Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. 2Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzungen für die Übertragung der Alleinsorge.

Rn 8 I S 2 regelt unter welchen Voraussetzungen dem Antrag auf Übertragung der Alleinsorge oder der partiellen Alleinsorge stattzugeben ist. Dabei sind die Fallgruppen der Nr 1 und der Nr 2 zu unterscheiden. 1. Abs 1 Nr 1: Übertragung auf Grund Zustimmung des anderen Elternteils. a) Rn 9 Die Zustimmung ist formfrei. Sie kann sogar außergerichtlich erklärt werden, wenn sie sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben noch unbestimmt sind, ist die Auseinandersetzung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt, soweit die Erbteile deshalb noch unbestimmt sind, weil die Entscheidung über einen Antrag auf Annahme als Kind, über die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder über die Anerkennung ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zuweisungsvoraussetzungen.

I. Der Begriff des Getrenntlebens. Rn 8 ist mit dem in § 1567 verwendeten identisch, so dass auf die Ausführungen zu dieser Norm verwiesen wird. Anders als für die Zuweisung von Haushaltssachen reicht hier aber auch bereits die ernsthafte Absicht der Trennung. Diese liegt vor, wenn mindestens einer der Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt und deshalb die häuslich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich ein Vermächtnisnehmer einer der in § 2339 Abs. 1 bezeichneten Verfehlungen schuldig gemacht, so ist der Anspruch aus dem Vermächtnis anfechtbar. 2Die Vorschriften der §§ 2082, 2083, 2339 Abs. 2 und der §§ 2341, 2343 finden Anwendung. (2) Das Gleiche gilt für einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich einer solchen Verfehlung schuldig gema...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 26 Der Schadensersatzanspruch aus II 2 verjährt idR nach §§ 195, 199. Soweit es um Fehler der Kaufsache oder Werkleistung geht, haben jedoch die §§ 437 Nr 3, 438 oder 634 Nr 4, 634a Vorrang (BeckOK/Henrich § 195 Rz 14; s.a. BGHZ 223, 260 Rz 30 ff).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedeutung der nicht in Bezug genommenen Vorschriften.

I. Entspr Anwendung und Heranziehung des Rechtsgedankens nicht genannter Vorschriften. Rn 2 Dass die entspr Anwendung mehrerer Vorschriften nicht vorgesehen ist, schließt eine analoge Anwendung oder eine Heranziehung des Rechtsgedankens dieser Vorschriften nicht aus. Das ist dadurch gerechtfertigt, dass gerade die Geschäftsraummiete keine ihrer praktischen Bedeutung entspr Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Konkurrenzen.

Rn 7 § 1576 ist als Auffangtatbestand ggü §§ 1570–1572 und § 1575 subsidiär (BGH FamRZ 03, 1734; 84, 361). Bestehen Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 ff auch nur teilw, gehen sie dem Anspruch aus § 1576 vor und sind gesondert zu beziffern (BGH FamRZ 84, 361; Zweibr FamRZ 02, 821). An den Unterhalt nach § 1576 kann sich kein Anschlussunterhalt anschießen. Der Anspruch kann auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 I setzt Art 11 II RL 2000/43/EG, Art 2 V, 13 II RL 2000/78/EG, Art 8b II, 3 RL 76/207/EWG um. Zweck ist, die genannten Adressaten zur aktiven Umsetzung des AGG aufzufordern (BTDrs 16/1780, 39). II gibt dazu Rechte in Anlehnung an § 23 III BetrVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Surrogation (Abs 3).

Rn 5 Nach Aufhebung der Gemeinschaft setzt sich das Pfandrecht trotz des Wortlauts ›gebührt‹ im Wege dinglicher Surrogation am Trennstück (§ 752) bzw am Erlösanteil (§ 753) des Miteigentümers fort (hM, BGHZ 52, 99, 105 f; Staud/Wiegand Rz 11).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Widerrechtlichkeit.

Rn 36 Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angedrohte Mittel, der erstrebte Zweck oder das Verhältnis zwischen beiden (Mittel-Zweck-Relation) widerrechtlich ist (BGHZ 25, 220; BGH NJW 10, 1364 Tz 33; NJOZ 17, 1701 Tz 13; BAG NJW 99, 2061). Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, ist die Erklärung nicht anfechtbar (AnwK/Feuerborn § 123 Rz 88). 1. Widerrechtliches Mittel. Rn 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck.

Rn 2 § 552 soll § 539 II (Recht des Mieters, Einrichtungen wegzunehmen, mit denen er die Mietsache versehen hat) ergänzen und stellt eine Sonderregelung zB für die Abwicklung des Mietverhältnisses dar (vgl Schickedanz ZMR 11, 699 und Schmid WuM 10, 831).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auslandsbezug.

Rn 19 Das EGBGB regelt das Verlöbnis nicht, doch ist Art 13 I entsprechend anzuwenden (BGH FamRZ 96, 601; NJW-RR 05, 1989). Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen hierzu verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Haben die Miteigentümer eines Grundstücks die Verwaltung und Benutzung geregelt oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die getroffene Bestimmung gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur, wenn sie als Belastung des Anteils im Grundbuch eingetragen ist. (2) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Unzulässige Rechtsausübung und Schikaneverbot.

Rn 10 Im Einzelfall kann einem Anspruch aus § 14 I Nr 1, II Nr 2 der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) oder das Schikaneverbot (§ 226 BGB) entgegengehalten werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendung.

1. Überblick. Rn 16 Zum – wenig passenden – Begriff ›Aufwendung‹ s zunächst § 256 Rn 3. Gemeint ist, dass dem Mieter die Kosten und Schäden zu ersetzen sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Duldungspflicht entstehen (s.a. BGH NJW 15, 2419 [BGH 13.05.2015 - XII ZR 65/14] Rz 25; 13, 223 Rz 18) und die geeignet waren, Störungen des Mietgebrauchs zu begegnen oder damit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Übertragung einer Tätigkeit.

Rn 8 Übertragen werden können Tätigkeiten jeglicher Art (rechtliche/faktische, einfache/komplizierte, entgeltliche/unentgeltliche). Die Übertragung kann ausdrücklich oder konkludent (BeckOGK/Spindler § 831 Rz 15), durch Rechtsgeschäft (das nicht wirksam sein muss, NK-BGB/Katzenmeier § 831 Rz 18) oder tatsächlichen Akt erfolgen (NK-BGB/Katzenmeier § 831 Rz 18); entscheidend i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Tatbestandsmerkmale.

aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹). Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL.

Rn 1 Der Grundstückskauf ist nicht geregelt (vgl Art 2 Nr 1, 5 iVm Art 3 I und Erw 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Persönlich.

Rn 6 §§ 481–487 erfassen nur Verträge zwischen einem Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) und einem Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehung (§ 9a I 2).

1. Überblick. Rn 6 Die GdW entsteht nach § 9a I 2 bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Dies gilt auch im Fall des § 8. Die Vorschriften des WEG sind danach in vollem Umfang anwendbar (BRDrs. 168/20, 47). 2. ›Ein-Personen-Gemeinschaft‹. Rn 7 Solange es neben dem Aufteiler keine wenigstens werdenden WEigtümer (§ 8 III) gibt, kann der Aufteiler in Ein-Personen-Universalve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Keine Entlastung des Aufsichtspflichtigen gem § 832 I 2.

Rn 7 Entscheidend für die Anwendung des § 832 I 2 ist die Möglichkeit der Exkulpation des Aufsichtspflichtigen wegen Erfüllung der Aufsichtspflicht bzw fehlender Kausalität zwischen Aufsichtspflichtverletzung und Schaden. a) Erfüllung der Aufsichtspflicht, § 832 I 2 Var 1. aa) Umfang der Aufsichtspflicht. Rn 8 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Umfangs der Aufsichtspflicht is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erforderlichkeit.

Rn 5 Anders als § 3 II Hs 2 wird ›Erforderlichkeit‹ nicht ausdrücklich verlangt. Der ArbG/Anbieter muss gleichwohl den geringstmöglichen Eingriff wählen aufgrund enger Auslegung von § 5 (Rn 1 aE).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eintragung (III).

Rn 7 Gem III muss bei der eGbR die Fortsetzung zur Eintragung ins Gesellschaftsregister angemeldet werden. Die Eintragung ist deklaratorisch. Die Registerpublizität schützt den Rechtsverkehr. Handelte es sich vor Eintritt der Auflösung um eine eGbR, sind nach III die Auflösung und die Fortsetzung zur Eintragung anzumelden. Anmeldepflichtig sind alle Gesellschafter, s im Deta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Obhuts- und Erhaltungspflicht.

Rn 1 Der Entleiher hat eine Obhuts- und Erhaltungspflicht. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten (Begriff vgl § 994 Rn 3) hat er zu tragen (I); auf die Notwendigkeit zusätzlicher Erhaltungsmaßnahmen hat er den Verleiher hinzuweisen (MüKo/Häublein Rz 4). Rn 2 Den Verleiher trifft keine Erhaltungspflicht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat der Erblasser angeordnet, dass der Erbe mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses die Erbschaft einem anderen herausgeben soll, so ist anzunehmen, dass der andere als Nacherbe eingesetzt ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einreden.

aa) Verjährung. Rn 7 Ansprüche auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer baulichen Veränderung verjähren nach Entstehung der Zuwiderhandlung (§ 199 V BGB) gem § 195 BGB in drei Jahren (Hamm ZMR 09, 386; LG Hamburg FD-MietR 12, 330644). Eine fortlaufende Benutzung ist hingegen eine wiederholte Handlung, die jew neue (nicht verjährte) Unterlassungsansprüche auslöst (BGH NZM 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtleistungskondiktionen – § 812 I 1 Alt 2.

1. Grundlagen. Rn 54 Das Gesetz unterscheidet in § 812 I 1 zwischen zwei wesensverschiedenen Kondiktionstypen. Während bei allen Fällen der Leistungskondiktion der den Bereicherungsanspruch auslösende Zuwendungsvorgang auf eine (gescheiterte) rechtsgeschäftliche Entscheidung des Bereicherungsgläubigers, eben auf eine ›Leistung‹ zurückzuführen ist (s Rn 22 ff), muss der Bereic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Freiheit von im Grundbuch zu Unrecht eingetragenen Rechten (S 2).

Rn 18 Bestimmung umfasst wie 1 (s Rn 10) alle im Grundbuch eingetragenen Buchrechte einschl Vormerkungen und nicht bestehender Rechte (HP/Faust Rz 22 mwN), nicht aber Bucheigentum (BGHZ 174, 61 Rz 29 mwN). IÜ gilt 1 entspr.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungseigentum.

Rn 174 Zu den Bindungen des Mieters an die Hausordnung der WEigtümer vgl § 13 WEG Rn 6.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschrift des § 892 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, für welchen ein Recht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung dieses Rechts ein nicht unter die Vorschrift des § 892 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine Verfügung über das Recht enthält.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnungseigentum.

Rn 8 Der vermietende WEigtümer als Sondereigentümer oder der Vermieter des gemE können mit einem Mieter vereinbaren, dass dieser die Betriebskosten zu tragen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflicht zur Bereitstellung und Information über Aktualisierungen, I.

Rn 4 Eine Konkretisierung der Hauptpflichten des Unternehmers in Bezug auf Aktualisierungen erfolgt in I in Bezug auf deren inhaltlichen und zeitlichen Umfang sowie die Erfüllung der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen und die Information darüber. Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 II DIRL. I. Inhaltlicher Umfang der Aktualisierungspflicht. Rn 5 Nur solch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Inventar rechtzeitig errichtet worden, so wird im Verhältnis zwischen dem Erben und den Nachlassgläubigern vermutet, dass zur Zeit des Erbfalls weitere Nachlassgegenstände als die angegebenen nicht vorhanden gewesen seien.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Wahl erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. (2) Die gewählte Leistung gilt als die von Anfang an allein geschuldete.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde.

Rn 3 Das Zurückweisungsrecht besteht nicht, wenn der Vertreter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts eine Vollmachtsurkunde vorlegt hat. Insoweit gelten dieselben Anforderungen wie an die Vorlage der Vollmachtsurkunde iSd § 172 Rn 4. Ein Unterbevollmächtigter muss auch die Hauptvollmacht vorlegen (BGH NJW 13, 297 [BGH 25.10.2012 - V ZB 5/12] Rz 10).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1). Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt. (2) 1Die Verfügung wird wirksam, wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstand erwirbt oder wenn er von dem Berechtigten beerbt wird und dieser für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. 2In den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Unter den Voraussetzungen von S 1 ist der Vorbehalt unbeachtlich. Die Erklärung ist wirksam, wie sie nach den allg Auslegungsregeln zu verstehen ist. Im Fall von S 2 ist die Willenserklärung nichtig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. der Beschaffenheit (Alt. 1).

1. Inhalt. Rn 14 Die Garantie muss zu den Anforderungen an die Sache (§ 434) auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (HP/Faust Rz 14) – in Abgrenzung zur Haltbarkeitsgarantie (II) – gegeben werden. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein (Rn 7, 10 f). Infolge des weiten Beschaffenheitsbegriffs (§ 434 Rn 12) kann sie zu allen mängelrechtlichen Anforderungen an die Kaufs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. 2Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung. (2) 1Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. 2Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die geboten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bestätigung.

Rn 1 Die Bestätigung ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige, formlose Erklärung (§ 144 II; BayObLG NJW 54, 1039), auf das Anfechtungsrecht zu verzichten. Sie ermöglicht es dem Erblasser zu verhindern, dass nach seinem Tode wegen des Anfechtungsgrundes angefochten wird (vgl § 144 I; § 144 Rn 1, 4). Nur die ihm bekannten Anfechtungsgründe werden von seiner Bestätigung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen (§ 556e II 1).

1. Überblick. Rn 12 Liegen die Voraussetzungen des § 556e II 1 vor, darf die nach § 556d I zulässige Miete (= ortsübliche Miete + 10 %; § 555d Rn 5) um den Betrag überschritten werden, der sich bei einer Mieterhöhung nach § 559 I–IIIa und § 559a I–IV ergäbe. 2. Berechnung (§ 556e II 2). Rn 13 Bei der Berechnung ist von der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) auszugehen, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anerkennung.

Rn 8 Die Anerkennung u Vollstreckung ausl Titel in europäischen Gewaltschutzverfahren folgen Art 4 EuGewSchVO, §§ 2 ff sowie §§ 17 ff EuGewSchVG (dazu Dutta FamRZ 15, 85 ff; Kemper FuR 15, 218 ff; Schneider FamRB 15, 112 ff).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beweislast.

Rn 54 Nach § 280 I 2 muss der Verkäufer beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft (HP/Faust Rz 106).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Grundschuld, Rentenschuld.

Rn 13 § 1132 ist auf Grundschuld und Rentenschuld entspr anwendbar (§ 1192 I). Eine einheitliche Forderung ist naturgemäß nicht Voraussetzung; eine an mehreren Grundstücken lastende Grundschuld ist dann Gesamtgrundschuld, wenn sie als solche bestellt wird. Der Mithaftvermerk ist auch hier deklaratorisch.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 157.

Rn 6 Zunächst ist durch Auslegung zu bestimmen, ob das Rechtsgeschäft einen sittenwidrigen Inhalt hat. IRd ergänzenden Vertragsauslegung ist zu berücksichtigen, was redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BaRoth/Wendtland Rz 7).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertreterhandeln auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts.

Rn 5 Der Tatbestand eines Insichgeschäfts setzt voraus, dass der Vertreter auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts aufgetreten ist (Bork Rz 1587). § 181 findet auch auf den vollmachtlosen Vertreter Anwendung (ByObLG Rpfleger 88, 61; Schmitt WM 09, 1784, 1788). a) Verträge. Rn 6 Bei Verträgen liegt die erforderliche Personenidentität vor, wenn der Vertreter mit sich selbst in eig...mehr