Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung.

I. Urteil. Rn 13 Der Rechtsstreit wird auch im vereinfachten Verfahren grds durch streitiges Urt entschieden, soweit dies auch im normalen Verfahren notwendig wäre. Es gelten jedoch erhebliche Erleichterungen betreffend die Urteilsabfassung, die sich bereits aufgrund der allgemeinen Vorschriften im Hinblick auf die Streitwertgrenze in § 495 S 1 iVm § 511 II Nr 1 aus § 313a I ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. 2Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden. (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitstatsachen.

Rn 6 Vom Revisionsgericht zu berücksichtigen sind neu vorgetragene Umstände, wenn von ihnen die Zulässigkeit der Revision abhängt (BGHZ 22, 370, 372; MüKoZPO/Krüger § 559 Rz 27). Zu berücksichtigen sind ferner solche neuen Tatsachen, die die vom Revisionsgericht vAw zu prüfenden Prozessvoraussetzungen oder Prozessfortsetzungsbedingungen betreffen (BGHZ 125, 196, 200 f; MüKoZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

I. Allgemeine. Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 70...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verwertbarkeit.

Rn 10 Hinsichtlich der Verwertbarkeit gilt das zu § 383 Ausgeführte entsprechend (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 1; s § 383 Rn 8 und 16). Sagt ein belehrter Zeuge aus, obwohl ihm das Recht aus § 384 Nr. 2 zusteht, ist seine Aussage ohne weiteres verwertbar (BVerwG DÖV 16, 490, Rz 44).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Richterspruchprivileg.

Rn 9 Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Arrests ist auch dann ein ›urteilsvertretendes Erkenntnis‹ und unterfällt dem Spruchrichterprivileg (Richterspruchprivileg) der Amtshaftung (§ 839 II 1 BGB), wenn die Entscheidung durch Beschl ohne mündliche Verhandlung ergeht (BGHZ 161, 298, 302 f = NJW 05, 436).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kasuistik und Einzelfälle.

I. Urteilskopf. Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass die Untersuchung dem zu Untersuchenden nicht zugemutet werden kann. (2) 1Die §§ 386 bis 390 gelten entsprechend. 2Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang ange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erklärungspflicht des Drittschuldners.

I. Rechtscharakter. Rn 2 Die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem § 840 I ist eine aus der allgemeinen Zeugnispflicht abgeleitete staatsbürgerliche Pflicht mit einem selbständigen vollstreckungsrechtlichen Inhalt (BGH NJW 00, 651, 652 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99]; St/J/Würdinger § 840 Rz 1). Die Pflicht begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Obwohl es sich um e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Besorgnis der Befangenheit (§§ 406 I 1, 42).

aa) Maßstab. Rn 10 Wie bei der Ablehnung eines Richters kommt es nicht darauf an, dass der SV tatsächlich befangen ist. Vielmehr ist entscheidend, dass aus Sicht des Ablehnenden bei objektiver Wertung ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des SV zu rechtfertigen (stRspr BGH NJW 05, 1869, 1870 [BGH 15.03.2005 - VI ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Gericht.

Rn 9 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Revisionsgericht, dh beim BGH einzulegen, und zwar – wie alle Erklärungen in der Revisionsinstanz mit Ausnahme des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe – durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 I 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollstreckungsklausel: ›Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt‹ ist der Ausfertigung des Urteils am Schluss beizufügen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckbarkeit.

Rn 5 Die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung tritt ein, wenn entweder die formelle Rechtskraft eingetreten oder die Entscheidung kraft Gesetzes oder kraft richterlicher Anordnung vorläufig vollstreckbar ist. Sie setzt lediglich voraus, dass die Entscheidung einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, was regelmäßig bei Leistungsurteilen der Fall ist, während Feststellungs-, Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere.

Rn 10 § 533 macht die Zulässigkeit einer in 2. Instanz neu erfolgenden Klageänderung, zum einen von der Einwilligung des Gegners, ersatzweise einer Bejahung der Sachdienlichkeit durch das Gericht, zum anderen davon abhängig, dass zur Entscheidung darüber keine nicht für den bisherigen Prozessstoff ohnehin zu berücksichtigenden Tatsachen zugrunde gelegt werden müssen. a) Einwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begriff des Rechtsanwalts.

Rn 3 Nach dem Wortlaut der Norm kann sich die Partei durch jeden Rechtsanwalt vertreten lassen, der befugt ist, vor dem Prozessgericht aufzutreten. Den Begriff des Rechtsanwalts setzt die Norm voraus. Voraussetzung ist zunächst die Prozessfähigkeit des Anwalts. Zweifeln an der Prozessfähigkeit muss das Gericht nachgehen und ggf durch gesonderte Entscheidung, die vom Rechtsan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Wird innerhalb der Berufungsfrist ein Urteil durch eine nachträgliche Entscheidung ergänzt (§ 321), so beginnt mit der Zustellung der nachträglichen Entscheidung der Lauf der Berufungsfrist auch für die Berufung gegen das zuerst ergangene Urteil von neuem. 2Wird gegen beide Urteile von derselben Partei Berufung eingelegt, so sind beide Berufungen miteinander zu verbinden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Privatgutachter.

Rn 6 Diese können nicht abgelehnt werden, da sie keine SV iSd §§ 402 ff sind (s vor §§ 402 ff Rn 8).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit.

I. Handlung. Rn 2 Anwendbar ist § 510b nur auf Klagen betreffend die Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung iSv §§ 887, 888 und 889, selbst wenn deren Erzwingung unzulässig gem § 888 III wäre (St/J/Leipold Rz 3; Musielak/Voit/Wittschier Rz 1 mwN). § 510b gilt daher zwar etwa für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (etwa gem § 259 II BGB, § 889), n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale und materielle Grundlagen.

1. Klageart. Rn 5 Auf die Klageart kommt es an sich nicht an, so dass nach hM auch die Feststellungsklage nach § 9 zu bewerten ist, die positive mit dem üblichen Abschlag von 20 % (BGH MDR 00, 975; mit guten Gründen gegen Abschlag MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 8), die negative voll (BGHZ 2, 277; KG MDR 10, 47; vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage; aA Frankf MDR 09, 353), i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eintritt des Rechtsübergangs.

a) Aufschiebende Bedingung. Rn 19 Da die Rechtskrafterstreckung nach § 325 I nicht eintritt, wenn die Rechtsnachfolge vor Rechtshängigkeit erfolgt (Ausnahmen s Rn 16 ff), stellt sich im Falle einer aufschiebend bedingten Verfügung über den streitbefangenen Gegenstand nach § 158 I BGB die Frage, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist. Im zivilprozessualen Schrifttum wird richti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aktivprozesse von Gesamthändern und Mitberechtigten.

a) Grundsatz notwendiger Streitgenossenschaft. Rn 12 Ist Kl eine nicht rechts- und parteifähige Gesamthandsgemeinschaft, müssen die Teilhaber als notwendige Streitgenossen gemeinsam auf Leistung klagen. Dies gilt für die Gesellschafter einer nicht parteifähigen Innen-GbR (BGHZ 146, 341, 348 = NJW 01, 1056), sofern nicht ausnahmsweise eine Gesellschafterklage (actio pro socio)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

I. Anordnung der Zwangsmaßnahmen. Rn 8 Gegen die Anordnung der Zwangsmaßnahmen ist – mit aufschiebender Wirkung (§ 570 I) – die sofortige Beschwerde des Zeugen statthaft, es sei denn, das LG hat als Berufungsinstanz entschieden (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen. Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemein.

Rn 9 Ausgeschlossen ist eine Sicherungsanordnung wegen Ansprüchen, die auf einer Mieterhöhung beruhen. Dies gilt in der Gewerberaum- und Wohnraummiete und dort sowohl für Mieterhöhungen im preisfreien wie auch im preisgebundenen Wohnungsbau.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Präklusion.

Rn 2 Vor Erhebung der Individualklage hat der Verbraucher das Widerspruchsverfahren gem § 28 durchzuführen, und zwar einschließlich der gerichtlichen Überprüfung gem § 28 IV (Köhler/Bornkamm/Scherer Rz 11). Die dort bereits durch das OLG überprüften Anspruchs- oder Nachweisvoraussetzungen sind in dem nachfolgenden Individualverfahren vor dem AG oder LG nicht noch einmal über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die einzelnen Streitwertarten.

1. Zuständigkeitsstreitwert. Rn 4 Für die sachliche Zuständigkeit ist der Wert des Streitgegenstandes bei Einreichung (nicht: bei Zustellung) der Klageschrift oder des klageändernden Antrags (Rn 2) maßgeblich. Spätere Klarstellungen des Klageziels sowie ergänzende Wertangaben werden auf diesen Zeitpunkt zurückbezogen. Die Zulässigkeit der Klage ist ohne Belang (Musielak/Voit/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Materielle Rechtskraft.

I. Begriff und Wesen. Rn 3 Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich für die materielle Rechtskraft weder in der ZPO noch im BGB. Über den Zweck, den Inhalt und das Wesen der materiellen Rechtskraft gibt es dementsprechend unterschiedliche Anschauungen. Zwar kommt den verschiedenen Rechtskrafttheorien eine wichtige Rolle bei der rechtstheoretisch richtigen Einordnung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zurückweisung nicht vertretungsbefugter Personen.

Rn 10 Nach Abs 3 S 1 weist das Gericht Personen, die nicht zu dem in Abs 2 abschließend geregelten Kreis gehören, durch unanfechtbaren Beschluss zurück (dazu Holzer/Holzer § 10 Rz 15). Ihre bis zur Zurückweisung vorgenommenen Verfahrenshandlungen sind wirksam.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

I. Inhalt und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 175 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] neu in das BewG eingefügt worden ist, gliedert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen auf und definiert die Sondernutzungen. Die Vorschrift dient der Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung und ermöglicht eine bessere Ermittlung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestehender Anspruch.

Rn 5 Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung muss die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe festgestellt werden können (BGHZ 87, 121).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckbarerklärung (Abs 4).

Rn 11 Außer durch das zuständige Gericht (§§ 1060, 1061) kann der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut auch von einem Notar für vollstreckbar erklärt werden, wenn die Parteien zustimmen. In diesem Falle muss der Notar prüfen, ob der Inhalt des Vergleichs nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht zur Zwangsvollstreckung gehörendes Räumungsgut (Abs 2, 3, 5).

1. Vorgehen bei der Räumung. Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Kostenentscheidung.

I. Überblick. Rn 6 Das Gericht entscheidet grds durch Beschl. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht (§ 308 II). Ist das Verfahren nur tw durch Vergleich erledigt worden, so ist im Urt oder im Kostenbeschluss eine Kostenmischentscheidung zu treffen. Soweit der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt worden ist, gilt S 2; iÜ gelten die allgemeinen Vorschriften. II. Kosten des V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Verhältnis zwischen dem Umsetzungsverfahren gem VDuG und einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers klären, vgl Schmittmann ZRI 23, 277; Thönissen KTS 23, 205.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Angreiferinteresse.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Schlichtungsverfahren.

Rn 53 Die Kosten eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens sind nach Abs 3 erstattungsfähig. s Rn 78.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

I. Rechtsentwicklung. Rn 1 MWz 1.7.02 ist das Zustellungsrecht grdl reformiert worden; weitere Änderungen erfolgten ua zum 1.1.22, 1.1.23 und 1.1.24. Die Reform und die weiteren Änderungen dienten insb der Rechtsvereinfachung und einer rechtswegübergreifenden Vereinheitlichung, ferner der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. II. Systematik. Rn 2 §§ 166–190 regeln den ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Rechtsmittel gegen die verfahrensabschließende Entscheidung des Prozessgerichts im Ausgangsverfahren kann nicht darauf gestützt werden, dass das Oberlandesgericht für den Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen ist oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses nicht vorgelegen haben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 konkretisiert § 253 II Nr 2 ZPO für die AGB-Kontrollklage. Das Gericht ist gem § 308 I ZPO an die Parteianträge gebunden (Reinel 135; aA Göbel 138); es kann aber gem § 139 I ZPO darauf hinwirken, dass das fragliche Klauselwerk in angemessenem Umfang überprüft wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem Schuldner sollen durch die Zwangsvollstreckung nicht mehr Sachen entzogen werden, als zur Deckung der Kosten und der Befriedigung der Gläubiger notwendig ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des vereinbarten Erfüllungsorts (§ 29 II).

I. Anwendungsbereich. Rn 16 § 29 II gilt für Erfüllungsortvereinbarungen und beschränkt deren Wirksamkeit auf den genannten Personenkreis, also Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zum Normzweck s Rn 2; vgl auch § 38). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an (Musielak/Voit/Heinrich Rz 39...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt Beschwerdeverzicht u -rücknahme. Sie gilt mangels Verweis auf §§ 515, 516 I, II ZPO in § 117 auch für Ehe- u Familienstreitsachen, während sich die Wirkungen einer Beschwerderücknahme dort nach § 117 II 1 iVm § 516 III ZPO richten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sitz (§ 17 I 1).

1. Juristische Personen. Rn 7 Der Sitz der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts ist grds im Errichtungsakt genannt, zB für die BaFin in § 1 II FinDAG, für die Bundesnetzagentur in § 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (zur Bestimmung durch Satzung vgl BGH JZ 60, 444 [BGH 22.10.1959 - II ZR 83/58]; B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht anwendbar.

Rn 3 ist die Vorschrift bei Kostenverteilung in einem außergerichtlichen Vergleich (Karlsr VersR 79, 944).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährige Kinder.

Rn 4 Die Beteiligung setzt voraus, dass sich in der Wohnung, die dem ASt zugewiesen werden soll, ein minderjähriges Kind aufhält, das nicht notwendig ein Kind der übrigen Beteiligten sein muss. Ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist nicht erforderlich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die §§ 850k und 850l sowie die Regelungen dieses Abschnitts gelten auch bei einer Pfändung von Kontoguthaben wegen Forderungen, die im Wege der Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht beigetrieben werden. 2Mit Ausnahme der Fälle des § 850k Absatz 4 Satz 1, des § 904 Absatz 5 und des § 907 tritt die Vollstreckungsbehörde an die Stelle des Vollstreckungsgerichts.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schiedsrichtervertrag.

I. Wesen und Rechtsnatur. Rn 8 Von der Schiedsvereinbarung (= Schiedsvertrag) als Vertrag zwischen den Streitparteien gem § 1029 abzutrennen ist der Schiedsrichtervertrag. Dieser Vertrag wird zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter geschlossen. Es handelt sich um einen auf der Basis des Privatrechts geschlossenen materiell-rechtlichen Vertrag sui generis mit Geschäftsbes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Mit Zustimmung der Parteien kann ein Vergleich ferner von einem Notar, der seinen Amtssitz im Bezirk eines nach § 796a Abs. 1 zuständigen Gerichts hat, in Verwahrung genommen und für vollstreckbar erklärt werden. 2Die §§ 796a und 796b gelten entsprechend. (2) 1Lehnt der Notar die Vollstreckbarerklärung ab, ist dies zu begründen. 2Die Ablehnung durch den Notar kann mit d...mehr