Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 154 [Autor/Stand] Neben der einseitigen Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 21 ErbStG oder der Anerkennung ausländisch gezahlter Erbschaftsteuer als Kosten zur Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (str. wegen § 10 Abs. 8 ErbStG, s. § 10 ErbStG Rz. 256) sind in den DBA zwei unterschiedliche Methoden gebräuchlich. Einseitige Billigkeitsmaß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchschnittspreise

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Wert der Außenanlagen ist aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zu errechnen. Es sind also nur diejenigen Herstellungskosten anzusetzen, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt für die zu bewertenden Außenanlagen aufzuwenden sind. Ungewöhnliche Mehr- oder Minderkosten z.B. auf lokalen Besonderheiten beruhend, bleiben deshalb außer Betracht (s. hi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert dar. An diesem Grundsatz ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 83 [Autor/Stand] § 103 Abs. 1 BewG spricht von "Schulden und sonstigen Abzügen", die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören. Rz. 84 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs der "Schulden" findet sich weder im HGB (für die Handelsbilanz) und im EStG (für die Steuerbilanz) noch im BewG. Entsprechendes gilt auch für den vom Gesetzgeber des HGB und des EStG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Unterschiede zur Einheitsbewertung

Rz. 102 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundsteuerbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstücke, Gesch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Abzüge i.S.v. Abs. 1

a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passiven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten spätere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Eingeschlagenes Holz als umlaufendes Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, natürlicher und künstlicher Dünger, sowie Saatgut. Ebenfalls zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehört das eingeschlagene Holz eines forstwirtschaftlichen Betriebes. Rz. 11 [Autor/Stand] Unter F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verschiedene AdV-Beschlüsse

Rz. 14 [Autor/Stand] Neben dem obigen Urteil sind bereits mehrere Beschlüsse von verschiedenen Finanzgerichten zur möglichen Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden getroffen worden. Rz. 14.1 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 1.9.2023[3] entschieden, dass bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweifamilienhäuser (Abs. 3)

Rz. 117 [Autor/Stand] Die Definition der Zweifamilienhäuser ähnelt der der Einfamilienhäuser. Demnach sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen, § 249 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BewG. Rz. 118 [Autor/Stand] Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt somit voraus, dass zwei getrennte Wohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

a) Allgemeines Rz. 908 [Autor/Stand] Zur Zugehörigkeit von Schulden und sonstigen Abzügen i.S.v. § 103 BewG zum Betriebsvermögen dem Grunde nach vgl. Rz. 556 ff. Rz. 909 [Autor/Stand] Die Ansätze der Betriebsschulden und sonstigen betrieblichen Abzugsposten der Höhe nach, also ihre Bewertung, richten sich seit dem 1.1.2009 nicht mehr an den ertragsteuerrechtlichen (d.h. bei bi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Art der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Feststellung. Sollte der Feststellungsbescheid keine Aussage zu der Grundstücksart "Betriebsgrundstück" und zur Zurechnung zu einem Gewerbeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Fünfjahresfrist

Rz. 77 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung soll verhindert werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 BewG) ist gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaftsteuer erforderlich ist. § 11 Abs. 2 BewG erfasst alle Kapitalgesellschaften, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind. Letztere sind mit dem Börsenwert zum Bewertungsstichtag zu bewerten (§ 11 Abs. 1 BewG). Dieser Kurswert lässt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zurechnung bei Erbengemeinschaften

Rz. 60 [Autor/Stand] War der Erblasser Alleineigentümer des Grundbesitzes und geht das Eigentum daran auf mehrere Erben als Gesamtrechtsnachfolger über, ist der Wert des Grundbesitzes der Erbengemeinschaft in Vertretung aller Miterben zuzurechnen (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 BewG). Die Regelung erfolgte durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] (s. Rz. 6). Die Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Feststellung des Werts nicht an einer deutschen Börse notierter Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 18 [Autor/Stand] Zu einem Erwerb gehörende, nicht an einer deutschen Börse notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG) sind vom sog. Geschäftsleitungsfinanzamt zu bewerten, das lediglich hilfsweise nach dem Sitz der Gesellschaft zu bestimmen ist (s. §§ 10, 11 AO). Die Norm entspricht den für die Besteuerung von Körperschaften geltenden Vors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begründu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 53 [Autor/Stand] Den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO [2] hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 BewG gehören die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Gleiches gilt für die in Abs. 2 der Vorschrift einzeln bezeichneten sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 BewG). Rz. 11 [Autor/Stand] Zur Sondernutzung Hopfen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 110 [Autor/Stand] Für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 15.1) und auch für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 14.12.2011 entstand, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig waren), in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten (jedoch nur, wenn sie in einem EU- oder EWR-Staat ansässig waren und die Staatsang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Gewöhnlicher Aufenthalt und Sechsmonatsfrist

Rz. 62 [Autor/Stand] Bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten tritt nach § 9 Satz 2 AO die unbeschränkte Steuerpflicht ohne weiteres ein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen des § 9 Satz 1 AO erfüllt sind. Damit kommt es nur auf die objektive Dauer des Aufenthalts an, unabhängig von subjektiven Vorstellungen und Plänen der Person an. Wo die b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung der Schulden und sonstigen Abzüge (= Fremdkapital) vom Eigenkapital des Unternehmens, wozu grundsätzlich auch die Rücklagen gehören, wird zunächst auf die Rz. 205 ff. verwiesen. Rz. 1032 [Autor/Stand] Nach § 103 Abs. 3 BewG sind die in der Steuerbilanz ausgewiesenen Rücklagen bei der Bewertung des Betriebsvermögens wegen ihres regelmäßige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Regelungsinhalt des Abs. 3

Rz. 1120 [Autor/Stand] § 103 Abs. 3 BewG statuiert im Grundsatz ein Abzugsverbot für alle oben genannten Rücklagen und rücklagengleich wirkende Ausgleichsposten. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift lediglich für den zur Zeit – soweit ersichtlich – nicht existierenden Fall vor, dass der "Abzug der Rücklage bei der Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsvermögen und junges Verwaltungsvermögen

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach geltendem ErbStG besteht das begünstigte Vermögen aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, soweit es das (Netto-)Verwaltungsvermögen übersteigt. Auf eine bestimmte Quote des Verwaltungsvermögens kommt es dabei nicht an (abgesehen von dem unschädlichen Verwaltungsvermögen von höchstens 10 %...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchführung

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Durchführung des Feststellungsverfahrens setzt voraus, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung i.S.d. § 151 BewG von Bedeutung sind. Die Entscheidung über eine Bedeutung für die Steuer trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt.[2] Für die Entscheidung über eine Bedeutung für eine andere ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewinnrücklagen

Rz. 1076 [Autor/Stand] Zu den Eigenkapitalposten rechnen nach § 272 Abs. 3 HGB auch die Gewinnrücklagen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Betriebsergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören auch die aus dem Ergebnis zu bildenden gesetzlichen oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Rücklage...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Lohnsumme und Anzahl der Beschäftigten

Rz. 105 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, also des nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögens, insgesamt oder teilweise außer Ansatz (sog. Verschonungsabschlag). Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 120 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Erwerbe kommt ein Abzug von Schulden und Lasten nur insoweit in Betracht, als diese in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Erwerben stehen (vgl. § 10 Abs. 6 ErbStG, s. § 10 Rz. 175 ff.). Für die Berücksichtigung negativen Vermögens gilt Folgendes: Ergibt sich infolge de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen (s. § 33 Abs. 1 und 2 BewG sowie § 121 BewG Rz. 86 ff.); 2. das inländische Grundvermögen (s. § 121 BewG Rz. 106 ff.), wobei es auf die Eintragung im Grundbuch ankommt; 3. das inländische Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen). Als solches gilt das Vermögen, das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Keine gesonderte Feststellung ausländischen Vermögens (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Wert ausländischen Vermögens wird nicht gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 4 BewG). Das für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt muss die Werte von Vermögensgegenständen im Ausland im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagung als unselbständige Besteuerungsgrundlagen eigenständig ermitteln. Einwendungen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksart ist der Grundstückszustand im Feststellungszeitpunkt maßgebend. Befindet sich ein zuvor unbebautes Grundstück zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Bebauung, liegt grds. (noch) ein unbebautes Grundstück vor. Erst wenn das Gebäude benutzbar, also bezugsfertig ist, liegt ein bebautes Grundstück vor. Vgl. hierzu auch die K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mietwohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 126 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei bewertungsrechtliche Wo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Außenanlagen gesondert erfasst. Bei der Ermittlung des Grundstückswerts nach diesem Verfahren ist gem. § 83 BewG neben dem Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85 bis 88 BewG) auch der Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) zu berücksichtigen. Auch im Zusammenhang mit der Bewertung von unbebauten Grundstücken ist der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 145 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch (§ 348 AO) und ggf. die Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht (§ 40 Abs. 1 FGO) gegeben. Zur Einlegung des Einspruchs oder der Klage sind die in § 154 BewG ausdrücklich aufgelisteten Beteiligten des Feststellungsverfahrens befugt (§ 155 BewG; s. § 154 BewG Rz. 6 ff.). Maßgeblich ist, wer Inhaltsadressat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Außenanlagen

Rz. 21 [Autor/Stand] Das Tatbestandsmerkmal Außenanlage wird im Bewertungsgesetz nicht näher inhaltlich bestimmt. § 89 BewG enthält lediglich die Vorgabe, dass bei der Ermittlung des Werts eines Grundstücks neben dem Bodenwert und dem Gebäudewert auch der Wert der Außenanlagen zu erfassen ist. Beispielhaft werden durch § 89 BewG Umzäunungen sowie Wege- und Platzbefestigungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Öffentliche Zwecke

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke dienen öffentlichen Zwecken, wenn sie für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch bzw. zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden; sich auf ihnen also Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung befinden (z.B. Finanzamt, Gericht, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Gemeindeverwaltung, etc.). Ob entsprechende Grundstü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit dem Inkrafttreten des ErbStRG v. 24.12.2008[2] hat § 103 BewG seine ursprüngliche Bedeutung in erheblichem Umfang eingebüßt; sein sachlicher Anwendungsbereich ist seit 1.1.2009 wesentlich eingeschränkt worden. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen: Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 235 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Die Vorschrift ist erstmals für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 anzuwenden (vgl. § 26...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr