Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewinnermittlung (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 HR-lich liegt auch nach der Option eine Pers-Ges vor, so dass auch die für diese Rechtsform geltenden Vorschriften maßgebend sind. Dh, die ggf nach § 264a HGB geltenden erweiterten Rechnungslegungsvorschriften der §§ 264 bis 330 HGB, sind auch nach der Option zu beachten. Dies gilt auch für Fragen der Prüfungs- und Publizitätspflicht. Indire...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG

Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14, 17 KStG nur eine Kap-Ges und nicht auch ein BgA OG sein kann, ist § 15 S 1 Nr 4 KStG uE nur hinsichtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Einbringungsgeborene Anteile als Einbringungsgegenstand

Tz. 24c Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Einbringungsgeborene Anteile, die durch eine "Alt-Einbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG aF" zum Bw oder Zwischenwert erworben worden sind, können ihrerseits Gegenstand einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs nach den §§ 20, 21 oder 25 UmwStG idF ab SEStEG sein. Dies ist zB der Fall, wenn einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Natürliche Personen als Organträger

Tz. 116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2010 konnte eine natürliche Person nur dann OT sein, wenn sie unbeschr estpfl iSv § 1 EStG war, dh sie musste ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inl haben. Weitere Voraussetzung war bis zum VZ 2000, dass das gew Unternehmen des OT ein inl war, dh es musste im Inl betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.4 Betriebsaufspaltung

Tz. 148 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wes Betriebsgrundlage an eine gew tätige PersGes oder Kap-Ges (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen idS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.5 Weitere Ausschüttungs-/Abführungssperren

Tz. 405 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde mit Wirkung für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre § 269 HGB aufgehoben, der eine weitere Ausschüttungssperre regelte. Es handelt sich um die Bilanzierungshilfe zur Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs . Werden solche Aufwendungen in der H-Bil aktiviert, dü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 1 Abs 3 UmwStG erfassten Vorgänge lassen sich hinsichtlich der Rechtsnatur des übernehmenden Rechtsträgers grds wie folgt einteilen: die Einbringung von Unternehmensteilen und der Anteilstausch auf bzw in eine Kap-Ges oder Genossenschaft sind in § 20 UmwStG geregelt; der Formwechsel einer PersGes in eine Kap-Ges oder Genossenschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.5 Zeitpunkt der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 1090 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach dem S 7 des § 14 Abs 4 KStG gelten organschaftliche Minder- und Mehrabführungen nach den S 1 und 2 in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wj der OG endet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kj-gleiches oder um ein abw Wj handelt. Dieser Satz entspr nahezu wortgleich dem S 3 des § 14 Abs 3 KStG (dazu s Tz 1007) und dem S 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.10 Beispielsfälle

Tz. 713 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nachstehend wird an einigen Bsp die Wirkungsweise des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erläutert, wobei die sog Stand-alone-Betrachtung (s Tz 698) zugrunde gelegt wird (dazu auch s Prinz/Simon, DK 2003, 104; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 487ff; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 971q ff und s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 486ff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.5 Außerorganschaftliche Verursachung: Regelt § 14 Abs 3 und 4 KStG die möglichen Fallgruppen abschließend?

Tz. 941 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besondere Probleme bereitet auch nach Inkrafttreten des durch das KöMoG neugefassten § 14 Abs 4 KStG die Abgrenzung zwischen vororganschaftlicher und organschaftlicher Verursachung in Fällen, in denen die während der organschaftlichen Zeit erfolgte Mehr- bzw Minderabführung außerorganschaftlich verursacht ist (dazu s Tz 942, 943, 984, 1477,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Zivilrechtliche Folgen bei Sitzverlegung über die Grenze

Tz. 78 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei der Sitzverlegung über die Grenze ist zu unterscheiden zwischen der Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) und der Verlegung des statutarischen Sitzes (Satzungssitz). Ferner ist zu differenzieren zwischen der Verlegung in das Inl (Zuzugsfälle) und in das Ausl (Wegzugsfälle). Die zivilrechtlichen Folgen aus der Sitzver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.34 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Gen (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Pers (dazu s Tz 50f) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, der eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Zeitliche Anwendung

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 6a S 1 KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö ist § 8d KStG grds erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 erfolgen. Bei einem vom Kj abw Wj, das im VZ 2016 endet, kommt es für die erstmalige Anwendung des § 8d KStG darauf an, ob der schä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter ist Schluss: Keine GewSt-Anrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anforderungen an Vorbereitung einer Veräußerung

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Fraglich ist, wann eine Spaltung der Vorbereitung der Veräußerung an außenstehende Pers dient. Auch wenn dies aus dem Ges-Wortlaut nicht eindeutig hervorgeht, soll dafür nach der Ges-Begr eine konkrete Veräußerungsabsicht bestehen müssen oder zumindest eine Veräußerung nicht nur hypothetisch in Betracht gezogen werden (s BT-Drs 20/8628, 143)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.2 Spendenabzug bei Organschaft

Tz. 227 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Organschaft mit GAV ziehen OT und OG jeweils bei der Ermittlung ihres eigenen Einkommens ihre eigenen Spenden ab. Dies folgt aus § 15 KStG; danach gelten hinsichtlich des Spendenabzugs die allg Vorschriften (s auch R 9 Abs 5 S 1 KStR 2015 sowie s § 14 KStG Tz 700ff). Tz. 228 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Entspr der getrennten Berück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei zuvoriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 S. 2)

Rz. 534 Dabei erhöht sich der Kürzungsbetrag nach Satz 1 um insoweit vorgenommene Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG (§ 11 Abs. 5 S. 2 AStG). Dies betrifft Fälle, in denen ein Bezug (teilweise) nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige ist, wegen § 8 Nr. 5 GewStG aber einer grds. vollen Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Rz. 535 De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.11 Gesonderte Feststellung für Gewerbesteuerzwecke

Rz. 427 Nach § 7 S. 7 GewStG ist der Hinzurechnungsbetrag bei einer im Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehaltenen Beteiligung als Teil des Gewerbeertrags, der auf die inländische Betriebsstätte des Unternehmers entfällt, zu behandeln und unterliegt der Gewerbesteuer.[1] Der Feststellungsbescheid nach § 18 AStG ist folglich in diesen Fällen Grundlagenbescheid für den G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) an dem gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der BFH[2] hatte hierzu in der Vergangenh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 188 Eine Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 1 und 2 AStG auch nach neuem Recht nicht zulässig.[1] Folglich kann es auch in Zukunft weiterhin zu Anrechnungsüberhängen kommen, v.a. wenn die Steuerbelastung der passiven Einkünfte zwischen 15 % und 24,99 % beträgt.[2] Allerd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.3 Anrechnungsüberhänge

Rz. 413 Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der auf den Hinzurechnungsbetrag des jeweiligen Vz entfallenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag).[1] Es darf somit kein höherer Betrag angerechnet werden, als die im Inland auf die passiven Einkünfte entfallende Einkommen-/Körperschaftsteuer (§ 34c Abs. 1 S. 2 EStG).[2] Rz. 414 Daher kann es zu An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6 Anrechnung auf die Steuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt

Rz. 196 Die Anrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die bei dem im Inland steuerpflichtigen Beteiligten auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. D.h. die Anrechnung ist der Höhe nach auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgestellten Hinzurechnungsbetrag aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell aber auch materielle As...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit für Wirtschaftsjahre, die in 2024 enden.[1] Dies gilt sowo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.3 Anteile an einer ausländischen oder vermittelnden Gesellschaft

Rz. 446 Der Steuerpflichtige muss einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist (vermittelnde Gesellschaft), erzielen. Es werden somit nur Veräußerungsgewinne aus unmittelbaren Beteiligungen des Steuerpflichtigen erfasst. Ist der Steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen

Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 EStG umfassten nicht als Betriebsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.8 Entnahme

Rz. 576 Hält ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im (gewerblichen) Betriebsvermögen und entnimmt dieser die Beteiligung in das Privatvermögen, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Entnahme nicht mehr der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erzielt dieser Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt („Verhinderung steuerlich indizierter Verlager...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des "neuen" AStG (§ 21 Abs. 1)

Rz. 20 § 21 Abs. 1 AStG regelt die erstmalige Anwendung des AStG i. d. F. des ATADUmsG. Die Vorschrift stellt eine allgemeine Vorschrift dar, die gegenüber den nachfolgenden Abs. 2–5 als lex generalis nachrangig ist, soweit durch diese Absätze ein Regelungskonflikt entsteht. Dies wird aus dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ("sofern in den folgenden Absätzen nichts and...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.6 Im Staat einer vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte

Rz. 311 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 2 AStG aufgrund des eindeutigen Wortlauts nur die in dem Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung der die Beteiligung an der Zwischengesellschaft vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte im Rahmen einer der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbaren Besteuerung erhobenen Steuern, nicht jedoch eine solche aus einem Drittstaat.[1] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.5 Entsprechende Anwendung des § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG

Rz. 380 Bei körperschaftsteuerpflichtigen Beteiligten erfolgt die Anrechnung auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG (§ 12 Abs. 3 AStG). Hier ist die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallende deutsche Körperschaftsteuer (Anrechnungshöchstbetrag) in der Weise zu ermitteln, dass die sich bei der Veranlagung des zu versteuernden Einkommens, einschließlich des Hinzurech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages

Rz. 526 Sofern die Hinzurechnungsbeträge der Gewerbesteuer unterlegen haben und der Steuerpflichtige Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG erhält oder Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG erzielt, mindert der Kürzungsbetrag auch den Gewerbeertrag. Die Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, soweit die benannten Bezüge oder Gewinne den Gewerbeertrag – nach Anwendung des § 8 Nr. 5 und § 9 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.6 Steueranrechnung trotz Kürzungsbetrag

Rz. 177 Erzielt der Steuerpflichtige von einer ausländischen Gesellschaft Bezüge i. S. d. 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG, liegen ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 34d Nr. 6 EStG) oder – in Folge des Subsidiaritätsprinzips – ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 34d Nr. 1, Nr. 2 lit. a) und Nr. 3 EStG) vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.6 Verfahren im Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelung i. d. F. ATADUmsG

Rz. 429 Im Jahr der erstmaligen Anwendung des neuen Rechts (regelmäßig im Feststellungsjahr 2022) ist sowohl für das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12.2021 nach § 12 Abs. 1 AStG a. F. (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 1.1.2022), als auch für das am 31.12.2022 endende Wirtschaftsjahr eine Anrechnung nach § 12 AStG i. d. F. des ATADUmsG (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 31...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5 Rechtsfolge (Abs. 1 S. 1)

2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG

Rz. 356 Die Niedrigsteuergrenze wurde mit Wirkung ab 2024 i. R.d. MinBestRL-UmsG auf 15 % abgesengt. Rz. 357 Die hinzugerechneten Einkünfte dürfen insgesamt keiner niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. D.h. die Ertragsteuerbelastung insgesamt muss effektiv mindestens 25 % betragen. Hierbei sind sowohl die Ertragsteuern im Ausland sowie im Inland ("insgesa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3 Steuern vom Einkommen zulasten der ausländischen Gesellschaft

2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.3 Zielsetzung der Regelung

Rz. 16 Zielsetzung des § 11 AStG ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die aus der aufeinanderfolgenden oder phasengleichen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Steuerpflicht der tatsächlichen Beteiligungserträge oder Veräußerungsgewinne droht. Die Norm verknüpft dafür die Entlastung im Falle einer tatsächlichen Ausschüttung seitens der Zwischengesellschaft od...mehr