Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 3. Vermittlungstätigkeit des Gutscheinportals

Damit ein Umsatz der Umsatzsteuer unterworfen werden kann, muss dieser steuerbar gem. § 1 Abs. 1 UStG und mangels Steuerbefreiung gem. § 4 UStG steuerpflichtig sein. Voraussetzung der Steuerbarkeit ist insbesondere der Leistungsaustausch, welcher sich dadurch auszeichnet, dass der Unternehmer eine Leistung an einen bestimmbaren Leistungsempfänger ausführt und dafür aufgrund ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Literaturhinweise

Abele/Reinhart, Zukunft der Produktion. Herausforderungen, Forschungsfelder, Chancen, 2011. Bertenrath/Kress, Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Fertigungswirtschaft Ergebnisse einer Forsa-Studie zum Status quo in Niedersachsen und Bremen im Auftrag der Jade Hochschule, 2024. Baumüller/Eisl/Leitner-Hanetseder, Neue KPI für die Unternehmenssteuerung durch CSRD und ESRS. In...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nach § 265 Abs. 5 HGB zulässi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.2 Bilanzausweis

Rz. 393 Es sind weiterhin getrennt voneinander zu bilanzieren: Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grund und Boden Gebäude und Gebäudeteile. Auch wenn Grund und Boden (Grundstück) und Gebäude zusammen erworben werden, handelt es sich dennoch um verschiedenartige Vermögenswerte, die getrennt voneinander zu bilanzieren sind. Nach wie vor unterliegt der Grund und Boden in sein...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.3 Nicht unter IAS 40 fallende Immobilien

Rz. 424 Nicht unter den Regelungsinhalt von IAS 40 fallen folgende Immobilien: die mit der Absicht erworben oder errichtet wurden, um sie im normalen Geschäftsverlauf in naher Zukunft zu veräußern – geregelt im Vorratsvermögen in IAS 2; Bauten, die Gegenstand von Fertigungsaufträgen gem. IFRS 15 sind; Eigenbetrieblich genutzte Immobilien, insbesondere betriebliche Ersatzgrundstü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der beizulegende Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.3 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 18 Besonderheiten bei Silobauten Bei Bauwerken, deren Außenwände aus Teilen von Betriebsvorrichtungen gebildet werden, z. B. bei Silobauten, ist besonders die Standfestigkeit zu prüfen. Bei diesen Bauwerken ist die Frage der Standfestigkeit regelmäßig danach zu beurteilen, ob die Außenwandflächen der als Gebäude anzusehenden Teile des Bauwerks oder ob die Außenwandflächen...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.2 Gewissenhafte Ausübung

Gewissenhafte Ausübung erfordert insbesondere eine vollständige Auswertung der von den Mitgliedern erhaltenen Informationen nach steuerlichen Kriterien und eine hinreichend vollständige Dokumentation des Arbeitsergebnisses. Deshalb besteht die Pflicht, Handakten zu führen.[1] Dies erfolgt auch im eigenen Interesse des Vereins, um sich gegen zivil-, straf- und aufsichtsrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.2 Aufzeichnungspflichten

Lohnsteuerhilfevereine sind steuerlich als Gewerbebetriebe einzustufen.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO vor, sind sie zur Buchführung verpflichtet. Die Vorschriften über die Buchführungspflicht gehen den für Lohnsteuerhilfevereine geltenden Aufzeichnungspflichten vor.[2] Liegen die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht vor, hat ein Lohnsteuerhilf...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.4 Haftung

Der Verein kann die Haftung für das Verschulden seiner Organe und seiner Angestellten bei der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber den Mitgliedern nicht ausschließen.[1] § 31 BGB sieht hier ebenfalls eine allgemeine Haftung des Vereins für Schäden vor, die durch Vereinsorgane verursacht wurden. Diese Regelung wird durch die §§ 31a und b BGB im Falle einer unentgeltlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.3 Verschwiegenheit

Die Einkommensteuer als Personensteuer erfordert Angaben, die weit in den familiären und persönlichen Bereich hineingehen, etwa über die Familienverhältnisse, über soziale Bindungen und über Krankheiten. Daher besteht ein erhebliches Interesse an vertraulicher Behandlung dieser Daten. Die im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen bekannt gewordenen Daten sind daher gegenüb...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.2 Eröffnung, Umzug und Schließung

Die Eröffnung, der Umzug bzw. Sitzverlegung und die Schließung einer Beratungsstelle sind der für den Sitz der Beratungsstelle zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Liegt die Beratungsstelle außerhalb des Bezirks der Aufsichtsbehörde, in dem der Verein seinen Sitz hat, ist dieser ebenfalls eine Mitteilung zu übersenden.[2] Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1 Der Vereinszweck

Zur Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister genügt es, in der Satzung einen Zweck nicht wirtschaftlicher Art ("Idealverein") anzuführen.[1] Bei einem Lohnsteuerhilfeverein ist der erlaubte Vereinszweck deutlich eingeschränkt: Er darf ausschließlich auf Hilfeleistung in Steuersachen für seine Mitglieder lauten.[2] Aufgrund der vom Gesetzgeber vorausgesetzten Rechtsfähigk...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.2 Der Vereinsname

Der Vereinsname ist die Bezeichnung, unter der der Verein als rechtsfähige Person im Rechtsverkehr gegenüber Mitgliedern, Geschäftspartnern, Behörden und Gerichten auftritt. Eine Ausnahme besteht bei der Anbringung von Rechtsmitteln beim BFH für Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine. Die in § 62 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen und Gesellschaften dürfen dort als ...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.5 Haftpflichtversicherung

Der Lohnsteuerhilfeverein muss sich angemessen gegen Haftpflichtschäden versichern.[1] Die Versicherung ist während der Dauer der Anerkennung aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt für den einzelnen Versicherungsfall 50.000 EUR, wobei eine Selbstbeteiligung von 300 EUR zulässig ist. Eine ggf. vereinbarte Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.1 Zuordnung von Mitarbeitern zu einer Beratungsstelle

Hingegen müssen Personen, die für den Verein Hilfe in Steuersachen leisten, einer Beratungsstelle zugeordnet werden.[1] Damit geschieht die Hilfeleistung unter der Aufsicht des Beratungsstellenleiters, der allein die gesetzlichen Qualifikationserfordernisse erfüllen muss.[2] Allerdings bestimmt das Gesetz nicht, dass alle Beratungsmaßnahmen in der Beratungsstelle ausgeführt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2 Der Beratungsstellenleiter

Ebenso wenig wie die Beratungsstelle ist die Funktion des Beratungsstellenleiters gesetzlich definiert. Sie lässt sich nur aus dem verwendeten Begriff selbst erschließen und bezeichnet denjenigen, der für die von einer Beratungsstelle ausgeübte Hilfeleistung verantwortlich ist. Das Gesetz lässt offen, in welchem Rechtsverhältnis der Beratungsstellenleiter zum Verein steht.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.3 Einkunftsarten, die der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2] Einkünfte aus Vermie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.3 Geschäftsprüfung

Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nach § 22 Abs. 1 StBerG einer jährlichen Geschäftsprüfung unterziehen. Bei dieser Geschäftsprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der nach § 21 StBerG zu fertigenden Aufzeichnungen bzw. der Buchführung zu überprüfen. Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts sind: die Vermögensübersicht, die Gewinn und Verlustrechnung, die Gehälter u...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 1 Systematik eines DBA

Ein DBA kann sowohl bei unbeschränkter, als auch bei beschränkter Einkommensteuerpflicht[1] zur Anwendung kommen. Ein DBA ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Lediglich ein Abschnitt befasst sich mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte. Im Übrigen beinhaltet ein DBA auch nähere Regelungen zu den im DBA verwendeten Begriffen, den Methoden zur Vermeidung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.2 Die Vertreterversammlung

Ein effektives Mitwirken der Mitglieder in der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn die Zahl der Mitglieder überschaubar bleibt. Daher können Lohnsteuerhilfevereine anstelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung treten lassen. Für die Vertreterversammlung gelten die Regelungen für hybride oder virtuelle Mitgliederversammlungen entsprechend.[1] Es empfiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.3 Zulässige Inhalte

Daten, die auch für andere Werbemaßnahmen zulässig sind, einschließlich Slogans und Mottos. Gründungs-, Vereinsregisterdaten; bezüglich der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, Datum, anerkennende Behörde und Aktenzeichen. Art und Umfang der gebotenen Dienstleistungen (Beratungsbefugnis nach StBerG). Größe und Organisation des Vereins, Mitarbeiterstab sowie Kooperationen mit ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Keine Regelung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im PflegeZG Das PflegeZG selbst enthält keine eigenständige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation. Es verweist jedoch in § 2 Abs. 3 auf andere bestehende Verpflichtungen: "Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergüt...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 10 AfA bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG sind im Jahr ihrer Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn des Jahres aufgewendet worden. Bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist folglich die ursprüngliche Bemessungsgrundlage entsprechend zu erhöhen. Der bisherige AfA-Satz ist weiterhin anzuwend...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 5 Abschreibungsbeginn und -ende

Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung [1] oder im Herstellungsfall mit der Fertigstellung des Gebäudes.[2] Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat. Anschaffungskosten trägt auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet....mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 145 Folgt man den §§ 717, 719 BGB, so sind Anteile an einer OHG bzw. KG grundsätzlich nicht übertragbar; zieht man § 1069 Abs. 2 BGB hinzu, so kann an einem nicht übertragbaren Recht kein Nießbrauch bestellt werden. Allerdings handelt es sich bei § 719 BGB um eine dispositive Regelung, sodass nach allgemeiner Auffassung[1] bei Zustimmung der Gesellschafter – beispielswei...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.5 Besondere Erläuterungen und Versicherungen im Lagebericht

Die Besonderheiten der Berichterstattung im Lagebericht bei Kapitalmarktorientierung wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 18.4.2017[1] umfassend neu gefasst.[2] Zuvor hatte dieser Bereich letztmalig durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung erfahren.[3] Bereits durch dieses Gesetz wurde die Berichterstattungspflicht im Lagebericht für ka...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.1 Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sind Kaufleute kraft ihrer Rechtsform. Dies gilt auch für die AG, für die § 3 Abs. 1 AktG ausdrücklich bestimmt, dass die AG stets eine Handelsgesellschaft und damit Kaufmann ist.[1] Als ein solcher Kaufmann kraft Rechtsform sind diese Gesellschaften schon nach der allgemeinen Bestimmung des § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet.[2] Sie müssen auch nac...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.3 Bilanzierung ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 55 Die Handelsbilanz enthält jedoch nicht nur Vermögensgegenstände, sondern sie weist u. U. auch Positionen aus, die nicht den Kriterien, die an Vermögensgegenstände gestellt werden, entsprechen. Als Beispiel wären die Rechnungsabgrenzungsposten zu nennen. Entsprechend § 250 Abs. 1 HGB und dazu korrespondierend für das Steuerrecht § 5 Abs. 5 EStG sind auf der Aktivseite ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.4 Besondere Angaben im Anhang

Die §§ 284– 288 HGB regeln die erforderlichen Pflichtangaben im Anhang der Kapitalgesellschaften sowie die Ausnahmen, die für die verschiedenen Anhangangaben gewährt werden. Insbesondere kleine Gesellschaften haben eine Vielzahl der Angaben nicht zu machen.[1] Kleinstgesellschaften i. S. d. § 267a HGB können auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, wenn gewis...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.1 Formen der Sacheinlage

Rz. 68 Einlagen in Kapitalgesellschaften können gem. den §§ 27 Abs. 1, 36a Abs. 2, 183 Abs. 1 AktG und den §§ 5 Abs. 4, 56 Abs. 1 GmbHG auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden; dabei werden zwei Formen unterschieden, welche im Zusammenhang mit Nutzungsrechten für die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Folgen entfalten. Gesellschaftsrechtliche Sa...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.2 Ausnahme von der Angabepflicht

Abweichend von der allgemeinen Ausnahmebestimmung des § 286 HGB bestimmt § 160 Abs. 2 AktG, dass Anhangangaben nur unterbleiben dürfen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslands erforderlich ist. Dies entspricht § 286 Abs. 1 HGB. Die Regelung hat keine wesentliche praktische Relevanz, da sich kaum Anwendungsfälle denken lassen. In der Literat...mehr