Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Dienst- und Werkleistungsgenossenschaften

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Geschäfte iSd § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst b KStG liegen vor, wenn eine Gen unmittelbar Dienst- oder Werkleistungen für die Produktion der l + f Erzeugnisse ihrer Mitglieder erbringt. Hierzu kann zB das Abernten von Feldern oder das Füttern von Tieren gehören. Unter die Tätigkeiten iSd Buchst b der Vorschrift fallen auch die Betriebshilfsdienst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.5 Zuführung von neuem Betriebsvermögen bei einer Tochtergesellschaft, mit der ein Gewinnabführungsvertrag nicht besteht

Tz. 137 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 32) kann eine dem Hauptanwendungsfall vergleichbare Gestaltung darin liegen, dass der (neue) Gesellschafter der Verlust-Kap-Ges nicht dieser selbst, sondern deren nicht organschaftlich verbundener(n) TG(en) neues BV zuführt. Nach Verw-Auff ist ein Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 S 3 KStG zu dem Schreiben des BMF vom 27.03.2003 (BStBl I 2003, 240)

Tz. 180 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Das oa Schr des BMF v 27.03.2003 enthält Verw-Anw, wonach Ertrag-St auf Sanierungsgewinne bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gestundet oder sogar erlassen werden können. Es ist ungeklärt, ob der Begriff der Sanierung in § 8 Abs 4 S 3 KStG und nach dem oa Schr des BMF deckungsgleich auszulegen ist. Selbst bei deckungsgleicher Ausl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10 Entsprechende Anwendung der Sätze 1–3 in den Fällen des Verlustausgleichs (§ 8 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 187 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 4 KStG gilt Entspr für den Ausgleich des Verlustes, der auf die Zeit vom Beginn des Wj an bis zu dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung entfällt. § 8 Abs 4 S 4 KStG zwingt für den Fall, dass im Laufe eines VZ die 51 %-Grenze für den schädlichen AE-Wechsel überschritten wird, zur Ermittlung eines Teilverlusts vom Beginn des Wj a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Beratungsgenossenschaften

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu den begünstigten Beratungsleistungen gehören solche, die sich zB auf die Sortenwahl, die Düngung, den Erntezeitpunkt, die Zuchtauswahl, die Fütterung, Sortierung, Verpackung, Absatzwege und Zeitpunkt der Vermarktung beziehen (s Josten, INF 1976, 57). Die Rechts- und St-Beratung fällt nicht unter die St-Befreiung (s R 5.11 Abs 4 S 4 KStR 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Teilweiser Beginn oder teilweises Erlöschen einer Steuerbefreiung (§ 13 Abs 5 KStG)

Tz. 71 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 5 KStG regelt die StEntstrickung (s Tz 3) für die Fälle, in denen nicht eine Kö von voller StPflicht zu voller StFreiheit wechselt (hierzu s § 13 Abs 1 KStG) oder umgekehrt eine bisher in vollem Umfang stfreie Kö voll stpfl wird (hierzu s § 13 Abs 2 KStG), sondern eine StBefreiung nur tw beginnt oder erlischt. 7.1 Teilweiser Beginn ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift dient dem agrarpolitischen Zweck, l + f Betrieben – insbes kleinbäuerlichen Betrieben – im Wettbewerb mit Großbetrieben dadurch zu helfen, dass ihre überbetrieblichen Zusammenschlüsse (in Gestalt von Selbsthilfeeinrichtungen) zur Verbesserung der Produktion oder des Absatzes ihrer Erzeugnisse stlich begünstigt werden (s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Organschaft über die Grenze aufgrund des DBA-Diskriminierungsverbots? Ubg 2011, 665; Dötsch, Künftig Nullbesteuerung ausl-beherrschter inl Kap-Ges? DK 2011, 267; Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Frotscher, Grenzüberschreitende Organschaft – Wo stehen wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Auswirkungen auf die Eigenkapitalgliederung (nur noch bis 2000 bzw 2001)

Tz. 188 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 34) führt der Verlust der wirtsch Identität nicht zu einem Wechsel des St-Subjekts. Die Verlust-Kö hat daher auch nach dem Untergang des Verlustabzugs die Teilbeträge des VEK fortzuführen. Das bedeutet, dass der nicht mehr nutzbare Verlustabzug zu einer definitiven Verringerung des Teil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Teilweises Erlöschen einer Steuerbefreiung

Tz. 119 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Bei tw Erlöschen einer St-Befreiung ist der gem § 13 Abs 3 S 1 iVm § 13 Abs 5 KStG Ansatz mit dem Tw zur stfreien Aufdeckung der stillen Reserven nur für diejenigen WG (bzw Teile von WG) vorzunehmen, die aus dem bisher stfreien Bereich in den nunmehr stpfl Bereich gelangen (hierzu s Tz 108 Bsp). Ebenso bezieht sich der bei nach § 5 Abs 1 Nr 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Der Gesetzesaufbau des § 8 Abs 4 KStG

Tz. 32 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 In seinem S 1 bestimmt § 8 Abs 4 KStG, dass bei einer Kö Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. S 2 des § 8 Abs 4 KStG umschreibt den sog Hauptanwendungsfall, "Wirtsch Identität liegt insbes dann nicht vor, wenn …". S 3 de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.4 Bereits beteiligte Gesellschafter als Erwerber

Tz. 55 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 § 8 Abs 4 S 2 KStG spricht nur davon, dass "mehr als die Hälfte der Anteile an der Kap-Ges übertragen werden" und fordert nicht die Übertragung an (bisherige) Nichtgesellschafter. Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 05) können Erwerber der Anteile sowohl neue als auch bereits beteiligte AE sein. Das Schr des BMF enthält f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Beginn der Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Beginnt eine StPflicht, ist nach § 13 Abs 6 S 3 KStG die Anschaffung der Beteiligung anzunehmen. Als AK ist der gW der Anteile zum Zeitpunkt des Beginns der StPflicht anzusetzen. Im Einzelnen: Übersteigt der gW die tats AK, werden die stillen Reserven, die sich bis zum Eintritt der StPflicht gebildet haben, aufgedeckt, dh einer späteren Besteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Der Verlustabzug iSd § 8 Abs 4 KStG

Tz. 31 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach seinem ausdrücklichen Wortlaut betrifft § 8 Abs 4 KStG nur den Verlustabzug nach § 10d EStG . Nicht darunter fallen somit verbleibende Verluste iSd §§ 2a, 15 Abs 4 (glA s FG Ddf, Urt v 20.04.2010, EFG 2010, 2106; Rev-Az BFH: I R 48/10) und 15a EStG . Der Ref-Entw eines StVergAbG v 28.11.2002 sah eine Ausweitung der ges Regelung auf solche v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Die Vergleichskriterien

Tz. 162 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist es eine eigenständige Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs, dass die Kö den Verlust verursachenden Geschäftsbetrieb "in einem nach dem Gesamtbild der wirtsch Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortführt". Als Vergleichskriterien für das Messen des Abschmelzens zwischen Ursprun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.2 Anteile iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 49 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für die Frage, welche Papiere für die Prüfung des mehrheitlichen AE-Wechsels einzubeziehen sind, gelten uE die Ausführungen zu § 17 EStG (s § 17 EStG Tz 72 – 95) entspr. Ähnlich s Neumann (FR 1999, 682, 683). Die hM (s Lang, in E & Y, § 8 KStG Rn 1262.1; Frotscher, in F/M, § 8 KStG Rn 185) will Genussrechte und Bezugsrechte nicht einbeziehen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ausnahmeregelung bei der Berechnung der 10-Prozent-Grenze für bestimmte Genossenschaften und Vereine – § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 3 KStG

Tz. 56 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 3 KStG bleiben bei Gen und Vereinen, deren Geschäftsbetrieb sich überwiegend auf die Durchführung von Milchqualitäts- und Milchleistungsprüfungen oder auf die Tierbesamung beschränkt, die auf diese Tätigkeiten gerichteten Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern bei der Berechnung der 10-Prozentgrenze außer Ansatz. Sinn und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Einkommensermittlung bei voller Steuerpflicht

Tz. 60 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei voller StPflicht ist die Einkommensermittlung bei Gen einfach, weil gem § 8 Abs 2 KStG gew Eink vorliegen und das Einkommen entspr der hr-lichen Buchführungspflicht als Gewinn nach § 5 EStG zu ermitteln ist. Gen können sowohl bei partieller als auch bei voller StPflicht die Behandlung als kleine Kö beanspruchen (s R 31.1 Abs 1 KStR 2015; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 "Nicht wesentliche" Abweichung im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die vermögensmäßige Beteiligung an der Genossenschaft oder dem Verein dem Anteil an den zur Nutzung überlassenen Flächen und Gebäuden entspricht (s § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG). "Nicht wes" Abweichungen stehen der Gewährung des Freibetrags nicht entgegen. Nicht wes ist eine Abweichung immer dan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 12 Abs 3 S 2 UmwStG

Tz. 196 Stand: EL 58 – ET: 11/2006 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 12 Abs 3 S 2 UmwStG, s § 12 UmwStG Tz 57ff. Wegen der Frage, ob ein nach § 12 Abs 3 S 2 UmwStG bei einer Verschmelzung übergegangener Verlustabzug bei der übernehmenden Kö (ggf) erneut den Nutzbarkeitskriterien des § 8 Abs 4 KStG unterliegt (s § 12 UmwStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.2 Betriebsvermögen bei mitunternehmerischen Beteiligungen

Tz. 123 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV einer Verlust-Kap-Ges Beteiligungen an Pers-Ges, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) das Aktivvermögen der Pers-Ges mit dem Anteil der Beteiligung in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen. Auch hierin ist uE der Verw-Auff grds zuzustimmen. Da der MU-Verlust anteilig der Kö zugerechnet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

Tz. 57 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei partieller StPflicht (s Tz 46 ff) dürfte die Ermittlung des Einkommens aus den nicht begünstigten Tätigkeiten in der Praxis häufig schwierig sein. Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) ergibt sich aus den Einnahmen aus den nicht begünstigten Geschäften (s Tz 36 ff). Zur Berücksichtigung von vGA und verdeckten Einlagen bei der Einkommensermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7 Einbeziehung des Aktivvermögens nachgeordneter Gesellschaften in den Betriebsvermögensvergleich

Tz. 112 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Für die in den Tz 113 – 123 genannten Sachverhalte ist nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) nicht nur das Aktivvermögen der Obergesellschaft, sondern zusätzlich das einer nachgeordneten Gesellschaft in den nach § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebenen Vergleich einzubeziehen. 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abgrenzung des § 18 KStG von § 14 KStG

Tz. 7 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Eine Organschaft nach § 18 KStG kommt nur insoweit in Betracht, als nicht bereits die Voraussetzungen des § 14 KStG vorliegen (glA s Pache, in H/H/R, § 18 KStG Rn 4). Wie bereits ausgeführt (s Tz 3), spielt es für die Abgrenzung zwischen den §§ 14 und 18 KStG keine Rolle, ob die OT-Kö bzw -Pers-Ges nach dt oder nach ausl Recht gegründet worden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Organschaft und Ausl, FS Beusch, 1993, 153; Grotherr, Krit Bestandsaufnahme der systematischen und betriebswirtsch Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Organschaftskonzepts – Die Organschaft als lex imperfecta zur stlichen Erfassung der wirtsch Einheit "Konzern", StuW 1995, 124; Orth, Elemente einer grenzüberschreitenden Organschaft im dt StR, GmbHR 1996, 33; Grother...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Nutzungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Beispiele für Nutzungsgen sind Gen zur gemeinsamen Nutzung l + f Maschinen aller Art (Maschinenringe), Zuchtgen, Pfluggen und Dreschgen (s Urt des BFH v 28.07.1959, BStBl III 1959, 372). Gegenstand einer gen Nutzung von Land- und Forstwirten können auch eine l + f Fläche (Grund und Boden), zB in einem Fall, in dem sich Land- und Forstwirte in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 vom 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093)

Tz. 22 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Als Reaktion auf die Rspr in 1986 wurde die urspr Regelung des § 8 Abs 4 KStG durch das StRefG 1990 mit dem Ziel geändert, sicherzustellen, dass nicht ausgeglichene Verluste nur dann stlich genutzt werden, wenn die Kö, die den Verlust nutzt, mit derjenigen, die ihn erlitten hat, sowohl rechtlich als auch wirtsch identisch ist. Der Gesetzgeber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Gesetzgeberische Konsequenzen

Tz. 16 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Gesetzgeber hat zwar mit dem UntStFG bereits erhebliche Änderungen des bisherigen Inhalts des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG idF des StSenkG vorgenommen. Die in Tz 15 dargestellten Problembereiche für den Bereich der wG von stfreien Kö sind aber durch diese Änderungen nicht berührt; sie bestehen weiterhin. Die gebotene gesetzgeberische Kon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Ermittlung der Teilwerte

Tz. 41 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Wert, den der Erwerber des ganzen Betriebes iRd Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass dieser den Betrieb fortführt. Der Tw ist auch dann anzusetzen, wenn er über den AK oder den HK liegt. Der Tw-Ansatz ist sowohl für die WG des Anlagevermögens als auch fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vorliegen von Gewinneinkünften

Tz. 14 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wird eine stpfl Kö von der KSt befreit, hat sie nach § 13 Abs 1 KStG zum Zeitpunkt des Erlöschens der StPflicht eine Schluss-Bil aufzustellen. Voraussetzung ist, dass die Kö entweder gem § 8 Abs 2 KStG Eink aus Gew bezieht oder kraft ihrer wirtsch Betätigung Gewinn-Eink, also Eink aus L + F, Gew oder selbst Arbeit, erzielt (s § 2 Abs 2 Nr 1 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Anwendung auch auf andere Körperschaften als Kapitalgesellschaften

Tz. 131 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 8 Abs 4 S 1 KStG spricht von "Kö", § 8 Abs 4 S 2 KStG hingegen von "Kap-Ges". Nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 24) betrifft der Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs 4 KStG nicht nur die in S 2 allein genannten Kap-Ges, sondern auch andere Kö, insbes Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Betriebsvermögenszuführung vor dem Anteilseigner-Wechsel durch den Altgesellschafter

Tz. 138 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 31) regelt eine Ausnahme von der Regelreihenfolge Danach kann in begründeten Einzelfällen die Zuführung des neuen BV auch dann stschädlich sein, wenn sie vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung beginnt oder sogar schon abgeschlossen ist (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.7 Betriebsvermögenszuführung durch den Gesamtrechtsnachfolger

Tz. 139 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Fin-Verw bejaht auch in dem nachstehenden Beispielssachverhalt einen Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG. Beispiel: Die M-GmbH erwirbt alle Anteile an der Verlustgesellschaft T-GmbH. Würde die M-GmbH der T-GmbH überwiegend neues BV zuführen, wäre der Verlustabzug der T-GmbH wegen § 8 Abs 4 S 2 KStG verloren. Um den Verlustabzug zu erhalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinschaftliche Tierhaltung (§ 25 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag steht auch stpfl Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zu, die eine gemeinschaftliche Tierhaltung iSd § 51a BewG betreiben (§ 25 Abs 2 KStG). Statt auf § 51a BewG verweist § 25 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ab dem VZ 2025 auf die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.8 Betriebsvermögen bei ausländischen Körperschaften mit inländischer Betriebsstätte

Tz. 124 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 UE ist § 8 Abs 4 KStG auch bei der Verrechnung von noch nicht verbrauchten Verlustabzügen einer inl BetrSt mit künftigen Gewinnen der inl BetrSt anzuwenden (s § 50 Abs 1 S 2 EStG wegen der Anwendung des § 10d EStG). Hier stellt sich die ungeklärte Frage, ob für die in § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebene Überwiegensprüfung beim BV nur auf das B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.9 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 142 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach der inzwischen vom BFH (s Urt des BFH v 12.07.2012, DStR 2012, 2058) bestätigten hM im Schrifttum (s Butz-Seidl, GestStB 11/1998, 25; Hoffmann, DStR 1998, 196; DStR 2001, 1123, 1125 und DStR 2004, 293; Breuninger/Fey, GmbHR 1998, 866, 875; Frotscher, DStR 2001, 10, 16; Neumann, StB 2002, 246, 258; Orth, in Kessler/Kröner/Köhler, Konzern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Umfang des Abzugsverbots nach § 8 Abs 4 KStG

Tz. 181 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 KStG regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 10d EStG, wonach nicht ausgeglichene negative Eink im Wege des Verlustrücktrags mit dem positiven Einkommen früherer oder späterer VZ verrechnet werden können. Der Gesetzeswortlaut differenziert nicht danach, ob der Verlust rück- oder vorgetragen werden soll. GlA s Neyer (BB 2001, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Allgemeines zur Generalklausel des § 8 Abs 4 S 1 KStG und zu deren Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 33 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist gem § 8 Abs 4 S 1 KStG bei einer Kö, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die wirtsch Identität einer Kö als Rechtsperson bestimmt sich, so der BFH (s Urt des BFH v 28.05.2008, HFR 2008, 1259; weiter s Urt des BFH v 01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.1 Die 50 %-Grenze

Tz. 44 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 03) bezieht sich die 50 %-Grenze "grds" auf das Nenn-Kap der Kap-Ges. Wegen des Zusammenwirkens der S 1 und 2 des § 8 Abs 4 KStG ist jedoch auch dann ein schädlicher AE-Wechsel anzunehmen, wenn die übertragenen Anteile zwar nicht mehr als 50 % ausmachen, im wirtsch Ergebnis jedoch eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinschaftliche Land- und Forstwirtschaft (§ 25 Abs 1 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Gewährung des Freibetrags, der nur stpfl und nicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG stbefreiten Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zusteht, ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Sanierung

Tz. 143 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung von neuem BV unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 § 8 Abs 4 S 2 KStG als typisierende Norm

Tz. 40 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 § 8 Abs 4 S 2 KStG unterstellt typisierend den Verlust der wirtsch Identität und versagt demzufolge die weitere Nutzbarkeit eines stlichen Verlustabzugs, wenn bei der den Verlust verursachenden Kö zwei Merkmale zusammentreffen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.3 Anteilsübertragung

Tz. 50 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Anteilsübertragung iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 04) jede entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung mit Ausnahme des Anteilsübergangs durch Erbfall einschl der Erbauseinandersetzung, mithin jeder rechtsgeschäftliche Übergang der Anteile. Nach Verw-Auff macht auch ein Spitzenausgleich di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 133 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch bei einem tw Erlöschen einer StBefreiung soll die Erfassung der stillen Reserven gem § 13 Abs 5 KStG grds zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige StFreiheit tw endet. S auch Kirchhain, in R/H/N, § 13 KStG, Rn 81. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss eines Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj lie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven durch den Teilwertansatz

Tz. 37 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG in der zu erstellenden Schluss-Bil mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken (s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71 – zur Ausnahmeregelung des § 13 Abs 4 KStG für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, die spendenbegünstigte Zwecke iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG verfolgen, s Tz 54 ff). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Keine Besteuerung der in der Zeit der Steuerfreiheit gebildeten stillen Reserven

Tz. 46 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG auch in der zu erstellenden Anfangs-Bil grds mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken. Dadurch wird beim Wechsel von der StFreiheit zur StPflicht verhindert, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) besteuert werden müssten (s R 13.3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 54 Abs 6 KStG 1999 ist § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Forts der UntStRef erstmals für den VZ 1997 anzuwenden. Ist der Verlust der wirtsch Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 06.08.1997 (Beschl des BT über das Vermittlungsergebnis des Ges zur Forts der UntStRef) eingetreten, gilt § 8 Abs 4 KStG erstmals für den VZ 1998. Der Ver...mehr