unterscheiden. 1.3.1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.4 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 12 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 3 stellt anders als Abs 2 keine Ausnahme vom Entstrickungsgrundsatz des Abs 1 dar, sondern erweitert den Entstrickungstatbestand des Abs 1 bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Systematische Stellung des § 4g EStG; Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 607 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP ist ausweislich der Ges-Materialien mit einer Bilanzierungshilfe vergleichbar und verkörpert die in den überführten WG enthaltenen stillen Reserven (BT-Drs 16/3369, 5). Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei den Entstrickungsregelungen nach §§ 4 Abs 1 S 3 EStG, 12 Abs 1 KStG um Korrekturvorschriften innerhalb der St-Bil (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 702 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der sachliche Anwendungsbereich der Regelung ist auf die Zurechnung des im Austrittszeitpunkt nach § 39 AO zuzurechnenden BV begrenzt. Andere Fragen, die sich aufgr der Sitztheorie und der damit verbundenen Behandlung der Kö britischer Rechtsform als Personenhandelsgesellschaft oder als Einzelkaufmann, falls die Kö britischer Rechtsform ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.2 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG (Verstrickungseinlage bei Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen)

Tz. 609 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Rückführung eines WG innerhalb des fünfjährigen Auflösungszeitraums wurde die Verstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG bis zum VZ 2020 durch die speziellere Regelung zur Bestimmung des Rückführungswerts in § 4g Abs 3 EStG suspendiert. Als Folge der Aufhebung des § 4g Abs 3 EStG gilt bei Verstrickungseinlage (s hierzu Tz 37...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.3 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Gefährdung eines künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des AP (§ 4g Abs 2 S 2 zweite Alternative EStG)

Tz. 626 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Entspr Art 5 Abs 3 Unterabsatz 2 ATAD-RL ermöglicht § 4g Abs 2 S 2 zweite Alt EStG der Fin-Beh bei Gefährdung eines künftigen St-Anspruchs aus der Auflösung des AP eine Sicherheitsleistung vom Stpfl zu verlangen. Wird diese vom Stpfl nicht erbracht, ist der AP aufzulösen (s BT-Drs 19/28652, 34). Hierfür bedarf es einer individuellen Beurtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.7 Anzeigepflichten

Tz. 656 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Grundsatz: bei Abgabe Steuererklärung oder 01.07. eines jeden Jahres (§ 36 Abs 5 S 6 erster Hs EStG): Der Stpfl hat der zuständigen Fin-Beh jährlich bei Abgabe der St-Erklärung anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für die Ratenzahlung weiterhin erfüllt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der Stpfl seine St-Erklärung fristgem abgibt, da andern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz

Tz. 29a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 13b Abs 2 Nr 1 Buchst c ErbStG idF des ErbStRG gehört Grundvermögen, das einem konzernzugehörigen Betrieb und keinem weiteren Dritten überlassen wird, nicht zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Behandlung der Beiträge an die Sicherungseinrichtungen

Tz. 24 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Beiträge der Kreditinstitute, Wohnungsbaugenossenschaften und Versicherungsunternehmen an die Sicherungseinrichtungen sind bei diesen als BA abziehbar. Für künftige Beiträge an die Sicherungseinrichtungen ist die Bildung von Rückstellungen nicht zulässig (s Urt des BFH v 13.11.1991, BStBl II 1992, 177; außerdem s Weber-Grellet in Schmidt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.3 Verlegungs-Anfangsvermögen

Tz. 521 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Dem Endvermögen ist entspr § 11 KStG das Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Anfangsvermögen ist das Vermögen, das am Schluss des der Verlegung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 KStG Tz 30ff). Ist die Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse im Inl nicht kstpfl, kann uE auf die Ermittlung des Verlegung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 § 12 Abs 3 KStG

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Wegzug einer Gesellschaft außerhalb des Gebiets der EU bzw des EWR wird nicht vom Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit in Art 49, 54 AEUV oder Art 31, 34 EWR-Abkommen erfasst (s Randelzhofer/Forsthoff, in Grabitz/Hilf, Das Recht der EU, Art 54 AEUV Rn 17f). Auch insoweit dürfte aber die Entwicklung der EuGH-Rspr zur Kap-Verkehrsfreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Tz. 29c Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ab dem VZ 2025 stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Zinsschranke zu dem in § 8 StAbwG (Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056) normierten BA-Abzugsverbot (s § 3 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 13 Abs 1 StAbwG). § 8 StAbwG erfasst im Inl grds abzb Aufwendungen, die aus Geschäftsbeziehungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.1 Grundsatz: Auflösung des Ausgleichspostens innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren

Tz. 618 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach dem Grundtatbestand des § 4g Abs 2 S 1 EStG ist der AP im Wj der Bildung und in den vier folgenden Wj zu jeweils 1/5 gewinnerhöhend aufzulösen. Im Wj der Überführung bzw Bildung ist der AP am Schluss des Wj somit nur noch iHv 4/5 auszuweisen. Es ist eine Wj-bezogene und keine monatsweise Auflösung des AP vorgesehen. Dies dürfte insbes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 1 KStG

Tz. 407 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei einem mit einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbaren Umwandlungsvorgang sind die übergehenden WG abweichend von § 12 Abs 1 KStG (str, ob die Fälle des Rechtsträgerwechsels von § 12 Abs 1 KStG erfasst sind; s Tz 334) mit dem Bw anzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass sie später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Bildung eines Ausgleichspostens bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (§ 4g Abs 4 EStG)

Tz. 635 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4g Abs 4 S 1 EStG finden die Bestimmungen zur Bildung und Auflösung eines AP auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG entspr Anwendung. Nach § 4g Abs 4 S 2 EStG muss der Stpfl hierfür die entspr WG in ein lfd zu führendes Verzeichnis aufnehmen und demzufolge den AP getrennt ausweisen. Der Stpfl muss ebenfalls Aufzeichnungen führ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Übersicht zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 12 Abs 1 und 3 KStG bei Sitzverlegung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.3 Wechsel von der Anrechnungs- zur Freistellungsmethode aufgrund DBA-Aktivitätsklausel oder § 20 Abs 2 AStG

Tz. 337 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Wechsel von der Anrechnungs- zur Freistellungsmethode aufgrund einer DBA-Aktivitätsklausel sowie der Wechsel von einer passiven zur aktiven Tätigkeit nach § 20 Abs 2 AStG führen ebenfalls zum Ausschluss des dt Besteuerungsrechts (s Frotscher in F/D, § 12 KStG Rn 34). Anders als in den Fällen der Überführung von WG in eine ausl DBA-Freis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.4 Bildung eines Ausgleichspostens (§ 4g EStG)

Tz. 75 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgr der Ergänzung des § 12 Abs 1 KStG durch das JStG 2008 wurde Abs 1 gemäß einer Protokollerklärung des BMF dahingehend ergänzt, dass § 4g EStG in den Fällen des § 12 Abs 1 KStG entspr Anwendung findet (s Tz 7 und 25). Der Ges-Geber hat hierdurch die Zweifel hinsichtlich der Möglichkeit zur Bildung eines AP in den Fällen des § 12 Abs 1 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.2 Liquidation und fiktive Entstrickung nach § 12 Abs 3 KStG

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 3 KStG stellt eine Erweiterung des allg Entstrickungsgrundsatzes in § 12 Abs 1 KStG dar. Auch § 11 KStG und § 12 Abs 3 KStG haben keine an sich überschneidenden Regelungsbereiche, da schon vor MoMiG die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 infolge einer Sitzverlegung ohne Abwicklung für sich genommen weder einen Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen (Verhältnis M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 § 12 Abs 2 KStG und UmwStG

Tz. 103 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 2 KStG stellt neben dem UmwStG 2006 eine Ausnahme von dem allg Entstrickungsgrundsatz des § 12 Abs 1 KStG dar (s Tz 96). Die pers Anwendungsbereiche von § 12 Abs 2 KStG und des § 1 UmwStG 2006 schließen einander aus (s § 12 Abs 2 S 1 Nr 4 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Übersicht zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 12 Abs 2 KStG und der §§ 11–13 UmwStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG

Tz. 92 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ist der Betrieb nicht konzernzugehörig, ist der (Netto)-zinsaufwand in voller Höhe abzb. Wird die Konzernzugehörigkeit begründet, sind die Zinsen vor Begründung der Konzernzugehörigkeit in voller Höhe abzb, während für die danach entstehenden Zinsaufwendungen die Zinsschranke zu beachten ist. Endet die Konzernzugehörigkeit, sind ab diesem Ze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung der EK-Quote des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 23 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Fraglich ist, ob § 42 AO neben § 4h EStG iVm § 8a KStG angewendet werden kann. UE bleibt § 42 AO weiterhin neben den Regelungen zur Zinsschranke zu beachten (glA s Hick, in H/H/R, § 4h EStG Rn 14 und s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 39; aA s Schmidt-Fehrenbacher, Ubg 2008, 469, 470). Mattern (in Sch/F, § 8a KStG Rn 31); Stangl (in R/H/N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Missbräuchliche Erzeugung von Zinserträgen

Tz. 229 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die von der Zinsschranken-Grundregel drohende beschr Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen gibt gelegentlich Anlass zu Gestaltungen (s Tz 9). Dabei stehen auch Modelle in der Diskussion, die im Ergebnis zu einer Verringerung des Nettozinsaufwands führen, indem zusätzliche Zinserträge generiert werden. Dabei geht von den meisten bekannten Modell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.9 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 29b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das UmwStG enthält in § 2 Abs 4, § 4 Abs 2, § 12 Abs 3, § 15 Abs 3, § 20 Abs 9 sowie § 24 Abs 6 Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit bzw Regelungen zum Untergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrags. Wegen Einzelheiten s Tz 247 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.5 § 12 Abs 4 KStG

Tz. 14a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 4 ergänzt für doppelt ansässige Kö britischer Rechtsform den Abs 1 dahingehend, dass die Anwendung der Sitztheorie (s Tz 111f) infolge des Brexits stlich zu keiner Zurechnungsänderung (Rechtsträgerwechsel) hinsichtlich des dieser Kö im Austrittszeitpunkt zuzurechnenden BV führt (s Tz 34a u 700ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 330 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Ausschluss oder die Beschränkung des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG bildet den zentralen Tatbestand für die Anwendung des § 12 Abs 1 KStG. Die Entstrickung beruht dabei allein auf einer geänderten stlichen Beurteilung eines Sachverhalts. Die Änderung der stlichen Beurteilung des Sachverhalts kann auf einem rechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 191 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 und 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a Abs 2 und 3 KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-Ges an AE der Kö zahlt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG

Tz. 198 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % des Nettozinsa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Tz. 643 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gegen die Entstrickungsbesteuerung allg werden unionsrechtliche Bedenken geäußert (s Tz 37ff). In diesem Zusammenhang soll neben dem § 4g EStG gerade auch die Stundungsvorschrift des § 36 Abs 5 EStG die Konsequenzen einer Sofortbesteuerung im Fall der Entstrickung abmildern und hierdurch diesen unionsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.4 Überführung von Wirtschaftgütern ins ausländische Stammhaus

Tz. 351 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Überführung eines WG aus der inl BetrSt in das ausl Stammhaus führt infolge der Rspr des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie (s Tz 226ff) uE zur Beschränkung des dt Besteuerungsrechts, da die bis zur Überführung entstandenen stillen Reserven weiterhin der beschr StPflicht unterliegen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4 Schädliche Geldgeber

Tz. 108 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als schädliche Geldgeber kommen wes beteiligte AE der Kö, diesen nahe stehende Pers iSd § 1 Abs 2 AStG sowie sog rückgriffsberechtigte Dritte in Betracht. 4.3.4.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner Tz. 109 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % beträgt. Dabei werde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Gewerbesteuer

Tz. 313 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der bisherigen Rspr des BFH vermochte der Ausschluss oder die Beschränkung des dt Besteuerungsrechts allein für gewstliche Zwecke keinen Entstrickungstatbestand zu begründen (s Urt des BFH v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Auch wenn die in einem WG ruhenden stillen Reserven bei Veräußerung des WG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Einrichtungen zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 3 iVm S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 16 S 3 KStG sind befreit "Einrichtungen zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung". Diese ges Regelung berücksichtigt, dass Wohnungsgen mit Spareinrichtung auch Namensschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben, die gleichfalls in den Sicherungsfonds einbezogen sind. Der Begriff "Einlagen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2 Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 349 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Infolge der Subjektbezogenheit des § 12 Abs 1 KStG (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse; hierzu s auch Tz 317) kommt es stlich immer dann zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts, wenn die unbeschr oder beschr KStPflicht endet. Zu einer Beendigung der unbeschr StPflicht kommt es bei Verlegung des Sitzes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Rückführung des Wirtschaftsguts (§ 4g Abs 3 EStG)

Tz. 627 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 3 EStG enthält eine Sonderregelung – die § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG derogiert (s Tz 609) – für den Fall der Rückführung eines WG innerhalb der tats Nutzungsdauer, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Überführung. Die Regelung setzt somit die vorherige Bildung eines AP bei Überführung eines WG ins A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um zu kürzen ummehr