Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1121 BGB – Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung.

Gesetzestext (1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zu Gunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind. (2) 1Erfolgt die Veräußerung vor der Entfernung, so kann sich der Erwerber dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2315 BGB – Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil.

Gesetzestext (1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. (2) 1Der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. 2Der Wert bestimmt sich nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1681 BGB – Todeserklärung eines Elternteils.

Gesetzestext (1) § 1680 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet, weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist. (2) Lebt dieser Elternteil noch, so hat ihm das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge in dem Umfang zu übertragen, in dem sie ihm vor dem na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2056 BGB – Mehrempfang.

Gesetzestext 1Hat ein Miterbe durch die Zuwendung mehr erhalten, als ihm bei der Auseinandersetzung zukommen würde, so ist er zur Herauszahlung des Mehrbetrags nicht verpflichtet. 2Der Nachlass wird in einem solchen Falle unter den übrigen Erben in der Weise geteilt, dass der Wert der Zuwendung und der Erbteil des Miterben außer Ansatz bleiben. A. Allgemeines. Rn 1 § 2056 ergä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1963 BGB – Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben.

Gesetzestext 1Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so kann die Mutter, falls sie außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes verlangen. 2Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind gebore...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631 BGB – Inhalt und Grenzen der Personensorge.

Gesetzestext (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen. (3) Das Familiengericht hat die Eltern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 769 BGB – Mitbürgschaft.

Gesetzestext Verbürgen sich mehrere für dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernehmen. A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung. Rn 1 Die Regelung in § 769 weitet die Bürgenhaftung im Interesse des Gläubigerschutzes aus: Mehrere Bürgen haften stets gesamtschuldnerisch, auch wenn sie nicht voneinander wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1618a BGB – Pflicht zu Beistand und Rücksicht.

Gesetzestext Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert das Verhältnis Eltern-Kind und dient auch dazu, Regelungslücken zu füllen. Es kommt nicht auf das Alter, den Familienstand oder ein Sorgerechtsverhältnis an (BVerfGE 31, 194 ff [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 88 u. 496/69]). B. Regelungsgehalt. Rn 2 Vorausse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566c BGB – Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete.

Gesetzestext 1Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. 2Erlangt der Mieter die K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 321 BGB – Unsicherheitseinrede.

Gesetzestext (1) 1Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird. 2Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherhei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 418 BGB – Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten.

Gesetzestext (1) 1Infolge der Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte. 2Besteht für die Forderung eine Hypothek oder eine Schiffshypothek, so tritt das Gleiche ein, wie wenn der Gläubiger auf die Hypothek oder die Schiffshypothek verzichtet. 3Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der Bürge oder derjenige, welchem der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1829 BGB – Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen.

Gesetzestext (1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 648a BGB – Kündigung aus wichtigem Grund.

Gesetzestext (1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 34 VersAusglG – Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt.

Gesetzestext (1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht. (2) 1Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. 2Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden. (3) Die Anpassung wirkt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt. (4) Der Anspruch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 158 BGB – Aufschiebende und auflösende Bedingung.

Gesetzestext (1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein. (2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 13 WEG – Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum.

Gesetzestext (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. (2) Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltung) des Sondereigentums h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, GewSchG § 3 GewSchG – Geltungsbereich, Konkurrenzen.

Gesetzestext (1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft für Minderjährige, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1225 BGB – Forderungsübergang auf den Verpfänder.

Gesetzestext 1Ist der Verpfänder nicht der persönliche Schuldner, so geht, soweit er den Pfandgläubiger befriedigt, die Forderung auf ihn über. 2Die für einen Bürgen geltende Vorschrift des § 774 findet entsprechende Anwendung. A. Forderungsübergang (S 1). Rn 1 Mit Befriedigung des Gläubigers durch den mit dem Schuldner nicht identischen Verpfänder gehen, soweit nicht anders v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 540 BGB – Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Gesetzestext (1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorlieg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 307 BGB – Inhaltskontrolle.

Gesetzestext (1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzune...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1179a BGB – Löschungsanspruch bei fremden Rechten.

Gesetzestext (1) 1Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt. 2Ist das Eigentum nach der Eintragung der nach Satz 1 begünstigten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 328 BGB – Vertrag zugunsten Dritter.

Gesetzestext (1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern. (2) In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Stichwortverzeichnis

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 17 ROM I – Aufrechnung.

Gesetzestext Ist das Recht zur Aufrechnung nicht vertraglich vereinbart, so gilt für die Aufrechnung das Recht, dem die Forderung unterliegt, gegen die aufgerechnet wird. A. Ermittlung des Aufrechnungsstatuts. I. Vertragsfreiheit (1. Hs). Rn 1 Art 17 schreibt im 1. Hs den Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufrechnung (zum Aufrechnungsbegriff s Lieder RabelsZ [14], 809, 820...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 112 BGB – Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts.

Gesetzestext (1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familienge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.

Gesetzestext (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1781 BGB – Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Gesetzestext (1) Sind die erforderlichen Ermittlungen zur Auswahl des geeigneten Vormunds insbesondere im persönlichen Umfeld des Mündels im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch nicht abgeschlossen oder besteht ein vorübergehendes Hindernis für die Bestellung des Vormunds, bestellt das Familiengericht einen vorläufigen Vormund. (2) Der Vormundschaftsverein überträgt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675j BGB – Zustimmung und Widerruf der Zustimmung.

Gesetzestext (1) 1Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er diesem zugestimmt hat (Autorisierung). 2Die Zustimmung kann entweder als Einwilligung oder, sofern zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zuvor vereinbart, als Genehmigung erteilt werden. 3Art und Weise der Zustimmung sind zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 900 BGB – Buchersitzung.

Gesetzestext (1) 1Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. 2Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Der L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1005 BGB – Verfolgungsrecht.

Gesetzestext Befindet sich eine Sache auf einem Grundstück, das ein anderer als der Eigentümer der Sache besitzt, so steht diesem gegen den Besitzer des Grundstücks der in § 867 bestimmte Anspruch zu. A. Regelungsinhalt. Rn 1 Das Verfolgungsrecht für den Eigentümer einer Sache regelt sich entsprechend dem Recht eines Besitzers nach § 867 (s dort). B. Praxisumsetzung. Rn 2 Dem Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1954 BGB – Anfechtungsfrist.

Gesetzestext (1) Ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar, so kann die Anfechtung nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2353 BGB – Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag.

Gesetzestext Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein). A. Funktion. Rn 1 Der Erbschein ist ein auf Antrag vom Nachlassgericht erteiltes amtliches Zeugnis über das Erbrecht nach deutschem Recht und, bei mehreren Erben, über die Größe d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 670 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 670 begründet eine Ersatzpflicht des Auftraggebers ggü dem Beauftragten für Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung des Auftrags entstanden sind, also nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651y BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. A. Zweck. Rn 1 Als Vorschriften, die gerade auch den Verbraucherschutz bezweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 734 BGB – Fortsetzung der Gesellschaft

Gesetzestext (1) Die Gesellschafter können nach Auflösung der Gesellschaft deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist. (2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss der Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden. (3) War ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 358 BGB – Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag.

Gesetzestext (1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 9a WEG – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Gesetzestext (1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. 2Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. 3Sie führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten.

Gesetzestext 1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. 2Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis geset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2283 BGB – Anfechtungsfrist.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung gelten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312 BGB – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 17a EGBGB – Ehewohnung.

Gesetzestext Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften. A. Geltungsbereich und Anknüpfung. Rn 1 Die ab 29.1.19 geltende Neufassung erfasst nur noch Betretungs-, Näherungs- u Kontaktverbote. Art 17a ist über Art 17b II 1 2. Alt bei eingetragener Lebenspartnerschaft entspr a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600b BGB – Anfechtungsfristen.

Gesetzestext (1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. (2) 1Die Frist beginnt nicht vor der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1092 BGB – Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung.

Gesetzestext (1) 1Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. 2Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist. (2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 1 EuPartVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung findet auf die Güterstände eingetragener Partnerschaften Anwendung. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2006 BGB – Eidesstattliche Versicherung.

Gesetzestext (1) Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu im Stande sei. (2) Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3) 1Verweigert der Erbe die Abgabe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 676b BGB – Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge.

Gesetzestext (1) Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten. (2) 1Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1290 BGB – Einziehung bei mehrfacher Verpfändung.

Gesetzestext Bestehen mehrere Pfandrechte an einer Forderung, so ist zur Einziehung nur derjenige Pfandgläubiger berechtigt, dessen Pfandrecht den übrigen Pfandrechten vorgeht. A. Einziehungsrecht bei mehrfacher Verpfändung. Rn 1 Zur Einziehung (§§ 1281f) u Kündigung (§ 1283) ist nur der erstrangige (§§ 1273 II, 1209) Pfandgläubiger berechtigt, auch soweit die Forderung zu sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 710 BGB – Mehrbelastungsverbot

Gesetzestext Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ohne seine Zustimmung verpflichtet werden. Die §§ 728a und 737 bleiben unberührt. A. Anwendungsbereich und Zweck. Rn 1 Das dem zwingenden § 710 zu entnehmende Belastungsverbot dient dem Schutz der Gesellschafter vor Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags nicht ersichtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 251 BGB – Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung.

Gesetzestext (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. (2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. 2Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 584 BGB – Kündigungsfrist.

Gesetzestext (1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll. (2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gek...mehr