Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite. Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

1. Zustandekommen und Wirkung. Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klagestattgabe.

aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung. Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h)

Rn 9 Eine Ausnahme zu § 383 Nr 1–3 statuiert § 385 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

Rn 6 Ein Schuldner, gegen den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein persönlicher Arrest angeordnet oder bestätigt worden ist, kann diese Entscheidungen durch Widerspruch und Berufung anfechten (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gegen Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 120 IV).

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pflichtverletzung.

a) Nichterscheinen. Rn 3 Die Verhängung von Sanktionen wegen Nichterscheinens setzt voraus, dass der SV trotz ordnungsgemäßer Ladung (§ 377 I, II) und Pflicht zum Erscheinen (ausgenommen im Falle der §§ 402, 386 III, 375 II, 382) nicht erscheint. Umfasst ist eine verfrühte Entfernung, auch die sitzungspolizeiliche (§ 158). Sanktionen sind nicht möglich bei hinreichender Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine materielle Prozessleitung durch Erörterung und Aufklärung (Abs 1).

I. Hinweise in Bezug auf tatsächliches Vorbringen. Rn 8 Trägt eine Partei lückenhaft (BGH NJW-RR 03, 742 [BGH 24.02.2003 - II ZR 322/00]; NJW-RR 03, 1718 [BGH 11.09.2003 - VII ZR 136/02]; MDR 08, 877 [BGH 03.04.2008 - I ZB 73/07]), unverständlich (BAG NJW 89, 1236 [BAG 23.11.1988 - 4 AZR 393/88]), mehrdeutig oder widersprüchlich (BGH NJW-RR 02, 1071 [BGH 25.02.2002 - II ZR 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufhebung.

Rn 3 Von ihm verhängte Maßnahmen kann der verordnete Richter dann wieder aufheben, wenn dies zulässig ist; dies richtet sich nach § 381 (§ 381 Rn 15 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen an den Vormund ist § 292 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsfälle.

I. Wert einer Sache (S 1, 1. Alt). 1. Sache, Urkunden. Rn 4 Sachen. Urkunden gehören dazu, wenn sie unmittelbar einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH KostRspr § 6 ZPO Nr 174; NJW 89, 2755), zB echte Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, Aktien (BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11; BGH FamRZ 92, 169; Köln MDR 75, 60: bei unstr eingeschränkter Realisierbarkeit nur § 3; Dd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung des Gerichts.

a) Klageabweisung. aa) Nichtbestehen der Klageforderung. Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Abs 1 passt den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung an § 233 ZPO an, während Abs 2 die gesetzliche Vermutung des fehlenden Verschuldens bei dem Unterbleiben einer Rechtsbehelfsbelehrung aufstellt und der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dient (Begr zu § 17 RegE in BTDrs 16/6308, S 183).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Quotelung.

Rn 18 Sieht die Kostenentscheidung eine Quotelung vor, dann ist der Differenzbetrag, der auf die PKH-Partei entfällt und von der obsiegenden Partei beglichen worden ist, von der Staatskasse zurückzuzahlen (Zimmermann Rz 560).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahme.

Rn 4 Die Güteverhandlung entfällt, wenn ein vorheriger Einigungsversuch vor einer Gütestelle (§ 15a I EGZPO) gescheitert ist oder wenn sie aussichtslos erscheint.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung des Statusverfahrens.

Rn 2 Nach der Erledigung des Statusverfahrens kann der ausgesetzte Rechtsstreit aufgenommen werden (Verweis auf § 152). Hierbei ist § 181 FamFG zu beachten: In den dort geregelten Fällen führt der Tod eines Beteiligten (§ 172 FamFG: Kind, Mutter oder Vater) erst dann zur Erledigung der Hauptsache, wenn der Rechtsstreit nicht binnen der vom Gericht gesetzten Frist aufgenommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen.

I. Anwendungsbereich. Rn 9 § 736 bezieht sich nur auf die rechtsfähige Außengesellschaft, nicht auf die nicht rechtsfähige Gesellschaft (§§ 740 ff BGB nF) und nicht auf die stille Gesellschaft. § 736 erfasst die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung und zur Erwirkung der Herausgabe einer Sache. Bei der Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen muss die Verpflichtung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge bei Verwendung.

1. Unterlassung. Rn 15 Der Verwender kann gem § 1 auf Unterlassung der Verwendung im soeben beschriebenen Sinne in Anspruch genommen werden, dh die betreffenden Bestimmungen dürfen weder für Neuverträge benutzt werden noch darf der Beklagte sich bei der Abwicklung bereits geschlossener Verträge auf sie berufen (BGHZ 127, 35, 37). Es gibt auch keine Aufbrauchfrist für Formular...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Beweislast und Behauptungslast.

I. Einführung. Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagehäufung.

Rn 41 Der Wert eines neben dem Herausgabeanspruch geltend gemachten Beseitigungsanspruchs ist gem § 5 zu addieren (BGH MDR 12, 1117 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Grundsatz: Kostenaufhebung (Abs 1 S 1). Rn 2 Wird dem Antrag auf Eheaufhebung entsprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Die Regelung entspricht dem in § 150 I enthaltenen Grundsatz der Kostenaufhebung auch in Scheidungsverfahren. Die Vorschrift findet keine Anwendung bei Abweisung des Antrags, Rücknahme oder sonstiger Erledigung des Verfahrens (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe und Rechtmittel bei unterbliebener Kostenentscheidung.

I. Berichtigung. Rn 24 Sofern die fehlende Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention auf einem Schreibfehler oder einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit beruht, kann das Gericht diese jederzeit auch vAw berichtigen. Das kann der Fall sein, wenn sich entsprechende Ausführungen in den Urteilsgründen finden (Kobl BauR 08, 1194), insb, wenn in den Urteilsgründen zur Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Weitere Verfahrensfragen.

Rn 10 Bei einem dem deutschen Recht folgenden Schiedsverfahren stellen sich im Grundsatz vergleichbare Fragen, wie sie auch in der ZPO für das staatliche Gerichtsverfahren geregelt sind. Daher können Verfahrensfragen des Schiedsgerichts vor dem Hintergrund des 1. und 2. Buchs der ZPO diskutiert werden. I. Zuständigkeit (§§ 1–40). Rn 11 Fragen der örtlichen, sachlichen und funk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mitwirkung der Beteiligten.

Rn 6 Der Grundsatz der Amtsermittlung wird durch die in § 27 vorgesehene Mitwirkung der Beteiligten ergänzt, aber nicht eingeschränkt oder gar ersetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Quotelung, Kostenaufhebung, Vergleich.

a) Quotelung. Rn 18 Sieht die Kostenentscheidung eine Quotelung vor, dann ist der Differenzbetrag, der auf die PKH-Partei entfällt und von der obsiegenden Partei beglichen worden ist, von der Staatskasse zurückzuzahlen (Zimmermann Rz 560). b) Kostenaufhebung. Rn 19 Auch bei Kostenaufhebung werden die Gerichtskosten geteilt. Hat der Gegner der bedürftigen Partei die vollen Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht in der Endentscheidung die zu ihrer Durchführung erforderlichen Anordnungen treffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 9 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. § 266 Abs 1 Nr 5 FamFG.

Rn 3b Unter § 266 Abs 1 Nr 5 FamFG fallen Schadensersatzansprüche wegen widerrechtlicher Verwehrung des Umgangs, bspw durch Verstoß gegen eine getroffene Umgangsregelung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Kostenentscheidung in fG-Familiensachen.

I. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift ist die zentrale Norm für die Kostengrundentscheidung in fG-Familiensachen. I 3 schreibt hier eine stets vAw in der Endentscheidung (§ 82) zu treffende Kostenregelung vor. Gleiches gilt gem § 92 II im Vollstreckungsverfahren bei Herausgabe v Personen u Umgangsregelungen; im übrigen Vollstreckungsverfahren gelten §§ 87 V, 81 I 3. Auch das Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beibringung der Vollmacht.

Rn 9 Wird die Vollmacht oder die Genehmigung innerhalb der gesetzten Frist oder zumindest bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 12, 515 [BGH 14.12.2011 - XII ZB 233/11] Rz 9) beigebracht, wirkt das bisherige Verhandlungsergebnis für und gegen die Partei, der Mangel ist geheilt und es kann ein Endurteil ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion nach § 767 II.

I. Normzweck. Rn 37 § 767 II bestimmt, dass Einwendungen nur zulässig sind, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind, in der Einwendungen nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen und durch Einspruch nicht mehr hätten geltend gemacht werden können. Mit dieser Vorschrift soll die Rechtskraft unan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist der kollektive Gesamtbetrag nach Beendigung des Umsetzungsverfahrens nicht vollständig ausgekehrt oder übersteigt der vorläufig festgesetzte Kostenbetrag die endgültig festgesetzten Kosten des Umsetzungsverfahrens, so ist der Sachwalter dem Unternehmer zur Erstattung des verbleibenden Betrags verpflichtet. Dieser Rückzahlungsanspruch ist mit der Bekanntmachung des Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Es gilt § 51 IV (s § 51 Rn 6). Es werden keine neuen Gebühren ausgelöst (Vorbem 1.4 VV-FamGKG u § 16 Nr 5 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Während § 597 sich nur mit der Klageabweisung befasst, betrifft § 599 allein die Verurteilung des Bekl. Diese erfolgt uneingeschränkt nur dann, wenn der Bekl dem Klageanspruch nicht widersprochen hat, ansonsten mit dem in Abs 1 bestimmten Vorbehalt. Das ist die Konsequenz der Beschränkung des Bekl in seiner Beweisführung (§ 595 II); der Rechtsstreit bleibt im Nachverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Herausgabe.

Rn 37 Auf die Herausgabeklage aus Eigentum ist § 41 II 2 GKG anzuwenden, sofern der Beklagte Miete, Pacht oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (BGH NZM 16, 892 [BGH 16.06.2016 - V ZR 192/15]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Zuständigkeit. Rn 7 Zuständig ist gem § 767 I das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, dies auch dann, wenn sich die Klage gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme richtet (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 8). II. Einstweilige Anordnungen. Rn 8 § 785 verweist auch auf die §§ 769, 770; es besteht damit die Möglichkeit für das Prozessgericht, sowohl durch Beschl als auch im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserklärung.

Rn 7 Das im Wettbewerbsrecht entwickelte Verfahren der Abschlusserklärung (vgl P/O/S § 12 UWG Rz 181 ff) nach einer einstweiligen Verfügung ist auch im UKlaG-Verfahren anwendbar (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 59).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlerhafte Beschlussentscheidung nach mündlicher Verhandlung.

Rn 12 Hat die 1. Instanz trotz mündlicher Verhandlung durch Beschl entschieden, so ist Berufung, nicht Widerspruch, zulässig, weil eine erneute mündliche Verhandlung in der 1. Instanz auch bei richtiger Bezeichnung der Entscheidung nicht möglich wäre (Karls NJW 87, 509; aA Meistbegünstigungsgrundsatz entweder Berufung oder Widerspruch St/J/Grunsky Rz 11, 30; Zö/Vollkommer Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beklagtenseite.

Rn 29 Es kann für beide Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn auf beiden Seiten die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für den Beklagten besteht stets dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Klage unschlüssig ist (Karlsr FamRZ 97, 375); ansonsten hängt die Überprüfung der Erfolgsaussicht von der Erheblichkeit seines Vorbringens ab. 1. Anerkenntnis. Rn 30 Einem Beklagte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht stellt die Beendigung des Umsetzungsverfahrens fest. Der Beschluss enthält:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensgrundsätze.

I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1. Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geschützte Personen.

Rn 21i Der Pfändungsschutz für öffentliche Urkunden besteht zugunsten des Schuldners, dessen Familie und der mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Personen (dazu Rn 14). Wie sich aus dem von anderen Pfändungsverboten abweichenden Wortlaut ergibt, sind die Belange von Familienangehörigen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht mit dem Schuldner in einem gemein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 7 Als Zeugen kommen nur natürliche Personen in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist Teil der gerichtlichen Rechtshilfe. Diese Rechtshilfe ist ggü dem Schiedsgericht erforderlich, weil es keine eigene Zwangsgewalt besitzt. Dadurch wird iRd Beweisaufnahme und ebenso bei Ladungen und ähnlichen Teilen des Amtsbetriebs, va über die Grenze hinweg, der Handlungsbereich des Schiedsgerichts eingeengt. Das staatliche Gericht ist hier also rein unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

I. Prozessgericht. Rn 4 Die Beweisaufnahme muss vor dem für die Entscheidung zuständigen Spruchkörper erfolgen. Dies ist entweder das Kollegialgericht in seiner vollen Besetzung (BGHZ 32, 233, 236: nicht nur zwei Mitglieder) oder der Einzelrichter, sofern dieser gem § 348 originär zuständig ist oder ihm die Entscheidung gem §§ 348a, 526 übertragen wurde. Anders als in der Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Vorschrift des § 121 FamFG ist zu entnehmen, welche Verfahren ›Ehesachen‹ sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht. Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110...mehr