Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Erlöschen einer Steuerbefreiung (§ 13 Abs 2 KStG)

4.1 Anwendungsfälle Tz. 20 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 2 KStG regelt den umgekehrten Fall, dass eine bisher stbefreite Kö stpfl wird. StBefreiung iSd § 13 Abs 2 KStG kann ebenfalls sowohl eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 KStG als auch nach Vorschriften außerhalb des KStG (weitere Fälle R 5.18 KStR 2015), sein. Auf die Dauer des Wegfalls der StFreiheit kommt es nicht an. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Oepen, Das zweite StÄndG 1973, DStR 1974, 400, 406; Söffing, Zweites StÄndG 1973, FR 1974, 281, 285; Söffing/Gerard, Das zweite StÄndG 1973, INF 1974, 265, 272, 273; Hauber, Besteuerung der Vereine, NWB F 4, 3205; Lange, KSt der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, NWB F 4, 3589.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Vorliegen von Gewinneinkünften

Tz. 102 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 UE gilt Folgendes: Auch bei tw Erlöschen einer StPflicht sollen die stillen Reserven im Zeitpunkt des tw Erlöschens der StPflicht erfasst werden. Voraussetzung ist hierfür aber wie bei dem vollen Erlöschen der StPflicht (s § 13 Abs 1 KStG; s Tz 14), dass Gewinneink vorliegen. Die Gewinneink müssen dabei für den Tätigkeitsbereich vorhanden sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Übersicht über den Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG sind Erwerbs- und WirtschaftsGenen sowie Vereine von der KSt befreit, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb auf bestimmte Leistungen für die l + f Betriebe ihrer Mitglieder beschränkt. Satz 1 der Vorschrift bestimmt die stbegünstigten Tätigkeiten. Hierzu s Tz 14 ff. Satz 2 regelt den Umfang der StPflicht (partielle oder voll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Geschäftsarten

Tz. 23 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst a bis d KStG gibt den Rahmen der begünstigten Tätigkeiten vor. Innerhalb dieses Rahmens sind jedoch nur bestimmte Geschäfte begünstigt; andere führen – je nach deren Umfang – zur partiellen oder vollen StPflicht (s Tz 45 ff). Zur Ermittlung des Umfangs der begünstigten bzw nicht begünstigten Tätigkeiten iSd § 5 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.2 Abstellen auf den Geschäftsbetrieb im Ganzen

Tz. 157 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Wie bereits erwähnt, hat die nach § 8 Abs 4 KStG vorgeschriebene Prüfung, ob die den Verlust verursachende Kö ihren noch nicht verbrauchten Verlustabzug stlich noch nutzen kann, für den Geschäftsbetrieb im Ganzen zu erfolgen (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 08). Das Abstellen auf den Geschäftsbetrieb im Ganzen bereitet jedoc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Teilweiser Beginn einer Steuerbefreiung

Tz. 72 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Bei tw Beginn einer StBefreiung ist der gem § 13 Abs 3 S 1 iVm § 13 Abs 5 KStG vorzunehmende Tw-Ansatz zur Aufdeckung der stillen Reserven nur für diejenigen WG (bzw Teile von WG) erforderlich, die aus dem bisher stpfl Bereich in den nunmehr stfreien Bereich gelangen. Hierzu s Tz 108. Ebenso bezieht sich die bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4 Teilwertansatz bzw Buchwertansatz in der Schlussbilanz

Tz. 117 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 IdR sind auch bei tw Beginn einer StBefreiung durch den Tw-Ansatz in der Schluss-Bil für die aus dem BV des bisherigen größeren stpfl Bereichs ausscheidenden WG die stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Hierzu s Tz 37–40 sowie s Tz 108–109 Bsp. Zur Tw-Ermittlung s Tz 41–42, zur Besteuerung des Schlussgewinns s Tz 43–44. Tz. 118 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gegengeschäfte

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Gegengeschäfte sind Geschäfte, die zur Durchführung der Zweckgeschäfte erforderlich sind, zB bei einer Bezugsgen der Einkauf der Waren (Zweckgeschäft = Verkauf der Waren an die Mitglieder), bei einer Verwertungs-/Absatzgen der Verkauf der Waren (Zweckgeschäft = Einkauf der Waren bei den Mitgliedern), bei einer Nutzungsgen der Kauf von Geräten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Begünstigte Tätigkeiten iSd der St-Befreiung sind nur Zweckgeschäfte mit Mitgliedern, Gegengeschäfte und Hilfsgeschäfte, die sich auf den nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG stfreien Geschäftsbereich beziehen. Die Einnahmen aus Zweckgeschäften mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäften sowie Hilfsgeschäften, die zum nicht stbefreiten Bereich gehören, sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.3 Der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb

Tz. 158 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Was der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb ist, kann im Einzelfall problematisch sein. Ist, wenn der noch nicht verbrauchte Verlustabzug aus einer Tw-Abschr auf die Beteiligung an einer verlustträchtigen TG (nur noch bis 2000 bzw bis 2001 möglich; s § 8b Abs 3 KStG) herrührt, der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb der der (ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Anwendungsbereich

Tz. 139 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 bis 5 KStG regelt die Behandlung der stillen Reserven im BV einer Kö bei Eintritt oder Wegfall einer StBefreiung. § 13 Abs 6 KStG ergänzt diese Regelungen für den Fall, dass eine stfrei oder stpfl werdende Kö eine Beteiligung an einer Kap-Ges außerhalb des BV hält. S auch Märtens, in Gosch, 3. Aufl, § 13 KStG Rn 75. Gehört eine Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.15 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 197 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 10a S 4 GewStG ist § 8 Abs 4 KStG auf einen negativen Gewerbeertrag (Fehlbetrag) entspr anzuwenden. Im Fall einer kstlichen Organschaft schlägt die kstliche Entscheidung hinsichtlich der stlichen Nutzbarkeit von Verlustvorträgen automatisch auf die GewSt durch. Nur noch bis VZ 2001: Bei einer nur gewstlichen Organschaft stellt sich die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Beteiligungen an anderen Unternehmen

Tz. 44 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bis einschl VZ 1989 war die Beteiligung einer l + f-Gen oder eines solchen Vereines an anderen Unternehmen (Pers-Ges, Kap-Ges, Genen oder Vereinen) stlich unterschiedlich zu behandeln, abhängig vom Umfang der Beteiligung und der StPflicht oder StFreiheit des anderen Unternehmens. Hierzu s Tz 4. Durch die Einführung der partiellen StPflicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.5 Vergleichsrechnung pro Vergleichsgröße; anschließende Gesamtwertung

Tz. 168 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die vorstehend erläuterte Vergleichsberechnung zwischen den Vergleichsgrößen I und II ist im Zweifelsfall getrennt für mehrere Vergleichsmerkmale durchzuführen und dann in einer Gesamtbeurteilung des konkreten Einzelfalls zu würdigen. So kann ein Verlustabzug erhalten bleiben, wenn sich bei einem Vergleichskriterium ein schädliches Abschmelze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Die geänderte BFH-Rechtsprechung

Tz. 19 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Mit zwei Urt (s Urt des BFH v 29.10.1986, BStBl II 1987, 308, 310) hat der BFH seine frühere Mantelkauf-Rspr hinsichtlich des Erfordernisses der wirtsch Identität aufgegeben und die Anforderungen in subjektiver Hinsicht auf das Merkmal der zivilrechtlichen Personenidentität eingeschränkt. Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6 Der Betriebsvermögensvergleich

Tz. 90 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 S 2 KStG knüpft den Untergang des stlichen Verlustabzugs ua daran, dass überwiegend neues BV bei der Verlust-Kap-Ges zugeführt wird. Nach Verw-Auff ist ein Vergleich folgender Rechengrößen vorzunehmen: 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Teilwertansatz bzw Buchwertansatz in der Anfangsbilanz

Tz. 136 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch beim tw Erlöschen einer StBefreiung soll durch den Tw-Ansatz in der Anfangs-Bil erreicht werden, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) nicht der Besteuerung unterliegen (s Tz 47; auch s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Steuerliche Konsequenzen: Durch den Tw-Ansatz der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Leisner, St-Entstrickung für gemeinnützige Zwecke (§ 13 Abs 4 und 5 KStG), IFSt, Grüner Brief Nr 332, 1994; Dötsch/Jost, Die KStR 1995, AbschnXII: Beginn und Erlöschen einer St-Befreiung, Beil 4 zu DB 8/1996; Schauhoff, Die Bedeutung des § 13 KStG für gemeinnützige Kö, DStR 1996, 366; Thiel, Die gGmbH, GmbHR 1997, 10; Schmidt/Fritz, Besteuerung stiller Reserven bei wG gemeinnütz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Besteuerung des Schlussgewinns

Tz. 43 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Für die Besteuerung des Schlussgewinns sind die St-Sätze des § 23 KStG in der für den VZ der Schlussbesteuerung geltenden Fassung maßgebend. Tz. 44 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Dadurch werden die stillen Reserven, auch soweit sie in früheren VZ entstanden sind, mit dem KSt-Satz erfasst, der für den VZ der Schlussbesteuerung maßgebend ist. Dies en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung

Tz. 4 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 KStG wurde durch das KStG 1977 eingefügt (zum Hintergrund s Schauhoff, DStR 1996, 366; Esmeier, Die Bedeutung des § 13 KStG beim Beginn und Erlöschen der KStBefreiung, 2ff). Der Anwendungsbereich des § 13 Abs 4 KStG wurde durch das Kultur- und StiftungsförderungG v 13.12.1990 (BGBl I 1990, 2775) auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Abschluss des Gewinnabführungsvertrags unter der Firma der Zweigniederlassung

Tz. 17 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 18 S 1 Nr 1 KStG fordert, dass der GAV unter der Firma der Zweigniederlassung abgeschlossen wird. Gem § 17 HGB ist Firma der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt usw. Zivilrechtlicher Partner der OG ist jedoch mangels Rechtsfähigkeit der inl Zweigniederlassung zwingend das ausl gew Unternehmen (s Bauschatz, DK 2003, 805). § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Volle Steuerpflicht bei Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten in Höhe von mehr als 10 Prozent der gesamten Einnahmen

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 L + f Gen und Vereine sind nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 KStG von der KSt befreit, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb auf die begünstigten Tätigkeiten (s Tz 14 ff) beschränkt. Aus der Verwendung des Wortes "soweit" ergibt sich, dass die Unternehmen partiell stpfl werden, wenn sie neben den begünstigten auch andere, nicht nach S 1 der Vorschrift begü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Ende der Steuerpflicht

Tz. 140 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 6 S 1 KStG ordnet bei Beginn einer StBefreiung für Anteile an einer Kap-Ges außerhalb des BV eine Besteuerung des Wertzuwachses auch ohne Veräußerung an, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 17 EStG in dem der StBefreiung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt erfüllt sind. Die Vorschrift wurde § 6 AStG nachempfunden (s BT-Drs 7/147...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.4 Schädliches Abschmelzen

Tz. 167 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 16) ist ein "Abschmelzen" des Verlustbetriebs um mehr als die Hälfte seines Umfangs für den Verlustabzug schädlich. Die Ausnahmeregelung des § 8 Abs 4 S 3 KStG ist dann nicht anwendbar, dh der Verlustabzug ist stlich nicht mehr nutzbar. Damit ist die dt Regelung im Endergebnis sehr nah ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag iHv 15 000 EUR ist höchstens bis zur Höhe des stpfl Einkommens zu berücksichtigen. Der Freibetrag kann in jedem VZ nur einmal in Anspruch genommen werden. Bestand die KSt-Pflicht nicht während des gesamten VZ, ist der Freibetrag nicht zu kürzen. Der Freibetrag ist vom Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG abzuziehen (s § 7 Abs 2 KStG). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Begriff "Wert" im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG

Tz. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 25 KStG geht bei der Frage, ob eine die Freibetragsregelung ausschließende kap-mäßige Beteiligung vorliegt, von einem Wertvergleich (Wert der Geschäftsanteile bzw Wert des Anteils am Vereinsvermögen : Wert der Flächen und Gebäude) aus. Das Gesetz bestimmt nicht, welche Werte bei dem Vergleich zu berücksichtigen sind (Tw, Einheitswert, gW). Al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 § 25 KStG ist eine Subventionsnorm zur Förderung der L + F. Sie begünstigt l + f Zusammenschlüsse (Kooperationen). § 25 KStG gewährt unbeschr und beschr stpfl Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereinen, deren Tätigkeit sich auf den Betrieb der L + F beschränkt und bei denen eine rein kapitalistische Beteiligung ausgeschlossen ist,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5.2 Betriebsverpachtung

Tz. 173 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 20) führt die Kap-Ges bei Verpachtung eines bisher aktiv betriebenen Geschäftsbetriebs den bisherigen Geschäftsbetrieb nicht fort, dh der Wechsel von einer aktiven Geschäftstätigkeit zur Verpachtung ist nach Verw-Auff wie die Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs zu beur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Wechsel eines Organträgers von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht

Tz. 25 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn eine Kö oder eine Pers-Ges, die bisher OT iSd § 14 KStG war, durch Verlegung der Geschäftsleitung und/oder des Sitzes ins Ausl bzw durch grenzüberschreitende Hinausverschmelzung aus der dt unbeschr St-Pflicht ausscheidet, kann ein bestehendes Organschaftsverhältnis durch Anpassung an die Voraussetzungen des § 18 KStG fortgeführt werden, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Grundsätzliches

Tz. 130 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wegen der allgemeinen Ausführungen zu § 8 Abs 4 S 2 KStG und zu dessen Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 1 KStG s Tz 33ff. Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 24 – 32) regelt (nicht abschließend) die Anwendung des § 8 Abs 4 KStG auf andere Fälle als den in S 2 typisierend geregelten Hauptanwendungsfall. Voraussetzung für die Versagung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verfahren der Steuerfreistellung

Tz. 63 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG ist nicht antragsgebunden, sondern – bei Erfüllen der ges Voraussetzungen – von Amts wegen zu gewähren. Über die St-Befreiung wird durch einen St- bzw Freistellungsbescheid entschieden. Ein besonderes Anerkennungsverfahren existiert nicht. Auf die St-Befreiung kann nicht verzichtet werden; bei der in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.2 Anteile iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 49 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für die Frage, welche Papiere für die Prüfung des mehrheitlichen AE-Wechsels einzubeziehen sind, gelten uE die Ausführungen zu § 17 EStG (s § 17 EStG Tz 72 – 95) entspr. Ähnlich s Neumann (FR 1999, 682, 683). Die hM (s Lang, in E & Y, § 8 KStG Rn 1262.1; Frotscher, in F/M, § 8 KStG Rn 185) will Genussrechte und Bezugsrechte nicht einbeziehen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590)

Tz. 23 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Im Ges zur Forts der Unternehmens-StRef hat der Gesetzgeber mit einer deutlichen Verschärfung des § 8 Abs 4 KStG, aber auch des § 12 Abs 3 S 2 UmwStG, reagiert. Um den im gleichen Gesetz geregelten Abbau der GewKapSt gegenzufinanzieren, wurde im Vermittlungsverfahren ua die Änderung der beiden genannten Vorschriften beschlossen, wobei Vorschr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Nutzungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Beispiele für Nutzungsgen sind Gen zur gemeinsamen Nutzung l + f Maschinen aller Art (Maschinenringe), Zuchtgen, Pfluggen und Dreschgen (s Urt des BFH v 28.07.1959, BStBl III 1959, 372). Gegenstand einer gen Nutzung von Land- und Forstwirten können auch eine l + f Fläche (Grund und Boden), zB in einem Fall, in dem sich Land- und Forstwirte in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.7 Feststellungslast

Tz. 179 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 23) trägt die Verlust-Kö die Feststellungslast dafür, dass die Zuführung neuen BV allein der Sanierung gedient hat. Bei Übertragung der Mehrheit der Anteile vor dem 06.08.1997 berücksichtigt die Fin-Verw aus Billigkeitsgründen nicht zum Nachteil der Kö, wenn sie im Nachhinein den Nachwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Ermittlung der Teilwerte

Tz. 41 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Wert, den der Erwerber des ganzen Betriebes iRd Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass dieser den Betrieb fortführt. Der Tw ist auch dann anzusetzen, wenn er über den AK oder den HK liegt. Der Tw-Ansatz ist sowohl für die WG des Anlagevermögens als auch fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Dienst- und Werkleistungsgenossenschaften

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Geschäfte iSd § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst b KStG liegen vor, wenn eine Gen unmittelbar Dienst- oder Werkleistungen für die Produktion der l + f Erzeugnisse ihrer Mitglieder erbringt. Hierzu kann zB das Abernten von Feldern oder das Füttern von Tieren gehören. Unter die Tätigkeiten iSd Buchst b der Vorschrift fallen auch die Betriebshilfsdienst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.5 Zuführung von neuem Betriebsvermögen bei einer Tochtergesellschaft, mit der ein Gewinnabführungsvertrag nicht besteht

Tz. 137 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 32) kann eine dem Hauptanwendungsfall vergleichbare Gestaltung darin liegen, dass der (neue) Gesellschafter der Verlust-Kap-Ges nicht dieser selbst, sondern deren nicht organschaftlich verbundener(n) TG(en) neues BV zuführt. Nach Verw-Auff ist ein Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 S 3 KStG zu dem Schreiben des BMF vom 27.03.2003 (BStBl I 2003, 240)

Tz. 180 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Das oa Schr des BMF v 27.03.2003 enthält Verw-Anw, wonach Ertrag-St auf Sanierungsgewinne bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gestundet oder sogar erlassen werden können. Es ist ungeklärt, ob der Begriff der Sanierung in § 8 Abs 4 S 3 KStG und nach dem oa Schr des BMF deckungsgleich auszulegen ist. Selbst bei deckungsgleicher Ausl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10 Entsprechende Anwendung der Sätze 1–3 in den Fällen des Verlustausgleichs (§ 8 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 187 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 4 KStG gilt Entspr für den Ausgleich des Verlustes, der auf die Zeit vom Beginn des Wj an bis zu dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung entfällt. § 8 Abs 4 S 4 KStG zwingt für den Fall, dass im Laufe eines VZ die 51 %-Grenze für den schädlichen AE-Wechsel überschritten wird, zur Ermittlung eines Teilverlusts vom Beginn des Wj a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Beratungsgenossenschaften

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu den begünstigten Beratungsleistungen gehören solche, die sich zB auf die Sortenwahl, die Düngung, den Erntezeitpunkt, die Zuchtauswahl, die Fütterung, Sortierung, Verpackung, Absatzwege und Zeitpunkt der Vermarktung beziehen (s Josten, INF 1976, 57). Die Rechts- und St-Beratung fällt nicht unter die St-Befreiung (s R 5.11 Abs 4 S 4 KStR 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.5 Anteilsveräußerungen im Konzern

Tz. 56 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der BFH (s Urt des BFH v 20.08.2003, BStBl II 2004, 614; weiter s Urt des BFH v 14.10.2015, GmbHR 2016, 553) hat die Verw-Auff bestätigt, dass auch Anteilsübertragungen innerhalb eines Konzerns solche iSd § 8 Abs 4 KStG sind. Krit dazu s Frey/Neyer (GmbHR 2000, 705); s Neyer (BB 2003, 73); s Berg/Schmich (DB 2003, 1291) und s Frotscher (in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Teilweiser Beginn oder teilweises Erlöschen einer Steuerbefreiung (§ 13 Abs 5 KStG)

Tz. 71 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 5 KStG regelt die StEntstrickung (s Tz 3) für die Fälle, in denen nicht eine Kö von voller StPflicht zu voller StFreiheit wechselt (hierzu s § 13 Abs 1 KStG) oder umgekehrt eine bisher in vollem Umfang stfreie Kö voll stpfl wird (hierzu s § 13 Abs 2 KStG), sondern eine StBefreiung nur tw beginnt oder erlischt. 7.1 Teilweiser Beginn ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Organschaft über die Grenze aufgrund des DBA-Diskriminierungsverbots? Ubg 2011, 665; Dötsch, Künftig Nullbesteuerung ausl-beherrschter inl Kap-Ges? DK 2011, 267; Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Frotscher, Grenzüberschreitende Organschaft – Wo stehen wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Auswirkungen auf die Eigenkapitalgliederung (nur noch bis 2000 bzw 2001)

Tz. 188 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 34) führt der Verlust der wirtsch Identität nicht zu einem Wechsel des St-Subjekts. Die Verlust-Kö hat daher auch nach dem Untergang des Verlustabzugs die Teilbeträge des VEK fortzuführen. Das bedeutet, dass der nicht mehr nutzbare Verlustabzug zu einer definitiven Verringerung des Teil...mehr