Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 127 BGB – Vereinbarte Form.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form. (2) 1Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. 2Wird eine solche Form gewählt, so k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 371 BGB – Rückgabe des Schuldscheins.

Gesetzestext 1Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. 2Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außer Stande zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen, dass die Schuld erloschen sei. A. Überblick und Zweck. Rn 1 § 371 ergänzt § 368. Das Beweisi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.

Gesetzestext Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. A. Allgemeines. Rn 1 Der Standard der eigenüblichen Sorgfalt hat Bedeutung va für das Rücktrittsfolgenrecht: Nach § 346 III 1 Nr 3 steuert er die Wertersatzpflicht des Berechtigten eines gesetzlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1948 BGB – Mehrere Berufungsgründe.

Gesetzestext (1) Wer durch Verfügung von Todes wegen als Erbe berufen ist, kann, wenn er ohne die Verfügung als gesetzlicher Erbe berufen sein würde, die Erbschaft als eingesetzter Erbe ausschlagen und als gesetzlicher Erbe annehmen. (2) Wer durch Testament und durch Erbvertrag als Erbe berufen ist, kann die Erbschaft aus dem einen Berufungsgrund annehmen und aus dem anderen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 18 WEG – Verwaltung und Benutzung.

Gesetzestext (1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungsei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1474 BGB – Durchführung der Auseinandersetzung.

Gesetzestext Die Ehegatten setzen sich, soweit sie nichts anderes vereinbaren, nach den §§ 1475 bis 1481 auseinander. Rn 1 Grds sollten die Eheleute versuchen sich durch eine Vereinbarung auseinanderzusetzen. Gelingt dies nicht, gelten die §§ 1475–1481. Eine Auseinandersetzungsvereinbarung der Eheleute kann formfrei, auch konkludent, zustande kommen. Dies gilt allerdings dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 3 EuGüVO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 905 BGB – Begrenzung des Eigentums.

Gesetzestext 1Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. 2Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die positiven und neg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Fassung BGB

Vom 18. August 1896, idF der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Art 34 Abs 3 G v 22.12.23 (BGBl 2023 I Nr 411)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1947 BGB – Bedingung und Zeitbestimmung.

Gesetzestext Die Annahme und die Ausschlagung können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Bedingungs-/Befristungsfeindlichkeit dient der Rechtssicherheit, da der Schwebezustand zwischen Anfall und Annahme der Erbschaft bzw. Verstreichen der Ausschlagungsfrist eindeutig beendet werden soll. Die Lit vertritt überwiegend die Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1666 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.

Gesetzestext (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 562 BGB – Umfang des Vermieterpfandrechts.

Gesetzestext (1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gema...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2029 BGB – Haftung bei Einzelansprüchen des Erben.

Gesetzestext Die Haftung des Erbschaftsbesitzers bestimmt sich auch gegenüber den Ansprüchen, die dem Erben in Ansehung der einzelnen Erbschaftsgegenstände zustehen, nach den Vorschriften über den Erbschaftsanspruch. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Ansprüche, die Art und Umfang der Leistungspflicht des Erbschaftsbesitzers regeln, gleichgültig, ob sie vor- ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 840 BGB – Haftung mehrerer.

Gesetzestext (1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. (2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 928 BGB – Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus.

Gesetzestext (1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. (2) 1Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. 2Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 885 BGB – Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung.

Gesetzestext (1) 1Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. (2) Bei der Eintragung kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 2 AGG – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594 BGB – Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses.

Gesetzestext 1Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. 2Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 474 BGB – Verbrauchsgüterkauf.

Gesetzestext (1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Ver braucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat. (2) 1Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 154 BGB – Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung.

Gesetzestext (1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat. (2) Ist eine Beurkundung des beabs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2249 BGB – Nottestament vor dem Bürgermeister.

Gesetzestext (1) 1Ist zu besorgen, dass der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. 2Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen. 3Als Zeuge kann nicht zugezogen werden, wer in dem zu beurku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1382 BGB – Stundung.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. 2Die sofortige Zahlung würde auch dann zur Unzeit erfolgen, wenn sie die Wohnverhältnisse oder sonstigen Lebensverhältnisse gemeinscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 4 ProdHaftG – Hersteller.

Gesetzestext (1) 1Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. 2Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 178 BGB – Widerrufsrecht des anderen Teils.

Gesetzestext 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. 2Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden. A. Widerruf. I. Widerrufserklärung. Rn 1 Der Widerruf iSv § 178 ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 445a BGB – Rückgriff des Verkäufers.

Gesetzestext (1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Absatz 2, 3 und 6 Satz 2 sowie nach § 475 Absatz 4 zu tragen hatte, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 250 BGB – Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung.

Gesetzestext 1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen. A. Voraussetzungen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2371 BGB – Form.

Gesetzestext Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung. A. Zweck. Rn 1 Die Norm stellt die Beratung der Parteien durch einen Notar sicher, schützt und warnt sie vor Übereilungen und gewährleistet – auch im Interesse der Nachlassgläubiger (§ 2382) – die Klarheit und Beweisbarkeit der vereinbarten Rechtsverhältniss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 37 BGB – Berufung auf Verlangen einer Minderheit.

Gesetzestext (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 454 BGB – Zustandekommen des Kaufvertrags.

Gesetzestext (1) 1Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. 2Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen. (2) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten. A. Grundsätzliches. I. Anwendungsbereich. Rn 1 § 454 gilt für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1613 BGB – Unterhalt für die Vergangenheit.

Gesetzestext (1) 1Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 856 BGB – Beendigung des Besitzes.

Gesetzestext (1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert. (2) Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt. A. Normzweck. Rn 1 § 856 bildet das Gegenstück zu § 854 I, betrifft also wiederum nur den unmittelbaren Besitz un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 937 BGB – Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis.

Gesetzestext (1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht. A. Normzweck und Bedeutung. Rn 1 Die Möglichkeit eines gesetzlichen Eigentumserwerbs durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 2371 ff BGB

A. Zweck. Rn 1 Die §§ 2371 ff regeln den Verkauf einer Erbschaft, von Erbteilen (vgl § 1922 II), von jeweiligen Bruchteilen oder von Vor- oder Nacherbschaften. Der praxisrelevante § 2385 erweitert ihre Anwendbarkeit auf ähnliche Verträge, die auf die Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. Sie eröffnen dem Erben einen ggü der Einzelverwertung einfacheren Weg, den Wert des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2109 BGB – Unwirksamwerden der Nacherbschaft.

Gesetzestext (1) 1Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist. 2Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 826 BGB – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung.

Gesetzestext Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. A. Funktion und Anwendungsbereich. I. Funktion. Rn 1 § 826 als dritte der ›kleinen‹ haftungsrechtlichen Generalklauseln (Vor §§ 823 ff Rn 6) gewährt Schutz bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Die Weite der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 4 WEG – Formvorschriften.

Gesetzestext (1) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. (2) 1Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form. 2Sondereigentum kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung eingeräumt oder aufgehoben werden. (3) Für einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 44 WEG – Beschlussklagen.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht kann auf Klage eines Wohnungseigentümers einen Beschluss für ungültig erklären (Anfechtungsklage) oder seine Nichtigkeit feststellen (Nichtigkeitsklage). 2Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fassen (Beschlussersetzungsklage). (2) 1Die Klagen sind gegen die Gemeinschaft d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 275 ff BGB

A. Überblick. Rn 1 Schuldrecht ist das Recht der durch Pflichten zwischen Personen konstituierten und gestalteten Rechtsverhältnisse zwischen diesen Personen. Das durch das SchRModG neugestaltete Schuldrecht baut deshalb folgerichtig für Störungen, dh nicht dem Pflichtenplan entspr Entwicklungen, auf dem zentralen Begriff der ›Pflichtverletzung‹ auf (s Rn 5–8). Die Gliederung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651b BGB – Abgrenzung zur Vermittlung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312d BGB – Informationspflichten.

Gesetzestext (1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragspart...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 391 BGB – Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte.

Gesetzestext (1) 1Die Aufrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Forderungen verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. 2Der aufrechnende Teil hat jedoch den Schaden zu ersetzen, den der andere Teil dadurch erleidet, dass er infolge der Aufrechnung die Leistung nicht an dem bestimmten Orte erhält oder bewirken kann. (2) Ist vereinbart, dass die L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 7 EGBGB – Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Gesetzestext (1) Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit nicht beeinträchtigt. (2) Die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt auch, soweit die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung.

Gesetzestext (1) Die Verjährung wird gehemmt durchmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1969 BGB – Dreißigster.

Gesetzestext (1) 1Der Erbe ist verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1571 BGB – Unterhalt wegen Alters.

Gesetzestext Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt A. Normzwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 45 BGB – Anfall des Vereinsvermögens.

Gesetzestext (1) Mit der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen an die in der Satzung bestimmten Personen. (2) 1Durch die Satzung kann vorgeschrieben werden, dass die Anfallberechtigten durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorgans bestimmt werden. 2Ist der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1108 BGB – Persönliche Haftung des Eigentümers.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer haftet für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen auch persönlich, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Wird das Grundstück geteilt, so haften die Eigentümer der einzelnen Teile als Gesamtschuldner. A. Persönliche Haftung aufgrund Eigentums. Rn 1 Jeder Eigentümer haftet kraft Gesetzes während der Dauer des Eigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 2078 ff BGB

A. Allgemeines. Rn 1 Die Anfechtungsregeln der §§ 119 ff dienen dazu, die Willensfreiheit des Erklärenden wiederherzustellen, der eine wirksame Willenserklärung zum Schutz des Erklärungsempfängers nur unter bestimmten Voraussetzungen durch Anfechtung vernichten kann, § 142 I. Der Erblasser hingegen kann seine letztwillige Verfügung als einseitige, nicht empfangsbedürftige Wil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2306 BGB – Beschränkungen und Beschwerungen.

Gesetzestext (1) Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn der Pflicht...mehr