Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Andere Verwertung durch den GV (Abs 1).

I. Antrag. Rn 2 Eine andere Verwertung kann der GV nicht vAw, sondern nur auf Antrag vornehmen. Der GV soll jedoch die Parteien auf die Möglichkeit der anderweitigen Verwertung hinweisen, wenn er von der öffentlichen Versteigerung keinen angemessenen Erlös erwartet (§ 91 I 3 GVGA) oder diese aus sonstigen Gründen unzweckmäßig erscheint. Der Antrag, der die gewünschte Verwertu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zumutbarkeit.

Rn 9 Die Zumutbarkeit setzt voraus, dass die verpflichteten Personen nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen in der Lage sind, die Prozesskosten zu bezahlen und dass ihnen dies auch zumutbar ist. Ob sie sich bereit erklärt haben, die Kosten zu übernehmen, ist unerheblich. Zunächst sind die voraussichtlichen Kosten des Prozesses zu ermitteln. Außerdem ist zu prüfen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Exkurs: Gebührenstreitwert.

Rn 16 Die nachfolgende Darstellung geht auf die wesentlichen Unterschiede zwischen § 41 GKG und § 8 ZPO ein. Im Übrigen bleibt es bei den obigen Ausführungen. I. Anwendungsbereich des § 41 GKG. 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 $2) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Überbau- und Notwegrenten.

Rn 19 Ist der Verpflichtete zur Zahlung einer Rente nach § 912 II 2 oder § 917 II 2 verurteilt worden, kommt eine Abänderung nach § 323 nicht in Betracht, da für die Bemessung der Rente nur der Zeitpunkt der Grenzüberschreitung bzw der Inanspruchnahme des Notweges maßgebend ist (BGHZ 113, 32, 36 = NJW 91, 564; PWW/Lemke § 917 Rz 28).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Fristen wird von dem Gericht ein Teilungsplan angefertigt. (2) Der Betrag der Kosten des Verfahrens ist von dem Bestand der Masse vorweg in Abzug zu bringen. (3) 1Die Forderung eines Gläubigers, der bis zur Anfertigung des Teilungsplanes der an ihn gerichteten Aufforderung nicht nachgekommen ist, wird nach der Anzeige und deren Unterlagen bere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. (Abs. 1 Nr. 2): Verfahren nach § 186 Nr. 2.

Rn 3 Diese Bestimmung befasst sich mit der Ersetzung der Einwilligung bei der Annahme als Kind. Betroffen sind vorrangig die Verfahren nach §§ 1748 und 1749. Zu beteiligen sind somit insb der Elternteil des Anzunehmenden und der Ehegatte des Annehmenden, dessen Einwilligung ersetzt werden soll.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergleich (Nr 1).

1. Formwirksames Zustandekommen. Rn 10 Ein gerichtlicher Vergleich kann formwirksam auf verschiedene Weise abgeschlossen werden: Im Regelfall wird der Vergleichstext unmittelbar im Protokoll aufgenommen. In diesem Fall muss der Vergleichstext vorgelesen oder – sofern ein tontechnisches Verfahren angewandt wird – abgespielt und genehmigt werden (§ 162 I). Das laute Diktieren e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung der Zwangsverwaltung.

Rn 7 Beruht die Beschlagnahme auf der Anordnung der Zwangsverwaltung, erfasst sie nach § 148 ZVG getrennte und nicht getrennte Früchte, solange sie noch nicht abgeliefert sind. Zu den Folgen s Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Kosten. Rn 5 S § 69 Rn 6. II. Gebühren. Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen.

Rn 10 Inländische juristische Personen erhalten nur unter den Voraussetzungen des § 116 PKH. Ausländischen juristischen Personen kann keine PKH bewilligt werden (s.a. §§ 1077 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auslegung des Schiedsspruchs.

Rn 3 Das OLG kann in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung den Schiedsspruch auslegen und rechtlich einordnen. Der BGH ist an die Auslegung durch das OLG nicht gebunden (BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 28 Die Erinnerung ist nicht fristgebunden; sie muss in analoger Anwendung des § 569 II, III schriftlich eingelegt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Anwaltszwang besteht nicht (Musielak/Voit/Lackmann Rz 16). Zuständig zur Entscheidung ist das Vollstreckungsgericht; die örtliche und sachliche Zuständigkeit des § 764 II ist nach § 802 eine ausschließliche.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 2.

Rn 4 Zum Schutz des Schuldners kann der GV auch beim vereinfachten Vollstreckungsauftrag eine schriftliche Ausfertigung des VB sowie den Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen verlangen. Erforderlich ist insoweit ein begründeter Zweifel des GV. Die Gesetzesbegründung nennt insoweit die Unleserlichkeit der elektronisch übermittelten Ausfertigung oder Abweichungen hinsicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Dritte.

Rn 5 Arbeitgeber oder Dienstherren sind zu beteiligen, wenn die Ehegatten in einer Dienst- oder Werkwohnung gewohnt haben (Sternal/Giers § 204 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm bezweckt eine gewisse Formalisierung des Verfahrensabschlusses. Die Übermittlung des Ergebnisses des Streitbeilegungsverfahrens macht das Verfahrensende deutlich. Zugleich dient diese Ergebnismitteilung der Transparenz und der Rechtsklarheit. Den Parteien wird vor Augen geführt, wie der Stand der rechtlichen Auseinandersetzung ist. Damit wird zugleich verdeutli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnender Beschluss.

Rn 16 Dieser ergeht, wenn keine Hauptsacheklage vorliegt; allein die bekannt gegebene Absicht der Klageerhebung genügt nicht (Karlsr OLGR 08, 387). Wird nach Eingang des Antrags gem Abs 2 u vor Kostenauferlegung Klage erhoben, wird der Antrag gegenstandslos, ist also insb nicht zurückzuweisen (München MDR 01, 833; Zweibr IBR 08, 1029).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichungen.

I. Grundsätze. Rn 15 § 3 bestimmt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen der prinzipiell unzulässigen Änderung der Formulare und den ausnahmsweise gestatteten Abweichungen. Über den Verbindlichkeitsanspruch für die Formulare aus § 5 ZVFV hinaus erklärt § 3 I 1 ZVFV inhaltliche Abweichungen von den Formularen und § 3 II 1 ZVFV abweichende formale Gestaltungen für unzulässig. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 Im Anwendungsbereich der EuGVVO, die keine § 34 vergleichbare Regelung kennt, wird § 34 verdrängt. Im Übrigen indiziert § 34 die internationale Zuständigkeit, sofern keine sonstige Spezialnorm (etwa aus Staatsvertrag) eingreift (Musielak/Voit/Heinrich § 34 Rz 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 90 enthält die Voraussetzungen für die Anwendung von unmittelbarem Zwang im Rahmen eines Titels, der auf Herausgabe einer Person oder auf Ausübung eines Umgangsrechts gerichtet ist. Abs 1 unterscheidet dabei 3 Fallgruppen, in denen der Einsatz unmittelbaren Zwangs jeweils möglich ist. Abs 2 enthält zusätzliche Einschränkungen für die Anwendung von unmittelbarem Zwang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 770 gilt in gleicher Weise wie § 769 im Bereich der §§ 767, 768 unmittelbar, kraft Verweisung für Klagen nach §§ 771–774, 785, 786, 805, 1084 II und entspr für Urt nach den §§ 323, 323a bzw die Abänderungsentscheidungen des FamFG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Evaluation.

Rn 5 Das Gesetz ist einer umfassenden Evaluation unterzogen worden, wie dies § 8 ausdrücklich vorgesehen hat. Der im Juli 2017 von der Bundesregierung vorgelegte Evaluationsbericht kommt zu einem sehr kritischen Ergebnis (vgl Greger ZKM 17, 213; zu den Einzelheiten s § 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozesskostensicherheit.

Rn 91 In den Verfahren nach §§ 1059–1061 sind §§ 110 ff über die Prozesskostensicherheit entspr anwendbar. Der Antragsteller steht einem Kläger nach § 110 I gleich. Die ursprüngliche Parteirolle gilt auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 1065. Anwendbar ist daher auch § 110 Abs 2 Nr 4 (BGH 12.1.23 – I ZB 33/22, Rz 8 f, 29, 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 806 enthält eine rein materiell-rechtliche Regelung. Um die Zwangsvollstreckung von Komplikationen, die sich aus der Mangelhaftigkeit des Pfandgegenstandes ergeben können, freizuhalten, schließt § 806 die Mängelhaftung des Gläubigers, des Schuldners wie auch des Staates (vgl Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Walker/Loyal Rz 2) aus (eingehend hierzu Hergenröder DGVZ 17, 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweisvereitelung (§ 371 III).

1. Beweisführer. Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Grege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ungeeignete Beweismittel (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Ein Beweismittel ist geeignet, wenn es zum Beweis der als Festellungsziel behaupteten Tatsache tauglich iSd allgemeinen Relationslehre ist. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung durch das Prozessgericht findet nicht statt (Vorwerk/Wolf/Stender/Radtke-Rieger Rz 15; aA noch BTDrs 15/5091, 21: ›Beweisantizipation‹).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuwiderhandlung.

1. Zuwiderhandlung an sich. Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand (Abs 1).

I. Zulässige Berufung. Rn 2 Die Regelung bezieht sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeitsentscheidung eines erstinstanzlichen Urteils, gegen das zulässigerweise Berufung eingelegt worden ist. In der Revisionsinstanz gibt es keine vergleichbare Möglichkeit, über die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils vorab zu befinden; ein Antrag nach § 718 I ist hier nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Rechtsfolge.

Rn 40 Folge im Falle des Abs 1 ist, dass das Gericht den Vortrag zwingend zurückzuweisen hat. Es hat jedoch zu versuchen, in anderer Weise auf Grund des bereits vorhandenen oder anzuregenden Parteivortrags und der verfügbaren Beweismittel den Prozessstoff aufzuklären (BGH 20.3.07 – VI ZR 254/05, NJW 07, 2122; BVerfG NJW 89, 705 [BVerfG 31.10.1988 - 2 BvR 95/88]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Das AVAG kennt insb die befristete Beschwerde beim OLG (§§ 11–14) gegen den Beschl nach § 8 sowie gegen den Beschl des Beschwerdegerichts die Rechtsbeschwerde beim BGH nach §§ 15–17, welche in der Notfrist von einem Monat zu erheben ist. Ist der ausländische Titel aufgehoben oder geändert worden, kommt ein Aufhebungs- bzw Änderungsantrag gem § 27 in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsanwendungsfehler.

Rn 15 Das Kriterium der Sicherung einer einheitlichen Rspr beschränkt sich jedoch nicht auf die Fälle der Divergenz. Auch Rechtsanwendungsfehler erfordern die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, allerdings nur dann, wenn sie über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BTDrs 14/4722, 104). a) Korrektur im Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dient einerseits der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Zugangs zum Gericht, der nicht unzulässig erschwert werden darf. Andererseits erfordert es auch die Einzelfallgerechtigkeit, einer Partei, die schuldlos eine Frist versäumt hat, eine Möglichkeit zur Beseitigung der Folgen der Fristversäumung einzuräumen. I....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfungsumfang.

Rn 5 Im Aufhebungsverfahren nach § 927 sind selbst bei Wegfall der für den Erlass der einstweiligen Verfügung tragenden Gründe weitere Anspruchsgründe jedenfalls dann zuzulassen, wenn der Gläubiger sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (Frankf GRUR 97, 484 [OLG Frankfurt am Main 27.02.1997 - 6 U 245/96]; Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Das Verfahren ist gebührenfrei und wird durch die Gebühren im Hauptsacheverfahren mit abgegolten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren (Abs 2).

1. Antrag. Rn 6 Die Austauschpfändung setzt einen Antrag des Gläubigers voraus. Dieser kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle ohne Anwaltszwang (§ 78 V) gestellt werden. Der Antrag muss die Art der Ersatzleistung angeben; wenn ein Ersatzstück gestellt werden soll, muss dieses identifizierbar bezeichnet werden (Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 5). Der Gläubiger hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

1. Persönlich. Rn 9 Zunächst muss der Zeuge persönlich in der Lage sein, schriftlich Stellung zu nehmen. Wenngleich ein bestimmtes Mindestalter hierfür nicht vorzuschreiben ist (Zö/Greger § 377 Rz 8), so kommt für ein Verfahren gem § 377 III doch nur eine Auskunftsperson in Betracht, die sich schriftlich auszudrücken versteht. 2. Sachlich. Rn 10 Wie schon § 375, stellt auch § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Eine öffentliche Urkunde kann in Urschrift oder in einer beglaubigten Abschrift, die hinsichtlich der Beglaubigung die Erfordernisse einer öffentlichen Urkunde an sich trägt, vorgelegt werden; das Gericht kann jedoch anordnen, dass der Beweisführer die Urschrift vorlege oder die Tatsachen angebe und glaubhaft mache, die ihn an der Vorlegung der Urschrift verhindern. 2Bleib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Urteil. Rn 3 Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt zunächst den Erlass eines Urteils auf Zahlung einer Geldrente nach den in Rn 2 genannten Vorschriften voraus. Dieses muss noch nicht rechtskräftig sein, dh der Gläubiger kann wie bei § 323 wählen, ob er ein Rechtsmittel einlegt oder Klage erhebt. II. Erhebliche Vermögensverschlechterung. Rn 4 Weiterhin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Mitwirkungspflicht der Beteiligten wird ein Grundanliegen des Verfahrensrechts verwirklicht, alle möglichen und zulässigen Aufklärungsmittel und Aufklärungsbeiträge dem Gericht zur Verfügung zu stellen. Die Soll-Vorschrift des Abs 1 bedeutet eine zwingende Mitwirkungspflicht für die Beteiligten, allerdings ohne Sanktionsmöglichkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 66 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]). II. RA. Rn 21 Das Verfahren n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Arten der Ersatzleistung.

1. Ersatzstück. Rn 3 Das Ersatzstück muss den durch das Pfändungsverbot geschützten Verwendungszweck erfüllen, also im Fall von § 811 Nr 1 Buchst a eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (s § 811 Rn 15–15c) und im Fall von § 811 Nr 1 Buchst b die Fortführung der Erwerbstätigkeit gewährleisten (s § 811 Rn 15d–15j). Dazu muss es nicht von gleicher Art und Güte sein (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Natürliche Personen (Abs 1).

I. Geschäftsfähige (Nr 1). Rn 3 Nach Abs 1 Nr 1 sind die nach Bürgerlichem Recht voll (§§ 2, 104 ff BGB) geschäftsfähigen Personen auch verfahrensfähig. Ihrer Verfahrensfähigkeit steht bspw die Anordnung einer Pflegschaft (§§ 1911, 1913 BGB aF bzw §§ 1820, 1884 BGB nF) oder einer Prozesspflegschaft (§ 57 ZPO) entgegen. II. Beschränkt Geschäftsfähige (Nr 2). Rn 4 Verfahrensfähig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit die Vertretung eines Mitgliedes nicht durch ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, wird sie auf den Antrag des Präsidiums durch die Landesjustizverwaltung geordnet. (2) Die Beiordnung eines Richters auf Probe oder eines Richters kraft Auftrags ist auf eine bestimmte Zeit auszusprechen und darf vor Ablauf dieser Zeit nicht widerrufen werden. (3) Unberührt blei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte verfahrensfähig. (2) Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche Vertreter bedarf für den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe der Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Voraussetzungen des Versäumnisurteils gegen den Beklagten.

1. Anwendungsbereich der Norm. Rn 2 Die Vorschriften über das Versäumnisverfahren müssen allgemein anwendbar sein (s § 330 Rn 3 ff). In Ehesachen (§§ 121 ff FamFG) sind Versäumnisentscheidungen gegen den Antragsgegner nach § 130 II FamFG unzulässig. In den Verbundsachen (§§ 137 ff FamFG) ist nunmehr stets einheitlich durch Beschl zu entscheiden, auch soweit eine Versäumnisent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über die Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat. (2) Die Wiedereinsetzung ist nicht anfechtbar. (3) Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach den Vorschriften anfechtbar, die für die versäumte Rechtshandlung gelten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ein Anspruch, welcher die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. 2Als ein Anspruch, welcher die Zahlung einer Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rangfolge der Gerichtsstände.

1. Aufenthalt mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (Nr 1). Rn 10 Vorrangig stellt die Vorschrift auf den gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern ab. Der Grund für die Mitberücksichtigung des Aufenthalts der Kinder besteht darin, dass das Gericht der Ehesache gem §§ 152 I, 153 auch für Kindschaftssachen zuständig ist, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anrechnung

Rz. 135 [Autor/Stand] Eine auf die Vermögenswerte der Gesellschaft festgesetzte und gezahlte deutsche Erbschaftsteuer wird auf die nach den §§ 4 und 5 AStG zu entrichtende Erbschaftsteuer angerechnet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Förmliche Zustellung. Rn 2 Klage (§ 271), Widerklage, sachbestimmende Schriftsätze wie Klageänderung, -erweiterung, -beschränkung, Erledigungserklärung, Einspruch; Klagerücknahme nach mündlicher Verhandlung (§ 269 II 4); Antrag des selbstständigen Beweisverfahrens (BGH MietRB 11, 281). II. Formlose Mitteilung. Rn 3 Formlos mitgeteilt werden sonstige nicht sachbestimmende Sch...mehr