Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Auf- oder Abspaltung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Auf- oder Abspaltung von BV der OG auf eine andere Kap-Ges gelten uE die Ausführungen in Tz 84 entspr, dh ein organschaftlicher Ausgleichsposten ist bei einer Spaltung zu gW aufzulösen, nicht jedoch bei einer Spaltung zu Bw (aA die Fin-Verw, s Tz 84). Im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22 Abs 2) äußert sich die Fin-Verw explizit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 Abs 3 S 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden kann,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz 81a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichpostens in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1046ff). Zu der Frage, ob auch die verschmelzungs-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Konzerninterne Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 49 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beispiel: Zivilrechtlich kann der GAV zwischen TG und M2 rückbezogen in Kraft gesetzt werden. Der stliche Rückbezug der Organschaft auf den Beginn des Veräußerungsjahrs scheitert daran, dass die Organbeteiligung im Wege der Einzelrechtsnachfoge übertragen worden ist. Möglich ist jedoch, wenn der neu abzuschließende GAV rechtzeitig iSd § 14 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Verweis auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG enthält die Regelungen zur Ermittlung und Besteuerung des Übernahmegewinns/-verlusts. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 39ff und 125ff. Der Verweis in § 18 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG bedeutet, dass diese Vorschriften auch bei der GewSt zu beachten sind. Hierzu ergänzend enthält § 18 Abs 2 S 1 UmwStG Regelungen zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verweis auf § 8 UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV der Übernehmerin übergeht, sondern in das PV, und erklärt die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar. In der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin sind die übergehenden WG mit ihrem gW anzusetzen, da eine Besteuerung der st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.10 Verweis auf § 16 UmwStG

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 16 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8, 10 und 15 UmwStG für entspr anwendbar. Wegen der Anwendung der §§ 3 bis 8 UmwStG bei der GewSt gelten die oa Ausführungen (s Tz 4ff) entspr. Die Verweisung auf § 10 UmwStG iRd § 16 UmwStG geht ins Leere (s Tz 20). Die ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 48 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das BV einer dritten Kö durch einen Umwandlungsvorgang (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) auf die OG über, besteht das Organschaftsverhältnis grds weiter fort, soweit die Eingliederungsvoraussetzungen auch weiterhin gegeben sind und der GAV weitergeführt wird (so für den Fall der Umwandlung einer dritten Kö auf den OT s UmwSt-Erl 201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 52 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2015 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in dem KStH jedoch fehlt, ist eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verschmelzung von Organträger und Organgesellschaft

Tz. 43 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Verschmelzung einer OG auf den OT oder umgekehrt (Konfusion) endet das bisherige Organschaftsverhältnis (s Tz 14). Bei Beendigung des GAV vor Ablauf von fünf Jahren liegt ein wichtiger Grund iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG vor (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 04). Vorstehendes gilt allerdings nur für das konkrete Organschaftsverhältnis zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Tz. 54 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Ergebnis des letzten Wj der OG unterliegt unstreitig noch dem GAV und ist stlich dem OT gem § 14 Abs 1 S 1 KStG zuzurechnen. Da die OG bei einer Umwandlung auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag auf diesen Stichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, gelten die vorstehenden Ausführungen auch für das Ergebnis des bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Formwechsel

Tz. 47 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 534) kann eine durch Formwechsel aus einer Pers-Ges entstandene Tochter-Kap-Ges rückwirkend ab dem stlichen Übertragungsstichtag OG sein, vorausgesetzt, der GAV wird fristgerecht iSd § 14 Abs 1 S 2 KStG wirksam. Dh der BFH stellt für die Beurteilung der finanziellen Eingliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 1 UmwStG)

4.2.1 Veräußerung des Betriebs Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2011 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2020 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Rechtslage bei Umwandlungen, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd KöMoG geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen Ausgleichsposten liegt oder mit diesem zusammenfällt

Tz. 92 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Liegt bei einer Umwandlung der stliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd KöMoG geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen AP, weist uE die St-Bil zum Übertragungsstichtag keine AP mehr aus; diese sind Bestandteil der Beteiligung an der OG geworden. Die in den vorstehenden Tz 68a–91 erläuterte Them...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 2 UmwStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 Abs 3 S 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Umwandlung des Organträgers

Tz. 53 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Verschmelzung des OT auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag unter Fortsetzung der bestehenden Organschaft erfolgt die Einkommenszurechnung bei derjenigen MG, die zum Schluss des Wj der OG der OT ist (s § 14 KStG Tz 748). Das gilt uE auch, wenn die MG, auf die der bisherige OT verschmolzen wird, die Beteiligung an dem OT er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.5 Verschmelzung mehrerer Organgesellschaften mit anschließender Nennkapitalerhöhung aus Rücklagen

Tz. 86 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beispiel: Lösung: Bisherige Gewinnrücklagen der OG I werden zu Nenn-Kap bzw zu Kap-Rücklagen der OG II. Auswirkungen beim OT: Alt A: Zusammenfassung des bisherigen Beteiligungsansatzes OG I zuz des Ausgleichspostens und des Beteiligungsansatzes OG II zum neuen Beteiligungsansatz an OG II. Alt B: Zusammenfassung der beiden Beteiligungsansätze und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.6 Ausgliederung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Organgesellschaften

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die kstliche (und gewstliche) Organschaft hat in mehrfacher Hinsicht Querverbindungen zum UmwSt-Recht. Dabei geht es insbes darum, welche Auswirkungen die Umwandlung des OT bzw der OG auf einen bestehenden GAV hat (dazu s Tz 3ff), wie sich eine Umwandlung auf die InlVerhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4ff KStG auswirkt (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 81 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie in Tz 42, 42 a ausgeführt, unterscheidet die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 18) hinsichtlich der stlichen Behandlung des Anwachsens der Organbeteiligung als Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer OT-Pers-Ges zum verbleibenden Gesellschafter im Grundsatz danach, ob das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrags der Übernehmerin. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 18 UmwStG Rn 8); s Trosse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verhältnis zwischen § 7 GewStG und § 18 Abs 3 UmwStG

Tz. 74 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Soweit ein unter § 18 Abs 3 S 1 oder 2 UmwStG fallender Aufgabe- oder VG auch nach § 7 GewStG der GewSt unterliegt, stellt sich die Frage, ob § 7 GewStG oder § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG vorrangig ist. Bejaht man einen Vorrang des § 7 GewStG ggü § 18 Abs 3 UmwStG, ist zweifelhaft, ob eine St-Ermäßigung nach § 35 EStG versagt werden kann, da § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Konfusion von Organgesellschaft und Organträger

Tz. 88 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Werden OT und OG aufeinander verschmolzen, ist uE, obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich angesprochen, kein Raum mehr für die Fortführung eines organschaftlichen Ausgleichspostens. So auch Rn Org 05 des UmwSt-Erl 2011für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT. Wird die OG auf ihren zu 100 % beteiligten OT verschmolzen und weist die St-Bil des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers (s §§ 3–8 UmwStG), des Formwechsels einer Kö in eine Pers-Ges (s § 9 UmwStG) sowie der Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges (s § 16 UmwStG). § 18 UmwStG ist ebenfalls bei den vorgenannten Umwandlungen anwendbar, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei der Verschmelzung oder Spaltung eines dritten Rechtsträgers auf die OG geht das Vermögen dieses Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die OG über. Ein zwischen OT und OG bestehender GAV bleibt davon unberührt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 29). Tz 18a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In dem Fall der Aufwärtsverschmelzung oder -spaltung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Realteilung der Personengesellschaft

Tz. 77 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem UntStFG ist nach § 16 Abs 3 S 2ff EStG bei Realteilungen nach dem 31.12.2000 sowohl bei der Zuteilung von Teilbetrieben oder MU-Anteilen als auch bei der Zuteilung von Einzel-WG eine Bw-Fortführung zwingend, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. In diesem Fall entsteht in dem Zeitpunkt der Realteilung mange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umwandlung auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Verschmelzung

Tz. 44 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsräger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21; dazu ebenfalls, auch wg der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unterjährigen stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG)

Tz. 4 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 3 Abs 1 UmwStG ist das übergehende Vermögen grds mit dem gW anzusetzen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 21ff. Nach § 3 Abs 2 UmwStG kann das übergehende Vermögen auf Antrag mit einem niedrigeren Wert (Bw oder Zwischenwert) angesetzt werden, soweit es BV der Übernehmerin wird und sichergestellt ist, dass es später der Besteuerung mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Heilung einer Unterbrechungshandlung durch rückwirkende Verschmelzung; Dauer des letzten Wirtschaftsjahrs

Tz. 50 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 21.12.2005, BStBl II 2006, 469) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine bei Veräußerung der Organbeteiligung eingetretene Unterbrechung eines Organschaftsverhältnisses im Nachhinein dadurch geheilt werden kann, dass die TG rückwirkend auf die Erwerbergesellschaft verschmolzen wird. Die Zahlen bezeichnen die Reihe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Können auch vor Beginn der Organschaft entstandene Einkommensteile Gegenstand der organschaftlichen Zurechnung sein?

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer stlich rückbezogenen Vermögensübertragung durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine neu gegründete TG, die ab dem Beginn ihres ersten Wj im Verhältnis zu ihrer MG als OG eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob sich die organschaftliche Zurech nung auch auf Einkommensteile beziehen kann, die in dem durch Verschmelzung/Spal tung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2011 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2020 eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Option zur KSt-Besteuerung nach § 1a KStG bzw deren Beendigung kann zu einer Veräußerung iSd § 18 Abs 3 UmwStG (hierzu s Tz 79), zu einem Eintritt in die Rechtsstellung eines dem § 18 Abs 3 UmwStG unterliegenden Rechtsvorgängers (hierzu s Tz 80) sowie zum Entstehen der Sperrfrist des § 18 Abs 3 UmwStG (hierzu s Tz 81) führen. Tz. 79 Stand: EL...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Verweis auf § 6 UmwStG

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch die Anwendung des § 6 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags des übernehmenden Rechtsträgers bzw dessen Gesellschaftern wird klargestellt, dass ein Übernahmefolgegewinn der GewSt unterliegt. Dieser ist nicht Bestandteil des Übernahmegewinns/-verlusts iSd § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG und unterliegt mithin nicht der Befreiungsvorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während die Fin-Verw im früheren UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 20.02) die Anwachsung als "Unterfall der Einzelrechtsnachfolge" qualifizierte, der AEAO zu § 45 AO Rn 1 (s Schr des BMF v 31.01.2014, BStBl I 2014, 290; zuletzt geändert durch Schr des BMF v 26.01.2016, BStBl I 2016, 155) die Anwachsung hingegen in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 93 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In der nachstehenden tabellarischen Übersicht ist angegeben, in welcher Rn des UmwSt-Erl 2011 und in welcher Tz der vorstehenden Kommentierung die jeweils genannte Thematik behandelt wird.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Steuerermäßigung nach § 35 EStG in den Fällen des § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG (§ 18 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 73 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 18 Abs 3 S 3 UmwStG ist der auf den Aufgabe- oder VG iSd § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG entfallende Teil des GewSt-Messbetrags bei der Ermäßigung der ESt nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen. Da die Regelung in § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG der Missbrauchsverhinderung dient, soll die Belastung mit GewSt nicht durch eine Tarifermäßigung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum AktG, § 291 AktG Rn 72; Grunewald, in Lutter, UmwG, 5. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 46 AktG Rn 30; Grunewald, in Lutter, 5. Aufl., § 20 UmwG Rn 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JStG 2008: Die Änderungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der bisherige Abs 4 des § 18 UmwStG ist durch das SEStEG zu § 18 Abs 3 UmwStG geworden, der bereits durch das StBereinG 1999 aufgehoben worden war. Der Inhalt der Vorschrift ist unverändert. Wegen der Änderung durch das JStG 2008 s Tz 2 und s Tz 56. Bei der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers wird der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Spaltung des Organträgers

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das Vermögen des OT durch Spaltung auf ein anderes gew Unternehmen (Übernehmerin) über, tritt der übernehmende Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsvertrages oder -plans (§ 131 Abs 1 Nr 1 UmwG) in den GAV ein. In dem Spaltungsvertrag muss geregelt werden, auf welchen übernehmenden Rechtsträger die Organbeteiligung übergeht. Wenn bei ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verschmelzung bzw Formwechsel des Organträgers

Tz. 23 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wird das Unternehmen des OT verschmolzen und geht die Organbeteiligung bei der Verschmelzung mit stlicher Rückwirkung auf die Übernehmerin über, erkennt die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 02 iVm Rn Org 03) eine durchgängige Organschaft und damit bezogen auf den neuen OT die rückwirkende Begründung einer Organschaft stlich an. In diesen F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt unterliegen deshalb a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Einbringung eines Teilbetriebs in eine neu gegründete Tochtergesellschaft

Tz. 33 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wird mit stlicher Rückwirkung aus dem Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ein Teilbetrieb in eine neu gegründete Tochter-Kap-Ges nach § 20 UmwStG ausgegliedert/eingebracht, kann zwischen dem übertragenden Rechtsträger und der Tochter-Kap-Ges mit Wirkung ab dem stlichen Übertragungstichtag ein Organschaftsverhältnis begründet werden, vora...mehr