Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Teilweises Erlöschen einer Steuerbefreiung

Tz. 119 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Bei tw Erlöschen einer St-Befreiung ist der gem § 13 Abs 3 S 1 iVm § 13 Abs 5 KStG Ansatz mit dem Tw zur stfreien Aufdeckung der stillen Reserven nur für diejenigen WG (bzw Teile von WG) vorzunehmen, die aus dem bisher stfreien Bereich in den nunmehr stpfl Bereich gelangen (hierzu s Tz 108 Bsp). Ebenso bezieht sich der bei nach § 5 Abs 1 Nr 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Der Gesetzesaufbau des § 8 Abs 4 KStG

Tz. 32 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 In seinem S 1 bestimmt § 8 Abs 4 KStG, dass bei einer Kö Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. S 2 des § 8 Abs 4 KStG umschreibt den sog Hauptanwendungsfall, "Wirtsch Identität liegt insbes dann nicht vor, wenn …". S 3 de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.4 Bereits beteiligte Gesellschafter als Erwerber

Tz. 55 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 § 8 Abs 4 S 2 KStG spricht nur davon, dass "mehr als die Hälfte der Anteile an der Kap-Ges übertragen werden" und fordert nicht die Übertragung an (bisherige) Nichtgesellschafter. Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 05) können Erwerber der Anteile sowohl neue als auch bereits beteiligte AE sein. Das Schr des BMF enthält f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Beginn der Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Beginnt eine StPflicht, ist nach § 13 Abs 6 S 3 KStG die Anschaffung der Beteiligung anzunehmen. Als AK ist der gW der Anteile zum Zeitpunkt des Beginns der StPflicht anzusetzen. Im Einzelnen: Übersteigt der gW die tats AK, werden die stillen Reserven, die sich bis zum Eintritt der StPflicht gebildet haben, aufgedeckt, dh einer späteren Besteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Der Verlustabzug iSd § 8 Abs 4 KStG

Tz. 31 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach seinem ausdrücklichen Wortlaut betrifft § 8 Abs 4 KStG nur den Verlustabzug nach § 10d EStG . Nicht darunter fallen somit verbleibende Verluste iSd §§ 2a, 15 Abs 4 (glA s FG Ddf, Urt v 20.04.2010, EFG 2010, 2106; Rev-Az BFH: I R 48/10) und 15a EStG . Der Ref-Entw eines StVergAbG v 28.11.2002 sah eine Ausweitung der ges Regelung auf solche v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Die Vergleichskriterien

Tz. 162 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist es eine eigenständige Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs, dass die Kö den Verlust verursachenden Geschäftsbetrieb "in einem nach dem Gesamtbild der wirtsch Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortführt". Als Vergleichskriterien für das Messen des Abschmelzens zwischen Ursprun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ausnahmeregelung bei der Berechnung der 10-Prozent-Grenze für bestimmte Genossenschaften und Vereine – § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 3 KStG

Tz. 56 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 3 KStG bleiben bei Gen und Vereinen, deren Geschäftsbetrieb sich überwiegend auf die Durchführung von Milchqualitäts- und Milchleistungsprüfungen oder auf die Tierbesamung beschränkt, die auf diese Tätigkeiten gerichteten Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern bei der Berechnung der 10-Prozentgrenze außer Ansatz. Sinn und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Einkommensermittlung bei voller Steuerpflicht

Tz. 60 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei voller StPflicht ist die Einkommensermittlung bei Gen einfach, weil gem § 8 Abs 2 KStG gew Eink vorliegen und das Einkommen entspr der hr-lichen Buchführungspflicht als Gewinn nach § 5 EStG zu ermitteln ist. Gen können sowohl bei partieller als auch bei voller StPflicht die Behandlung als kleine Kö beanspruchen (s R 31.1 Abs 1 KStR 2015; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 "Nicht wesentliche" Abweichung im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die vermögensmäßige Beteiligung an der Genossenschaft oder dem Verein dem Anteil an den zur Nutzung überlassenen Flächen und Gebäuden entspricht (s § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG). "Nicht wes" Abweichungen stehen der Gewährung des Freibetrags nicht entgegen. Nicht wes ist eine Abweichung immer dan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 12 Abs 3 S 2 UmwStG

Tz. 196 Stand: EL 58 – ET: 11/2006 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 12 Abs 3 S 2 UmwStG, s § 12 UmwStG Tz 57ff. Wegen der Frage, ob ein nach § 12 Abs 3 S 2 UmwStG bei einer Verschmelzung übergegangener Verlustabzug bei der übernehmenden Kö (ggf) erneut den Nutzbarkeitskriterien des § 8 Abs 4 KStG unterliegt (s § 12 UmwStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.2 Betriebsvermögen bei mitunternehmerischen Beteiligungen

Tz. 123 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV einer Verlust-Kap-Ges Beteiligungen an Pers-Ges, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) das Aktivvermögen der Pers-Ges mit dem Anteil der Beteiligung in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen. Auch hierin ist uE der Verw-Auff grds zuzustimmen. Da der MU-Verlust anteilig der Kö zugerechnet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

Tz. 57 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei partieller StPflicht (s Tz 46 ff) dürfte die Ermittlung des Einkommens aus den nicht begünstigten Tätigkeiten in der Praxis häufig schwierig sein. Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) ergibt sich aus den Einnahmen aus den nicht begünstigten Geschäften (s Tz 36 ff). Zur Berücksichtigung von vGA und verdeckten Einlagen bei der Einkommensermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift dient dem agrarpolitischen Zweck, l + f Betrieben – insbes kleinbäuerlichen Betrieben – im Wettbewerb mit Großbetrieben dadurch zu helfen, dass ihre überbetrieblichen Zusammenschlüsse (in Gestalt von Selbsthilfeeinrichtungen) zur Verbesserung der Produktion oder des Absatzes ihrer Erzeugnisse stlich begünstigt werden (s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Organschaft und Ausl, FS Beusch, 1993, 153; Grotherr, Krit Bestandsaufnahme der systematischen und betriebswirtsch Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Organschaftskonzepts – Die Organschaft als lex imperfecta zur stlichen Erfassung der wirtsch Einheit "Konzern", StuW 1995, 124; Orth, Elemente einer grenzüberschreitenden Organschaft im dt StR, GmbHR 1996, 33; Grother...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7 Einbeziehung des Aktivvermögens nachgeordneter Gesellschaften in den Betriebsvermögensvergleich

Tz. 112 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Für die in den Tz 113 – 123 genannten Sachverhalte ist nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) nicht nur das Aktivvermögen der Obergesellschaft, sondern zusätzlich das einer nachgeordneten Gesellschaft in den nach § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebenen Vergleich einzubeziehen. 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abgrenzung des § 18 KStG von § 14 KStG

Tz. 7 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Eine Organschaft nach § 18 KStG kommt nur insoweit in Betracht, als nicht bereits die Voraussetzungen des § 14 KStG vorliegen (glA s Pache, in H/H/R, § 18 KStG Rn 4). Wie bereits ausgeführt (s Tz 3), spielt es für die Abgrenzung zwischen den §§ 14 und 18 KStG keine Rolle, ob die OT-Kö bzw -Pers-Ges nach dt oder nach ausl Recht gegründet worden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinschaftliche Tierhaltung (§ 25 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag steht auch stpfl Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zu, die eine gemeinschaftliche Tierhaltung iSd § 51a BewG betreiben (§ 25 Abs 2 KStG). Statt auf § 51a BewG verweist § 25 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ab dem VZ 2025 auf die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 vom 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093)

Tz. 22 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Als Reaktion auf die Rspr in 1986 wurde die urspr Regelung des § 8 Abs 4 KStG durch das StRefG 1990 mit dem Ziel geändert, sicherzustellen, dass nicht ausgeglichene Verluste nur dann stlich genutzt werden, wenn die Kö, die den Verlust nutzt, mit derjenigen, die ihn erlitten hat, sowohl rechtlich als auch wirtsch identisch ist. Der Gesetzgeber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Gesetzgeberische Konsequenzen

Tz. 16 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Gesetzgeber hat zwar mit dem UntStFG bereits erhebliche Änderungen des bisherigen Inhalts des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG idF des StSenkG vorgenommen. Die in Tz 15 dargestellten Problembereiche für den Bereich der wG von stfreien Kö sind aber durch diese Änderungen nicht berührt; sie bestehen weiterhin. Die gebotene gesetzgeberische Kon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vorliegen von Gewinneinkünften

Tz. 14 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wird eine stpfl Kö von der KSt befreit, hat sie nach § 13 Abs 1 KStG zum Zeitpunkt des Erlöschens der StPflicht eine Schluss-Bil aufzustellen. Voraussetzung ist, dass die Kö entweder gem § 8 Abs 2 KStG Eink aus Gew bezieht oder kraft ihrer wirtsch Betätigung Gewinn-Eink, also Eink aus L + F, Gew oder selbst Arbeit, erzielt (s § 2 Abs 2 Nr 1 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Anwendung auch auf andere Körperschaften als Kapitalgesellschaften

Tz. 131 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 8 Abs 4 S 1 KStG spricht von "Kö", § 8 Abs 4 S 2 KStG hingegen von "Kap-Ges". Nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 24) betrifft der Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs 4 KStG nicht nur die in S 2 allein genannten Kap-Ges, sondern auch andere Kö, insbes Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Betriebsvermögenszuführung vor dem Anteilseigner-Wechsel durch den Altgesellschafter

Tz. 138 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 31) regelt eine Ausnahme von der Regelreihenfolge Danach kann in begründeten Einzelfällen die Zuführung des neuen BV auch dann stschädlich sein, wenn sie vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung beginnt oder sogar schon abgeschlossen ist (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.7 Betriebsvermögenszuführung durch den Gesamtrechtsnachfolger

Tz. 139 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Fin-Verw bejaht auch in dem nachstehenden Beispielssachverhalt einen Anwendungsfall des § 8 Abs 4 S 1 KStG. Beispiel: Die M-GmbH erwirbt alle Anteile an der Verlustgesellschaft T-GmbH. Würde die M-GmbH der T-GmbH überwiegend neues BV zuführen, wäre der Verlustabzug der T-GmbH wegen § 8 Abs 4 S 2 KStG verloren. Um den Verlustabzug zu erhalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.8 Betriebsvermögen bei ausländischen Körperschaften mit inländischer Betriebsstätte

Tz. 124 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 UE ist § 8 Abs 4 KStG auch bei der Verrechnung von noch nicht verbrauchten Verlustabzügen einer inl BetrSt mit künftigen Gewinnen der inl BetrSt anzuwenden (s § 50 Abs 1 S 2 EStG wegen der Anwendung des § 10d EStG). Hier stellt sich die ungeklärte Frage, ob für die in § 8 Abs 4 S 2 KStG vorgeschriebene Überwiegensprüfung beim BV nur auf das B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.9 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 142 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach der inzwischen vom BFH (s Urt des BFH v 12.07.2012, DStR 2012, 2058) bestätigten hM im Schrifttum (s Butz-Seidl, GestStB 11/1998, 25; Hoffmann, DStR 1998, 196; DStR 2001, 1123, 1125 und DStR 2004, 293; Breuninger/Fey, GmbHR 1998, 866, 875; Frotscher, DStR 2001, 10, 16; Neumann, StB 2002, 246, 258; Orth, in Kessler/Kröner/Köhler, Konzern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Allgemeines zur Generalklausel des § 8 Abs 4 S 1 KStG und zu deren Verhältnis zu § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 33 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist gem § 8 Abs 4 S 1 KStG bei einer Kö, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtsch mit der Kö identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die wirtsch Identität einer Kö als Rechtsperson bestimmt sich, so der BFH (s Urt des BFH v 28.05.2008, HFR 2008, 1259; weiter s Urt des BFH v 01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.1 Die 50 %-Grenze

Tz. 44 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 03) bezieht sich die 50 %-Grenze "grds" auf das Nenn-Kap der Kap-Ges. Wegen des Zusammenwirkens der S 1 und 2 des § 8 Abs 4 KStG ist jedoch auch dann ein schädlicher AE-Wechsel anzunehmen, wenn die übertragenen Anteile zwar nicht mehr als 50 % ausmachen, im wirtsch Ergebnis jedoch eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Sanierung

Tz. 143 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung von neuem BV unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 § 8 Abs 4 S 2 KStG als typisierende Norm

Tz. 40 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 § 8 Abs 4 S 2 KStG unterstellt typisierend den Verlust der wirtsch Identität und versagt demzufolge die weitere Nutzbarkeit eines stlichen Verlustabzugs, wenn bei der den Verlust verursachenden Kö zwei Merkmale zusammentreffen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 133 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch bei einem tw Erlöschen einer StBefreiung soll die Erfassung der stillen Reserven gem § 13 Abs 5 KStG grds zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige StFreiheit tw endet. S auch Kirchhain, in R/H/N, § 13 KStG, Rn 81. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss eines Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj lie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven durch den Teilwertansatz

Tz. 37 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG in der zu erstellenden Schluss-Bil mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken (s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71 – zur Ausnahmeregelung des § 13 Abs 4 KStG für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, die spendenbegünstigte Zwecke iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG verfolgen, s Tz 54 ff). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Keine Besteuerung der in der Zeit der Steuerfreiheit gebildeten stillen Reserven

Tz. 46 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG auch in der zu erstellenden Anfangs-Bil grds mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken. Dadurch wird beim Wechsel von der StFreiheit zur StPflicht verhindert, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) besteuert werden müssten (s R 13.3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle zu den begünstigten/nicht begünstigten Tätigkeiten

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Erfüllt eine Anschluss- oder Lieferungsgen (s Tz 13) ihrerseits sämtliche Voraussetzungen der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG, so ist die Einschaltung dieser Anschluss- oder Lieferungsgen dem begünstigten Bereich zuzuordnen, wenn die bezogenen Erzeugnisse von den Mitgliedern der eingeschalteten Gen selbst erzeugt sind und die Anschluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.1 "Aufpfropfen" und "Abschmelzen"

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wie bereits erwähnt, müssen, damit der S 3 des § 8 Abs 4 KStG überhaupt zur Anwendung kommen kann, die Voraussetzungen seiner S 1 oder 2 erfüllt sein, ua muss der Verlust-Kap-Ges überwiegend neues BV zugeführt worden sein. § 8 Abs 4 S 3 KStG erklärt diese BV-Aufstockung für st-unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, DB 1997, 2093, 2144; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der UntStRef – rückwirkende Änderungen im EStG, KStG und UmwStG, DStR 1997, 1427; Orth, Ges zur Forts der UntStRef: Zu den Einschränkungen der Verlustabzugsberechtigung von Kap-Ges durch § 8 Abs 4 KStG nF und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG nF, DB 1997, 2242; Prinz, Verlustnutzung bei Versc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nebengeschäfte sind alle sonstigen Geschäfte, die nicht Zweck-, Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind. Zum Begriff des Nebengeschäfts s Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532). Danach handelt es sich hierbei um Geschäfte, die mit dem Satzungszweck in keinem Zusammenhang stehen und daher zumeist nur gelegentlich ausgeübt werden. Auf die Pers, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinschaftliche Land- und Forstwirtschaft (§ 25 Abs 1 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Gewährung des Freibetrags, der nur stpfl und nicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG stbefreiten Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zusteht, ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.7 Zeitlicher Zusammenhang bei schrittweisem Anteilseigner-Wechsel

Tz. 61 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 06) muss die Übertragung der Anteile iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Hiervon ist nach Verw-Auff regelmäßig auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an der Verlust-Kap-Ges übertragen werden. Diese Aussage in dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Ansatz der fortgeführten Buchwerte in der Anfangsbilanz

Tz. 66 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fällt eine St-Befreiung weg, können die og Kö (s Tz 54) in der nach § 13 Abs 2 KStG aufzustellenden Anfangs-Bil die Spendenzwecken dienenden WG statt mit den Tw mit den Werten, die sich bei ununterbrochener StPflicht nach den Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung ergeben würden, ansetzen. Dies sind die nach den allgemeinen Grundsätze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16 Letztmalige Anwendung (§ 34 Abs 6 S 4 KStG idF des URefG 2008)

Tz. 199 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Durch das URefG 2008 ist § 8 Abs 4 KStG aufgehoben und durch einen neuen § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG ist § 8 Abs 4 KStG in der am 23.12.2001 geltenden Fassung neben § 8c KStG nF erstmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kap-Ges innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.3 Die Vergleichsgröße II (Größe des Verlustbetriebs im Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Identität und auch noch fünf Jahre später)

Tz. 165 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der Wortlaut des § 8 Abs 4 S 3 KStG und des Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455) verlangen für den Erhalt des Verlustabzugs, dass der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb in einem vergleichbaren Umfang noch mind fünf Jahre nach dem Verlust der wirtsch Identität fortgeführt wird. Denknotwendig muss daher der Verlust verursachen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Teilweises Ende oder teilweiser Beginn der Steuerpflicht

Tz. 144 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 6 KStG knüpft nach seinem Wortlaut nur an die Fälle des Wechsels von völliger StPflicht zu völliger StFreiheit (s § 13 Abs 6 S 1 KStG) bzw des Wechsels von völliger StFreiheit zu völliger StPflicht (s § 13 Abs 6 S 3 KStG) an. Die Vorschrift enthält demnach nur eine Parallelregelung zu § 13 Abs 1 und Abs 2 KStG. S auch Kirchhain, in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungszweck, Rechtscharakter der Vorschrift

Tz. 25 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Die Vorschrift des § 8 Abs 4 KStG ist in hohem Maße auslegungsbedürftig, aber nur begrenzt auslegungsfähig (s Orth, DB 1997, 2242, 2249). Das Grundproblem der Vorschrift wird mit Rödder (StbJb 2002/2003, 307ff) und Frotscher (in F/M, § 8 KStG Rn 182) darin gesehen, dass der Telos der Norm letztlich ungeklärt ist. MaW, es fehlt an einem verläss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels

Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzustellen ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) auf die Tw des vorhandenen Aktivvermögens zum Zeitpunkt des stschädlichen AE-Wechsels (allerdings s Tz 138). Etwaige immaterielle WG sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bei der stlichen Gewinnermittlung nicht angesetzt werden dürfen. Zur Einbeziehung eines or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.3 Insbesondere beim Branchenwechsel kann die Prüfung, ob eine steuerschädliche Betriebsvermögenszuführung vorliegt, auch auf Grund einer "gegenständlichen Betrachtung" erfolgen

Tz. 108 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 10) ist bei einem Branchenwechsel (ebenso hierzu s Tz 169) neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch dann zugeführt, wenn für die von einer Kap-Ges wieder aufgenommene Tätigkeit überwiegend Vermögensgegenstände verwendet werden, die vor der Einstellung des urspr Geschäftsbetriebs noch nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft

Tz. 113 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV Beteiligungen an Organgesellschaften, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) nicht auf den Beteiligungswert abzustellen; vielmehr ist das Aktivvermögen der OG in vollem Umfang in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen, dh die BV-Zuführung ist für den Organkreis insges zu prüfen. Frotscher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.4 Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen dem Anteilseigner-Wechsel und der Betriebsvermögenszuführung

Tz. 127 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zwischen der Übertragung der Anteile und der Zuführung neuen BV muss unstreitig ein zeitlicher Zusammenhang bestehen. Nach der urspr Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 12) ist grds nur neues BV zu berücksichtigen, das innerhalb von fünf Jahren nach dem stschädlichen AE-Wechsel zugeführt wurde. Wegen des Sonderfalls ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ausländisches gewerbliches Unternehmen

Tz. 3 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 OT iSd § 18 KStG kann nur ein ausl gew Unternehmen sein, das im Inl eine Zweigniederlassung unterhält. OT ist das ausl Unternehmen, nicht die inl Zweigniederlassung. Das Gesetz enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Rechtsform dieses Unternehmens, dh sowohl ausl natürliche Personen, Kö und Pers-Ges können OT iSd § 18 KStG sein. Für die OG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zuordnung der Organbeteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung (finanzielle Eingliederung)

Tz. 19 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 1 Nr 2 KStG muss die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung an der OG zum BV der inl Zweigniederlassung gehören. In zeitlicher Hinsicht muss die finanzielle Eingliederung während des gesamten Wj der OG vorliegen (§ 18 S 2 iVm § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG). Tz. 20 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wie Walter (in E & Y, § 18...mehr