Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstiges.

Rn 5 Der Anspruch ist eine Nachlassverbindlichkeit, für die die Miterben (gesamtschuldnerisch; § 2058) nur beschränkt haften, selbst wenn sie ggü anderen Nachlassgläubigern unbeschränkbar haften (§ 2063 II). Verjährung: § 2317 Rn 11.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 Gem I verjährt der Aufwendungsersatzanspruch nach § 445a I eigenständig. II ordnet eine Ablaufhemmung für die Regressansprüche an, die sich gem III auf alle Ansprüche in der Lieferantenkette (§ 445a III) erstreckt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit einer Auflage kann der Erblasser das Verhalten des Bedachten steuern und bestimmte Ziele über den Tod hinaus fördern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 2 Die Rechte müssen in der Zwangsversteigerung erlöschen und dürfen nicht bestehen bleiben. Nach § 52 II ZVG bleiben bestehen, auch wenn sie nicht in das geringste Gebot fallen, die Renten nach §§ 912–917 und eine Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch im Falle des § 9 III ErbbauRG sowie das Erbbaurecht selbst, § 25 ErbbauRG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt. (2) Auf diese Fristen finden die für die Verjährung gel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterschiedliche Formvorschriften (Abs 3).

Rn 3 Haben die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnl Aufenthalt in verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten u sieht das Recht beider Staaten unterschiedliche Formvorschriften vor, so gilt die mildere Form (Helms FamRZ 11, 1765, 1769; MüKo/Winkler von Mohrenfels Rz 6). Die Vereinbarung ist formgültig, wenn sie den Vorschriften des Rechts eines dieser Mitglie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 2 Zugunsten der Berechtigten wird vermutet, dass die schädigungsbedingten Aufwendungen nicht geringer sind als die entspr Zuwendung durch die Sozialleistung und dass sie tatsächlich zur Deckung des schadensbedingten Mehrbedarfs aufgewendet wird (Hamm FamRZ 91, 1199). Derjenige, der sich auf die Anrechnung der Rente beruft, hat deren Einkommensfunktion zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird. (2) Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen aus einer Verletzung von gemeinschaftsweit einheitlichen Rechten des geistigen Eigentums ist auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Rechtsakt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verw-Vertrag.

Rn 38 Ein Vertrag mit dem Verw endet nach § 26 III 2 spätestens 6 Monate nach dessen Abberufung (LG Frankfurt aM WuM 23, 639; s.a. BGH ZMR 22, 483 Rz 25). Die Abberufung idS endet nicht mit dem Beschl nach §§ 19 I, 26 I, sondern erst mit dem Ende der Bestellungszeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Ausbildungsunterhalt begehrende Ehegatte muss die Anspruchsvoraussetzungen des § 1575 darlegen und ggf beweisen. Hierzu gehört ua, dass die Eheschließung kausal für eine nicht aufgenommene oder abgebrochene Ausbildung war. Wird die Ausbildung während der Ehe abgebrochen, wird die Ehebedingtheit des Abbruchs vermutet (BGH NJW 80, 393; vgl auch Karlsr FamRZ 12, 789).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Käufers.

1. Anwartschaftsrecht. a) Rechtsnatur. Rn 14 Da der Käufer nach der Auslegungsregel von I Hs 2 den Eigentumserwerb auf sich durch Zahlung ohne Mitwirkungshandlungen des Verkäufers herbeiführen kann, hat er ein Anwartschaftsrecht (§ 158 I; allgM: Erman/Grunewald Rz 26). Dieses ist ein wesensgleiches Minus, eine Vorstufe (BGHZ 28, 16, 21; 35, 85, 89; 75, 221, 225) zum Eigentum u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formelle Voraussetzungen – Anwendungsbereich.

1. Allgemeines. Rn 1 Der mit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.09 neu gestaltete § 1696 enthält die materiell-rechtliche Eingriffsbefugnis zur Änderung von sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen sowie von gerichtlich gebilligten Vergleichen iSd § 156 II FamFG. Die verfahrensrechtlichen Regelungen wurden in § 166 FamFG übernommen. Inhaltlich neu ist lediglich, dass nunmehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 5 Der unter aufschiebender Bedingung eingesetzte Erbe ist Nacherbe, § 2105. Bereits mit Erbfall erwirbt er ein Anwartschaftsrecht. Ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis fällt erst mit Bedingungseintritt an, § 2177.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes beruft, muss das Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 4: Kosten.

Rn 10 Die Kosten der angeordneten Maßnahme trägt gem IV der Elternteil, der sie verursacht hat. Eine Kostenerstattung vom Kind gem § 1648 kann nicht verlangt werden (Staud/Coester § 1667 Rz 19). Für die Verfahrenskosten gelten aber die §§ 80 ff FamFG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsumfang.

Rn 2 Die sog Halmtaxe (vgl Moser Die Schwierigkeiten der Halmtaxe, 1971) geht auf Wertersatz, hilfsweise Aufwendungserstattung. Bei der Berechnung werden ersatzlos nach § 596b zurückzugebende Früchte nicht mitbewertet. Ein Abschlag erfolgt nach § 596a I 2 wegen des Ernterisikos.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Streit um Qualifizierung.

I. Beweislast. Rn 10 Die Beweislast, dass ein Mietspiegel iSv § 558d qualifiziert ist, trifft den, der sich auf die Qualifizierung beruft (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 29). Dabei sind die Vermutungen des § 558d I 2, 3 zu beachten (Rn 16 ff). II. Beweiserhebung. 1. Allgemeines. Rn 11 Von der Partei, die das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels in Abr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zuweisungsvoraussetzungen.

Rn 12 Eine Zuweisung von Haushaltsgegenständen kommt nur im Falle des Getrenntlebens der Eheleute in Betracht. Die bloße Absicht der Trennung reicht, anders als für die Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b, nicht aus. Wegen des Begriffs des Getrenntlebens vgl iÜ § 1567 Rn 1 ff. Rn 13 [nicht besetzt] I. Im Alleineigentum stehende eigene Haushaltsgegenstände. Rn 14 Diese können ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

1. Satzungsmäßige Grundlage. Rn 15 Vereinsstrafen müssen als Grundentscheidungen in der Satzung enthalten sein, damit die Mitglieder erkennen können, welche Verhaltensweisen strafbewehrt sind (BGH NJW 84, 1355 [BGH 25.10.1983 - KZR 27/82]). Das gilt auch für die Umsetzung von durch den Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen im nachgeordneten Verein (BGH NZG 16, 1315 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Der Ratenzahlungsplan nach § 486a I 1 dient dem Schutz des Verbrauchers bei langfristigen Urlaubsprodukten (BTDrs 17/2764, 21).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Person des Vorerben.

Rn 27 Der Erblasser bestimmt die Person des Vorerben. Er kann auch einen Ersatzvorerben berufen (§ 2096). Verstirbt der Vorerbe vor dem Erblasser und ist kein Ersatzvorerbe berufen, so tritt im Zweifel der Nacherbe als Vollerbe ein (§ 2102); zur Nacherbschaft kommt es dann nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunktmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

Rn 2 Vorraussetzungen von § 1575: der Ehegatte muss entweder in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen haben er muss die Ausbildung so bald wie möglich nach der Scheidung aufgenommen haben die Ausbildung muss notwendig sein, um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erlangen, die den Unterhalt nachhaltig sichert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entspr Anwendung.

I. Entstehung und Rang. Rn 3 Die Entstehung gesetzlicher Pfandrechte richtet sich, wie schon der Wortlaut (›entstandenes Pfandrecht‹) zeigt, nicht nach §§ 1205–1208 (BGH NJW 99, 3716, 3717 [BGH 22.04.1999 - I ZR 37/97]), sondern nach den jeweiligen Sonderregelungen. Ein gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Pfandrechte ist nach stRspr (BGHZ 34, 122, 126 f; 34, 153, 154 f; 35, 53, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbrauchs- und Verursachungserfassung.

a) Überblick. Rn 11 Die Mietvertragsparteien können vorbehaltlich § 556 I 2 als Umlageschlüssel Verbrauch oder Verursachung vereinbaren (s.a. Rn 26 zu einem Bestimmungsrecht des Vermieters). Der Verbrauch/die Verursachung muss in diesem Fall durch – sofern gesetzlich verlangt – geeichte Messgeräte, zB Zähler oder Waagen, ermittelt werden (BayObLG NZM 05, 609). Als ›Verbrauch‹...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestaltungsgrenze, II.

Rn 6 Gem II ist das Kündigungsrecht zwingend. Regelungen, die unmittelbar oder auch nur mittelbar dieses Recht ausschließen oder beschränken, sind unwirksam. Auch die Schwelle der Unzumutbarkeit kann nicht verschärft werden. Eine Eingrenzung auf nur bestimmte wichtige Gründe ist untersagt. Erleichterungen zu vereinbaren, ist möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigung und Verfügungsbefugnis.

1. Grundsatz. Rn 13 Bei Vollendung des Rechtserwerbs (BGHZ 27, 366; Soergel/Stürner Rz 16, § 873 Rn 17) muss der an der dinglichen Einigung Beteiligte materiell berechtigt oder bezüglich des Grundstücksrechts verfügungsbefugt (zB Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) sein (Ausn § 878). Die materiell-rechtliche Berechtigung setzt nicht die Eintragung im Grundbuch voraus,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mitmieter.

Rn 8 Es muss mindestens eine gem § 563 eintrittsberechtigte Person Mitmieter sein. Die Mitmietereigenschaft muss zum Todeszeitpunkt des verstorbenen Mieters vorgelegen haben (BGH WuM 20, 507 Rz 29; LG Berlin ZMR 20, 747).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Auseinandersetzung wird jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er zur Ausgleichung zu bringen hat, auf seinen Erbteil angerechnet. 2Der Wert der sämtlichen Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, wird dem Nachlass hinzugerechnet, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet. (2) Der Wert bestimmt sich nach der Zeit,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.

1. Allgemeines. Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 5 Werden die Wohnungsgrundbücher geschlossen, ist nach § 9 III Hs 1 für das Grundstück (wieder) ein Grundbuchblatt anzulegen. Mit der Anlegung erlöschen die SonderE-Rechte, soweit sie nicht bereits aufgehoben sind, § 9 III Hs 2. Mit der Schließung sind die bisherigen Blätter für die Miteigentumsanteile formal-rechtlich für neue Eintragungen gesperrt (KG NJOZ 12, 842).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zubehör und Anleitungen für das digitale Produkt, III 1 Nr 4.

Rn 15 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 I lit c DIRL. Im Wesentlichen gelten die bei II Nr 2 dargestellten Grundsätze (Rn 13). Für Beurteilung der berechtigten Erwartungen des Verbrauchers ist wiederum auf die in ErwGr 46 DIRL genannten Kriterien abzustellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinterlegung (Abs 1 S 2).

Rn 8 Jeder Mitgläubiger kann auch nach I 2 Hinterlegung verlangen. Ist eine Erbengemeinschaft Teilhaberin einer Miteigentümergemeinschaft, so steht dieses Recht über § 2039 auch einem Erben zu (BGH NJW 83, 2020 [BGH 09.02.1983 - IVa ZR 162/81]). Hinterlegung unter Rücknahmeverzicht hat Erfüllungswirkung nach § 378.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Beauftragte darf im Zweifel die Ausführung des Auftrags nicht einem Dritten übertragen. 2Ist die Übertragung gestattet, so hat er nur ein ihm bei der Übertragung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. 3Für das Verschulden eines Gehilfen ist er nach § 278 verantwortlich. (2) Der Anspruch auf Ausführung des Auftrags ist im Zweifel nicht übertragbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 30 Gründung Betriebskindergarten, da statistisch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften davon weniger profitieren? Schon keine ungünstigere Behandlung, da zusätzliche wirtschaftliche Erschwernisse für alle Gruppen gleichermaßen ausgeglichen werden; jedenfalls ist sachlicher Grund die Bindung von ArbN mit Kindern an das Unternehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung (Abs 2).

I. Zweck. Rn 4 II schützt den Verpflichteten und den Berechtigten, nicht den Drittkäufer. Beide sollen ›keine anderen, insb keine ungünstigeren Bedingungen für und gegen sich‹ gelten lassen müssen als bei der Vertragsdurchführung mit dem Dritten (BGH NJW 17, 3295 [BGH 12.05.2017 - V ZR 210/16] Rz 10). II. Entstehung eines Kaufvertrags. Rn 5 Die Ausübung begründet einen neuen Ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Schaden und haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 199 Zu ersetzen sind durch die Verkehrspflichtverletzung verursachte Schäden an Rechtsgütern iSd § 823 I, solche am mangelhaften Produkt selbst jedoch nur ausnahmsweise (s.o. Rn 41 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rückgabeanspruch gegen Dritte, § 596 III.

Rn 8 Es gilt Dasselbe wie bei § 546 II; nicht analog gilt § 565.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Schutzbereich der Norm.

1. Ausgangspunkt. Rn 67 Im Gegensatz zur Adäquanztheorie (s.o. Rn 52) will die Schutzbereichslehre Schäden nicht deshalb vom Ersatz ausschließen, weil der Eintritt ganz unwahrscheinlich war. Vielmehr geht es dieser Lehre um den Zweck der den Ersatzanspruch begründenden Norm: Ersetzt werden sollen nur die Schäden, deren Verhinderung die Norm bezweckt. Damit können auch einiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit.

Rn 8 Abdingbarkeit ist uneingeschränkt gegeben. Wird ein Vertrag mit Inventarübernahme zum Schätzwert geschlossen, gilt das Prinzip der dinglichen Surrogation nicht zwingend (wie hier MüKo/Harke § 582a Rz 9; aA Soergel/Heintzmann § 582a Rz 26).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wahrung einer Frist/Abwendung eines Nachteils (§ 27 I Nr 2).

1. Überblick. Rn 7 § 27 I Nr 2 gibt dem Verw für die GdW ein Notgeschäftsführungsrecht und eine entspr Pflicht (s.a. BGH NJW 16, 1310 [BGH 25.09.2015 - V ZR 246/14] Rz 15). Nach – unzutreffender – Ansicht kann ein Notgeschäftsführungsrecht ferner aus §§ 670, 257 BGB folgen (BGH NZM 11, 454 [BGH 18.02.2011 - V ZR 197/10] Rz 26); dieses wird jedenfalls durch § 27 I Nr 2 verdrän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Tierhaltung.

aa) Grundsatz. Rn 161 Ob das Halten von Tieren zulässig ist, ist zunächst nach dem Mietvertrag zu beantworten (AG Hamburg-Barmbek ZMR 06, 535; Rn 154). Die Mietvertragsparteien können individuell, aber auch durch einen Formularvertrag vereinbaren, dass eine Tierhaltung zu- oder unzulässig ist (BVerfG WuM 81, 77). Eine AGB-Klausel, die ausnahmslos das Halten von Haustieren (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bezeichnung der Beschl (§ 23 II).

Rn 14 Zur Bezeichnung von Beschl bei Einberufungen und zur Tagesordnung s § 24 Rn 11.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Baumaßnahmen.

Rn 20 Eine etwaige Duldungspflicht des Mieters bei notwendigen Baumaßnahmen richtet sich allein nach §§ 555a ff. IdR wird es sich bei der Umstellung der Versorgung um Bagatellmaßnahmen handeln, die nicht angekündigt werden müssen und die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind (BTDrs 17/10485, 22), wie etwa Arbeiten an der Heizungsanlage im Ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Objektive Anforderungen, III.

1. Eignung für die gewöhnliche Verwendung, III 1 Nr 1. Rn 12 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 I lit a DIRL; ihr Wortlaut steht im Einklang mit § 434 III 1 Nr 1 nF. Die Auslegung des Begriffs ›gewöhnlich‹ erfolgt anhand der Verkehrsanschauung. Im Wege unionsrechtskonformer Auslegung ist in Anlehnung an Art 8 I lit a DIRL insb auf die Eignung für Zwecke abzustellen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesamthandsgemeinschaft.

Rn 5 Mitgläubiger sind auch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft u ehelichen Gütergemeinschaft hinsichtlich der zum Gesamthandsvermögen gehörigen Forderungen. § 432 ist anwendbar, soweit nicht Sonderregeln (§ 2039, § 1422) greifen. Die Vorschrift greift nicht bei rechtsfähigen Personengesellschaften einschl der GbR (BGHZ 146, 341, 343 ff), da hier nicht die Gesellschafter,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der qualifizierte Zeitmietvertrag.

I. Voraussetzungen. Rn 7 § 575 I lässt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag zu. Die bisherige Höchstfrist von fünf Jahren (vgl § 564c II Nr 1 aF) entfällt. Die Befristungsgründe entsprechen weitgehend der Vorgängerregelung des § 564c II Nr 2 aF. Der qualifizierte Zeitmietvertrag setzt voraus: Absicht des Vermieters, die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit zu einem der in ...mehr