Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der umlaufenden Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 173 Abs. 1 BewG zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum Normalbestand der umlaufenden Betriebsmittel. Diese Regelung berücksichtigt die Besonderheit, dass Weinbaubetriebe ihre Weine in der Regel erst nach einer längeren Kellerbehandlung zum Verkauf anbieten können und eine vorherige Veräuße...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verzicht auf gesonderte Wertfeststellungen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung erlaubt es sich, auf ein Bewertungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG in Fällen geringer Bedeutung, einvernehmlich mit den Verfahrensbeteiligten, zu verzichten. Solche Fälle sollen insbesondere dann vorliegen, wenn der Verwaltungsaufwand der Beteiligten außer Verhältnis zur steuerlichen Auswirkung stehe und der festzustellende W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewertung ergangen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Hierbei handelt es sich um den so genannten Feststellungszeitpunkt. Dieser ist, gleichgültig ob es sich um eine Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung handelt, stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 174 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, bestimmt einen abweichenden Bewertungsstichtag für bestimmte gärtnerische Nutzungen in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der Regelungsinhalt bezieht sich allerdings nur auf die Bewirtschaftungsverhältnisse beim Anbau v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 152 BewG regelt die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für das Verfahren der gesonderten Feststellung. Im Bedarfsfall haben die Erbschaft-/Schenkungsteuer- bzw. Grunderwerbsteuerfinanzämter (§ 151 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, Abs. 5 BewG) die dort genannten Behörden zur Durchführung der notwendigen gesonderten Feststellungen zu veranlassen. Dies gilt auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 16 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des EuGH v. 11.12.2003[2] zur Unzulässigkeit des fehlenden Schuldenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht in den Niederlanden ist auch bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt Art. 63 AEUV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG, jetzt Art. 49 ff. AEUV) zu bea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abziehbarkeit von Verbindlichkeiten, soweit diese mit i.S.v. §§ 13a Abs. 1, 13 b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a.F. bzw. §§ 13a und 13c ErbStG n.F. steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

Rz. 584 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen der §§ 13a Abs. 1 und 8, 13b Abs. 4 ErbStG i.d.F. vor (dem vom Gesetzgeber grundsätzlich mit Wirkung ab 1.6.2016 angeordneten) Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG v. 4.11.2016[2] wurde für den Erwerb von Betriebsvermögen ein sog. Verschonungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sonderregel für Betriebsmittel (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Bestand und die Bewertung der stehenden und umlaufenden Betriebsmittel gilt ein vom regulären Feststellungszeitpunkt zum 1. Januar abweichender Stichtag. Maßgebender Stichtag hierfür ist nach § 235 Abs. 2 BewG der Stand am Ende des Wirtschaftsjahrs, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. Das Wirtschaftsjahr bei landwirtschaftlichen Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zurechnung des Grundbesitzwerts

Rz. 50 [Autor/Stand] In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen über die Zurechnung des Grundbesitzes zu treffen (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 1 BewG. Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für Grunderwerbsteuerzwecke sind keine Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit zu treffen (§ 151 Abs. 5 Satz 3 BewG). Rz. 51 [Autor/Stand] War der v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der Einheitsbewertung in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewertung die Ein- und Zweifami...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Feststellung des Werts von Betriebsvermögen oder desAnteils am Betriebsvermögen (Nr. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Wertfeststellung von Betriebsvermögen und Anteilen am – d.h.: an Personengesellschaften mit – Betriebsvermögen (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG; vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO) obliegt dem sog. Betriebsfinanzamt. Dabei handelt es sich um das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet. Bei Gewerbebetrieben ohne Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Abzüge, soweit ihrer Berüc...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / Literaturtipps

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / Literaturtipps

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / Literaturtipps

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / Literaturtipps

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, die Begründung ist hingegen nicht zutreffend. Auch i.Ü. ist dem LG zu widersprechen. 1. Abstellen auf den Einzelfall M.E. ist es nicht zutreffend, wenn das LG hinsichtlich der dem Pflichtverteidiger zustehenden Gebühren auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (so allerdings auch OLG Hamm RVGreport 2009, 309 = StRR 2009, 438). Das ...mehr

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 18 Beendigung durch auflö... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.14 Besonderheiten der Intercompany-Leistungen

Rz. 187 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinweis auf die 3. Voraufl. 2011 zu diesem Kommentar, § 3a UStG a. F. Kap. 3.9 sowie auf Urbahns, NWB 2013, 2998.mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Sanktionsrahmen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 26a Abs. 3 UStG kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 26a Abs. 1 UStG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR, in den Fällen des § 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Da § 26a Abs. 3 UStG in der Androhung des Höchstmaßes des Sank...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Wolffgang, Einfuhrumsatzsteuerschuld: Abhängig von der Zollschuld?, UR 2017, S. 845 Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung, Analyse über das Verhältnis der Vorschriften der Abgabenordnung zu den Vorschriften des Zollkodexes der Europäischen Gemeinschaft, Diss., Aachen 2003. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von W...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / 2. Der Reformvorschlag

All dies zeigt, es ist dringend angeraten, dass der Gesetzgeber sich einmal grundsätzlich darüber Gedanken macht, ob das Pflichtteilsrecht nicht reformiert oder aber komplett ersetzt werden kann. Reinhard Zimmermann, zwischenzeitlich emeritierter Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, hat mit seiner Arbeitsgruppe hierfür ...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / A. Einführung

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensumwandlung stammt aus dem Umwandlungsgesetz (UmwG), das am 1.1.1995 in Kraft getreten und zuletzt zum 1.3.2023 an die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2019/2121 (Umwandlungsrichtlinie) angepasst worden ist. Das UmwG ist in erster Linie ein gesellschaftsrechtliches Gesetz. Es regelt Strukturänderungen am Unternehmen, nicht im Unternehmen....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.1 "Insellösung"

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine sonstige Leistung i. Z. m. einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsortprinzip, § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG). Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dabei ist die Person des Leistungsempfängers ohne Bedeutung. Die Vorschrift gilt sowohl für Grundstücksleistungen an Nichtunternehmer als auch an Leistungsem...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbefreiung entgeltlicher Umsätze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein wichtiges EuGH-Urteil (vom 08.05.2003, Rs. C-269/00, Wolfgang Seeling, UR 2003, 288 = UStB 2003, 191 = UVR 2003, 232) beschäftigt sich mit der Privatwohnung des Unternehmers in einem Unternehmensgebäude. Nach zwischenzeitlich aufgegebener Verwaltungsauffassung führte die private Verwendung eines im Übrigen unternehmerisch genutzten Gebäud...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Thoma, Die Einfuhrumsatzsteuer, UStB 2007, 133 ff. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer. Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, 3. Aufl., Wiesbaden 2015. Witte, Zollkodex der Union (UZK), Kommentar, 7. Auflage 2018. Verwaltungsanweisungen VSF Z 81 01 – Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer. BMF vom 28.01.2004, Az: ...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / a. Der Grundgedanke

Der Angang des Entwurfs ist zunächst einfach. Das Pflichtteilsrecht wird insgesamt gestrichen. Gestrichen wird außerdem in § 1615 BGB, dass die Unterhaltsansprüche mit dem Tod des Verpflichteten erlöschen. Konsequenz ist, dass der Erbe, der gem. § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, nun auch den Unterhaltsgläubigern haftet. Die fortbestehenden Unterhaltsansprü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

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zfs 04/2024, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“Die Antragstellerin wendet sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin bleibt ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde der Antragstellerin ist nicht schon deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil die Antragstellerin ihre Beschwerde gegen den ihrem Rechtsanwalt am 14.4.2023 zugestellten Beschl. bi...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Kündigung nach Erwerberkonzept

Rz. 49 Beabsichtigt der Betriebserwerber den zu übernehmenden Betrieb nur mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern weiterzuführen und sollen die Kündigungen bereits vor dem Betriebsübergang von dem bisherigen Betriebsinhaber ausgesprochen und durchgeführt werden, wird diese Problematik als Veräußererkündigung aufgrund eines Erwerberkonzeptes bezeichnet. Die Zulässigkeit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben des "Mehrwertsteuerpakets" (vgl. 3. Aufl. 2011, Vor § 1 Kap. 11) mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 vom 24.12.2008) in das deutsche Recht transferiert und dazu auch § 3a UStG ab dem 01.01.2010 neu gefasst (vgl. 3. Aufl. 2011, § 3a a. F. Kap. 2.2.6). Rz. 2 Stand:...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / b. Der Unterhaltsbedarf und die Kapitalisierung

Voraussetzung für den Übergang der Unterhaltspflicht ist (vgl. § 1615a Abs. 1 BGB-E sowie § 1586b Abs. 1 BGB-E), dass "zur Zeit des Erbfalls zu erwarten ist, dass sie (i.e. die Unterhaltsgläubiger) ihren Unterhalt nicht nachhaltig selbst sichern können". Dann geht die Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (vgl. ebenfalls § 1615a Abs. 1 BGB-E sowie ...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / d. Unterhaltsverpflichtungen als – gewöhnliche – Nachlassverbindlichkeiten

Eine weitere zentrale Weichenstellung des Entwurfs ist es, die auf den Erben übergegangenen Unterhaltsverpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten einzuordnen. Der Erbe haftet also persönlich, aber eben für eine übergegangene Erb­lasserschuld, er tritt nicht selbst in das familienrechtliche Unterhaltsverhältnis ein.[28] Für den Unterhaltsanspruch gelten dann die allgemeinen...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / D. Karenzentschädigung

Rz. 26 Im deutschen Recht gilt ausnahmslos der Grundsatz der bezahlten Karenz. Alle Ausnahmen, die eine entschädigungslose Wettbewerbsklausel zuließen, sind entweder für nichtig erklärt oder abgeschafft. Rz. 27 Nach der gesetzlichen Regelung muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.15.2 Zugang zu Datenbanken

Rz. 132 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 Satz 3 UStG auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten. Die Bereitstellung eines Zugangs zu einer Datenbank kann in rein elektronischer Form (z. B. über einen Online...mehr

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FoVo 04/2024, Insolvenzrecht

Matthias Becker Insolvenzrecht für Anfänger Lehrbuch, 2. Aufl. 2024 326 Seiten, 59 EUR C.H. Beck Verlag ISBN 978-3-406-80168-6 Hat die Covid-19-Pandemie manchem Schuldner mit dem Schutz vor Insolvenzverfahren noch eine Gnadenfrist eingeräumt, zeigt sich aktuell wieder eine (stark) steigende Zahl von Insolvenzverfahren. Dieser Umstand kann in der Praxis nicht vernachlässigt we...mehr