Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsübergang auf Erben (Abs 3 iVm § 34 Abs 4).

Rn 5 Gem § 36 III iVm § 34 IV geht der Anpassungsanspruch des Ausgleichspflichtigen auf seine Erben über, wenn er zu seinen Lebzeiten den Antrag nach § 35 I gestellt hatte (vgl § 34 Rn 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen. 2Stirbt der persönliche Schuldner, so kann sich der Verpfänder nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Schuld nur beschränkt haftet. (2) Ist der Verpfänder nicht der persönliche Schuldner, so verli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Amtsinhaberschaft.

Rn 15 § 878 ist wegen der vergleichbaren Interessenlage entspr anzuwenden, wenn ein Verfügungsbefugter kraft Amtes (zB Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) die Amtsinhaberschaft und damit auch die Verfügungsbefugnis verliert (LG Mönchengladbach RNotZ 10, 540; Staud/Gursky Rz 57; Schöner/Stöber Rz 124 mwN zum Streitstand; Grüneberg/Herrler Rz 11; aA BayObLG MittBayNot ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens.

I. Überblick. Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das gemeinschaftliche Testament ermöglicht Ehegatten, ihrem typischerweise besonderen Bedürfnis nach gemeinsamer Bestimmung der Erbfolge Rechnung zu tragen. Im Unterschied zum Erbvertrag (§ 2276) kann das gemeinschaftliche Testament privatschriftlich errichtet werden, wobei § 2267 sogar ein Formprivileg vorsieht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsbeschreibungen.

1. Allgemeine Grundsätze. Rn 35 Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (Leistungsbeschreibungen) sind ebenso wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt (Rn 37) der Inhaltskontrolle entzogen (BGH NJW 19, 2997 [BGH 11.07.2019 - VII ZR 266/17] Rz 19; 23, 2338 Rz 10; BAG NJW 23, 3738 Rz 23). Dieser Ausnahmebereich ist eng gefasst. Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Rechtsmängel treten primär bei Grundstücksgeschäften auf, bei Mobilien va aufgrund Eigentumsvorbehalten und Immaterialgüterrechten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtiges Rechtsgeschäft.

Rn 6 Bestätigt werden können nur Rechtsgeschäfte, die etwa gem §§ 105 I, 116 2, 117 I, 118, 125 I, 134, 138, 142 I nichtig sind. Vor Ausübung des Anfechtungsrechts gilt § 144 (BGH NJW 71, 1800). Denkbar ist aber eine Analogie im Fall des § 312g IV.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einsichtsberechtigte.

Rn 1 Einsichtsberechtigt sind etwa die Miterben, der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter, die Nachlassgläubiger und das Finanzamt (Grüneberg/Weidlich § 2010 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtslage während des Bestehens der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

I. Beziehungen der Partner untereinander. 1. Partnerschaftsverträge und vermögensrechtliche Beziehungen. Rn 6 Das unverheiratete Zusammenleben der Partner wird heute nicht mehr als generell sittenwidrig angesehen, auch dann nicht, wenn einer von beiden noch verheiratet ist (BGH FamRZ 91, 168; FamRZ 10, 277). Deshalb können die Partner auch Partnerschaftsverträge miteinander ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigungserklärung und Kündigungsfrist.

I. Das Kündigungsschreiben. Rn 11 § 568 I und II sind anwendbar. Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Kündigungsprivileg wird nicht ersetzt durch die Angabe der verlängerten Kündigungsfrist. Wegen § 573a III muss klar auf eines der Privilegien nach § 573a I oder II verwiesen werden, so dass für den Mieter deutlich wird: Es soll nicht aufgrund eines berechtigten Interesses gekün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbe kann den ohne sein Zutun kraft Gesetzes eingetretenen Erbanfall durch Ausschlagung beseitigen, so dass der Anfall als nicht erfolgt gilt, § 1953 I. Wegen dieser statusrechtlichen Wirkung ist die Ausschlagungserklärung im Interesse der Rechtssicherheit formgebunden (Mot V 502).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

I. Regelungsgegenstand und Reform. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsfolgen des Widerrufs von Fernabsatzverträgen sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, sofern diese keine Finanzdienstleistungen betreffen. Diese Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 357 ergibt sich aus der amtlichen Überschrift. § 357 wurde durch das VRRL-UG (dazu Vor §§ 355 ff Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, kann er nach dem Tode des anderen Vertragschließenden die vertragsmäßige Verfügung durch Testament aufheben. 2In den Fällen des § 2294 findet die Vorschrift des § 2336 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss (Abs 4).

Rn 24 Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie unmöglich ist oder der Verkäufer sie berechtigt verweigert. 1. Unmöglichkeit (§ 275 I). Rn 25 Bei Nachbesserung liegt Unmöglichkeit vor, wenn objektiv der Mangel nicht beseitigt werden kann. Bsp: Beseitigung hat andere, nicht zu vernachlässigende Mängel zur Folge (BGHZ 163, 234, 242 f Operation ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bindung.

Rn 12 Die Erklärung muss bindend geworden sein, da sonst das Vertrauen des Begünstigten auf Rechtsänderung nicht gerechtfertigt ist. Der Eintritt der Bindungswirkung richtet sich nach §§ 873 II, 877 bzw § 875 II. Die übrigen einseitigen Erklärungen, insb Eintragungs- und Berichtigungsbewilligung werden analog § 875 II bindend (Grüneberg/Herrler Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Abs 4).

Rn 25 Der Zweck der Regelung des IV besteht darin, landwirtschaftliche Betriebe im Falle der Ehescheidung durch den Ansatz des idR geringeren Ertragswertes zu schützen und im öffentlichen Interesse zu erhalten (BVerfG NJW 85, 1329; BGHZ 113, 325). Eine analoge Anwendung der Norm etwa auf die Gütergemeinschaft findet nicht statt (BGH FamRZ 86, 776). I. Begriff. Rn 26 Land- und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 21 Für die Voraussetzungen des Erhöhungsrechtes – va die Durchführung einer Modernisierung iSv § 559 – trifft den Vermieter die Beweislast (BGH NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 49).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen, wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist, auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat. (2) Soweit der Pächter nach Absatz 1 Erzeugnisse in größerer Menge od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erstreckung auf Zubehör.

I. Zubehör. Rn 2 Was Zubehör ist, richtet sich nach §§ 97 f. Obligatorische Rechte fallen nicht unter § 926 (BayObLG DNotZ 91, 667 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]). § 926 gilt analog für alle nicht wesentlichen Grundstücksbestandteile (RGZ 158, 368). Veräußerer und Erwerber müssen sich darüber einig sein, dass das Zubehör mit übereignet werden soll, was nach der Auslegungsrege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel auf einen Erbteil, der dem Vorerben infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt. (2) Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen.

Rn 4 § 1114 muss als Ordnungsvorschrift zurücktreten, wenn übergeordnete Gesichtspunkte die Möglichkeit der Belastung eines Miteigentumsanteils gebieten. I. Gesetzliche Ausnahmen. 1. Selbstständig gebuchte Miteigentumsanteile. Rn 5 Sind Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf verschiedenen Grundbuchblättern gebucht, können sie auch dann selbstständig belastet werden, wenn m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Schriftform/Laufzeit. Rn 3 Die Indexvereinbarung muss – auch bei einem mündlichen Vertrag – gem § 557b I 1 schriftlich iSv § 126 sein (s.a. Mankowski ZMR 02, 481, 484). Die Vereinbarung kann zu Beginn, aber auch während des Laufs des Mietvertrags geschlossen werden. Eine Mindestlaufzeit ist nicht vorgeschrieben. Die Indexmiete kann daher sowohl in einem befristeten als auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 32. Gewinnzusage (Abs 2).

Rn 31 Auf die Gewinnzusage – einem einseitigen Leistungsversprechen, auf das ROM I nach dem weiten unionsrechtlichen Vertragsbegriff anzuwenden ist (Art 1 Rn 6; str, s Übersicht bei Staud/Magnus Art 4 Rz 526 ff) – ist das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Gewinnzusagenden anzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Stand und Entwicklung sämtlicher Bankkonten.

Rn 51 Der Vermögensbericht muss über Stand und Entwicklung sämtlicher von der GdW zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums gehaltenen Konten berichten (BGH ZWE 20, 246 Rz 21; LG Düsseldorf ZMR 17, 181).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

I. Haftungsvoraussetzungen. 1. Fehler eines Produkts. Rn 2 Die Haftung setzt das Vorliegen eines Fehlers (iSd § 3) eines Produkts (iSd § 2) voraus. 2. Rechtsgutsverletzung. Rn 3 Die durch das ProdHaftG geschützten Rechtsgüter sind in § 1 I 1 abschließend aufgezählt; insb haftet der Hersteller nicht für primäre Vermögensschäden (s nur Staud/Oechsler § 1 Rz 6; MüKo/Wagner § 1 Rz 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. 2Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 3Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form/Frist.

Rn 6 Die Form der Ausschlagung richtet sich nach §§ 1955, 1945, die Frist nach § 1954 (vgl II). Bei Vermächtnissen ist nicht das Nachlassgericht, sondern der Beschwerte Empfänger der hier formlos möglichen Erklärung (II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten.

a) Grundfall der Gesellschafterbürgschaft. Rn 18 Bürgschaften von Gesellschaftern kommt große praktische Bedeutung zu. Insb erwarten Geschäftspartner (zB Vermieter, Lieferanten, Banken) von Kapitalgesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung häufig, dass ihre Gesellschafter-Geschäftsführer auch persönlich als Bürgen mit ihrem Vermögen für die Erfüllung der Hauptverbind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. 2Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbstständig einen Wohnsitz begründen können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 11 Der Reisende hat die jeweiligen Voraussetzungen des § 651l (Mangel, Erheblichkeit, Fristsetzung, Kündigungserklärung) zu beweisen bis auf erbrachten Leistungen II 1, die der Veranstalter zu beweisen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift findet Anwendung auf Unterhaltsansprüche aller Verwandter mit Ausn minderjähriger Kinder. Sie gilt insbes auch für die privilegierten volljährigen Kinder. Abzustellen ist dabei auf die die Verwirkung rechtfertigende Handlung. Handlungen eines Minderjährigen können ihn auch nach Eintritt der Volljährigkeit nicht zugerechnet werden, wenn er noch unterhaltsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Art und Umfang. Rn 8 Der Verlierende kann einen Ausgleich in Geld verlangen, der dem Vermögenszuwachs des Gewinnenden entspricht (BGHZ 10, 171, 180). Die Naturalrestitution würde der Funktion der §§ 946 ff widersprechen und ist daher gem I 2 ausgeschlossen. Die Höhe des zu ersetzenden Vermögenszuwachses bemisst sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Vollendung des Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 II 1).

I. Allgemeines. Rn 8 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach § 558 II 1 wird sie aus dem üblichen Entgelt für vergleichbaren Wohnraum gebildet (s.a. BGH ZMR 14, 25 Rz 20; NJW 13, 775 Rz 13; zur Entwicklung des Begriffs s BTDrs 19/14245, 9). Besonders hohe oder niedrige Mieten sind unüblich (BVerfG NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Neuerklärung.

Rn 16 Der Vermieter kann eine formal unwirksame Mieterhöhung mit einer ausreichenden Erläuterung iSd § 559b I neu erklären (LG Berlin ZMR 01, 188, 189). Das setzt voraus, dass eine neue materiell-rechtliche Willenserklärung abgegeben wird. Die Klageerhebung unter Hinweis auf die vorangegangene Mieterhöhungserklärung reicht nicht aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Pacht ist am Ende der Pachtzeit zu entrichten. 2Ist die Pacht nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie am ersten Werktag nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. (2) 1Der Pächter wird von der Entrichtung der Pacht nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Nutzungsrechts verhind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verwalter hat einen Anspruch auf Vergütung, die aus dem Nachlass geschuldet wird, einer ausdr Anordnung bedarf es nicht (BGH NJW 18, 2960). Für die Festsetzung ist das Nachlassgericht zuständig. Eine Abschlagszahlung kann der Nachlassverwalter nur verlangen, sofern seine Vergütung noch nicht abschließend berechnet und geltend gemacht werden kann (Zweibr FamRZ 07, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. (2) 1Anordnungen, die der Erblasser für die Verwaltung durch letztwillige Verfügung getroffen hat, sind von dem Testamentsvollstrecker zu befolgen. 2Sie können jedoch auf Antrag des Testamentsvollstreckers oder eines anderen Beteiligten von dem Nachlassgericht außer Kraft gesetzt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. (2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

1. Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung. Rn 176 Miete iSv § 535 II ist, was der Mieter nach dem Willen der Mietvertragsparteien als Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung zu erbringen hat. Das wird idR ein regelmäßig, häufig monatlich zu entrichtendes Entgelt sein. Das muss aber nicht so sein. Vorstellbar ist auch die Entrichtung der Miete in einem einmaligen Betrag (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unbilligkeit.

Rn 34 Der Vermieter kann im Einzelfall verpflichtet sein, einem Verlangen des Mieters auf eine Vertragsänderung dahingehend zuzustimmen, den nach Verbrauch zu berechnenden Teil der Kosten zukünftig auf das gesetzliche Mindestmaß von 50 % abzusenken, bspw um die Fixkosten bei hohen Leerständen angemessen zu verteilen (BGH ZMR 15, 284 Rz 24; allgemein Rn 5 und Rn 6 und Rn 31).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Familienangehörige, Abs 2 S 2.

Rn 15 Alle mit dem Mieter nach den §§ 1589 f verwandten oder verschwägerten Personen. Auch Pflegekinder (Sternel ZMR 04, 716).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wegnahmerecht (S 2).

Rn 3 Das Recht zur Wegnahme besteht für alle Einrichtungen (§ 258) und Zubehör (Erman/Grunewald Rz 3), unabhängig von einer Werterhöhung (HP/Faust Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte Ausscheidensgründe gem II.

Rn 8 Der Gesellschaftsvertrag kann bspw vorsehen, dass die Mitgliedschaft zeitlich befristet ist oder unter einer auflösenden Bedingung steht oder dass in den in I genannten Fällen statt des Ausschiedens des Einzelnen die GbR sich auflöst. Als zwingend anzusehen, ist aber I Nr 3 insofern, als nicht vereinbart werden kann, dass der Betroffene trotz des gegen ihn erlassenen Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besonderheiten.

I. Verfahren. Rn 32 Das Verfahren kann nicht als Folgesache geführt werden, weil die Norm nur die Möglichkeit einer vorläufigen Regelung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung gibt. Es richtet sich nach §§ 200 ff, nicht nach § 266 FamFG (Frankf FamRZ 22, 1274). Eine Verbindung mit einem Verfahren nach § 1 GewSchG ist dagegen möglich (Nürnbg FamRZ 21, 1799). Eine Beteiligung Dri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Betreten (§ 14 I Nr 2 Fall 1).

1. Überblick. Rn 27 Jeder WEigtümer muss nach (§ 14 I Nr 2 Fall 1) das Betreten/Benutzen des SonderE dulden, soweit dies vereinbart und/oder beschlossen ist. Die Verpflichtung berührt Art 13 GG, der bei Auslegung und Anwendung zu beachten ist (BGH ZWE 15, 337 Rz 9; Zweibr NJW-RR 01, 730 [OLG Zweibrücken 24.11.2000 - 3 W 184/00]; BayObLGZ 96, 146). Bsp: Tatsächliche Erhaltung ...mehr