Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.6 Übertragung mittelbarer Beteiligungen

Tz. 57 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach früherer Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 28) kann der Verlustabzug nach § 8 Abs 4 KStG auch dann verloren gehen, wenn mittelbar gehaltene Beteiligungen an der Verlust-Kap-Ges – auch über Pers-Ges – übertragen werden. Tz. 58 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 20.08.2003, BStBl II 2004, 616) lehn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Besteuerung des Organeinkommens im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht als Folge oder als Voraussetzung der Anwendung des § 18 KStG?

Tz. 8 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nicht abschließend geklärt ist, ob die Besteuerung des dem ausl OT zugerechneten Organeinkommens iRd beschr ESt- oder KSt-Pflicht Voraussetzung oder Folgewirkung der Anwendung des § 18 KStG ist. Von Bedeutung ist diese Fragestellung insbes in den beiden folgenden Fällen: Fall 1: Kap-Ges mit dt statutarischem Sitz, aber Geschäftsleitung im Ausl,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 10d Abs 4 EStG

Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Schlusssätze der Begr des Urt des BFH v 11.02.1998 (BStBl II 1998, 485) zur erstmaligen Anwendung des § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 lauten wie folgt: "Von daher gibt auch der Umstand, dass die entstandenen Verluste nach § 10d Abs 4 S 1 EStG bereits im Entstehungsjahr gesondert festzustellen sind, für die künftige Behandlung dieser Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Anwendungsfälle

Tz. 20 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 2 KStG regelt den umgekehrten Fall, dass eine bisher stbefreite Kö stpfl wird. StBefreiung iSd § 13 Abs 2 KStG kann ebenfalls sowohl eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 KStG als auch nach Vorschriften außerhalb des KStG (weitere Fälle R 5.18 KStR 2015), sein. Auf die Dauer des Wegfalls der StFreiheit kommt es nicht an. Auch wenn die StFre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Dem Gesellschafterwechsel gleichzusetzende Tatbestände

Tz. 132 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 26 und 27), dessen Text gleichlautend bereits im Schr des BMF v 11.06.1990 (BStBl I 1990, 252) enthalten war, sind einem Gesellschafterwechsel durch Übertragung von mehr als 50 % der Anteile zB gleichzusetzen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Inhalt der Regelung

Tz. 53 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wird eine Kö nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit, so sind bei Beginn der StBefreiung die WG, die der Förderung stbegünstigter Zwecke nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG dienen, in der nach § 13 Abs 1 aufzustellenden Schluss-Bil nicht mit dem Tw, sondern gemäß § 13 Abs 4 S 1 KStG mit dem Bw anzusetzen (BW-Privileg). Tz. 54 Stand: EL 91 – ET: 11/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Ermittlung eines steuerlichen Verlusts

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Seit seiner Änderung durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) spricht § 10d EStG, der vorher an "Verluste" anknüpfte, von "negativen Einkünften, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Eink nicht ausgeglichen werden". Die Neufassung war durch § 2 Abs 3 EStG idF des oa ÄndG bedingt, der den Ausgleich zwischen positi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8 Andere Fälle der Betriebsvermögensverstärkung

Tz. 140 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das Urt des BFH v 08.08.2001 (BStBl II 2002, 392) schränkt zwar einerseits den BV-Begriff iSd § 8 Abs 4 KStG auf das Aktiv- (und ggf noch weiter auf das Anlage-)vermögen ein (dazu s Tz 76, 77); andererseits erweitert es auf der Grundlage des S 1 des § 8 Abs 4 KStG den BV-Begriff auf nicht bilanzierungsfähige Vorteile. Nach Auff des BFH kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Zweckgeschäfte

Tz. 25 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zweckgeschäfte sind alle Geschäfte, die der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands des Unternehmens der Gen dienen und die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken (s § 1 GenG und s Urt des BFH v 15.04.1970, BStBl II 1970, 532). Zweckgeschäfte sind insbes bei Nutzungs-, Dienstleistungs- und Beratungsgen: die Nutzungsü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Rechtsfolge: Sinngemäße Anwendung der §§ 14–17 KStG (§ 18 S 2 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 2 KStG "gelten im Übrigen die §§ 14–17 KStG sinngemäß". Das bedeutet, dass für den dem ausl OT nachgeschalteten inl Organkreis alle Regelungen zu beachten sind, die auch bei einem inl OT zu beachten wären. Aus dieser sinngemäßen Anwendung ergibt sich zB, dass § 18 KStG sowohl für die aktienrechtliche Organschaft mit einer AG oder K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Erstellung einer Anfangsbilanz

Tz. 30 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ermittelt die Kö ihren Gewinn durch BV-Vergleich, hat sie auf den Zeitpunkt, in dem die StPflicht beginnt, eine Anfangs-Bil aufzustellen (hierzu s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Tz. 31 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Anders als bei der Anwendung des § 13 Abs 1 KStG ist hier nicht darauf abzustellen, wie die Kö den Gewinn vor dem Eintr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Hilfsgeschäfte

Tz. 31 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die zur Abwicklung der Zweckgeschäfte und der Gegengeschäfte notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Gen mit sich bringt (s R 5.11 Abs 6 Nr 3 KStR 2015). Als Hilfsgeschäfte hat der BFH angesehen im Urt des BFH v 10.02.1953 (BStBl III 1953, 81) bei einer Winzergen den Zukauf und den Zusatz von Deckwein zur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.3 Steuerschädliche Übersanierung ("Aufpfropfen")

Tz. 159 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 8 Abs 4 S 3 KStG ist die Zuführung neuen BV st-unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des den Verlust verursachenden Geschäftsbetriebs dient. Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 14) "dient die Zuführung neuen BV dann allein der Sanierung, wenn ... das zugeführte BV den für das Fortbestehen des Geschäftsbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Inhalt der gesetzlichen Regelung

Tz. 6 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Durch das StSenkG ist der Katalog der Eink aus KapV um die Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG) und um die Gewinne der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie nicht den Rücklagen zugeführt bzw diese Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA aufgelöst werden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.3 Ist für die Anwendung des § 8 Abs 4 S 2 KStG nur auf das Anlagevermögen abzustellen?

Tz. 76 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seinem Urt v 08.08.2001 (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; Nichtanwendung gem Schr des BMF v 17.06.2002, BStBl II 2002, 629) hat der BFH seine Rspr bestätigt, wonach BV iSd § 8 Abs 4 KStG nur das Vermögen lt Aktivseite der Bil darstellt. Für Verwirrung sorgt jedoch eine Passage in der Urt-Begr, in der es ohne nähere Erl heißt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Buchwertansatz in der Schlussbilanz

Tz. 60 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch den Ansatz der WG in der Schluss-Bil mit den Bw wird die Realisierung und damit eine Versteuerung der während der Zeit der StPflicht gebildeten stillen Reserven vermieden (ebenso s R 13.4 Abs 1 KStR 2015). Tz. 61 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift beinhaltet insoweit eine Parallele zu § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG, wonach bei Spenden von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und rechtliche Entwicklung des § 5 KStG

Tz. 1 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Vorschrift des § 5 KStG enthält in Abs 1 die pers Befreiungen von der KSt einschl der Fälle, in denen sich die Befreiung nicht auf sämtliche Eink bezieht. § 5 Abs 2 KStG regelt, für welche Sachverhalte die Bestimmungen über die St-Befreiungen nicht gelten. Tz. 2 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Befreiungskatalog in § 5 Abs 1 KStG war weitgehend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung des § 18 KStG

Tz. 1 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 18 KStG, der auf § 7a Abs 6 KStG 1969 zurückgeht, wurde bis auf Zitatveränderungen unverändert in das KStG 1977 übernommen. Auch beim Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeink-Verfahren erfuhr die Vorschrift keine Änderung. Der Gesetzgeber des StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) hatte allerdings vergessen, im Zuge der damaligen Streich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.4 Neues Betriebsvermögen: Zuführungs- oder Saldobetrachtung?

Tz. 78 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Zu der Frage, was unter "neuem BV" iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG zu verstehen ist, vertritt der BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) eine deutlich schärfere Auff als die FinVerw (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455). Wenn das Gesetz von "neuem" BV spricht, ist daraus nicht im Umkehrschluss zu folgern, dass die Zuführung geb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erstellung der Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Schluss-Bil ist auf den Zeitpunkt zu erstellen, in dem die StPflicht endet. Dies kann zum Schluss eines Wj sein, aber auch während eines lfd Wj. Bei einem mit dem Kj übereinstimmenden Wj endet die StPflicht idR zum Schluss eines Wj, wenn vorausgesetzt wird, dass ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale während des gesamten VZ erfüllt sind, zB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Unterhalten einer im Handelsregister eingetragenen inländischen Zweigniederlassung

Tz. 13 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Die OT-Eignung iSd § 18 KStG setzt voraus, dass die inl Zweigniederlassung des ausl gew Unternehmens in das H-Reg eingetragen ist. Der Begriff der Zweigniederlassung entstammt dem HR (§§ 13ff HGB). Eine inl Zweigniederlassung setzt in den Fällen des § 18 KStG denknotwendig ein (ausl) Stammhaus voraus. Stlich ist die Zweigniederlassung, die zwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2 Die Vergleichsgröße I (ursprüngliche Größe des Verlustbetriebs)

Tz. 163 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein Teil des Schrifttums und der Verbandsstellungnahmen verstehen die Gesetzesaussage des § 8 Abs 4 S 3 KStG nur zukunftsorientiert idS, dass der Verlustabzug erhalten bleibt, wenn der Geschäftsbetrieb in etwa vergleichbar der Größe, die er im Zeitpunkt des Verlusts der wirtsch Identität hat, über diesen Zeitpunkt hinaus fünf Jahre weiter be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.5 Betriebsvermögenszuführung nur von außen?

Tz. 83 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Aber noch in einem weiteren Punkt ist die Auff des BFH (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; dazu s Nichtanwendungs-Erl des BMF v 17.04.2002, BStBl I 2002, 629; weiter s Urt des BFH v 05.06.2007, BStBl II 2008, 986) strenger als die der Fin-Verw:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Umfang des Abzugsverbots nach § 8 Abs 4 KStG

Tz. 181 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 KStG regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 10d EStG, wonach nicht ausgeglichene negative Eink im Wege des Verlustrücktrags mit dem positiven Einkommen früherer oder späterer VZ verrechnet werden können. Der Gesetzeswortlaut differenziert nicht danach, ob der Verlust rück- oder vorgetragen werden soll. GlA s Neyer (BB 2001, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Partielle Steuerpflicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 KStG

Tz. 46 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die partielle StPflicht, die bei Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten von bis zu 10 Prozent der Gesamteinnahmen eintritt, wurde durch das WoBauFG v 22.12.1989 mit Wirkung ab dem VZ 1990 eingeführt (s Tz 7). Zuvor verlor eine l + f –Gen oder ein solcher Verein die St-Befreiung insgesamt, wenn der Geschäftsbetrieb auch nur geringfügig ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 11 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 09.02.2011, BStBl II 2012, 106) hat gegen die Fin-Verw (s Schr des BMF v 08.12.2004, BStBl I 2004, 1181) entschieden, dass eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung und Sitz im Inl iRe gewstlichen Organschaft OG eines in GB ansässigen gew Unternehmens sein kann. Danach ist die entgegenstehende Beschränkung in § 14 HS 2 und § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.3 Anteilsübertragung

Tz. 50 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Anteilsübertragung iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 04) jede entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung mit Ausnahme des Anteilsübergangs durch Erbfall einschl der Erbauseinandersetzung, mithin jeder rechtsgeschäftliche Übergang der Anteile. Nach Verw-Auff macht auch ein Spitzenausgleich di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.9 Betriebsvermögenszuführung durch Umwandlung

Tz. 125 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 11) stellt klar, dass neues BV iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG auch durch die Verschmelzung (uE auch Einbringung, Spaltung) einer anderen Gesellschaft auf die Verlustgesellschaft zugeführt werden kann. Ob die Verlustgesellschaft nach der Verschmelzung ihr Nenn-Kap erhöht, spielt für die Anwendung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung

Tz. 189 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 54 Abs 6 KStG 1999 ist § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Forts der UntStRef erstmals für den VZ 1997 anzuwenden. Ist der Verlust der wirtsch Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 06.08.1997 (Beschl des BT über das Vermittlungsergebnis des Ges zur Forts der UntStRef) eingetreten, gilt § 8 Abs 4 KStG erstmals für den VZ 1998. Der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 0 Gegenüberstellung von Verwaltungsauffassung und BFH-Rechtsprechung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Ermittlung der 10-Prozent-Grenze iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 2 KStG

Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die 10-Prozentgrenze im S 2 der Befreiungsvorschrift stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den im S 1 nicht bezeichneten Tätigkeiten (insbes Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäfte) zu den gesamten Einnahmen ab. Dieses Abgrenzungskriterium erscheint zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (s BT-Drs 11/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Die ursprüngliche BFH-Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 KStG beruht historisch auf der Rspr zum sog Mantelkauf, die sich über viele Jahre hinweg entwickelt hat. Sie bezog sich auf Vorgänge, bei denen Beteiligungen an Verlustgesellschaften veräußert wurden und der Anteilserwerber die Verlust-Kap-Ges mit Gewinn bringendem neuem wirtsch Leben erfüllte, um die verbliebenen Verluste der Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.5.1 Allgemeines

Tz. 169 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 18 – 20) versagt die Anwendbarkeit der Sanierungsvorschrift in § 8 Abs 4 S 3 KStG, wenn der Geschäftsbetrieb zunächst eingestellt und dann in gleicher oder in anderer Form weitergeführt wird (offensichtlich abl: s Urt des FG Köln v 06.02.2001, EFG 2001, 698 – rkr). Davon betroffen sindmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.6 Fortführung des den Verlust verursachenden Geschäftsbetriebs in den folgenden fünf Jahren

Tz. 175 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Anwendung der sog Sanierungsklausel des § 8 Abs 4 S 3 KStG ist, dass die Kö den den Verlust verursachenden Geschäftsbetrieb "in den folgenden fünf Jahren" in einem nach dem Gesamtbild der wirtsch Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortführt. Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455) äußert sich nicht dazu, was un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im KSt-Recht gab es bereits seit den 1930er Jahren Vorschriften zur Befreiung bestimmter, im Bereich der L + F tätiger Gen von der KSt (zB s § 2 KStGenVO v 08.12.1939, RStBl 1939, 1189; s § 33 KStDV 1949, StuZBl 1949, 209; und s § 31 KStDV 1955, BStBl I 1955, 733). Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das 2. StÄndG 1973 v 18.07.1974 (BStBl I 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Allgemeines zur begünstigten Tätigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaften und Vereine

Tz. 9 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die stbegünstigte Gen bzw der Verein soll dem Wesen nach ein Hilfs- und Ergänzungsbetrieb zum Zwecke rationeller Ausübung der aus den Mitgliederbetrieben ausgegliederten Einzelfunktionen bleiben. Für die begünstigten Gen ergibt sich dies uE unmittelbar aus § 1 GenG; hiernach sind Gen "…Ges von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen des Begriffs "Gesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Ersatztatbestände für die Änderung der Nominalbeteiligung am Nennkapital der Körperschaft

Tz. 134 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 29) kann eine dem Hauptanwendungsfall gleichgestellte Gestaltung ua auch vorliegen, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs 4 S 2 KStG nicht vollständig erfüllt sind oder durch zusätzliche andere Maßnahmen die wirtsch Identität der Kö aufgegeben worden ist. Als Beispiel nennt das Schr des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Persönlicher Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Tz. 11 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG wird Gen und Vereinen gewährt. Unter den Begriff "Vereine" fallen sowohl rechtsfähige Vereine iSd § 1 Abs 1 Nr 4 KStG als auch nichtrechtsfähige Vereine iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG (s R 5.11 Abs 1 S 2 KStR 2015). Alle Mitglieder, mit denen die Gen bzw der Verein Zweckgeschäfte abschließt (s Tz 25 ff), müssen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Begünstigte Geschäftsbetriebe iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 St-befreit nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG sind Erwerbs- und Wirtschaftsgen sowie Vereine, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb beschränkt auf die gemeinschaftliche Benutzung l + f Betriebseinrichtungen oder Betriebsgegenstände (s § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 Buchst a KStG) – Nutzungsgen; s Tz 17; Leistungen iRv Dienst- oder Werkverträgen für die Produktion l ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Verwertungs- bzw Absatzgenossenschaften

Tz. 20 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Verwertungsgen muss sich auf die Bearbeitung oder Verwertung von Erzeugnissen beschränken, die von den Mitgliedern in ihren l + f Betrieben gewonnen worden sind. Die Gen erwirbt die Waren von den Genossen, um sie weiter zu veräußern. Produziert die Gen in ihrem Betrieb selbst für den Markt, ohne dabei Erzeugnisse der Genossen zu verwerten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 103 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Erfassung der stillen Reserven soll gem § 13 Abs 5 KStG zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige tw StPflicht endet. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss des Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj liegen. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs 5 KStG ist dabei die Realisierung der stillen Reserven durch Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Schlichte Änderung in Schätzungsfällen innerhalb der Klagefrist

Weist das Finanzamt einen Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid als unbegründet zurück, weil die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung immer noch nicht – zur Gänze – erstellt und beim Finanzamt eingereicht wurde, steht der Berater vor der insbesondere unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsamen Frage, ob er gegen die Einspruchsentscheidung Klage be...mehr