Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2.1 "Aufpfropfen" und "Abschmelzen"

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wie bereits erwähnt, müssen, damit der S 3 des § 8 Abs 4 KStG überhaupt zur Anwendung kommen kann, die Voraussetzungen seiner S 1 oder 2 erfüllt sein, ua muss der Verlust-Kap-Ges überwiegend neues BV zugeführt worden sein. § 8 Abs 4 S 3 KStG erklärt diese BV-Aufstockung für st-unschädlich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, DB 1997, 2093, 2144; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der UntStRef – rückwirkende Änderungen im EStG, KStG und UmwStG, DStR 1997, 1427; Orth, Ges zur Forts der UntStRef: Zu den Einschränkungen der Verlustabzugsberechtigung von Kap-Ges durch § 8 Abs 4 KStG nF und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG nF, DB 1997, 2242; Prinz, Verlustnutzung bei Versc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nebengeschäfte sind alle sonstigen Geschäfte, die nicht Zweck-, Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind. Zum Begriff des Nebengeschäfts s Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532). Danach handelt es sich hierbei um Geschäfte, die mit dem Satzungszweck in keinem Zusammenhang stehen und daher zumeist nur gelegentlich ausgeübt werden. Auf die Pers, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.7 Zeitlicher Zusammenhang bei schrittweisem Anteilseigner-Wechsel

Tz. 61 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 06) muss die Übertragung der Anteile iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Hiervon ist nach Verw-Auff regelmäßig auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an der Verlust-Kap-Ges übertragen werden. Diese Aussage in dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Ansatz der fortgeführten Buchwerte in der Anfangsbilanz

Tz. 66 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fällt eine St-Befreiung weg, können die og Kö (s Tz 54) in der nach § 13 Abs 2 KStG aufzustellenden Anfangs-Bil die Spendenzwecken dienenden WG statt mit den Tw mit den Werten, die sich bei ununterbrochener StPflicht nach den Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung ergeben würden, ansetzen. Dies sind die nach den allgemeinen Grundsätze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16 Letztmalige Anwendung (§ 34 Abs 6 S 4 KStG idF des URefG 2008)

Tz. 199 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Durch das URefG 2008 ist § 8 Abs 4 KStG aufgehoben und durch einen neuen § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG ist § 8 Abs 4 KStG in der am 23.12.2001 geltenden Fassung neben § 8c KStG nF erstmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kap-Ges innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.3 Die Vergleichsgröße II (Größe des Verlustbetriebs im Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Identität und auch noch fünf Jahre später)

Tz. 165 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der Wortlaut des § 8 Abs 4 S 3 KStG und des Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455) verlangen für den Erhalt des Verlustabzugs, dass der den Verlust verursachende Geschäftsbetrieb in einem vergleichbaren Umfang noch mind fünf Jahre nach dem Verlust der wirtsch Identität fortgeführt wird. Denknotwendig muss daher der Verlust verursachen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Teilweises Ende oder teilweiser Beginn der Steuerpflicht

Tz. 144 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 6 KStG knüpft nach seinem Wortlaut nur an die Fälle des Wechsels von völliger StPflicht zu völliger StFreiheit (s § 13 Abs 6 S 1 KStG) bzw des Wechsels von völliger StFreiheit zu völliger StPflicht (s § 13 Abs 6 S 3 KStG) an. Die Vorschrift enthält demnach nur eine Parallelregelung zu § 13 Abs 1 und Abs 2 KStG. S auch Kirchhain, in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen des Begriffs "Gesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels

Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzustellen ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) auf die Tw des vorhandenen Aktivvermögens zum Zeitpunkt des stschädlichen AE-Wechsels (allerdings s Tz 138). Etwaige immaterielle WG sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bei der stlichen Gewinnermittlung nicht angesetzt werden dürfen. Zur Einbeziehung eines or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.3 Insbesondere beim Branchenwechsel kann die Prüfung, ob eine steuerschädliche Betriebsvermögenszuführung vorliegt, auch auf Grund einer "gegenständlichen Betrachtung" erfolgen

Tz. 108 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 10) ist bei einem Branchenwechsel (ebenso hierzu s Tz 169) neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch dann zugeführt, wenn für die von einer Kap-Ges wieder aufgenommene Tätigkeit überwiegend Vermögensgegenstände verwendet werden, die vor der Einstellung des urspr Geschäftsbetriebs noch nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft

Tz. 113 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV Beteiligungen an Organgesellschaften, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) nicht auf den Beteiligungswert abzustellen; vielmehr ist das Aktivvermögen der OG in vollem Umfang in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen, dh die BV-Zuführung ist für den Organkreis insges zu prüfen. Frotscher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.4 Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen dem Anteilseigner-Wechsel und der Betriebsvermögenszuführung

Tz. 127 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zwischen der Übertragung der Anteile und der Zuführung neuen BV muss unstreitig ein zeitlicher Zusammenhang bestehen. Nach der urspr Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 12) ist grds nur neues BV zu berücksichtigen, das innerhalb von fünf Jahren nach dem stschädlichen AE-Wechsel zugeführt wurde. Wegen des Sonderfalls ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ausländisches gewerbliches Unternehmen

Tz. 3 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 OT iSd § 18 KStG kann nur ein ausl gew Unternehmen sein, das im Inl eine Zweigniederlassung unterhält. OT ist das ausl Unternehmen, nicht die inl Zweigniederlassung. Das Gesetz enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Rechtsform dieses Unternehmens, dh sowohl ausl natürliche Personen, Kö und Pers-Ges können OT iSd § 18 KStG sein. Für die OG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zuordnung der Organbeteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung (finanzielle Eingliederung)

Tz. 19 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 1 Nr 2 KStG muss die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung an der OG zum BV der inl Zweigniederlassung gehören. In zeitlicher Hinsicht muss die finanzielle Eingliederung während des gesamten Wj der OG vorliegen (§ 18 S 2 iVm § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG). Tz. 20 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wie Walter (in E & Y, § 18...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Besteuerung des Organeinkommens im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht als Folge oder als Voraussetzung der Anwendung des § 18 KStG?

Tz. 8 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nicht abschließend geklärt ist, ob die Besteuerung des dem ausl OT zugerechneten Organeinkommens iRd beschr ESt- oder KSt-Pflicht Voraussetzung oder Folgewirkung der Anwendung des § 18 KStG ist. Von Bedeutung ist diese Fragestellung insbes in den beiden folgenden Fällen: Fall 1: Kap-Ges mit dt statutarischem Sitz, aber Geschäftsleitung im Ausl,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erstellung der Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Schluss-Bil ist auf den Zeitpunkt zu erstellen, in dem die StPflicht endet. Dies kann zum Schluss eines Wj sein, aber auch während eines lfd Wj. Bei einem mit dem Kj übereinstimmenden Wj endet die StPflicht idR zum Schluss eines Wj, wenn vorausgesetzt wird, dass ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale während des gesamten VZ erfüllt sind, zB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Dem Gesellschafterwechsel gleichzusetzende Tatbestände

Tz. 132 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 26 und 27), dessen Text gleichlautend bereits im Schr des BMF v 11.06.1990 (BStBl I 1990, 252) enthalten war, sind einem Gesellschafterwechsel durch Übertragung von mehr als 50 % der Anteile zB gleichzusetzen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Ermittlung eines steuerlichen Verlusts

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Seit seiner Änderung durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) spricht § 10d EStG, der vorher an "Verluste" anknüpfte, von "negativen Einkünften, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Eink nicht ausgeglichen werden". Die Neufassung war durch § 2 Abs 3 EStG idF des oa ÄndG bedingt, der den Ausgleich zwischen positi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Inhalt der Regelung

Tz. 53 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wird eine Kö nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit, so sind bei Beginn der StBefreiung die WG, die der Förderung stbegünstigter Zwecke nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG dienen, in der nach § 13 Abs 1 aufzustellenden Schluss-Bil nicht mit dem Tw, sondern gemäß § 13 Abs 4 S 1 KStG mit dem Bw anzusetzen (BW-Privileg). Tz. 54 Stand: EL 91 – ET: 11/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungszweck, Rechtscharakter der Vorschrift

Tz. 25 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Die Vorschrift des § 8 Abs 4 KStG ist in hohem Maße auslegungsbedürftig, aber nur begrenzt auslegungsfähig (s Orth, DB 1997, 2242, 2249). Das Grundproblem der Vorschrift wird mit Rödder (StbJb 2002/2003, 307ff) und Frotscher (in F/M, § 8 KStG Rn 182) darin gesehen, dass der Telos der Norm letztlich ungeklärt ist. MaW, es fehlt an einem verläss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Anwendungsfälle

Tz. 20 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 2 KStG regelt den umgekehrten Fall, dass eine bisher stbefreite Kö stpfl wird. StBefreiung iSd § 13 Abs 2 KStG kann ebenfalls sowohl eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 KStG als auch nach Vorschriften außerhalb des KStG (weitere Fälle R 5.18 KStR 2015), sein. Auf die Dauer des Wegfalls der StFreiheit kommt es nicht an. Auch wenn die StFre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8 Andere Fälle der Betriebsvermögensverstärkung

Tz. 140 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das Urt des BFH v 08.08.2001 (BStBl II 2002, 392) schränkt zwar einerseits den BV-Begriff iSd § 8 Abs 4 KStG auf das Aktiv- (und ggf noch weiter auf das Anlage-)vermögen ein (dazu s Tz 76, 77); andererseits erweitert es auf der Grundlage des S 1 des § 8 Abs 4 KStG den BV-Begriff auf nicht bilanzierungsfähige Vorteile. Nach Auff des BFH kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Allgemeines zur begünstigten Tätigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaften und Vereine

Tz. 9 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die stbegünstigte Gen bzw der Verein soll dem Wesen nach ein Hilfs- und Ergänzungsbetrieb zum Zwecke rationeller Ausübung der aus den Mitgliederbetrieben ausgegliederten Einzelfunktionen bleiben. Für die begünstigten Gen ergibt sich dies uE unmittelbar aus § 1 GenG; hiernach sind Gen "…Ges von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Erstellung einer Anfangsbilanz

Tz. 30 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ermittelt die Kö ihren Gewinn durch BV-Vergleich, hat sie auf den Zeitpunkt, in dem die StPflicht beginnt, eine Anfangs-Bil aufzustellen (hierzu s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Tz. 31 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Anders als bei der Anwendung des § 13 Abs 1 KStG ist hier nicht darauf abzustellen, wie die Kö den Gewinn vor dem Eintr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Begünstigte Geschäftsbetriebe iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 St-befreit nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG sind Erwerbs- und Wirtschaftsgen sowie Vereine, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb beschränkt auf die gemeinschaftliche Benutzung l + f Betriebseinrichtungen oder Betriebsgegenstände (s § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 Buchst a KStG) – Nutzungsgen; s Tz 17; Leistungen iRv Dienst- oder Werkverträgen für die Produktion l ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Zweckgeschäfte

Tz. 25 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zweckgeschäfte sind alle Geschäfte, die der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands des Unternehmens der Gen dienen und die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken (s § 1 GenG und s Urt des BFH v 15.04.1970, BStBl II 1970, 532). Zweckgeschäfte sind insbes bei Nutzungs-, Dienstleistungs- und Beratungsgen: die Nutzungsü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Rechtsfolge: Sinngemäße Anwendung der §§ 14–17 KStG (§ 18 S 2 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 2 KStG "gelten im Übrigen die §§ 14–17 KStG sinngemäß". Das bedeutet, dass für den dem ausl OT nachgeschalteten inl Organkreis alle Regelungen zu beachten sind, die auch bei einem inl OT zu beachten wären. Aus dieser sinngemäßen Anwendung ergibt sich zB, dass § 18 KStG sowohl für die aktienrechtliche Organschaft mit einer AG oder K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Hilfsgeschäfte

Tz. 31 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die zur Abwicklung der Zweckgeschäfte und der Gegengeschäfte notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Gen mit sich bringt (s R 5.11 Abs 6 Nr 3 KStR 2015). Als Hilfsgeschäfte hat der BFH angesehen im Urt des BFH v 10.02.1953 (BStBl III 1953, 81) bei einer Winzergen den Zukauf und den Zusatz von Deckwein zur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle zu den begünstigten/nicht begünstigten Tätigkeiten

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Erfüllt eine Anschluss- oder Lieferungsgen (s Tz 13) ihrerseits sämtliche Voraussetzungen der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG, so ist die Einschaltung dieser Anschluss- oder Lieferungsgen dem begünstigten Bereich zuzuordnen, wenn die bezogenen Erzeugnisse von den Mitgliedern der eingeschalteten Gen selbst erzeugt sind und die Anschluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.3 Steuerschädliche Übersanierung ("Aufpfropfen")

Tz. 159 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung neuen BV st-unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des den Verlust verursachenden Geschäftsbetriebs dient. Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 14) "dient die Zuführung neuen BV dann allein der Sanierung, wenn ... das zugeführte BV den für das Fortbestehen des Geschäftsbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Inhalt der gesetzlichen Regelung

Tz. 6 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Durch das StSenkG ist der Katalog der Eink aus KapV um die Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG) und um die Gewinne der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie nicht den Rücklagen zugeführt bzw diese Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA aufgelöst werden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.3 Ist für die Anwendung des § 8 Abs 4 S 2 KStG nur auf das Anlagevermögen abzustellen?

Tz. 76 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seinem Urt v 08.08.2001 (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; Nichtanwendung gem Schr des BMF v 17.06.2002, BStBl II 2002, 629) hat der BFH seine Rspr bestätigt, wonach BV iSd § 8 Abs 4 KStG nur das Vermögen lt Aktivseite der Bil darstellt. Für Verwirrung sorgt jedoch eine Passage in der Urt-Begr, in der es ohne nähere Erl heißt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.6 Übertragung mittelbarer Beteiligungen

Tz. 57 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach früherer Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 28) kann der Verlustabzug nach § 8 Abs 4 KStG auch dann verloren gehen, wenn mittelbar gehaltene Beteiligungen an der Verlust-Kap-Ges – auch über Pers-Ges – übertragen werden. Tz. 58 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 20.08.2003, BStBl II 2004, 616) lehn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Buchwertansatz in der Schlussbilanz

Tz. 60 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch den Ansatz der WG in der Schluss-Bil mit den Bw wird die Realisierung und damit eine Versteuerung der während der Zeit der StPflicht gebildeten stillen Reserven vermieden (ebenso s R 13.4 Abs 1 KStR 2015). Tz. 61 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift beinhaltet insoweit eine Parallele zu § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG, wonach bei Spenden von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 10d Abs 4 EStG

Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Schlusssätze der Begr des Urt des BFH v 11.02.1998 (BStBl II 1998, 485) zur erstmaligen Anwendung des § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 lauten wie folgt: "Von daher gibt auch der Umstand, dass die entstandenen Verluste nach § 10d Abs 4 S 1 EStG bereits im Entstehungsjahr gesondert festzustellen sind, für die künftige Behandlung dieser Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und rechtliche Entwicklung des § 5 KStG

Tz. 1 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Vorschrift des § 5 KStG enthält in Abs 1 die pers Befreiungen von der KSt einschl der Fälle, in denen sich die Befreiung nicht auf sämtliche Eink bezieht. § 5 Abs 2 KStG regelt, für welche Sachverhalte die Bestimmungen über die St-Befreiungen nicht gelten. Tz. 2 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Befreiungskatalog in § 5 Abs 1 KStG war weitgehend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung des § 18 KStG

Tz. 1 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 18 KStG, der auf § 7a Abs 6 KStG 1969 zurückgeht, wurde bis auf Zitatveränderungen unverändert in das KStG 1977 übernommen. Auch beim Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeink-Verfahren erfuhr die Vorschrift keine Änderung. Der Gesetzgeber des StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) hatte allerdings vergessen, im Zuge der damaligen Streich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.4 Neues Betriebsvermögen: Zuführungs- oder Saldobetrachtung?

Tz. 78 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zu der Frage, was unter "neuem BV" iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG zu verstehen ist, vertritt der BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) eine deutlich schärfere Auff als die FinVerw (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455). Wenn das Gesetz von "neuem" BV spricht, ist daraus nicht im Umkehrschluss zu folgern, dass die Zuführung geb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Unterhalten einer im Handelsregister eingetragenen inländischen Zweigniederlassung

Tz. 13 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Die OT-Eignung iSd § 18 KStG setzt voraus, dass die inl Zweigniederlassung des ausl gew Unternehmens in das H-Reg eingetragen ist. Der Begriff der Zweigniederlassung entstammt dem HR (§§ 13ff HGB). Eine inl Zweigniederlassung setzt in den Fällen des § 18 KStG denknotwendig ein (ausl) Stammhaus voraus. Stlich ist die Zweigniederlassung, die zwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2 Die Vergleichsgröße I (ursprüngliche Größe des Verlustbetriebs)

Tz. 163 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein Teil des Schrifttums und der Verbandsstellungnahmen verstehen die Gesetzesaussage des § 8 Abs 4 S 3 KStG nur zukunftsorientiert idS, dass der Verlustabzug erhalten bleibt, wenn der Geschäftsbetrieb in etwa vergleichbar der Größe, die er im Zeitpunkt des Verlusts der wirtsch Identität hat, über diesen Zeitpunkt hinaus fünf Jahre weiter be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Partielle Steuerpflicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 KStG

Tz. 46 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die partielle StPflicht, die bei Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten von bis zu 10 Prozent der Gesamteinnahmen eintritt, wurde durch das WoBauFG v 22.12.1989 mit Wirkung ab dem VZ 1990 eingeführt (s Tz 7). Zuvor verlor eine l + f –Gen oder ein solcher Verein die St-Befreiung insgesamt, wenn der Geschäftsbetrieb auch nur geringfügig ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 11 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 09.02.2011, BStBl II 2012, 106) hat gegen die Fin-Verw (s Schr des BMF v 08.12.2004, BStBl I 2004, 1181) entschieden, dass eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung und Sitz im Inl iRe gewstlichen Organschaft OG eines in GB ansässigen gew Unternehmens sein kann. Danach ist die entgegenstehende Beschränkung in § 14 HS 2 und § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.9 Betriebsvermögenszuführung durch Umwandlung

Tz. 125 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 11) stellt klar, dass neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch durch die Verschmelzung (uE auch Einbringung, Spaltung) einer anderen Gesellschaft auf die Verlustgesellschaft zugeführt werden kann. Ob die Verlustgesellschaft nach der Verschmelzung ihr Nenn-Kap erhöht, spielt für die Anwendung de...mehr