Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelheiten zum Schadensersatz (Nr 4, §§ 280, 281, 283).

I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281. Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der Berechtigte.

Rn 5 Das Recht kann gem Abs 1 subjektiv-persönlich für eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften bestellt werden. Nach Abs 2 kann das Recht auch subjektiv-dinglich bestellt werden (dazu NotJ-Report 08, 42). Berechtigt sein können der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks, Miteigentumsanteils (BayObLG Rpfleger 82, 274), W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Inventarfrist oder der in § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Stillschweigende Rechtswahl.

a) Grundlagen. Rn 9 Die stillschweigende Rechtswahl, die I 2 zulässt (anders zB Art 3 chinesisches IPR), muss sich eindeutig (›clearly‹, ›clairement‹) aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falles ergeben (Briggs, Priv Int'l Law in English Courts Rz 7.21; Mayer/Heuzé Rz 762); ist unionsautonom zu ermitteln (vgl BGH ErbR 21, 516, 519 [BGH 24.02.2021 - IV ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Privatrechts.

I. Das klassische Subsumtionsmodell. Rn 37 Rechtsanwendung ist ohne ein methodisches (also kontrolliertes und kontrollierbares) Vorgehen nicht denkbar. Anderenfalls könnte Rechtsanwendung weder Rechtssicherheit gewähren noch gerichtliche Überprüfung ermöglichen. Dem Missbrauch des Rechts wäre Tür und Tor geöffnet, wie ›die unbegrenzte Auslegung‹ (Rüthers) in der NS-Zeit gezei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Generalvollmacht.

a) Umfang. Rn 34 Die Generalvollmacht umfasst grds die Befugnis, alle den Vollmachtgeber betreffenden Rechtsgeschäfte zu erledigen, soweit die Stellvertretung zulässig ist, s dazu § 164 Rn 26 (Bork Rz 1456). Ein gesetzlicher Anwendungsfall der Generalvollmacht ist die Prokura mit zwingend umfassendem Inhalt (§§ 49f HGB). Auch für eine Generalvollmacht gilt, dass ihr Umfang in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 23 Die Gebühren für die Beglaubigung bestimmen sich nach § 103 iVm KV 21201 GNotKG. Rn 24 Der Ausschlagende hat die Kosten der Ausschlagung zu tragen (§ 22 GNotKG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelbeispiel (§ 17 II).

1. Überblick. Rn 9 § 17 II nennt als Regelbeispiel einer schweren und unzumutbaren Verletzung einen wiederholten gröblichen Verstoß des WEigtümers gegen die ihm nach § 14 I, II obliegenden Pflichten. § 17 II setzt idR mindestens zwei Verletzungen gegen Pflichten aus § 14 (nach einer Abmahnung) voraus (BGH ZMR 07, 455, 467). 2. Gröblich. Rn 10 ›Gröblich‹ ist ein vorsätzliches Tu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 2Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anknüpfungspunkte/-momente.

1. Abweichung von Anknüpfungspunkten. Rn 36 Die von den einzelnen Kollisionsnormen zum Anknüpfungspunkt erhobenen Umstände (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Handlungsort, Belegenheitsort etc) konkretisieren in einer typisierenden Weise die engste Verbindung der im Anknüpfungsgegenstand zusammengefassten Rechtsfragen zu einer Rechtsordnung. Falls im Einzelfall auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Zeitraum.

Rn 5 Die Auskunft ist für den Zeitraum zu erteilen, der für die Unterhaltsbemessung maßgeblich ist. Bei ArbN betrifft dies idR das abgelaufene Kalenderjahr, bei Selbständigen wegen der schwankenden Einkünfte idR die letzten drei abgelaufenen Jahre.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anweisungslagen.

a) Grundlagen – Der Begriff der Anweisung. Rn 85 Bereicherungsrechtliche Probleme bereiten die in der Praxis häufig vorkommenden Fälle, in denen es um die Rückforderung von Leistungen geht, die der Schuldner durch einen entspr angewiesenen, ihm ggü rechtsgeschäftlich verpflichteten Dritten an seinen Gläubiger erbringen lässt. Exemplarisch hierfür ist die Durchlieferung (iE Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm beinhaltet im Wesentlichen eine Beweislastregel. IÜ will sie die Eheleute bewegen, eine gemeinsame Inventarisierung der in die Zugewinngemeinschaft eingebrachten Sachen vorzunehmen, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. WKRL, UN-Kaufrecht.

Rn 3 IGgs zur VerbrGKRL enthält die WKRL in Art 9 ausdr Bestimmungen zu Rechtsmängeln. Gem Erw 35 umfasst die Vertragsgemäßheit von Kaufsachen die Abwesenheit sowohl von Sach- als auch Rechtsmängeln, sodass dem Verbraucher in beiden Fällen grds die gleichen Rechte zustehen. Die Frage, ob Rechtsmängel in die RL einbezogen sind, stellt sich somit nicht mehr. Auch das UN-Kaufre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einsichts- und Abschriftsrechte.

Rn 3 Nicht erfasst ist der Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Inventars, die Erteilung von Abschrift ist aber nicht untersagt und liegt im Ermessen des Gerichts.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Grundsätze. 1. Ein Verw. Rn 1 Eine WE-Anlage kann immer nur einen Verw haben. Mehrere Verw nebeneinander sind unzulässig (LG Nürnberg-Fürth ZMR 10, 315; LG Düsseldorf NZM 10, 288), auch in Mehrhausanlagen (AG Heilbronn ZMR 10, 484). 2. Amtsträger. Rn 2 Der Verw ist Träger eines privaten Amtes (BGH ZMR 18, 777 Rz 2). Er schuldet nach § 280 I 1 BGB der GdW eine pflichtgemäße Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Energetische Modernisierung (§ 555b Nr 1).

I. Überblick. Rn 3 Nach § 555b Nr 1 sind bauliche Veränderungen (Rn 2), durch die in Bezug auf die Mietsache (§ 555a Rn 2) Endenergie nachhaltig (Rn 8) eingespart wird (energetische Modernisierung) Modernisierungsmaßnahmen. Hierin liegt im Verhältnis zum Mieter eine wegen § 559 I politisch gewollte, indes bedenkliche Fiktion, soweit eine bauliche Veränderung nicht dazu führt,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gutgläubiger Erwerb.

Rn 9 Ist ein Alleineigentümer irrtümlich als Miteigentümer eingetragen und belastet er den Miteigentumsanteil, der für ihn eingetragen ist, mit einer Hypothek, so erwirbt diese der gutgläubige (§ 892) Gläubiger, ohne dass § 1114 entgegensteht (MüKo/Lieder Rz 18).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rangverhältnisse zwischen mehreren unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Rn 43 § 1609 Nr 2 und 3 regelt die Rangverhältnisse zwischen mehreren unterhaltsberechtigten Ehegatten. aa) Beurteilung der Rangverhältnisse. Rn 44 Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, befindet er sich auf dem 2. Rang. Daran ändert auch nichts, wenn ein Teil des Unterhalts auf § 1573 II beruht und Aufstockungsunterhalt ist. Dies folgt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Art 40 II.

Rn 14 In Abweichung vom Tatortprinzip sieht Art 40 II eine Sonderanknüpfung an das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts von Ersatzpflichtigem und Verletztem (bzw einer gemeinsamen Hauptverwaltung oder Niederlassung) im Zeitpunkt des Haftungsereignisses vor.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Besonderheiten.

Rn 14 Der Ausgeschlossene kann im Nachlassverwaltungs- und Nachlassinsolvenzverfahren nur dann auf Duldung der Zwangsvollstreckung klagen, wenn nach dem Teilungsplan feststeht, dass nach der Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger ein Überschuss verbleibt (RGZ 61, 221).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wortlautanalyse.

1. Einseitige Verfügungen. Rn 5 Bei einseitigen Verfügungen als nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist als Auslegungsmaßstab allein der Verständnishorizont des Erblassers zum Errichtungszeitpunkt (Schlesw ZEV 13, 501) maßgeblich (§ 133). Keine Bedeutung hat der Horizont des von der Verfügung Betroffenen. Der Wortlaut bildet keine Auslegungsgrenze (BGH NJW 83, 672; F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abhängigkeit von einer Gegenleistung.

Rn 3 In den Fällen der Abhängigkeit der Herausgabe von einer Gegenleistung (§ 373) muss der Gläubiger ggü der Hinterlegungsstelle den Nachweis führen, die Gegenleistung erbracht zu haben. Hauptsächlich für diesen Fall ist § 380 bedeutsam.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsfrist.

Rn 14 Durch die Kündigung nach § 573a wird die Kündigungsfrist, die sonst – vertraglich oder gesetzlich – bestehen würde, um drei Monate verlängert, § 573a I 2. Diese Regelung gilt nicht bei einer außerordentlichen Kündigung gem § 573d I mit gesetzlicher Frist (§ 573d II 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Willenserklärung.

I. Begriff, Geltungsgrund und Arten. Rn 16 Die Willenserklärung ist essenzieller Bestandteil eines Rechtsgeschäfts. Sie besteht in der Äußerung eines Willens, der unmittelbar auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichtet ist (BGH NJW 02, 364; 05, 54). Daran kann es bei der Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel fehlen (BGHZ 97, 372, 377 f; s.a. § 138 Rn 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift normiert das zentrale Benachteiligungsverbot des AGG. I Hs 2 erfasst auch nur vorgestellte Benachteiligungen. Die Benachteiligung Beschäftigter (§ 6 Rn 2) führt zur Unwirksamkeit entsprechender Bestimmungen (II) und verletzt vertragliche Pflichten (III).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hypothek (Abs 2).

Rn 3 Beleihungswert ist ohne Bedeutung (MüKo/Westermann Rz 3). Grundschuld steht gleich (§ 1192 I).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

1. Autonomes IPR. Rn 14 Das deutsche Kollisionsrecht umfasst zum einen das autonome IPR, das grds unabhängig davon erlassen wird, ob und wie andere Staaten ihr IPR regeln. Es besteht neben dem zweiten Kapitel des ersten Teils des EGBGB (Art 3–46c) aus richterrechtlichem Gewohnheitsrecht (etwa das Kollisionsrecht der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung, s Vor Art 7–12 EGBGB R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften.

1. Zu §§ 355, 357b–d. Rn 3 § 357 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der in III 1–4 grundlegende Bestimmungen zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen enthält, die auch für die § 357 unterfallenden Vertriebsformen gelten. Ggü § 355 III 1 enthält I für die Frist zur Rückgewährung der ausgetauschten Leistungen eine spezielle Vorschrift. Rn 4 Für die R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wiederaufleben der Unterhaltsverpflichtung.

Rn 7 Die weggefallene Unterhaltsverpflichtung kann wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen der Unterhaltsbeschränkung entfallen sind. Das Unterhaltsrechtsverhältnis besteht trotz der Verwirkung fort. Ein Wiederaufleben kann gegeben sein bei Alkoholsucht, wenn diese erfolgreich bekämpft wird und die Bedürftigkeit später nicht mehr im Zusammenhang damit steht (Göppinger/Wax/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz.

Rn 14 Soweit der Gewinnende sich durch die Verbindung zugleich schadensersatzpflichtig gemacht hat, kann der Verlierende gem § 249 I Naturalrestitution verlangen, wenn diese nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist, § 251.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Deklaratorische Klauseln; Leistungsbeschreibungen (Abs 3).

Rn 33 III 1 entzieht deklaratorische Klauseln und solche, die nur der Leistungsbeschreibung dienen, der Inhaltskontrolle. Die §§ 305 II, 305b, 305c I sowie das Transparenzgebot nach I 2 (s.a. III 2) sind dagegen auch auf solche Klauseln anwendbar. I. Deklaratorische Klauseln. Rn 34 Klauseln, die lediglich die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (zum Gesetzesbegriff s Rn 20) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

I. Zuständigkeit. Rn 62 Für Klagen gegen den Staat sind entweder die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte zuständig. Nach den §§ 13 GVG, 40 I 1 VwGO kommt es immer dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, darauf an, ob die Streitigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zivilrechtlich oder öffentlich-r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, dasmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm enthält die Grundsätze der Amtsführung des Vormunds und knüpft an die Regelungen des § 1788 an, indem die dort normierten allgemeinen Pflichten des Vormunds, die dieser bei der Ausübung der Sorge zu beachten hat, konkretisiert (I–III) und ergänzt (IV–V) werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bestimmungsrecht des Verletzten.

a) Erfolgsort. Rn 11 Fallen bei Distanzdelikten Handlungs- und Erfolgsort auseinander, kann der Geschädigte gem Art 40 I 2, 3 die Anwendung des Rechts des Erfolgsortes verlangen. Das ist der Ort, an dem das durch die Deliktsnorm geschützte Rechtsgut bzw Interesse verletzt worden ist (s insb Staud/v Hoffmann Art 40 Rz 24; Erman/Stürner Art 40 Rz 13). Abzugrenzen ist er vom Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wettlauf der Sicherungsgeber: Ausgleich zwischen Bürgen und anderen Sicherungsgebern.

I. Zusammentreffen von Bürgschaft und dinglichen Sicherheiten. Rn 32 Sichert neben dem Bürgen ein Dritter dieselbe Forderung mit einem gleichrangigen akzessorischen oder einem nicht akzessorischen Sicherungsmittel, so besteht die Gefahr eines Wettstreits (s zB BGH NJW 92, 3228, 3229 [BGH 24.09.1992 - IX ZR 195/91]: Bürgschaft und Grundschuld): Wer zuerst den Gläubiger befried...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

I. Funktion. Rn 1 § 827 betrifft die Verschuldensfähigkeit des Schädigers. Die Vorschrift ergänzt (in Kombination mit §§ 828, 829) den objektiven Verschuldensmaßstab des § 276 durch ein subjektives Element. Sie basiert auf dem Grundsatz, dass Handlungen, die nicht von der freien Willensbestimmung getragen werden, keine Verschuldenshaftung begründen können. Die Folgen des § 82...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nichterstellung oder Mängel.

Rn 53 Erfüllt die GdW den Anspruch der WEigtümer nicht oder mangelhaft, hat jeder WEigtümer einen Anspruch gegen sie, dass ihm der Vermögensbericht erstmals oder berichtigt zur Verfügung gestellt wird (BRDrs 168/20, 87). Die Beschl nach § 28 I 1, II 1 sind allerdings auch dann mangelfrei, wenn es an einem Vermögensbericht fehlt (BRDrs 168/20, 87).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Ziel der Auslegung. Rn 1 Ziel der Auslegung ist allein die Ermittlung des Erblasserwillens nach dem Verständnis des Erblassers selbst, § 133. Nur bei wechselseitigen Verfügungen in Ehegattentestamenten und Erbverträgen kommt es auf den Horizont eines verständigen Dritten an (§ 157). Erst anschließend ist zu prüfen, ob der ermittelte Wille formgerecht Ausdruck gefunden hat....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Es soll eine Vervielfältigung der Pflichtteilslasten durch Einschränkung der an sich nach § 2303 gegebenen Pflichtteilsberechtigung entgegengewirkt werden, indem einem Stamm nicht zweimal ein Pflichtteil gewährt wird (BGH NJW 11, 1878, 1881, 12, 3097, 3098; Wendt ErbR 13, 366, 367). Die Norm bezieht sich nur auf das Pflichtteilrecht der Abkömmlinge oder Eltern, nicht de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Arten.

1. Ein- und mehrseitige Rechtsgeschäfte. Rn 9 Rechtsgeschäfte können nach der Zahl der zu ihrer Begründung erforderlichen Willenserklärungen unterschieden werden. Einseitige Rechtsgeschäfte, wie Anfechtungs- oder Kündigungserklärungen, beinhalten eine Willenserklärung. Maßgebend ist die Singularität der Erklärung, unerheblich die Zahl der Erklärenden, vgl § 351. Regelmäßig is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. 2Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der §§ 177–179.

I. Vertretung ohne Vertretungsmacht. 1. Abschluss eines Vertrages. Rn 2 Die §§ 177–179 finden auf den Abschluss aller Verträge Anwendung, bei denen die Stellvertretung zulässig ist (BGH NJW 71, 428, 429 [BGH 30.10.1970 - IV ZR 125/69]; s hierzu § 164 Rn 26). 2. Handeln als Vertreter. Rn 3 Die §§ 177 ff setzen voraus, dass der Vertreter als solcher gehandelt hat. Hierzu muss er e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Keine Grundbuchsperre.

Rn 19 Die Vormerkung hindert nicht die Eintragung vormerkungswidriger Verfügungen (RGZ 132, 424), außer es soll das belastete Recht (§ 876) gelöscht werden (Soergel/Stürner Rz 2, 36).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Ist die Reise mangelhaft, mindert sich quotenmäßig nach grds erforderlicher Mängelanzeige verschuldensunabhängig der Gesamtreisepreis (vgl § 441, § 638). Ist er schon geleistet, besteht ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch. Zu den Corona-Folgen s § 651h Rn 9.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Löschung.

Rn 7 Das Recht erlischt erst mit Löschung im Grundbuch (§ 46 GBO). Eine Löschung ohne Aufgabeerklärung macht das Grundbuch unrichtig und das Recht bleibt bestehen (KGJ 33, 278f).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift vermeidet, dass die lange Verjährungsfrist des Erbschaftsanspruchs von 30 Jahren (§ 197 I Nr 2) durch die 10-jährige Ersitzungsfrist unterlaufen wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Beweislast.

Rn 32 Der Zessionar trägt die Beweislast für die Abtretung, für Unwirksamkeitsgründe ist beweispflichtig, wer sich auf einen solchen beruft (BGH NJW 83, 2018 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81]). Hat der Zedent die Verfügungsbefugnis verloren, so muss der Zessionar nachweisen, dass die Abtretung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist (BGH NJW 86, 1925, 1926 [BGH 10.04.1986 - IX ZR 159...mehr